Poolbeleuchtung

Diskutiere Poolbeleuchtung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, die Beleuchtung am Pool im Garten soll erneuert werden. Der Pool ist von einer Holzterasse umgeben auf welcher die Leuchten...
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Madir

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Hallo zusammen,

die Beleuchtung am Pool im Garten soll erneuert werden. Der Pool ist von einer Holzterasse umgeben auf welcher die Leuchten befestigt werden sollen. Der weiteste Punkt hierfür ist ca. 1,4m vom Beckenrand entfernt. Als Leuchten wurden Ip44 Standleuchten ausgewählt (230V, SK 1). In der Unterverteilung ist ein RCD mit 30mA verbaut. Die Leuchten sind separat schaltbar (20m zum Becken) und über NYM 1.5 angeschlossen.

Diese Installation scheint mir nach VDE 100 702 nicht möglich. Die Leuchten sind ja in jedem Fall in Bereich 1 und deshalb ist ja nur SELV zugelassen. Man könnte noch argumentieren, dass aufgrund der Terasse kein Bereich 2 existiert. Aber dann müssten die Leuchten ja SK 2 haben.

Übersehe ich etwas oder ist diese Kombination einfach nicht zulässig? Wäre als Notlösung denn die Verwendung von 12V Leuchtmitteln mit E27 und einem Trafo in entsprechender Entfernung möglich? Oder ist auch hier das Metallgehäuse der Leuchte ein Problem?

Die alte Installation hatte übrigens Steckdosen und Leuchten in Bereich 1. Gab es da vielleicht mal Anpassungen oder hat da einfach einer gepfuscht?

Besten Dank!
 
So der Beckenrand wird durch die Terrasse in eine Richtung und zum Becken hin in die andere Richtung begrenzt. 60 cm vom Rand weg ist die Zone 2 und danach schließt sich die Zone 3 an. Deine Leuchten befinden sich also in der Zone 3 und nicht in der Zone 1 oder 2!
Die 60 cm beziehen sich allerdings auf Bäder nicht auf Schwimmbäder.
 
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Diese Installation scheint mir nach VDE 100 702 nicht möglich. Die Leuchten sind ja in jedem Fall in Bereich 1 und deshalb ist ja nur SELV zugelassen.
Übersehe ich etwas oder ist diese Kombination einfach nicht zulässig?

m.W. nach gab es Erleichterungen fuer Becken mit kleinen Umgebungsbereichen. Schau mal hier nach:
VDE 0100-702: Elektrische Anlagen bei Schwimmbecken - WEKA MEDIA

Die alte Installation hatte übrigens Steckdosen und Leuchten in Bereich 1. Gab es da vielleicht mal Anpassungen oder hat da einfach einer gepfuscht?

Tja, da muesste man Errichtungszeitpunkt und damalige Normenlage kennen.

Ach ja mach dir erst mal klar wo und was die Schutzzonen sind.

Das scheint der TE ja gemacht zu haben...
 
So der Beckenrand wird durch die Terrasse in eine Richtung und zum Becken hin in die andere Richtung begrenzt. 60 cm vom Rand weg ist die Zone 2 und danach schließt sich die Zone 3 an. Deine Leuchten befinden sich also in der Zone 3 und nicht in der Zone 1 oder 2!

Ich spreche aber nicht von einer Badewanne VDE 0100-701 sondern von einem Swimmingpool da müsste doch die 702 gelten.

m.W. nach gab es Erleichterungen fuer Becken mit kleinen Umgebungsbereichen.

Danke, genau das hatte ich auch gelesen. Ist die Frage, ob man die Terrasse als Bereich verstehen darf oder man halt weiter in den Garten ausweichen muss. Und letztendlich steht dann das Metallgehäuse der SK II im Wege.

Tja, da muesste man Errichtungszeitpunkt und damalige Normenlage kennen.

Vermutlich um das Jahr 2000. Genaueres weiß ich leider nicht.

Danke schonmal.
 
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Wie gesagt bestimmte Bedingungen müssen eingehalten werden! Was spricht dagegen die Leuchten mit Schutzkleinspannung zu betreiben? Trafo befindet sich dann Außerhalb der Zone 1 und 2 !
 
Wie gesagt bestimmte Bedingungen müssen eingehalten werden! Was spricht dagegen die Leuchten mit Schutzkleinspannung zu betreiben? Trafo befindet sich dann Außerhalb der Zone 1 und 2 !

Es sind eben Leuchten mit E27 Sockel. Da wäre die einfachste Lösung ein Erdkabel und 230V. Die Installation für 12V ist einfach aufwendiger und es gibt nicht viel Auswahl an Leuchtmitteln für E27.

Die Leuchten sind ja erstmal nicht für 12V gedacht. Was mache ich in dem Fall mit dem Gehäuse? PE mit der 12V Leitung verlegen? Oder direkt mit an den Pool?
 
Pool und Terrasse und Kinder (?) klingt nach Spaß und Wasserpritscheln.

Da wäre mir bei 1.4m Entfernung (weiteste Entfernung!!) IP44 zu wenig. Egal ob erlaubt oder nicht.
 
Das eine Wäre die Erfüllung der Norm.
Diese verlangt aber auch regelmäßige Prüfungen welche im Privatbereich fast nie stattfinden.
Das Andere wäre das was man als Schutz einbringen kann.

Ich Persönlich würde in diesem Bereich nur 12V Leuchten verbauen mit einer SELV Versorgung weit außerhalb aller Bereiche.
Vor allem auch weil dies eine Maßnahme ist die leicht umsetzbar ist.
Auf Steckdosen würde ich hier vollkommen verzichten


Wasser und Strom sind Dinge die nicht zusammenpassen und deshalb sollte man jegliche Punkte der möglichen Berührung dieser zwei Dinge so weit wie möglich reduzieren.

Gemäß der hier geltenden VDE 0100-702:
bis 2m vom Beckenrand Bereich 1
Bis 3,15m vom Beckenrand Bereich 2
Bereich 0 ist das Becken selbst bis höhe Beckenrand
Reinigung mit Stahlwasser ist wohl an zu nehmen also mindestschutzart IPX5 in Bereichen 1+2
 
Es sind eben Leuchten mit E27 Sockel. Da wäre die einfachste Lösung ein Erdkabel und 230V.

Das wäre im Bereich 1 zulässig. Wenn die Zuleitung über RCD 30mA geführt ist und die Leuchten SKII sowie IP 54 erfüllen. War m.W. auch in der 0100-702 von 2003 so drin beschrieben. Wenn die Leuchten das nicht erfüllen, dann entsorgen.
 
Die Staubdichte der Leuchten ist völlig egal da ginge auch IP44, allerdings nur wenn dort nicht mit Strahlwasser gereinigt wird ansonsten IPX5.
Zusätzlich dürfen im Bereich 1 nur Elektrische Verbrauchsmittel eingebaut werden die "für die Besondere Verwendung in diesen Bereichen von Becken von Schwimmbädern hergestellt sind"
 
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