Bestandsschutz Verein

Diskutiere Bestandsschutz Verein im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich hab hier ein sehr schweres Verständigungsproblem. Ich bin Mitgleid in einer Garagengemeinschaft mit 200 Garagen. Diese...
@Patras
Na das scheint wohl nicht eingehalten zu werden.
Beliebt sind solche Garagen unter anderen für Schrauber die an Motorrädern hantieren.
Ist auch nicht erlaubt, eine Garage ist keine Reparaturwerkstatt.
-- oder gibt es einen Ölabscheider in den Siel am Garagenhof.
Bestimmt nicht.
Und es gibt genug Böden die gerade in solchen Garagenanlagen erheblich Kontaminiert sind.
 
§15 NAV fordert vom Netzbetreiber das er berechtigt und verpflichtet ist, unsichere Anlage abzuschalten. Man muss also nur die gravierenden Mängel dokumentieren und dem Netzbetreiber anzeigen.
Der fehlende FI ist nur ein Mangel wenn nach seiner Einführungspflicht eine zusätzliche Steckdose eingebaut wurde.

Rechtlich zu klären ob jedes Mitglied des Vereins für Schäden einzel-/gesamtschuldnerisch handelt, dann wäre eine Anzeige zur Gefahrenabwehr zulässig.
 
Gibt es darunter jemanden, mit entsprechenden Sachverstand, der die Fakten erfassen kann und mit (Nachweisen, Normen, Berechnungen...) hinterlegen kann? Also kein "Gutachter". sondern jemand der Ahnung hat?
Eigentlich ich ;)
War zum Errichtungszeitpunkt vermutlich nicht gefordert. Ein Nachruestverlangen für RCD in Garagen ist mir nicht bekannt.
Korrigiert mich wenns nicht stimmt, eventuell bräuchte ich das auch mit wo es genau steht.
Meines wissens ist ein FI im Außenbereich immer gefordert, Garagen sind im Außenbereich
Hier muss man klären, ob das der Verein oder der einzelne Nutzer zu verantworten hat. Im Privatbereich gibt es keine Forderung nach wiederkehrender Pruefung der Elektroanlage.
Beide stehen in der Verantwortung, solang aber das Kind nicht in den Brunnen fällt interessiert das keine Sau ob eine Prüfung erfolgt oder nicht.
Davon gibt es noch zehntausende in D. Und eine Pflicht, die regelmaessig zu erneuern, existiert nicht.
Wie schon in der obigen Antwort geschrieben mit dem Kind und Brunnen.
Du siehst, deine Forderung nach "der Vorstand muss was machen" steht auf ganz wackligen Füssen.
Pruefung der Elektroanlage nach DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0100-600 ausfuehren lassen, dann kann man zu Einhaltung Abschaltbedingung, Betriebssicherheit u.a. eine substantielle Aussage bekommen.
Wir haben drei Angebote zur Erneuerung der Anlage, jeder der drei Firmen lehnt eine Prüfung ab.
Kostenpunkt 2000/3000€ und man hat hinterher den gleichen Stand wie vorher, weil keine Firma auf den alt Mist keinen Kleber drauf macht.
§15 NAV fordert vom Netzbetreiber das er berechtigt und verpflichtet ist, unsichere Anlage abzuschalten. Man muss also nur die gravierenden Mängel dokumentieren und dem Netzbetreiber anzeigen.
Der fehlende FI ist nur ein Mangel wenn nach seiner Einführungspflicht eine zusätzliche Steckdose eingebaut wurde.
Rechtlich zu klären ob jedes Mitglied des Vereins für Schäden einzel-/gesamtschuldnerisch handelt, dann wäre eine Anzeige zur Gefahrenabwehr zulässig.
Gibt es sicherlich nicht das ein Netzbetreiber wegen einen FI in die Spur geht, wohl aber wenn die Elktroinstallation schon Kaiser Wilhelm gemacht hat.
Bei Kleingartenanlagen ist es so vorgekommen.
Hier sind wir aber weit entfernt davon, das hat mir der Betreiber bestätigt.
 
