Erweiterung eines Produktes

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DerMartin

DerMartin

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Moin Moin,

wenn man ein Produkt eines Hersteller kauft und diesem noch Teile beifügt und als Set verkauft, z.B. man kauft eine Anschlussdose eines Herstellers und fügt noch konfektionierte Anschlussleitungen hinzu und der Endkunde baut dieses zusammen. Darf man das dann so verkaufen, bekommt man Ärger mit dem Hersteller oder wer haftet in Schadensfällen? Gilt man dann als Hersteller des gesamten Produktes oder wird hier unterschieden zwischen den Herstellern?
Vielleicht kennt sich damit ja jemanden aus. Leider werde ich über Gurgel auch nicht schlauer.
Würde mich über Antworten freuen.:)
 
Kurz und Knapp wenn du ein Produkt verkaufst das aus Teilen fremder Hersteller und eigenen Teilen besteht wirst du zum Hersteller des gesamten Produktes.
 
Du müsstest mit einer Herstellerbescheinigung erklären, dass du ausschließlich zugelassene Produkte verwendest und diese Fachgerecht montiert sind, also du auch qualifiziert dazu bist.
Das müsste für Deutschland reichen.

Klingt einfach, wird es aber im Detail wahrscheinlich nicht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Produkt suggerierst, dass das ein Heimwerker kann, dieser sich aber dabei verletzt könnte es sein, dass du belangt wirst.

Und ob jetzt eine Herdanschlussdose mit einer Leitung dran irgendwem hilft sei dahingestellt, aber war ja vielleicht auch nur ein Beispiel.

Eine reine Zusammenstellung von Produkten mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass diese ausschließlich von Fachkräften verbaut werden dürfen könnte unkomplizierter sein.
 
Hallo!
Dass manche immer so eine Geheimniskrämerei betreiben wollen/müssen, vielleicht erzählst uns bitte mal im Detail um was es genau geht.

Es kommt immer drauf um welches 1. Produkt es sich genau handelt?

Verkaufen kannst Du alles, nur funzen muss es Klaglos, aber wenn der Kaufer beim Anklemmen trotzdem einen Fehler produziert, bist Du als letzter Hersteller dann fällig.
 
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, der Anschluss wäre nur duch eine Elektrofachkraft auszuführen.
Es geht mir nur darum, wenn man ein Produkt eines Herstellers kauft und Sachen beifügt, ist man Hersteller des gesamten Produktes obwohl wie z.b. die Anschlussdose einen Herstellernamen trägt.
Wenn mich ein Kunde fragt ob ich Ihm noch eine Anschlussleitung fertig machen kann zu der Dose und ich ihm beides verkaufe, hafte ich dann dafür, auch wenn er das von einem Fachmann anschließen lässt?
 
Ich glaube kaum dass Jemand eine Anschluss-Dose mit Anschlussleitung kauft, wo er dann erst wieder einen Handwerker dafür benötigt, damit diese richtig angeklemmt wird!
Den letzten beissen die Hunde!
 
Das mag sein, das der Kunde das selber anklemmt. Ich weise aber darauf hin, dass dss nur von einer Fachkraft angeschlossen werden darf. Dann bin ich doch aus dem Schneider, oder? Jeder Laie kann sich ja auch einen FI kaufen und einbauen wenn er das meint zu müssrn.
 
Du schreibst jedes mal was anderes, zuerst von Steckerfertig vorkonfektioniert, dann von einer Anschlussdose mit Kabel zum Anklemmen für den Elektriker, zuletzt schreibst was von einem FI, welcher sicher nicht fix u. fertig vorkonfektioniert sein kann.
Alles nur Ausreden von Dir, aber nichts im Detail, um was es wirklich genau geht!
 
Ich glaube kaum dass Jemand eine Anschluss-Dose mit Anschlussleitung kauft, wo er dann erst wieder einen Handwerker dafür benötigt, damit diese richtig angeklemmt wird!
Den letzten beissen die Hunde!
Man würde sich wundern was die Leute so alles machen...
ob ich Ihm noch eine Anschlussleitung fertig machen kann
Dann bist du Hersteller dieser Anschlussleitung. Mit allen Pflichten die da dran hängen.
 
Oh je, dann bin ich ja Hersteller diverser alter Leuchten, Kabeln und anderen elektrischen Dingen die ich mal repariert und modernisiert hatte.
 
Das hat mit Rechnung rein gar nichts zu tun. Wenn du ein Produkt erneuerst also veränderst erlischt die Herstellerhaftung und du trittst an dessen Stelle. (nachzulesen im Produkthaftungsgesetz)
Genauso wirst du zum Hersteller wenn du Teile eines Zuliefers für dein Produkt verwendest. Du haftest für das gesamte Produkt. Eine Instandsetzung hat aber damit gar nichts zu tun sofern Originalersatzteile verwendet werden.
 
Nur ohne Rechnung hat der Kunde ala Konsument, nichts in der Hand um wirklich damit im Schadensfall reklamieren zu können, weder bei der Versicherung oder vor dem Kadi!
Reklamiert wird ja nur wenn was nicht funzt, nicht weil immer was Anstandslos alles funktioniert!
 
Bitte nicht die Gewährleistung mit der Produkthaftung verwechseln.
Die Gewährleistung bezieht sich auf die Eigenschaften die der Hersteller für das Produkt vorsieht, z.B. Funktion, oder auch Energieeffizienz.
Die Produkthaftung hat mit den gefahren die durch das Produkt entstehen zu tun und gilt so lange das Produkt besteht.

Entsteht z.B. ein Brand durch das Produkt ist der Hersteller auch nach unbegrenzter Zeit dafür haftbar.
Voraussetzung ist natürlich, daß das Produkt gemäß der vom Hersteller gelieferten Anweisung verwendet wurde.
Der Hersteller kann dabei z,B. Vorgeben, daß sein Produkt regelmäßig von Fachkräften gewartet werden muß oder auch nach Zeit x nicht mehr verwendet werden soll.
 
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