Leitungen in die Installationszonen legen

Diskutiere Leitungen in die Installationszonen legen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe 2015 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft, leider hat dieser bei fast allem (auch der Elektroinstallation) gemurkst...
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Hallo zusammen,

ich habe 2015 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft, leider hat dieser bei fast allem (auch der Elektroinstallation) gemurkst.
Da er aber alles andere als kulant ist, muss ich jeden Fehler über das Gericht einklagen, was leider Nerven und noch viel mehr Geld kostet.

Jetzt habe ich in der Küche (erstmal) eine Steckdose über dem Hängeschrank reklamiert, deren Zuleitung nicht in der Installationszone liegt. Der staatlich vereidigte Gutachter gab mir auch Recht, dass dies einen Mangel darstellt.
Bei der Behebung sind sich aber der Gutachter und ich uneins: Er will die Leitung einfach von einer anderen Steckdose verlegen (die Leitung zu der Steckdose ist aber auch falsch verlegt), mit der Begründung: Das ist so am billigsten.

Meine Frage: Der Stromkreis wird ja wesentlich geändert (weiterer Verbraucher), muss er also auch richtig (also die Zuleitung IN die Installationszone gelegt) werden?
Da in der ganzen Küche keine einzige Zuleitung in einer Installationszone verläuft (alle wurden auf den Boden mit Fußbodenheizung verlegt und dann senkrecht nach oben verlegt, bis auf die waagrechte Leitung, die dann eine elektrischen Rollladen ansteuert und erst vergessen wurde), ist das ein ganz gewaltiger finanzieller Unterschied, zumal ich mir das Geld auszahlen lassen möchte und erst bei der Kücheninstallation alles neu machen möchte (bin gerade Vater geworden und brauche eine Küche).

Was meint ihr dazu? Ist das Grüne eine fachmännische und zugelassene Reparatur?
 

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Hallo!

Das sind Spitzfindigkeiten ala "Krümelklauberei"!

Bezüglich weiterer Verbraucher, kommt ganz drauf an wie die Leitung abgesichert ist, bzw. was alles an der Leitung dann insgesamt betrieben werden soll u. muss.

Wenn man sowieso genau weiss, wo die Leitungen sind, auch wenn sie nicht in den normal üblichen Installationszonen sind, muss man eben dann dem Küchenbauer den Plan zeigen, wo die Stromleitungen dzt. tatsächlich verlaufen.
.
Mit dem Plan in der Hand, wird dieser dann bestimmt nicht so dämlich sein, dass er genau dort, dann seine Leisten für die Hängeschränke anbohren/befestigen will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt habe ich in der Küche (erstmal) eine Steckdose über dem Hängeschrank reklamiert, deren Zuleitung nicht in der Installationszone liegt.

Die Festlegung der Installationszonen erfolgt in der DIN18015-3. Diese Norm ist nicht automatisch bindend, sie muesste eigentlich bei der Beschreibung der Beschaffenheit der Wohnung und Elektroeinrichtung mit vereinbart werden. Wenn dort nur allgemeine Saetze wie "...nach anerkannten Regeln der Technik", "nach geltenden VDE-Vorschriften..." stehen, ist es fraglich. ob du einen Anspruch auf Erfüllung der Vorgaben aus der DIN18015-3 hast.

Mit dem Plan in der Hand, wird dieser dann bestimmt nicht so dämlich sein, dass er genau dort, dann seine Leisten für die Hängeschränke anbohren/befestigen will.

Darum geht es dem TE gar nicht. Er schreibt es doch selbst:

ist das ein ganz gewaltiger finanzieller Unterschied, zumal ich mir das Geld auszahlen lassen möchte und erst bei der Kücheninstallation alles neu machen möchte
 
Und was waren meine ersten Worte dazu?
Und nach 4 Jahren stört es nun plötzlich!

Ob jetzt das Kabel von unten zum DUA kommt, für was anderes wird es vermutlich nicht sein, oder dann mit Überlänge von re. unten kommt, ist doch ziemlich egal.
Was erwartet er dann was das rauskommt, max. 200,-- Teuros.