Wenn ihr für 3000€ eure Garagen neu Installiert bekommt, würde ich direkt zuschlagen! Ich denke die 15€ pro Nutzer sollten wohl drinn sein....
 
Korrigiert mich wenns nicht stimmt, eventuell bräuchte ich das auch mit wo es genau steht.
Meines wissens ist ein FI im Außenbereich immer gefordert, Garagen sind im Außenbereich

Die Forderung nach zusaetzlichen Schutz der Endstromkreise ueber RCD im TN-C-S-Netz kamen im Zuge der diversen Normungsstaende der DIN VDE 0100-410 hinzu. Je nach Errichtungszeitpunkt der Anlage muss man die passende Norm dazu finden.

Wir haben drei Angebote zur Erneuerung der Anlage, jeder der drei Firmen lehnt eine Prüfung ab.

Hmm...eigenwilliges Geschaeftsgebaren. Oder das typische...da muss alles neu.

Kostenpunkt 2000/3000€ und man hat hinterher den gleichen Stand wie vorher, weil keine Firma auf den alt Mist keinen Kleber drauf macht.

Die Pruefung hilft dir und deinen Mitstreitern aber gegenueber den Vereinsvorstand. Dann gibt es ein Argument (Maengelliste), schriftlich, mit Protokoll und Messwerten. Dann ist nichts mehr mit ..."wir haben das nicht gewusst, hat doch immer funktioniert, konnte man nicht ahnen".

Was erwartest du dir vom Forum, sollen wir mit Engelszungen auf den Vorstand einreden, was zu machen? Oder einen schwarzen Kleinbus vorbeischicken?
 
@ Patras Was ist daran unverständlich, die Prüfung stichpunktartig selbst durchzuführen? Die Kenntnisse dafür hast du ja als Elektroingenieur und das Messgerät leiht dir inklusive kurzer Einweisung sicher auch dein Arbeitgeber oder eine Elektrofirma. Das eine Firma die Messung nicht kostenlos macht ist ja wohl klar und erneuern bei 2-3 k€ ist wohl illusorisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer nach dem Motto: Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld, wer hat soviel Pinke-Pi.....

Wenn es jetzt schon bereits scheitert, 15 Teuros je Garagenanteil berappen zu können!
 
erneuern bei 2-3 k€ ist wohl illusorisch.
Meinst du zu teuer zu billig oder was?
200 Garagen, halbe Stunde Prüfung eine Garage macht zusammen 100 Stunden.
Bei einen ziemlich niedrig angesetzten Stundenlohn von 30€ kommen wir hier schon mal auf 3T.
Da ist aber noch kein UV, noch kein HV noch nichts weiter geprüft.
 
Was wo steht ist Ganz einfach:
DIN VDE
TAB
NAV
und Energiewirtschaftsgesetz.

Die VDE gibt es als DVD zu kaufen, da sind auch die älteren Versionen mit Erscheinungsdatum enthalten.
Alternativ Einsehbar beim VDE Verlag in Berlin oder Offenbach.

Der Rest ist frei im Netz verfügbar.
 
VDE's hab ich alle ;)
Wo finde ich die Einbaupflicht des FI's?
Gab es in irgendeiner TGL die EInbaupflicht zu DDR Zeiten und wurde sie stillschweigen vernachlässig weil es nichts gab ?
 
Zu DDR Zeiten gab es noch klassische Nullung, somit sicher keine Pflicht für einen FI, denn das funktioniert ja nicht.
 
Die Klassische Nullung war ab 1970 verboten nach meinen Kenntnistand.
 
Die Klassische Nullung war ab 1970 verboten nach meinen Kenntnistand.
Erst ab 1991 darf die in Neufünfland nicht mehr angewendet werden, das weis ich von Arbeitskollegen aus Sachsen Anhalt die bei uns in der Firma gearbeitet hatten.
 
Also im DL von Elktro-Plus steht:
Die Klassiche Nullung ist seit 1973 nicht mehr zulässig.
 
VDE ist nur für die BRD gültig und somit ab 1991 erst in Ostdeutschland.
vor 1991 ist das Regelwerk der DDR im Osten an zu wenden.

Besser wird der ALU und TN-C Murks dadurch natürlich nicht.
 
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