Fehlende Erdung - Fristlose Kündigung

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Kleine1810

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Ich brauche mal euren Rat. Kurz zu meiner Wohnung: Ziemlicher Altbau mit einer einzigen Drehsicherung und ohne FI-Schalter. Vor kurzem ist dann im Bad irgendwas defekt gewesen an der Elektrik, so dass die Lampe immer ausgegangen ist. Da an dieser Lampe auch die einzige Steckdose im Bad war, ging diese natürlich ebenfalls nicht. Nachdem nach 4 Wochen dann endlich mal ein Elektriker da war und festgestellt hat, dass der Schalter defekt sein muss (er wurde ganz heiß), wurde dieser getauscht. Anschließend hat er in der ganzen Wohnung die Steckdosen überprüft (mit einem Messgerät), da er sichergehen wollte, dass nach den Arbeiten am Strom, noch alles in Ordnung ist. Hier hat er dann zufällig gesehen, dass zwei Steckdosen im Wohnzimmer (wo alle Geräte dran hängen), nicht geerdet sind. Beim Öffnen hat er gesehen, dass das entsprechende Erdungskabel soweit abgeklemmt wurde, dass es sich auch nicht mehr anschließen lässt. Er meinte beim Messen, dass nun gerade Strom durch ihn fließt und er halt eine entsprechende Warnung sieht. Wirklich sehr beruhigend, wenn man TV, Telefon und eine Stehlampe an diesen Steckdose angeschlossen hat. Er wusste allerdings nicht, wie er das Problem jetzt beheben kann, da das Kabel einfach zu weit abgeklemmt wurde. Letztendlich haben sie es wohl so belassen. Da ich leider zur Arbeit musste, habe ich den Rest nicht mehr mitbekommen. Als ich abends meine Vermieterin anrief, sagte sie mir, dass sie nichts daran machen werden, erst wenn ich ausziehe….



So nun sind wir an einem Punkt, an dem ich ausziehen werde, da ich zum Glück eine neue Wohnung gefunden habe zum 1.5.19. Ich wohne in einer Großstadt und hier ist es eigentlich normal, dass man früher auszieht, da die Wohnungen idR für kurzfristig frei werden. Meine Vermieterin weigert sich aber und möchte, dass ich bis zum Ende zahle. Sie würde 1.000 mögliche Nachmieter finden zum 1.5. und daher regt mich das tierisch auf. Und eig wollte sie nach meinem Auszug eh noch das Stromproblem beseitigen muss, bevor jmd neues einzieht. Das wird sie aber niemals tun – bin ich mir ziemlich sicher! Sie sagte auch direkt, dass ich das ja gewesen wäre (ganz bestimmt!).



Ich gehe nachher zu einem Mieterschutzbund und versuche mich jetzt fristlos aufgrund dieses Problems aus der Wohnung zu bekommen. Ich habs echt nett versucht, aber sie will ja nicht. Daher meine Frage an euch – stellt das Problem im Wohnzimmer eine Gefährdung dar? Alle anderen Steckdosen sind geerdet und eine klassische Nullung scheint ja nicht vorzuliegen. Seit dem Problem mit der Elektrik im Bad nutze ich diese auch nicht mehr. Ich dusche im dunkeln und mache mich im Wohnzimmer fertig. Zu groß ist die Angst, dass wieder was sein könnte…
 
Kündigungsfrist steht normalerweise im Mietvertrag, wobei 3 Monate doch eh normale sind.
 
Das Stromproblem ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung.
Aber daß der Vermieter meint mit diesem Mangel warten zu können bis irgendwann ist grob fahrlässig.
Der Mangel ist schwerwiegend und SOFORT zu beseitigen, auch wenn Du nächste Woche ausziehen würdest.
Bis zur Behebung muß der betroffene Anlagenteil abgeschaltet und gegen Nutzung gesichert werden.

Drohe schriftlich an selbst eine Reparatur durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters zu veranlassen!
Da die betroffenen Steckdosen nicht nutzbar sind, ist es möglich eine Mietpreisminderung durch zu setzen.

Ein Auto ohne Bremse darf auch nicht auf die Straße.
 
Kündigungsfrist steht normalerweise im Mietvertrag, wobei 3 Monate doch eh normale sind.
Ja 3 Monate. Ich habe allerdings erst 2,5 Monate vorher kündigen können, daher würde ich aus dem Mietvertrag erst zum 1.6. kommen. Auf den 1.5. lässt sie sich halt nicht ein. Und das obwohl ich bereits am 10.2. gekündigt habe...
 
Das Stromproblem ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung.
Aber daß der Vermieter meint mit diesem Mangel warten zu können bis irgendwann ist grob fahrlässig.
Der Mangel ist schwerwiegend und SOFORT zu beseitigen, auch wenn Du nächste Woche ausziehen würdest.
Bis zur Behebung muß der betroffene Anlagenteil abgeschaltet und gegen Nutzung gesichert werden.

