Fundamenterder bei Anbau an Altbau

Diskutiere Fundamenterder bei Anbau an Altbau im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin, wir sanieren zur Zeit unser Haus und ein Anbau ist geplant. Jetzt kommt nächste Woche der Maurer und will das Fundament und die Platte...
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Strobel

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Moin,

wir sanieren zur Zeit unser Haus und ein Anbau ist geplant. Jetzt kommt nächste Woche der Maurer und will das Fundament und die Platte gießen. Da unser Altbau von 1964 ist und kein Fundamenterder besitzt und wir auch sonst kein Potentialausgleich im Keller haben, wo später die Elektrik einziehen soll, habe ich jetzt gedacht, dass der Anbau einen Fundamenterder braucht. Der Maurer sagt, er kann den Fundamenterder einbringen (und in Keller legen), aber es müsste dokumentiert und gemessen werden und sollte daher vom Elektriker gemacht werden. Mein Elektriker sagt, dass das kein Muss ist im Altbau und hier eine umfangreiche Dokumentation nicht zwingend erforderlich ist und der Maurer den Fundamenterder setzen kann und er anschließend nur misst und Fotos macht. Was auch normalerweise nicht erforlderlich sei bei einem Altbau.

Kurz zum Anbau: 33m2 Grundfläche, direkt mit dem Altbau verbunden.

Was stimmt denn nun? Kann ich es den Maurer machen lassen und ich mache dann Fotos und dokumentiere es und der Elektriker misst und schließt die HES im Keller daran an?

Danke für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
 
Nein! Aufgabe einer Elektrofachkraft! Maurer und Co.haben daran nichts verloren.

Lutz
 
Der Maurer sagt, er kann den Fundamenterder einbringen (und in Keller legen), aber es müsste dokumentiert und gemessen werden und sollte daher vom Elektriker gemacht werden.
Siehe da, unter der Maurergilde spricht sich die DIN 18014:2014-03 nach mittlerweile 5 Jahren doch herum.
Mein Elektriker sagt, dass das kein Muss ist im Altbau und hier eine umfangreiche Dokumentation nicht zwingend erforderlich ist und der Maurer den Fundamenterder setzen kann und er anschließend nur misst und Fotos macht. Was auch normalerweise nicht erforlderlich sei bei einem Altbau.
In Bodenpatten von Altbauten ist der nachträglich Einbau von Fundamenterdern selbstredend keine Alternative. Aus einem Neubau mit 33 m² Grundfläche wird aber kein Altbau, nur weil er an ein Bestandsgebäude angebaut wird.

Anscheinend kennt dein Maurer die maßgebliche Norm besser als dein Elektriker, denn die macht solche Unterschiede nicht. :rolleyes:
Was stimmt denn nun? Kann ich es den Maurer machen lassen und ich mache dann Fotos und dokumentiere es und der Elektriker misst und schließt die HES im Keller daran an?
Nach der aktuellen DIN 18014:2014-03 ist der Einbau des Fundamenterders ohne Wenn und Aber Aufgabe für konzessionierte EFK und die in einem Normentwurf noch enthaltene Möglichkeit, dass die Arbeiten unter der Regie der EFK ausgeführt werden, wurde fallen gelassen.

Bei einer EFK, welche die Norm intus hat und VOR der Betonierung der Bodenplatte die Messdokumentation mit Detailfotos macht, würde ich einen Maurer als Sub der EFK tolerieren. Bei deiner EFK sind aber an Zweifel an der Kenntis der DIN 18014:2014-03 angebracht. Die Bitte um Einsicht in die Norm kann aber auch dazu führen, dass der Eli des geringsten Misstrauens die Flucht ergreift, weil er sie nicht vorweisen kann. :(
 
Im Altbau keine Pflicht, aber wie du erkannt hast , sehr nuetzlich. Praktische Lösung ist hier gefragt. Planender erstellt Skizze mit Ausfuehrungsangaben, Lage Fundamenterder und Anschlussfahnen. Maurer legt Fundamenterder ein, Elektriker misst Durchgang und gut. Ob du nun noch ein Fotoalbum mit Bildern dazu anlegst, ist dir ueberlassen. Der Funktion eines Fundamenterders hilft oder schadet das nicht.
 
Im Altbau keine Pflicht, aber wie du erkannt hast , sehr nuetzlich. Praktische Lösung ist hier gefragt. Planender erstellt Skizze mit Ausfuehrungsangaben, Lage Fundamenterder und Anschlussfahnen. Maurer legt Fundamenterder ein, Elektriker misst Durchgang und gut. Ob du nun noch ein Fotoalbum mit Bildern dazu anlegst, ist dir ueberlassen. Der Funktion eines Fundamenterders hilft oder schadet das nicht.
Wer nicht im Thema ist sollte nicht falsche Inhalte posten.
 
