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Stromlaie
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Cepeus73 hat es richtig wiedergegeben
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Nun geht es aber noch darum,ib eine Erdfühligkeit der Bodenplatte gegeben ist.
Unsere Bidenplatte steht auf ein 90 cm Gründungspolster.
Das Gründungspolster ist umlaufend 1m größer als die Bodenplatte.
Also von Stirnseite der Bodenplatte bis zum gewachsenem Boden,haben wir einen Abstand von 1m.
Die Bidenplatte selber ist aus C25/30 und 16 cm stark.
Der Fundamenterder wurde an der oberen Bewehrung festgemacht.
Der Rundstahl 10mm verzinkt ist von der Pe Folie ca 12,5cm entfernt.(Bodenplattensohle)
Die Stirnseite der Bodenplatte wird nun im Sanuerungsvorschlag vom gerichtluchen SV mit doppel lagiger Bitumenbahnen abgedichtet.Dann kommt noch eine 12 cm starke Perimeterdämmung an die Stirnseite der Bodenplatte.
Ist der Fundamenterder hier nutzlos ?
Eine Anschlussfahne aussen an der Bodenplatte gibt es nicht.
Nur die Anshlussfahne im HWR für den Ptentialausgleichschiene.
Interessant wird auch sein,was er dazu sagt,das der Rohbauer das verlegt hat.
Und nicht wie Dipol immer schreibt,nur unter Aufsicht einer Elktrofachkraft.So will es die Din 18014.
Kommt es zum Schaden,wird die Gebäudeversicherung den schaden begleichen.Oder hauen die dann uns die Din 18014 um die Ohren ?
Also ist es unwichtig das die Bodenplatte kein Kontakt zum Erdreich hat ?
Sie steht ja auf ein 90 cm Gründungspolster.
Was passiert bei einem Blitzeinschlag wenn der Erdwiderstand nicht gegeben ist.Sprengt es dann die Bodenplatte auf?
Bei der Netzform TN-C am Hausanschluss hat ein fehlender oertlicher Erder im Normalbetrieb gar keinen nennenswerten Effekt. Bei TT-Netz am Hausanschluss ist der oertliche Erder fuer die Funktion der Schutzmassnahme "Schutz durch Abschaltung" lebenswichtig.Hat es Einfluss auf den Fi Schalter ?
Hat mal ein Fall bei mir,da habe ich eine gewischt bekommen,und dachte der Fi Schalter müsste unten sein.
Das würde bedeuten,das die Netzbetreiber alle Anlagen ans Netz zulassen müssen,egal wenn keine Nachweise der verlegten Fundamenterder vorhanden sind.
Wenn die Bodenplatte einen erhöhten Erdübergnagswiderstand hat, ist nach DIN 18014 zusätzlich ein Ringerder zu verlegen. In der Norm selbst sind zwar Beispiele genannt, wann das gefordert ist, da aber ein konkreter Ausbreitungswiderstand NICHT gefordert ist, kann man sich nur an den nach Blitzschutznorm nur noch empfohlenen 10 Ohm orientieren. Die Unsicherheit gibt reichlich Futter für Rechtsanwälte und Sachverständige her. Gefordert ist aber eine Messung der Durchgangswiderstände und bei erdfühigen Fundamenterdern wie auch Potenzialausgleichsleitern bei erhöhter Erdfühligkeit, Verbindung alle 2 m mit der Bewehrung.Also ist es unwichtig das die Bodenplatte kein Kontakt zum Erdreich hat ?
Sie steht ja auf ein 90 cm Gründungspolster.
Den Effekt kann angeblich eine kleinere Maschenweite von Ringerdern < 10 m gegen armierte Bodenplatten verursachen. Auch hie dürfte gelten, dass Blitz nicht gleich Blitz ist und es auf dessen Blitzstromstärke ankommt.Was passiert bei einem Blitzeinschlag wenn der Erdwiderstand nicht gegeben ist.Sprengt es dann die Bodenplatte auf ?