Drohe schriftlich an selbst eine Reparatur durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters zu veranlassen!
Da die betroffenen Steckdosen nicht nutzbar sind, ist es möglich eine Mietpreisminderung durch zu setzen.

Ein Auto ohne Bremse darf auch nicht auf die Straße.
Naja sobald man einen Grund hat, der eine Gefährdung für die person darstellt, ist eine fristlose Kündigung möglich. ich kenne mich allerdings nicht mit Elektrik aus und weiß daher nicht, wie gefährlich sowas sein kann. ich wohne übrigens schon seit 4 Jahren dort und es wurde erst jetzt gesehen... Natürlich würde ich ihr vorher eine Mietmangelanzeige schicken und wenn sie dann nicht innerhalb von einer Frist das ganze repariert, die fristlose Kündigung schicken. Sie wird es aber niemals rep. da sie mir schon öfter sagte, wenn die Kosten für eine Reparatur zu hoch ist, soll ich mir halt was neues suchen...

Ich weiß auch ga rnicht, wie man den Teil abschalten will. Es gibt nur eine Sicherung in der Wohnung...
 
Wegen dem Stromproblem kommst Du nicht so leicht vorzeitig aus dem Mietvertrag.

Ich fürchte die 1 Monatsmiete wirst Du blechen müssen. Dafür würde ich den Shclüssel aber erst Ende Mai uzrückgeben.
 
Wegen dem Stromproblem kommst Du nicht so leicht vorzeitig aus dem Mietvertrag.

Ich fürchte die 1 Monatsmiete wirst Du blechen müssen. Dafür würde ich den Shclüssel aber erst Ende Mai uzrückgeben.

Naja vorher würde sie den Schlüssel dann auch definitiv nicht bekommen. Ich versuche später trotzdem mal eine Einschätzung beim Mieterschutzbund. Vllt reicht es ja schon, wenn ich ihr die Mietmangelanzeige schicke. Sie wird mich dafür hassen, weil sie mir bei der letzten Anzeige schon sagte, dass ich ihr damit die Pistole auf die Brust gesetzt habe (sorry, aber ich hatte 4 Wochen kein Strom im Bad und das war ihr halt sowas von egal, dass ich zur Mietmangelanzeige gegriffen habe).
 
Die Gefährdung tritt nur bei Nutzung dieser betroffenen Steckdosen auf, die mit Abschalten der Entsprechenden Sicherung auch durch den Laien in einen Gefahrlosen Zustand bringen lassen.

Das Verhalten Deines Vermieters ist ein Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz und strafbar!
Vielleicht solltest Du ihm das mal klar machen.
Eine Mitteilung beim Versorgungsnetzbetreiber (Stadtwerke) wird dazu führen, daß dieser den Stromanschluß bis zur nachweislichen Behebung des Mangels durch einen eingetragenen Fachbetrieb still legt!

Du zahlst Miete und hast damit den rechtlichen Anspruch auf eine MANGELFREIE Mietsache.

Für Dich bedeutet die fehlende Erdung, daß bei Gerätefehlern diese nicht zur Abschaltung führen.
Ein unter Spannung stehendes Gehäuse bleibt so und wenn Du dieses defekte Gerät anfasst besteht für Dich Lebensgefahr.
Auch mit fehlerfreien Geräten kann es zu Spannungen an leitfähigen Teilen führen, die ohne den Schutzleiter nicht abgeführt werden.
Diese sind zwar nicht Lebensgefährlich können aber unangenehm sein oder zu Schäden an Geräten führen.
Der Elektriker der das gemessen hat ist übrigens auch mächtig an den Ohren zu ziehen, denn der hätte hier sofort Abschalten und gegen Nutzung sichern müssen
 
Die Gefährdung tritt nur bei Nutzung dieser betroffenen Steckdosen auf, die mit Abschalten der Entsprechenden Sicherung auch durch den Laien in einen Gefahrlosen Zustand bringen lassen.

Das Verhalten Deines Vermieters ist ein Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz und strafbar!
Vielleicht solltest Du ihm das mal klar machen.
Eine Mitteilung beim Versorgungsnetzbetreiber (Stadtwerke) wird dazu führen, daß dieser den Stromanschluß bis zur nachweislichen Behebung des Mangels durch einen eingetragenen Fachbetrieb still legt!

Du zahlst Miete und hast damit den rechtlichen Anspruch auf eine MANGELFREIE Mietsache.