Die TAR fordert die Einhaltung der DIN 18014 fuer Neubauten...Neubau aus Sicht der TAR sind Gebäude, die mit einem neuen Hausanschluss versehen werden. Für Bestandsbauten und nicht eigenstaendig versorgten Anbauten, also alles was nach einem existierenden Zaehlerplatz liegt, wird es ganz schwer, auf die aktuelle TAR zur verweisen...
 
Die TAR fordert die Einhaltung der DIN 18014 fuer Neubauten...Neubau aus Sicht der TAR sind Gebäude, die mit einem neuen Hausanschluss versehen werden. Für Bestandsbauten und nicht eigenstaendig versorgten Anbauten, also alles was nach einem existierenden Zaehlerplatz liegt, wird es ganz schwer, auf die aktuelle TAR zur verweisen...

So argumentiert meine EFK auch. Er sagt es ist ein Altbau. Auch wenn da ein Anbau rankommt. Grund: Der HAK liegt ja weiterhin im Altbau. Ich denke ich werde es wie Karo28 geschrieben hat machen. Skizze erstellen, Einbau vom Maurer und Abnahme und messen von meiner EFK.
 
Schön dass immerhin die TAR nicht infrage gestellt wird. Fakt ist, dass die DIN 18014:2014-03 eine verabschiedete Norm ist, zu der die b.v.s-Kritiker in der Auslegungsphase wie schon zuvor bei der Normausgabe von 2007-09 keinen Piep abgegeben haben.

Wenn es im Anbau eine Elektroanlage gibt, ist das eine wesentliche Änderung bei der für die Neuinstallation ALLE aktuellen Nomen zu beachten sind. Das ist nach meinem Normverständnis unabhängig davon ob die Versorgung vom Altbau oder über einen neuen Stromanschluss erfolgt.
 
Ich denke ich werde es wie Karo28 geschrieben hat machen. Skizze erstellen, Einbau vom Maurer und Abnahme und messen von meiner EFK.
Wie Dipol schrieb:»Anscheinend kennt dein Maurer die maßgebliche Norm besser«, d.h. aber nicht das der Maurer das auch praktisch kann. IMHO.

Lutz
 
Da unser Altbau von 1964 ist und kein Fundamenterder besitzt und wir auch sonst kein Potentialausgleich im Keller haben, wo später die Elektrik einziehen soll,
.
Wie waren bei dieser Sachlage im alten Haus die Geräte "geerdet" ?

Wirklich kein Potenzialausgleich ?

:rolleyes:
.
 
Wenn es im Anbau eine Elektroanlage gibt, ist das eine wesentliche Änderung bei der für die Neuinstallation ALLE aktuellen Nomen zu beachten sind.

Das hiesse aber dann, der TE müsste auch einen neuen Zaehlerschrank setzen lassen...oder darf man sich aussuchen, welchen Teil der TAR man umsetzen möchte?

Zum Thema "darf der Maurer das"...ich halte nichts davon, das eine privat erstellte Norm Vorgaben erlassen darf, wer welche Tätigkeit ausüben darf. Alle mir bekannten Regelungen zur Berufsfreiheit u.dgl. sind in D in Gesetzesform vorhanden.
 
Egal ob nun gefordert oder nicht, macht es Sinn für ein Gebäude einen Erder nach zu rüsten oder wie in diesem Fall den Anbau zu nutzen um hier einen Erder zu errichten.

Wenn nun ein Erder errichtet wird hat dies nach den gültigen Normen oder besser zu erfolgen.
Eine Dokumentation ist grundsätzlich für so was Pflicht, ansonsten kann keiner nachweisen ob eine fachgerechte Anlage errichtet wurde.
 
DIN-, VDE-, CENELEC-, IEC-Normen sind durchweg privat erstellt und unabhängig davon ob sie in Nationen wie z. B. in Österreich Gesetzeskraft haben oder nicht, m. E. für ein funktionierendes Gemeinwesen unabdingbar. Andere halten sie in Anarcho-Ansicht für unverbindlichen Pipifax primär lobbygesteuerter Normengremien. Zu dem Thema wurden die Argumente über Jahre vielfach ausgetauscht, keiner von uns hat seinen Standpunkt geändert. Weitere Wiederholungen wären daher Zeitverschwendung.

