Kabel vom Hausanschluss zum Zähler verlängerbar?

Diskutiere Kabel vom Hausanschluss zum Zähler verlängerbar? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, in unserem Haus ist ein Zählerkasten mit 2 Zählern sehr ungünstig in einer Wohneinheit angebracht und soll in den Keller verlegt...
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GuidoS

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Hallo zusammen,

in unserem Haus ist ein Zählerkasten mit 2 Zählern sehr ungünstig in einer Wohneinheit angebracht und soll in den Keller verlegt werden. Dazu gibt es zwei geeignete Plätze. Einen, der näher am Hausanschluss dran ist und einer, für den das Kabel noch um 7 m verlängert werden müsste. Ist eine Verlängerung dieses Kabels überhaupt möglich oder müsste dieses dann vom Hausanschluss neu gelegt werden?
Da das einige Meter sind, würde ich die neue Position schon danach aussuchen.
Details werde ich natürlich mit dem ausführenden Elektriker klären, aber eure Einschätzung hilft mir bei der weiteren Planung.
Vielen Dank!
 
OMG

das kann doch der Elektriker vor Ort viel präziser untersuchen und klären !

Oder traust du ihm nicht ?
.
 
Die meisten Fragen im Forum lassen sich vor Ort klären ;-)
Kann man nicht allgemein sagen, ob dieses Kabel verlängert werden kann/darf oder nicht?
 
Leitungen im Vorzählerbereich obliegen oftmals den örtlich geltendes TAEVs (bzw. TABs wie sie in DE heißen)

Hier in Niederösterreich darf die Leitung nur gemufft und unter Putz liegend verlängert werden.
Aderleitung in Rohr muss ungeschnitten vom HAK/KÜK zum Zähler sein.
 
Kenne schon Fälle, wo man die Hauptleitung mittels plombierbarem Kasten verlängern konnte. Aber das muss wirklich der örtliche Elektriker mit dem Versorger zusammen klären. Und auch, ob der Versorger den alten Zählerkasten noch absegnet? Oder neuen verlangt und evtl. durchgehend 5 adrige neue Hauptleitung?

Der örtliche Elektriker kann am besten sagen, wie der Versorger da tickt.
 
In allgemeinen müssen Verbindungsleitungen vom HAK zum ZS. so kurz wie möglich gehalten werden.
Verlängerungen sind auch nicht zulässig da ungezählte Leitung.
 
Das ist von den TAB des jeweiligen Versorgers abhängig.
Bei uns heißt es so: "Hauptleitungen sind ungeschnitten zu verlegen. Werden im Zuge von Umbaumaßnahmen Hauptleitungen verlängert, müssen unlösbare Verbindungen geschaffen werden (z.B. durch Muffentechnik). Querschittsänderungen sind hierbei nicht zulässig."
 
Bei uns konnte man schon verlängern, aber nur bis zu dem Punkt 0,5% Spannungsfall. Ist mir aber schon viele Jahre nicht mehr untergekommen, deshalb könnte ich aktuell nicht sagen, ob das noch möglich ist. Aber in der Regel ist das vor Ort mit dem Vertreter des Versorgers ausdiskutierbar.
 
Besser ist immer neu und ungeschnitten.
Mir ist auch nicht bekannt dass Stromnetz Hamburg so etwas duldet
 
Wenn von Freileitung auf Erdkabelanschluss umgestellt wird, hat man ja oft das gleiche Problem. Da wechselt man die alte Hauptleitung vom Dachständer-HAK zum Zähler auch nicht immer aus, sondern legt außen an der Hauswand eine "dicke" Leitung runter zum neuen Kabel-HAK und oben eine plombierbare IP54 Dose mit ordentlichen Klemmsteinen. Ok, dieser Fall wird leichter abgesegnet, da das Ganze ja vom Versorger selbst verursacht wurde. Da legen sie dann keine so strengen Maßstäbe an.
 
Da diese um 7 m länger werden soll stimmt der Querschnitt nicht mehr!!!
Der Spannungsfall vom HAK bis zum Zähler darf 0,5% NICHT übersteigen.
Für ein Haus ohne el. Heizung und Warmwasserbereitung wird das wohl 63A im HAK verbaut sein.
Wie lang ist die Leitung denn jetzt?
Bis 8m käme man mit 5x16mm² aus.
Prinzipiell ist es immer an zu raten den Zählerkasten so nahe wie Möglich an den Hausanschlußkasten zu setzen.
ist der Leitungsweg unter 0,5m langt es z.B. den Überspannungsschutz im Vorzählerbereich auf die Schiene zu setzen.
ist die Leitung länger muß neben dem HAK nochmal ein verplombter Kasten für den ÜS gesetzt werden.
 
Wenn ein HAK für eine Einzelkundenanlage direkt unter dem ZS. sitzt, dann reicht auch ein 5x10mm² für diese kurze Distanz
 
Seit wann darf man 10 qmm für die Hauptstromversorgung einsetzten. Das ganze ist von den Verlegarten abhängig.



Hartmut Zander

Planung und Bemessung von Hauptstromversorgungssystemen nach DIN 18015-1 und TAB 2000

Hauptstromversorgungssysteme werden grundsätzlich als TN- oder in seltenen Fällen auch als TT-Systeme geplant und errichtet, wobei für Wohngebäude nach DIN 18015-1 eine Strombelastbarkeit der Hauptleitung von mindestens 63 A gefordert ist. Ihr Mindestquerschnitt muss 10 mm² Cu betragen. Bei einer für Hauptleitungen üblichen Art der Verlegung (Verlegeart C nach DIN VDE 0298-4) ist dieser Querschnitt mit 63 A belastbar. Damit ist die für eine Wohnung nach DIN 18015-1 benötigte elektrische Leistung in dieser Leitung übertragbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Leitung ist jetzt bereits 25 bis 30 m lang. Den Querschnitt und ob 4- oder 5-adrig weiß ich aber nicht.
In beiden Wohnungen sind DLE verbaut.
 
Die Leitung ist jetzt bereits 25 bis 30 m lang. Den Querschnitt und ob 4- oder 5-adrig weiß ich aber nicht.
In beiden Wohnungen sind DLE verbaut.

Wohnst du ihn einer grossen Stadt oder einem Dorf mit eigenem energieversorgungsunternehmen

Wenn du in nem relativ kleine Ort mit kleinem Unternehmen wohnst würde ich da einfach Mal vorbei schauen und mit nem Meister dort labern
 
Die Leitung ist jetzt bereits 25 bis 30 m lang. Den Querschnitt und ob 4- oder 5-adrig weiß ich aber nicht.

Ja, das ist schon ziemlich lang. Kannst Du mit einem Meßschieber den Außendurchmesser der Hauptleitung bestimmen?

Wenn die Leitung schon sehr lange dort installiert ist, wird sie mit ziemlicher Sicherheit 4 adrig sein. Ist sie schwarz oder grau? Also NYY oder NYM?
 
ok, den Durchmesser werde ich demnächst messen. Leitung ist grau, auch der Zählerkasten sieht nicht so alt aus. AP, weißes Stahlblech, bereits mit Hauptschalter
 
Thema: Kabel vom Hausanschluss zum Zähler verlängerbar?
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