Mängel beim Neubau

Diskutiere Mängel beim Neubau im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe heute festgestellt das bei unserem Neubau sämtliche Lichtschalter Wechselschaltungen nicht funktionieren. Auch der Schaltschrank...
D

deadlef

Beiträge
5
Hallo,

ich habe heute festgestellt das bei unserem Neubau sämtliche Lichtschalter Wechselschaltungen nicht funktionieren.

Auch der Schaltschrank passt mit deren Beschriftung vorne und hinten nicht überein.

Mir kommt es so vor als wenn die Elektrik überhaupt nicht geprüft wurde.

Ist es nicht so, dass die ausführende Elektrofirma aufjedenfall ein Prüf und Messprotokoll aushändigen muss!?

Woher weiss ich zb ob auch der Schutzleiter wirklich bis zur letzen Steckdose durchgeht. Auch wurde hier einfach von der nächstliegenden Steckdose zum Rolladenmotor abgegriffen!? Macht man das so? Hier hätte ich eine eigene Sicherung erwartet. Auch das mehrere Räume über eine Sicherung laufen nicht auch hier eigentlich jeder Raum für sich?
 
Die Prüfung und die Dokumentation gehört zur normgerechten Ausführung nach DIN VDE. Die Übergabe der Dokumentation und der Umfang selbiger an den Nutzer ist aber ein anderes Blatt, zumal das nicht immer der Auftraggeber ist.
 
ich habe heute festgestellt das bei unserem Neubau sämtliche Lichtschalter Wechselschaltungen nicht funktionieren.
Auch der Schaltschrank passt mit deren Beschriftung vorne und hinten nicht überein.
Mir kommt es so vor als wenn die Elektrik überhaupt nicht geprüft wurde.
Ist es nicht so, dass die ausführende Elektrofirma aufjedenfall ein Prüf und Messprotokoll aushändigen muss!?
Einzelhaus oder Eigentumswohnung?
Alles das sind Mängel die du dem Bauträger angeben musst und der muss für die Beseitigung sorgen.
Auch wenn du bei der Übergabe des Hauses/Wohnung das Protokoll unterschrieben hast, sind immer Mängel vorbehalten die man erst später entdeckt.
 
Auch wurde hier einfach von der nächstliegenden Steckdose zum Rolladenmotor abgegriffen!? Macht man das so? Hier hätte ich eine eigene Sicherung erwartet. Auch das mehrere Räume über eine Sicherung laufen nicht auch hier eigentlich jeder Raum für sich?
Was wurde denn beauftragt? (Menge der Stromkreise)
Welche Räume wurden zusammengefasst?

Grundsätzlich sind diese Sachen unter bestimmten Bedingungen nicht normwidrig.
 
Hoffentlich noch nicht abgenommen oder?
Abgenommen gelten auch Dinge die Du in Betrieb genommen hast und zwar ab In Betriebnahme mangelfrei.

Ansonsten Mängel schriftlich dem Auftragnehmer mitteilen und fristen setzen!

Und am ALLER WICHTIGSTEN solange die Mängel nicht behoben wurden Geld zurück behalten!!!
Und zwar so viel, daß es zur Behebung der Mängel durch Dritte im Notfall reichen würde!

Du hast erst das Recht Mängel auf deren Kosten zu beseitigen wenn Du die Mängel angezeigt hast und eine angemessene von Dir gesetzte Frist zur Behebung erfolglos verstrichen ist.
Einzige Ausnahme ist Gefahr im Verzug, dies ist aber in den seltensten Fällen so, denn gerade bei Strom ist es fast immer möglich eine Anlage auch ab zu schalten bis zur Behebung des Mangels.
 
Thema: Mängel beim Neubau
Zurück
Oben