Elektrogesetz passive Geräte, kennt sich Jemand aus? EAR

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MaxWorld

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Guten Tag

gibt es hier Leute, die sich mit dem ElektroGesetz bzw. EAR auskennen? Dabei geht es explizit um dieses Beispiel eines wohmöglichen Bauteil.

Laut den neuen Ansichten, ist dieses Bauteil als passiv einzuordnen oder nicht:

https://www.mikrocontroller.net/attachment/437508/passivaktiv.jpg

Handelt es sich bei dieser Magnetspule (Wasserpumpe) um ein passives Bauteil und fiele damit unter die Registrierungspflicht oder nicht?

Das EAR schreibt folgendes dazu:

Ja, passiv,...
"Ersatz- und Verschleißteile, sofern sie der Definition passiver Geräte entsprechen und es sich um betriebsfertige Komponenten oder Endgeräte handelt".

Nein, nicht passiv,...
"Ersatz- und Verschleißteile als Bauteile zur weiteren Verarbeitung oder "zum Zusammenbau".

Wie ist eure Meinung ?
 
in welchem Paragraph ist denn diese Einteilung zu finden?

das Ding ist auf jeden Fall kein Fertiges Gerät, ohne Zubehör und Werkzeug um die Komponenten zusammen zu fügen, ergibt sich doch gar kein verwendbares Gerät.
 
in welchem Paragraph ist denn diese Einteilung zu finden?

das Ding ist auf jeden Fall kein Fertiges Gerät, ohne Zubehör und Werkzeug um die Komponenten zusammen zu fügen, ergibt sich doch gar kein verwendbares Gerät.

Genau das ist ja das Problem, seit Mai wird es daher wohlmöglich als passives Gerät angesehen.

Zufinden sind die von mir genannten Zitate hier unter Ersatzteile, Verschleißteile:
Passive Geräte - Das neue Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) 2019

Dazu gibt es ein offziellen Leitfaden der EU auf Englisch, ich habe es mal übersetzt:

Komponenten decken den Bereich von Elementen ab, die im zusammengebauten Zustand die ordnungsgemäße Funktion eines Elektro- und Elektronikgeräts ermöglichen. Komponenten, die separat in Verkehr gebracht werden, um zur Herstellung und / oder Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet zu werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie, es sei denn, sie haben selbst eine eigenständige Funktion.

Ansatz zur Unterscheidung zwischen Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten

a) Die WEEE2 definiert Elektro- und Elektronikgeräte als Geräte, die von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, um ordnungsgemäß zu arbeiten, sowie Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder (siehe oben Nr. 2 a).
EEE ist ein elektrisches und elektronisches Produkt, das von Endbenutzern verwendet werden kann und für Endbenutzer bestimmt ist, da es (bereits) ordnungsgemäß funktioniert. EEE ist daher immer ein fertiges Produkt, das eine (i) direkte Funktion hat und (ii) für einen Endbenutzer bestimmt ist.
(ich). Unter direkter Funktion ist jede Funktion zu verstehen, die den vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung für einen Endverbraucher angegebenen Verwendungszweck erfüllt. 4 Produkte gelten auch dann als direkt funktionsfähig, wenn sie eine Kombination mit anderen Geräten oder Teilen erfordern. (ii). Endbenutzer ist ein Benutzer in einem Privathaushalt oder ein Benutzer, der kein Privathaushalt ist.
Diese Definitionen stimmen alle mit den Beispielen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Anhang II und IV der WEEE2 überein.

b) Komponenten hingegen sind unfertige Produkte, die für einen Endverbraucher keine unmittelbare Funktion haben. Sie sind nicht für Endbenutzer bestimmt. Komponenten sind für einen Hersteller zur Weiterverarbeitung zu einem (fertigen) Produkt (dem fertigen Elektro- und Elektronikgerät) bestimmt.
Produkte wie Transistoren, Chips, interne Verkabelung und Kondensatoren sind keine Elektro- und Elektronikgeräte, sondern Komponenten, da sie vom Hersteller zu einem fertigen Produkt (dem fertigen Elektro- und Elektronikgerät) weiterverarbeitet werden sollen. Komponenten finden ihre endgültige Anwendung im fertigen Produkt (dem fertigen Elektro- und Elektronikgerät).
Das fertige Elektro- und Elektronikgerät besteht in der Regel aus mehreren Komponenten.
Weitere Beispiele für Komponenten: Motoren für Bohrmaschinen, Motoren für Staubsauger oder Mixer.

c) Einige Produkte können je nach Art und Status des Inverkehrbringens als (nicht fertige) Komponenten oder (fertige) Elektro- und Elektronikgeräte eingestuft werden.
(1) Inverkehrbringen (i) zur Weiterverarbeitung durch einen Hersteller oder (2) zur direkten Verwendung durch einen Endverbraucher.
Im Falle von 1 (i) ist das Produkt eine Komponente, da es für den Endverbraucher nicht als fertiges Produkt angesehen werden kann. Es wird ohne weitere Angaben und Einzelverpackung an den Hersteller geliefert.
Im Falle von 2 (ii) handelt es sich bei dem Produkt um ein Elektro- oder Elektronikgerät, da der Endverbraucher ein fertiges Produkt erwirbt, das er wie vom Hersteller vorgesehen verwenden kann.


So ganz einfach ist das leider nicht, meines erachtens handelt es sich im Falle man bietet diese Pumpe zum Verkauf an um ein Elektrogerät, verbaut man die Komponente nur für ein Kunden, ist es kein eigenständiges Elektrogerät.
 
Nehmen wir mal einen nackten Hutschienenverteiler . Das ist in meinen Augen ein passives Gerät .
Die Einbauteile wie RCD oder Sicherungen sind aktive Bauteile oder Komponenten.
Erst mit den Einbau der Teile in das Gerät Verteiler wird ein aktives Gerät daraus.
Bei der Pumpe würde ich sagen es ist eine aktive Komponente und kein aktives Gerät.
Nimmst du zB ein fertiges Steckernetzteil so ist das ein aktives Gerät, den es kann so wie es ist auch vom Endverbraucher eingesetzt werden.
 
Thema: Elektrogesetz passive Geräte, kennt sich Jemand aus? EAR
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