Wenn ich hellwach bin, befinden sich massenhaft Architekten, Rohbauunternehmen und Elektrofachkräfte, die nach einem Blick auf eine Anschlussfahne an der HES mittels "paranormaler" Fähigkeiten oder schlichter aus eigener Normunkenntnis nie gesehene Erdungsanlagen in der Zähleranmeldung für nomkonform gesundbeten, im Tiefschlaf. Eben daher droht in einem Rechtsstreit die größte Gefahr von der Einlassung, dass die DIN 18014 aus auf Unkenntnis basierender Nichtbeachtung keine Anerkannte Regel der Technik sei, wie das ja auch die Experten vom b.v.s ausführen. Die Experten haben sich bei der Normengebung vornehm zurück gehalten und genau das muss man ihnen vorhalten.aber Dipol ist bei dem Thema Rohbauer erstellt Fundamenterder gleich hell wach.
Mal schauen wie das Gericht hier entscheiden wird.
Die VNB wissen ganz genau was Praxis ist, haben aber - mit einer in einem Forum beklagten Ausnahme - weder das Personal noch den Ehrgeiz die Kundenanlagen, die in der Vernatwortung des Anlagenbetreibers liegen, flächendeckend zu kontrollieren.Das würde bedeuten,das die Netzbetreiber alle Anlagen ans Netz zulassen müssen,egal wenn keine Nachweise der verlegten Fundamenterder vorhanden sind.
Für die überwiegende Mehrheit der Fachleute, die sich an der Normengebung beteiligt und nicht nur Jahre hinterher gemosert haben, ist die DIN 18014 eine Anerkannte Regel der Technik.Da die DIN 18014 nicht anerkannte Eegel der Technik ist,bringt die nicht viel im Rechtstreit.
Und wie der Fundamenterder verlegt wurde,kann man auch nicht mehr nachweisen.
Ebenfalls zum x-ten Mal: Für die Beurteilung der Normkonformität des Band- oder Rundstahls in der Bopla ist es ebenso wie für die nach DIN 18014 geforderten Messungen der Durchgangswiderstände zu spät.Dann bleibt dem Sachverständiger nur noch das messen. Und wenn das passt,ist alles ok.Zumindest für die Richter.
Dass es Urkundenfälschung ist in den Zähleranmeldungen nie besehene Erdungsanlagen für normkonform zu testieren, wurde in den anderen Threads doch auch schon gefühlt rund ein dutzendmal erwähnt. Bei einer auf so hoher Kiesschüttung trocken liegenden Bodenplatte wird dein VNB min. auf einem erdfühligen Erder vom Typ A bestehen, dir den Streit mit den Verursachern der Normmissachtung aber nicht abnehmen.Ich könnte die Syna kontaktieren und nachfragen was die zu der DIN 18014 sagen.Ob eine Elektrofachkraft bei Ihnen einen Anschluss beantragen kann,
ohne zu wissen wie der Fundamenterder verlegt wurde.Mit Hinweis das es der Rohbauer eingebaut hat.
Nur sollte man schlafende Hunde wecken.Nachher tanzen die hier an.
Es scheint ja wohl - so wie ich quergelesen habe - einen Nachweis zu geben. Wenn man vermutet dass der Nachweis geschönt oder gefälscht wurde, muss man dazu belastbare Indizien liefern, die dies untermauern.Für die überwiegende Mehrheit der Fachleute, die sich an der Normengebung beteiligt und nicht nur Jahre hinterher gemosert haben, ist die DIN 18014 eine Anerkannte Regel der Technik.
Zum x-ten Mal: Den Nachweis schuldet dir der ausführende Auftragnehmer.
Belastbare Werte, durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen, kann es bei dem Aufbau nur für einen erwartungsgemäß hohen Erdausbreitungswiderstand geben, der absolut NICHTS überWas sagen denn die Messwerte des Fundament- Ringerders? Nach zwei Jahren mit zwei SV muss es doch Belastbare Werte geben.
Dann aber bitte mit Jahresangabe.Aber ich muss mal gucken, alte Fotos habe ich irgendwo noch.