Und weil er gerade Vater geworden ist, wenn juckt das wirklich, hat mit dem Thema absolut nichts zu tun!
 
Hallo zusammen,

ich habe 2015 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft, leider hat dieser bei fast allem (auch der Elektroinstallation) gemurkst.
Da er aber alles andere als kulant ist, muss ich jeden Fehler über das Gericht einklagen, was leider Nerven und noch viel mehr Geld kostet.

Jetzt habe ich in der Küche (erstmal) eine Steckdose über dem Hängeschrank reklamiert, deren Zuleitung nicht in der Installationszone liegt. Der staatlich vereidigte Gutachter gab mir auch Recht, dass dies einen Mangel darstellt.
Bei der Behebung sind sich aber der Gutachter und ich uneins: Er will die Leitung einfach von einer anderen Steckdose verlegen (die Leitung zu der Steckdose ist aber auch falsch verlegt), mit der Begründung: Das ist so am billigsten.

Meine Frage: Der Stromkreis wird ja wesentlich geändert (weiterer Verbraucher), muss er also auch richtig (also die Zuleitung IN die Installationszone gelegt) werden?
Da in der ganzen Küche keine einzige Zuleitung in einer Installationszone verläuft (alle wurden auf den Boden mit Fußbodenheizung verlegt und dann senkrecht nach oben verlegt, bis auf die waagrechte Leitung, die dann eine elektrischen Rollladen ansteuert und erst vergessen wurde), ist das ein ganz gewaltiger finanzieller Unterschied, zumal ich mir das Geld auszahlen lassen möchte und erst bei der Kücheninstallation alles neu machen möchte (bin gerade Vater geworden und brauche eine Küche).

Was meint ihr dazu? Ist das Grüne eine fachmännische und zugelassene Reparatur?
Die gerügte Installation ist durchaus zulässig. Die Leitung zu der Steckdose wurde von unten angefahren . Merke Leitungen sollen in der Installationszone liegen und das tut sie auch in der Senkrechten Installationszone. Es gibt aber auch waagerechte Installationszonen. Dein Gutachter hat schlicht und einfach keine Ahnung wo Leitungen liegen dürfen.
Elektroleitungen dürfen in allen Wänden nur senkrecht oder waagerecht verlegt werden! Das bedeutet über oder unter einer Steckdose kann und darf auch eine Leitung liegen.
 
Sicherlich nicht die beste Lösung, aber auch keine besonders schlechte...
Ich hätte diese Steckdose von oben angefahren.

Viele Innenwände im Neubau sind nach Herstellervorgaben zu dünn um quer zu schlitzen.

Und dass die Leitungen auf dem Rohfußboden UNTER der Ausgleichsdämmung und FBH geführt werden ist einfach richtig.

Kommt mir so vor, als wenn jemand den Plan verfolgt noch so viel Geld wie möglich raus zu holen.


Was meint ihr dazu? Ist das Grüne eine fachmännische und zugelassene Reparatur?

Nein.

zumal ich mir das Geld auszahlen lassen möchte und erst bei der Kücheninstallation alles neu machen möchte (bin gerade Vater geworden und brauche eine Küche).

Und was können die Handwerker jetzt dafür?
 
Und warum er uns das alles erzählt, wir können von hier aus sowieso nichts mehr machen, bzw. für den TE intervenieren?

Aber damit er dem Gutachter was zeigen kann, zeig ich ihm mal wie es üblich ist, bzw. nimmt man normal den kürzesten Weg, wegen max. Überlängen von div. Leitungen:
 

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Der vom Gutachter angezeigte Weg ist meines Erachten für eine Küche schlechter als der gerügte Weg der zusätzlich noch nicht mal mangelhaft ist.
Gerade die obere _Waagerechte Installationszone ist in der Küche keine Gute Entscheidung, da gerade dort schnell die Halterungen der Hängeschränke platziert werden und Schäden somit vorbestimmt sind.

Zusätzlich gibt es für den Grünen Verlauf gerade bei der Richtungsänderung überhaupt keinen Anhaltspunkt dort dann eine senkrechte Leitung zu vermuten.
Diese willkürliche senkrechte liegt zudem in keiner Installationszone, sofern der Strich dort nicht eine Ecke darstellen soll.
 
