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Denki
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Hallo,
es geht in meiner Frage um eine 2013 gebaute Eigentumswohnanlage. Die Treppenhausbeleuchtung im [fensterlosen] Treppenhaus wird via Tastern und Zeitrelais / Treppenlichtautomat geschaltet. Es gibt keine Ausschaltvorwarnung. Die Treppenhausbeleuchtung blinkt oder dimmt nicht bevor sie ausgeht.
Man hat mich jetzt um meine Meinung gefragt.
Meines Wissens ist in der gültigen DIN 18015-2:2010-11 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden ...) eine Ausschaltvorwarnung vorgeschrieben. M.W. war das auch schon bei älteren Versionen dieser DIN seit ca. 1996 so.
Nun hat eine Norm allein nicht per se Rechtskraft, man kann aus einer Norm nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf z. B. Nachrüstung ableiten.
Gibt es Eures Wissens weitere Vorschriften oder gesetzliche Vorgaben, die die DIN 18015-2 und die Ausschaltvorwarnung referenzieren und fordern?
Danke.
es geht in meiner Frage um eine 2013 gebaute Eigentumswohnanlage. Die Treppenhausbeleuchtung im [fensterlosen] Treppenhaus wird via Tastern und Zeitrelais / Treppenlichtautomat geschaltet. Es gibt keine Ausschaltvorwarnung. Die Treppenhausbeleuchtung blinkt oder dimmt nicht bevor sie ausgeht.
Man hat mich jetzt um meine Meinung gefragt.
Meines Wissens ist in der gültigen DIN 18015-2:2010-11 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden ...) eine Ausschaltvorwarnung vorgeschrieben. M.W. war das auch schon bei älteren Versionen dieser DIN seit ca. 1996 so.
Nun hat eine Norm allein nicht per se Rechtskraft, man kann aus einer Norm nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf z. B. Nachrüstung ableiten.
Gibt es Eures Wissens weitere Vorschriften oder gesetzliche Vorgaben, die die DIN 18015-2 und die Ausschaltvorwarnung referenzieren und fordern?
Danke.