Für Dich bedeutet die fehlende Erdung, daß bei Gerätefehlern diese nicht zur Abschaltung führen.
Ein unter Spannung stehendes Gehäuse bleibt so und wenn Du dieses defekte Gerät anfasst besteht für Dich Lebensgefahr.
Auch mit fehlerfreien Geräten kann es zu Spannungen an leitfähigen Teilen führen, die ohne den Schutzleiter nicht abgeführt werden.
Diese sind zwar nicht Lebensgefährlich können aber unangenehm sein oder zu Schäden an Geräten führen.
Der Elektriker der das gemessen hat ist übrigens auch mächtig an den Ohren zu ziehen, denn der hätte hier sofort Abschalten und gegen Nutzung sichern müssen
Aber wie sollen wir denn die Sicherung abschalten, wenn es nur eine Sicherung für die komplette Wohnung gibt? D.h. ich müsste nun bei den Stadtwerken anrufen? Wenn das nämlich der Fall ist, habe ich nicht einmal die Möglichkeit auf Internet oder Fernsehen in der Wohnung. Leider muss ich noch zwei Monate dort leben :(
 
Eben drum ist dieser Mangel UNVERZÜGLICH zu beheben.
Unverzüglich heißt innerhalb der nächsten Tage und nicht irgendwann.

Fehlende Erdung bedeutet Gefahr im Verzug da die wichtigste Schutzmaßnahme vollkommen funktionslos ist!
 
@Kleine1810
Wegen zwei angeblich nicht geerdete Steckdosen ist leider eine fristlose Kündigung nicht möglich.
Immerhin hattest du ja bereits schon seit Bezug der Wohnung damit ahnungslos gelebt und da jetzt noch Ansprüche herzuleiten weil es nun durch Zufall festgestellt wurde, das ginge wohl nicht so einfach.
Ich vermiete ja nun selber und meine Mietungen sind alle geprüft und wenn da jemand ankommen würde mir deswegen fristlos die Wohnung zu kündigen da würde ich auch erst mal nein sagen. Aber das in Ordnung bringen so wie in deinem Fall würde ich es schon und wenn ich bis zum Auszug lediglich eine neue Leitung an die Scheuerleiste nageln würde damit die Steckdosen wieder vernünftig funktionieren.
 
Ich gehe allerdings auch davon aus, daß Du einen solchen Mangel, sofern bekannt, unverzüglich beheben würdest.
 
Die Mietsache weist einen erheblichen Mangel auf und dieser Mangel ist umgehend zu beseitigen. Das du die 2 Steckdosen nicht nutzen kannst und darfst berechtigt schon zur Mietminderung. Der Mieterbund wird dir da schon den richtigen Ratschlag geben. Mein Tipp setze den Vermieter schriftlich in Verzug und fordere ihn auf den lebensgefährlichen Zustand binnen 2 Tage abstellen zu lassen. Drohe ihm eine 20 % tige Mietminderung an, da die Wohnung so nur extrem eingeschränkt nutzbar ist. Das dieser Fehler sich erst jetzt raus stellt steht dabei gar nicht erst zur Diskussion. Mit Deiner fristlosen Kündigung hast du nur extrem geringe Aussichten!
 
Und ich dachte schon, dem Elektriker wurde wegen der fehlenden Erdung fristlos gekündigt. Schade - wäre aber richtig gewesen.
Zu dem Anderen. Was sagt denn der Anwahlt des Mieterschutzbundes? Die halten doch solche Leute oder nicht?
 
Wohl kaum da war schon ein "Elektriker" da! nur hat der ohne den Fehler zu beseitigen die Flucht ergriffen! Für mich ist das ein unverantwortliches Handeln Und dafür steht der Vermieter gerade denn in seinem Auftrag war der mit der Reparatur beauftragt!
 
Wohl kaum da war schon ein "Elektriker" da! nur hat der ohne den Fehler zu beseitigen die Flucht ergriffen! Für mich ist das ein unverantwortliches Handeln

Richtig. Das mindeste, was der Elektriker haette tun muessen, waere den festgestellten Mangel zu dokumentieren (Messprotokoll nach DIN VDE 0100-610 bzw. 0105-100, Ausdruck vom Geraetetester...) und seinen Auftraggeber in Kenntnis davon zu setzen. Kopie an den Mieter waere nun auch nicht verkehrt.

Wobei, wenn ich solche Schilderungen lese...

Er meinte beim Messen, dass nun gerade Strom durch ihn fließt und er halt eine entsprechende Warnung sieht.

Er wusste allerdings nicht, wie er das Problem jetzt beheben kann, da das Kabel einfach zu weit abgeklemmt wurde.

Letztendlich haben sie es wohl so belassen.

...dann moechte man den Elektriker vielleicht doch nicht mehr in seiner Wohnung haben.
 
Da hier Gefahr im Verzug ist, ist eine Frist von 2 Tagen schon sehr lang.
 
Sofern an den betroffenen Steckdosen keine Geräte angeschlossen werden besteht da auch keine Gefahr! Trotzdem besteht da ein erheblicher Mangel der Umgehend zu beseitigen ist. Auch die Fristsetzung von 2 Tagen ist da gerechtfertigt. Der Elektriker der diesen Fehler festgestellt hat und den anderen Fehler beseitigt hat war und ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters . Ergo muss sich der Vermieter auch die Mängel und die Nichtbeseitigung der Gefährdung zu rechnen lassen. Spätestens vor Gericht erklärt ihm das der Richter.
 
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