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Flow159357
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Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand bei meinem kleinen Problem weiterhelfen.
Wir wollen bei uns in der Arbeit ein neues Fernwärmenetz übernehmen. (Sind Fernwärmeversorger)
Normalerweise haben wir wenn wir neue Fernwärmestationen bei unseren Kunden in Betrieb nehmen, die vorraussetzung vor Inbetriebnahme, dass der Kunde primärseitig, sekundärseitig und an der Stahlkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie Metallgehäuse des reglerschrankes den Potentialausgelich anbringen muss.
Jetzt wollen wir mehrere bestehende Kundenanlagen bzw. ein Fernwärmenetz übernehmen.
Folgende Situation vor Ort. Die Primärseitige Fernwärmeleitung (Hausanschlussleitung) ist nicht wie üblichwerweise aus Stahl sondern Kunststoff. Es fehlt der Potentialausgleich an der Rahmenkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie an der sekundärseitigen Hausinstallation.
Meiner Meinung nach kann der primärseitige Potentialausgleich aufgrund der Kunststoffrohre entfallen, jedoch muss definitiv die sekundärseitige Hausinstallation in den potentialausgleich mit einbezogen werden.
Nur wie seht ihr das mit der Rahmenkonstruktion der Fernwärmestation, muss diese auch in den potentialausgleich mit einbezogen werden?
Laut Fachliteratur muss:
nach DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 in jedem Gebäude der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zu einem Schutzpotentialausgleich verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen (z.B. Wasser- und Gasinnenleitungen);
- fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar;
- Metallteile von Gebäudekonstruktionen, Zentralheizungs- und Klimasysteme;
- metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton, wo die Verstärkungen berührbar und zuverlässig untereinander verbunden sind (Bild 1).
Also laut Fachliteratur müsste der Rahmen der FW-Station in den Potentialausgleich mit einbezogen werden.
Wenn ich jetzt aber in die aktuelle DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 schaue steht nur noch:
- Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas-, Wasser-, Fernwärme-
Systeme;
-fremde leitfähige Teile der Gebäudestruktur;
-berührbare Bewehrungen von Gebäudekonstruktionen aus Beton.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
vielleicht kann mir ja jemand bei meinem kleinen Problem weiterhelfen.
Wir wollen bei uns in der Arbeit ein neues Fernwärmenetz übernehmen. (Sind Fernwärmeversorger)
Normalerweise haben wir wenn wir neue Fernwärmestationen bei unseren Kunden in Betrieb nehmen, die vorraussetzung vor Inbetriebnahme, dass der Kunde primärseitig, sekundärseitig und an der Stahlkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie Metallgehäuse des reglerschrankes den Potentialausgelich anbringen muss.
Jetzt wollen wir mehrere bestehende Kundenanlagen bzw. ein Fernwärmenetz übernehmen.
Folgende Situation vor Ort. Die Primärseitige Fernwärmeleitung (Hausanschlussleitung) ist nicht wie üblichwerweise aus Stahl sondern Kunststoff. Es fehlt der Potentialausgleich an der Rahmenkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie an der sekundärseitigen Hausinstallation.
Meiner Meinung nach kann der primärseitige Potentialausgleich aufgrund der Kunststoffrohre entfallen, jedoch muss definitiv die sekundärseitige Hausinstallation in den potentialausgleich mit einbezogen werden.
Nur wie seht ihr das mit der Rahmenkonstruktion der Fernwärmestation, muss diese auch in den potentialausgleich mit einbezogen werden?
Laut Fachliteratur muss:
nach DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 in jedem Gebäude der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zu einem Schutzpotentialausgleich verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen (z.B. Wasser- und Gasinnenleitungen);
- fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar;
- Metallteile von Gebäudekonstruktionen, Zentralheizungs- und Klimasysteme;
- metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton, wo die Verstärkungen berührbar und zuverlässig untereinander verbunden sind (Bild 1).
Also laut Fachliteratur müsste der Rahmen der FW-Station in den Potentialausgleich mit einbezogen werden.
Wenn ich jetzt aber in die aktuelle DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 schaue steht nur noch:
- Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas-, Wasser-, Fernwärme-
Systeme;
-fremde leitfähige Teile der Gebäudestruktur;
-berührbare Bewehrungen von Gebäudekonstruktionen aus Beton.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße