Darf der Strom abgestellt werden wenn die Technik alt ist?

Diskutiere Darf der Strom abgestellt werden wenn die Technik alt ist? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, vor ein paar Wochen hatten wir einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch. Das Rohr verläuft im selben Raum wie die Zählertafel, leider sind...
Ich sehe 2 und die hatte ich aufgeführt.

Ob auch der PE Lose ist, kann ich nicht genau erkennen
Steigleitung nicht auf Abstand?
Steigleitung nur in trockenen Räumen. Hier im Keller?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann doch nicht in ein Golf zwei ein Airback einbauen nur weil das Lenkrad kaputt ist. Genau so bin ich nicht verpflichtet den Wagen auf den neusten Stand zu bringen mit ABS und so weiter trotzdem darf ich damit auf der Straße fahren aber als Neuwagen Hersteller nicht mehr solche Autos produzieren.
Aber du darfst den Golf II nicht mehr fahren, wenn die Bremsen unsachgemäß repariert wurden und die Lampengläser nicht mehr vorhanden sind. Dann wird die Polizei das Auto sofort stilllegen.
 
Also ich sehe da noch mehr als vier Mängel und nach aktuellen Normen noch viel mehr. Die Frage war aber nach der Zulässigkeit der Abschaltung der Versorgung durch den Netzbetreiber.

Wegen alter Technik, wie im Titel gefragt: Nein
Wegen dem Zustand der Anlage: Ja

Es bestehen Mängel und es besteht ein erhöhtes Risiko durch die mangelhafte Leitungsanlage, da hier die Schutzmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit unzulässig geschwächt werden. Das ist kein dekoratives Problem, kein Alterungsschaden und auch keine Frage eines eh nicht existenten Bestandschutz. Hier würde schlichtweg durch unsachgemäße Ausführung eine mangelhafte Anlage betrieben, für dessen Zustand per Rechtslage der Betreiber verantwortlich ist.

Die Grundlage für die Unterbrechung der Versorgung hat der Netzbetreiber auch passend im an schrieb benannt. Nav §15 (2) sagt dazu: Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.
 
Die Anlage ist bestimmt schon über 50 Jahre alt.
Natürlich waren die Stegleitungen von damals von besserer Qualität und zerbröselten auch nicht.
Aber schon damals hätten im AP-Bereich bereits Rohre darüber gezogen werden müssen und das ganze hätte anders ausgesehen.
Diese in 45° um geklemmten Leitungen auf die linke NZ-Tafel wurden auch bestimmt später gemacht.
Es ist anzunehmen, dass die Gebäudeinstallation in den Etagen auch nicht besser sein wird, es sind auch 2-adrige Leitungen zu sehen das auf fehlende Schutzleiter oder klassische Nulllung hinweist.
Da der Austausch der Zähler wohl von Beauftragten des VNB vorgenommen wurde, interessiert denen nur der Zustand im Zählerbereich und nicht das was sich darüber befindet.
 
Mir stellt sich nicht nur die Schwierigkeit der Aktualisierung sondern auch der Kosten, man kann doch nicht erwarten dass eine Person von heute auf morgen mal eben eine Summe hat in der Höhe beziehungsweise mal eben von heute auf morgen so ein Umbau im Haus Vornehmen lassen kann. Und was ist damit Bestandsschutz?
Wenn der Tüv nach 10 Jahren dein Auto außer Betrieb nimmt, weil es durchgerostet ist regst du dich doch auch nicht auf oder.? aber bei einer Elektoanlage, in die man 60 Jahre keinen Pfennig investiert hat darf das nicht sein?
 
Wer hat denn die Stegleitungen so dämlich verlegt.

Wenn da wenigstens ein breiter Kabelkanal drüber gebaut worden wäre, damit die abgehenden Leitungen nicht mehr sichtbar sind, hätte es höchstwahrscheinlich niemanden gestört.
 
In dem Schreiben wird NICHT verlangt auf einen aktuellen Stand zu modernisieren, was trotzdem DRINGEND zu empfehlen ist.
Es wird verlangt die Anlage in einen Zustand zu versetzen der den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Dafür sind auch die Stegleitungen wieder UNTER Putz zu legen, sofern diese überhaupt noch in Ordnung sind.

Eine so überalterte Anlage ist schon an sich nicht besonders sicher, Wenn dann wie hier auch noch Isolierungen fehlen steigt das Risiko nochmals an.
 
I...
In dem Schreiben wird NICHT verlangt auf einen aktuellen Stand zu modernisieren, was trotzdem DRINGEND zu empfehlen ist.
Es wird verlangt die Anlage in einen Zustand zu versetzen der den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
...
Ich glaube kaum daß da heraus zu lesen ist daß damit der Stand zum Zeitpunkt der Herstellung gemeint ist.
(oder meinst du dann machen wir einen Kompromiß ;) zwischen Herstellung und heute, und verwenden dazu die "anerkannten Regeln der Technik" von beispielhaft 1991? )
 
Ich kann die Stegleitungen nicht genau erkennen: aber sind das hauptsächlich 2 adrige Stegleitungen?
 
Die "anerkannten Regeln der Technik" welche aktuell gelten bechreiben in der VDE 0105 den Zustand "zum Herstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien"
Damit entspricht auch eine alte Anlage den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, sofern sie mangelfrei ist.
 
Die "anerkannten Regeln der Technik" welche aktuell gelten bechreiben in der VDE 0105 den Zustand "zum Herstellungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien"
Damit entspricht auch eine alte Anlage den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, sofern sie zum Herstellungszeitpunkt mangelfrei ist.
... was wohl unstrittig als nicht gegeben betrachtet werden kann. :cool:
 
Wieso:
Vielleicht ist aufgrund mangelhafter Arbeit in der Zwischenzeit der Putz von der Wand gefallen (Scherz)
 
Vielleicht ist aufgrund mangelhafter Arbeit in der Zwischenzeit der Putz von der Wand gefallen (Scherz)
Muss dann nicht der Betreiber der Anlage die Stegeleitung gegen Mantelleitung austauschen lassen? Ich denke bestimmt sogar mit ordentlichen Leitungsführungssystemen.
 
@Valentin86, wenn dir es @Pumukel für 2T€ richtet, würde ich an deiner Stelle zuschlagen. Das ist ein Schnäpper, vor allem wo wir nicht wissen, in welchen desolaten Zustand der Rest ist. Und dann noch Heizungs- und Wasserleitungen auch aus der Epoche? Wärmedämmung = 0?

Meine Empfehlung: Abriss und Neubau, alles Andere wird im Endeffekt teurer. Wenn sich die Reparatur deines Autos auch nicht mehr lohnt, kaufst du dir auch ein Neues. Oder?
 
Wenn damals schon Rohre über die Stegleitungen gezogen worden wären, dann hätte es auch mit dem Basisschutz keinerlei Probleme gegeben.
Bergmannrohr oder diese verbleite Schlauchrohr gab es noch bis in die 60-er Jahre, bei damaliger Anwendung mit ordnungsgemäßer Befestigung hätte das bestimmt besser ausgesehen.
Die beiden Quer verlegten Leitungen sind bestimmt mal später auf die linke NZ-Tafel umgeklemmt worden, sonst würde das nicht so aussehen.
 
Thema: Darf der Strom abgestellt werden wenn die Technik alt ist?
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