Also: Zur Klarstellung: Im Vertrag wurden die DIN verlangt, die Klage kommt erst jetzt, weil ich sie mir erst jetzt leisten kann. Gestört hat es mich schon von Anfang an, da die Leitung genau bei einem Befestigungspunkt des Hängeschrankes rauskommt und der dann lose in der Luft hängt. Deswegen ist der auch seit vier Jahren fast leer und der Rest der Kücheneinrichtung steht 3 Stockwerke entfernt im Keller. Klar, zur Not geht das, aber bei einer Wohnung, in der das Ersparte von 15 Jahren sitzt und an der ich auch wohl nochmal so lange abbezahle, erwarte ich irgendwie mehr....

Die Decke ist so hoch, dass ich oben eben NICHT mit den Schränken kollidiere, wenn ich senkrecht nach oben gehe schon. Sonst wäre es mir ja auch wirklich egal.
 
Hallo!

Das sind Spitzfindigkeiten ala "Krümelklauberei"!

Bezüglich weiterer Verbraucher, kommt ganz drauf an wie die Leitung abgesichert ist, bzw. was alles an der Leitung dann insgesamt betrieben werden soll u. muss.

Wenn man sowieso genau weiss, wo die Leitungen sind, auch wenn sie nicht in den normal üblichen Installationszonen sind, muss man eben dann dem Küchenbauer den Plan zeigen, wo die Stromleitungen dzt. tatsächlich verlaufen.
.
Mit dem Plan in der Hand, wird dieser dann bestimmt nicht so dämlich sein, dass er genau dort, dann seine Leisten für die Hängeschränke anbohren/befestigen will.

Aber wenn die Schränke nur ZWEI Befestigungen haben und eine fällt weg, dann ist das halt schlecht....
 
Und was waren meine ersten Worte dazu?
Und nach 4 Jahren stört es nun plötzlich!

Ob jetzt das Kabel von unten zum DUA kommt, für was anderes wird es vermutlich nicht sein, oder dann mit Überlänge von re. unten kommt, ist doch ziemlich egal.
Was erwartet er dann was das rauskommt, max. 200,-- Teuros.

Und weil er gerade Vater geworden ist, wenn juckt das wirklich, hat mit dem Thema absolut nichts zu tun!

Doch weil: Entweder Nachbesserung oder Geld. Nur wenn jetzt wenig Geld und nachher teurere Reparatur, dann stört mich das halt irgendwie...
 
Aber meine eigentlich Frage ist nicht beantwortet: Muss, wenn eine Kreis erweitert wird, dieser auf den neuesten Stand gebracht werden? Und wenn ja, wo steht das in der VDE? Hier in er Stadtbibliothek haben wir leider keinen Zugriff auf Normen...
 
Wenn das Wörtlein wenn nicht wär, wären wir wahrscheinlich alle Millionär!

Wie stark ist denn die gemauerte Rück-Wand, wo die Küchenzeile steht?
Und ohne echter Bilder kann man von der Ferne schon gar kein Urteil abgeben, da musst Du Dich auf den Gutachter verlassen, der aber vermutlich keine Ahnung von realen Installationszonen am Bau hat.

"Aber wenn", ist immer schlecht, auch als Argumentation!
 
Nur weil der Te zu blöd ist seinen Küchenschrank aufzuhängen, müssen die Elektriker da Pfusch abgeliefert haben. Fakt ist die Leitung zu der Steckdose ist Fachgerecht und Normgerecht verlegt auch wenn da der " Gutachter " etwas anderes behauptet. Wenn es hart auf hart vor Gericht geht, sind die Aussichten mehr als Trüb da auch nur einen Cent zu sehen. Der TE und sein Gutachter sollte sich mal überlegen warum es Installationszonen gibt!
 
Ich gehe eher davon aus, dass die Steckdose selber, für den DUA nicht mehr wie geplant passt, sonst hätte er dann eine Art Affenschaukel dafür, aber jetzt hätte er diese gerne noch nach 4 Jahren "kostenlos" verlegt.

