Baustrom: Alstromsicherer FI nötig???

Diskutiere Baustrom: Alstromsicherer FI nötig??? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, benötige einen BAustromkasten für einen 20 Jahre alten Baukran. Der Elektriker will mir meinen Kast nicht anschließen, da der...
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Bauhans

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Hallo,
benötige einen BAustromkasten für einen 20 Jahre alten Baukran.
Der Elektriker will mir meinen Kast nicht anschließen, da der Alstromsichere FI nicht verbaut ist.
Hab ich alternativen? Besteht jeder Elektriker jetzt dadrauf? Oder macht es Sinn ein paar andere Elektriekr zu kontaktieren?
Dieser FI kostet um die 500 EUR und mach bei dem alten Kran mit standard Elektromotoren doch keinerlei sinn.
 
Hallo,
benötige einen BAustromkasten für einen 20 Jahre alten Baukran.
Der Elektriker will mir meinen Kast nicht anschließen, da der Alstromsichere FI nicht verbaut ist.
Hab ich alternativen? Besteht jeder Elektriker jetzt dadrauf? Oder macht es Sinn ein paar andere Elektriekr zu kontaktieren?
Dieser FI kostet um die 500 EUR und mach bei dem alten Kran mit standard Elektromotoren doch keinerlei sinn.

Anderen Elektriker anrufen und da versuchen
 
werd morgen mal die gelbden Seiten durch telefonieren.
Mit dem Herrn arbeite ich eigentlich schon lange zusammen und er war bisher nicht über sensibel mit Vorschriften.
Aber wird immer schlimmer mit den ganzen Vorschriften und dann wundern sich die Leute warum die Mieten steigen und steigen.:mad:
 
Du wirst uns doch nicht erzählen wollen, dass die Mieten dann nicht steigen, nur weil Du den vorgeschriebenen 500,--Teuro FI, bei Deinen div. Bauvorhaben nicht einbauen wirst!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei neuvermietung nimmt doch jeder was er bekommt. Aber bei bestandsverträgen erhöhe ich nicht. Aber früher war das alles schon deutlich einfacher.
 
Es sind nicht nur die Mieten, sondern das ganze Leben teurer geworden, aber warum das steht leider auf einem ganz anderen Blatt!
 
Hallo,
ich habe zum Thema dies Infos aus den Links gefunden
Anforderungen an Baustromverteiler
Neue VDE 0100-704 - MEBEDO

Neben dem RDC Typ B ist auch ein Hauptschalter einzubauen.
Für den Hauptschalter fehlt oft der Platz.

Möglich das ein Fachmann aufgrund der Übergangsfrist (bis 2021) den alten Verteiler noch Anschließt. Siehe die Links zur Übergangsfrist
 
Zuletzt bearbeitet:
benötige einen BAustromkasten für einen 20 Jahre alten Baukran.
Der Elektriker will mir meinen Kast nicht anschließen, da der Alstromsichere FI nicht verbaut ist.
Was jetz?
Zeile 1 oder Zeile 2?
oder hast du einen Kasten und Zeile 2 kommt zum trragen?
Bist du Privatperson mit einem (Privat)kasten und eigenem Kran?

Wenn ich lese "mit dem Herrn arbeite ich eigentlich schon lange zusammen und er war bisher nicht über sensibel mit Vorschriften." dann gehe ich davon aus daß er
a: weiß was er tut
b: dich kennt.

insofern bin ich schon ob deiner Anfrage sehr verwundert, zumal du selber die Vorschriftenlage genannt hast.
 
Wenn man sich die ersten Beiträge des TE aus anno 2013 anguckt, weiss man dass der slogan "Geiz ist Geil" zwar für den Mediamarkt erfunden wurde, aber von Anderen dann auch ganz gerne immer noch angewendet wird.
 
Hab ich alternativen? Besteht jeder Elektriker jetzt dadrauf? Oder macht es Sinn ein paar andere Elektriekr zu kontaktieren?

Vermutlich ja. Im Moment gibt es von mir nur einen Hinweis auf die angewandte veraltete Normlage zur Prüfung. Wenn allerdings absehbar ist, dass die Installation länger betrieben wird, als die Übergangsfrist noch läuft ist auch bei mir Schluss. Du wirst letztendlich eh modernisieren müssen.
 
Du wirst letztendlich eh modernisieren müssen.

Wie jetzt,...nach 20 Jahren schon wieder was investieren?
Der Kran scheint ja nur eine sehr kleine Leistungsklasse zu haben, bei groesseren Kraenen geht es eigentlich nur mit Direktanschluss und Anmeldung beim EVU (Netzrueckwirkungen). Warum man fuer einen einzelnen Kran allerdings einen kompletten Baustromverteiler braucht erschliesst sich mir nicht ganz.
 
Auch ohne Übergangsfrist wird ein Baustromverteiler der der aktuellen Norm nicht entspricht, nicht angeschlossen.
Ich glaube kaum das es nur einen konzessionierten Betrieb gibt der sich daran nicht hält. Wer einmal die anerkannten Regel der Technik nicht anwendet ist so gut wie weg vom Fenster.
 
Auch ohne Übergangsfrist wird ein Baustromverteiler der der aktuellen Norm nicht entspricht, nicht angeschlossen.
Steht eindeutig da, das man alte Verteiler bis zum Ende der Übergangsfrist weiter nutzen darf.
Hast du auch 2015 dein altes Auto verschrottet, weil ab da nur noch welche mit Reifendrucksensoren verkauft werden dürfen?
 
Thema: Baustrom: Alstromsicherer FI nötig???
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