Ich würde jedenfalls beim VNB schriftlich anfragen ob DIN VDE 0100-443 und -534 einzuhalten und wegen wesentlicher Änderung der Anlage nachgerüstet werden muss. Angeblich soll es lt. einem der User sogar VNB geben, welche nichts gegen die Nutzung des PEN als Antennenerder haben, obwohl das krass gegen NAV verstoßen hat. Da kein VNB über den Normen steht wird man durch solche Falschaussagen die Verantwortung als Anlagenbetreiber nicht los, aber es erspart evtl. unnötigen Ärger.

Falls meine Ansicht bestätigt wird, dass die Elektroanlage des Anbaus normaktuell auszuführen ist, gilt auch DIN 18014:2014-03. @Strobel ist bereits als Crossposter in einem anderen Forum aktiv, mal sehen was dort noch so folgt.
 
Solange Normen die verbindlich sein sollen nicht für jedermann und Kostenfrei sind, sind sie nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden. Gesetze und Verordnungen sind für jedermann und Kostenfrei jederzeit zugänglich und von Staats wegen als Rechtsverbindlich eingestuft. Eine Norm eines privaten Vereins , die nicht zu jederzeit und Kostenfrei zugänglich ist, ist da nur eine Gelddruckmöglichkeit für den Verein. Das die Normen nicht Rechtsverbindlich sind geht auch aus den Verordnungen hervor den da steht zum Beispiel Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet bei Einhaltung der Normen eines privaten Vereins.
Vermuten kann ich vieles . aber wo stehen für jeden Zugänglich die anerkannten Regeln der Technik und kann ich die Einhaltung auch nachprüfen ohne dafür 20 000 Euro auszugeben um das Normenwerk vorliegen zu haben?
 
Dann mal eine Frage eines Laien:
Welche gesetzliche Normen sind denn für die Elektrofirmen bindend für ihre Arbeit? welche Normen gilt für Versicherungen ? Und verbindlich für wen ?
Die Elektroinnung leidet wohl in D unter Zuviel Strom ?
bicho
 
Dann mal eine Frage eines Laien:
Welche gesetzliche Normen sind denn für die Elektrofirmen bindend für ihre Arbeit? welche Normen gilt für Versicherungen ? Und verbindlich für wen ?
Die Elektroinnung leidet wohl in D unter Zuviel Strom ?
bicho

Ich dachte jetzt sprudeln die Antworten der Experten, an denen es ja hier wirklich nicht mangelt..........Interessant.
bicho
 
Ein Anbau ist auch ein Neubau und da ist ein Fundamenterder einzubauen.
Das Ende davon wird in das Bestandsgebäude eingeführt und ist dort mittels einer PA-Schiene und einer 1x16mm² Verbindungsleitung mit der HES. zu verbinden die üblicherweise neben dem HAK. montiert wird.
Natürlich versteht es sich ganz von selbst, dass das Bestandsgebäude einen Potenzialausgleich auf alle leitfähigen Rohre erhält.
 
Es gibt User, die mit Fragen sprudeln, die schon zig-fach gestellt wurden, auch solche, die sie im Überfluss vielfach schon beantwortet und irgendwann keine Lust mehr haben jedesmal neu bei Adam und Eva anzufangen.

Zur letzteren Gruppe gehöre ich und da mir gestern Abend nach einem Bergtourunfall ein Bruch des rechten Sprunggelenks nebst Bänderabriss operiert wurde, habe ich gerade andere Prioritäten als Normverweigerer zu überzeugen, die nicht einsehen wollen, dass Normen dem Schutz aller dienen.

Aber vielleicht erläutert ja mal einer der Normverweigerer, warum die ÖVE-Normen, die ebenso wie die früheren TGL-Normen der DDR, Gesetzescharakter hatten, nicht jedermann per Download oder gar Papier kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

Und in welchem Land dieser Erde wird denn der Wunsch allumfänglichen Normenzugangs, wie er in Deutschland in den Normenauslegestellen möglich ist (!!!), erfüllt?
 
@bicho

Da mein Spanisch kurz hinter gracias und de Nada endet, habe ich deinen Nickname und deine Fußzeile über Google übersetzen lassen.

Wärst du so freundlich zu sprudeln ob in Spanien die Normen verbindlich und die gemeinnützige (!) Asociación Española de Normalización y Certificación (AENOR) die spanischen USE-Normen kostenlos zur Verfügung stellt?

Zu allen IEC- und EN-Nomen die in Spanien harmonisiert sein müssen, finde ich keinen Link.
 
Thema: Fundamenterder bei Anbau an Altbau
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