Beitrag #12 ist ja auch noch, "Hinterfragungsbedürftig"!
 
Gestört hat es mich schon von Anfang an, da die Leitung genau bei einem Befestigungspunkt des Hängeschrankes rauskommt und der dann lose in der Luft hängt. Deswegen ist der auch seit vier Jahren fast leer und der Rest der Kücheneinrichtung steht 3 Stockwerke entfernt im Keller.
Du kannst mir nicht erzählen, dass wegen einer Leitung die Küche seit 4 Jahren im Keller steht. :eek:
Auch wenn da 10 Leitungen lägen, würde ich dir die Küche an der gewünschten Stelle aufstellen/aufhängen. :D
 
Aber wenn die Schränke nur ZWEI Befestigungen haben und eine fällt weg, dann ist das halt schlecht....

Du kannst aber schlecht den Elektriker die Schuld geben, an der Ausführung deines Küchenmöbels. Die Vorgaben einer DIN sind nur Empfehlungen. Davon kann man bei technischer Gleichwertigkeit der Lösung abweichen.

Aber meine eigentlich Frage ist nicht beantwortet: Muss, wenn eine Kreis erweitert wird, dieser auf den neuesten Stand gebracht werden?

Nein, eine Umverlegung einer Steckdose, ein Anschluss einer Steckdose an einen bestehenden Stromkreis ist keine wesentliche Erweiterung, dafür muss das Haus nicht neu verkabelt werden.
 
Das Lesezeichen zu diesem Thema passt m. E. am besten in die Rubrik Baufinanzierung durch Mängelrüge. :rolleyes:

An der Akademie des Handwerks hatten mir zwei aktive Richter als Jura-Referenten beigebracht, dass - auch ohne VOB als Vertragsbestandteil - z. B. Leerrohre nach Reihe DIN 18015 geschuldet sind, sofern diese Leistung nicht konkludent zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen wurde. Mit Bezug auf das damals noch recht junge AGB-Gesetz wurde vor Individualvereinbarungen mit fomularmäßigen Ausschlüssen nachdrücklich gewarnt.

Daher gehe ich als Betriebswirt des Handwerks davon aus, dass in Bauverträgen die Reihe DIN 18015 nur in wenigen Fällen mit rechtskräftiger Individualvereinbarung ausgeschlossen werden kann. Da sowohl eine Zuleitung von unten als insbesondere auch eine kerzengerade Verbindung zwischen zwei exakt übereinander befindlichen Steckdosen zulässig ist, frage ich mich auf welchen Passus der Norm sich der GA beziehen will.
 
An der Akademie des Handwerks hatten mir zwei aktive Richter als Jura-Referenten beigebracht, dass - auch ohne VOB als Vertragsbestandteil - z. B. Leerrohre nach Reihe DIN 18015 geschuldet sind, sofern diese Leistung nicht konkludent zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen wurde.

Im privaten Vertragsrecht wird wohl in den meisten Faellen das BGB als Grundlage dienen, Vertraege nach VOB sind da die absolute Ausnahme...

Daher gehe ich als Betriebswirt des Handwerks davon aus, dass in Bauverträgen die Reihe DIN 18015 nur in wenigen Fällen mit rechtskräftiger Individualvereinbarung ausgeschlossen werden kann.

Hmm...ist aber im hier beschriebenen Fall eher uninteressant...der TE schreibt doch:

ich habe 2015 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft,

Da muesste man doch den "Kaufvertrag" als Grundlage nehmen, oder?
 
In der VDE steht nicht, daß Du Erweiterungen nach aktueller Norm gestalten mußt.
In der VDE steht nur wie aktuell installiert, geprüft und betrieben werden muß.
Die NAV und das Energiewirtschaftsgesetz verlangen die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und diese sind eben die aktuell gültigen Normen des VDE.
Für den Fall der Reparatur steht allerdings in der VDE, daß eine Anlage betrieben werden darf, wenn diese den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entspricht.
 
Thema: Leitungen in die Installationszonen legen
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