Pflicht zur Nachrüstung eines Erders bei Umstellung von Dachständer auf Erdkabel?

Diskutiere Pflicht zur Nachrüstung eines Erders bei Umstellung von Dachständer auf Erdkabel? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Gibt es eine Norm, die vorschreibt, dass bei einer Altanlage, TN, (Wohnhaus ohne Blitzschutzanlage), die keinen PA und keinen Fundamenterder...
Aber sagen wir mal so, welchen Wert würdest Du für den Preis 750,- für akzeptabel halten?
Na ja, wenn das so einfach wäre. (Ach so, weil es mich des öfteren ärgert: WÄRE schreibt man in den allermeisten Fällen OHNE "h" ! )
zurück zum Thema. Ist halt nicht so einfach wie: "100 Ohm kosten 500 €, jede weiteren 10 Ohm weniger sind gegen100 € Aufpreis zu haben". ;)

Ich hatte Ende vorletzten Jahres 4,5 m Tiefenerder setzen lassen. Preis etwas geringer, ca. 10 Ohm. Standort südliches Bayern, irgendwo im schönen Allgäu. Hoffe habe mich jetzt nicht verraten. :D
 
Die einfachste Methode wäre ein Erder im Graben der Versorgungsleitung gewesen. Hätte sicher keine 50€ gekostet ebenso wie der Kreuzstaberder.
Gibt es eine Antenne auf dem Dach, sieht die Sache etwas anders aus. Aber 750€ würde ich auch nicht zahlen wollen.

Ja, so sehe ich das auch. Auf dem Dach ist keine Antenne.

Rein rechtlich wird der Elektriker schlechte Karten haben. Seine Monteure haben es auch versäumt, während der Arbeiten den Kunden darauf hinzuweisen, dass durch den Erder hohe Mehrkosten entstehen.

Zum Messwert kann ich nur sagen: Die Empfehlung kleiner als 10 Ohm, da schaut es hier schlecht aus.
 
nur mal zum Nachdenken da wird ein Netz von Freileitung auf Erdkabel umgestellt . Warum wird in diesem Zusammenhang der PE nicht gleich als Strangerder im Erdreich versenkt ? Und somit das Netz ab Anfang der Erdleitung als TN-C-S-Netz betrieben ? Der Netzbetreiber liefert dann einen (PE)N und einen sauberen PE . Der PE kann genau so wie der PEN bisher dann durch die lokalen Erder noch gestützt werden !
 
Dieses System wäre natürlich von großem Vorteil. Besonders in Gegenden mit Koax-Kabeln für Kabel-TV und Internet. Keine Ausgleichsströme mehr auf diesen Netzen. Ich kenne genügend Fälle, wo man deshalb den vorgesehenen Potenzialausgleich zwischen Koax und Netz-PEN wieder gekappt hat. Bzw. in weiser Voraussicht gar nicht angeschlossen hat.


Das Problem ist, dass dann der Versorger Mehrkosten hätte, die er gerne vermeidet oder oder eben auf die Abnehmer abwälzt, wie es momentan Stand der Technik ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben und genau da triffst du des Pudels Schwanz. Oder anders gesagt des Nagels Spitze :p
 
Obwohl man den Netzbetreibern auch zugestehen muss, dass sich die Gestaltung eines solchen TN-S - Systems etwas schwierig darstellt, wenn man in einem Ortsnetz parallel mehrere Trafos an den 400V hat. Es dürfte ja eigentlich nur einen Verbindungspunkt PE-N geben. Aber andererseits wäre es nützlich, bei allen Trafos diese Verbindung zu haben.

Es bleibt spannend.
 
Da gibt es gar keine Probleme ! Denn es gibt reichlich Anlagen wo sogar mehrere Trafos in das Netz einspeisen! Und die meisten Ortsnetze werden eh als Strahlennetz betrieben.
 
Da gibt es gar keine Probleme ! Denn es gibt reichlich Anlagen wo sogar mehrere Trafos in das Netz einspeisen! Und die meisten Ortsnetze werden eh als Strahlennetz betrieben.

Stimmt. Überhaupt gar keine um es ganz genau zu sagen.
Du scheinst die ja so richtig gut auszukennen!
 
Wenn die Trafos räumlich nahe beieinander stehen, kann ich mir vorstellen, dass es problemlos ist. Bei großen Distanzen zwischen den einzelnen Ortsnetztrafos stelle ich mir das schon schwieriger vor. Vor allem, wenn man einzelne Netzabschnitte dazwischen wegen Wartung oder Fehlersuche herausschalten möchte? Da müsste der Verbindungspunkt dann auch entsprechend umpositioniert werden? Oder? Ist dann nicht mehr so einfach wie aktuell, indem man nur die drei NH-Sicherungen in den Außenleitern entsprechend schaltet. Muss dann auch der N getrennt werden? Dann die Gefahr, dass man vergisst, den N vorher wieder zu kontaktieren und eine Sternpunktverschiebung droht? Also deutlich mehr Aufwand, neue Schulungen der Monteure notwendig... Ich fürchte, diesen Mehraufwand werden die Versorger wenig schätzen.

Aber ich will nicht behaupten, dass ich mich zu diesem Thema gut auskenne.
 
Bei mehreren Einspeisungen die räumlich weit auseinander liegen ist ein TN-S Netz mit zentralem Erdugnspunkt nicht realisierbar, da die Kurzschlußströme durch die langen Strecken zum ZEP nicht mehr ausreichen um die Niederspannungsseitigen Trafoschalter aus zu lösen.
Allerdings sind Ortsnetze oftmals Strahlennetze und damit wäre ein TN-S sehr gut möglich.

Sitzen einfach nur mehrere Trafos parallel, räumlich nicht weit von einander getrennt ergeben sich keinerlei Probleme mit Abschaltbedingungen bei einem ZEP.
Gebäude mit eigenen Trafoanalgen werden genau so aufgebaut.
 
Auch wenn der Beitrag schon einen Monat alt ist, bedarf er einer Kommentierung
Ich kenne genügend Fälle, wo man deshalb den vorgesehenen Potenzialausgleich zwischen Koax und Netz-PEN wieder gekappt hat. Bzw. in weiser Voraussicht gar nicht angeschlossen hat.
Ein "gekappter" PA-Leiter zwischen Koax und PEN wäre nicht weiser Voraussicht sondern gravierender Unkenntnis wie u. a. der IEC 60728-11 und der KBN-Specs zuzuordnen und würde die Probleme nur zu den Empfängern verlagern. Ohne das hausinterne Koaxnetz ist kein normkonformer Schutzpotenzialausgleich, früher Hauptpotenzialausgleich genannt, ausgeführt. Das wäre ein schwerer Mangel.

Ausgleichsströme über die Netzebene 3 sind für die KNB ein Riesenproblem und sie nehmen zu. Das gilt auch für die interne Verteilung zwischen den KvZs. Beim Übergang zur NE 4 lassen sich Ausgleichsströme recht einfach vermeiden:
  • Einbau eines Galvanischen Trennglieds zwischen NE 3 und NE 4 und normkoforme Einbeziehung der BK-Anlage in den Schutzpotenzialausgleich.
  • Wo der Schutzlevel von GTGs gegen Transienten als zu gering erachtet wird, können diese mittels SPDs vor den GTGs von den Erdkabelschirmen durch indirekte Erdung abgeleitet werden.
Siehe aktuelle DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 Bild 8 - Beispiel für Potenzialausgleich mit einem galvanisch getrennten, in das Gebäude eingeführten Kabel (unterirdisch Kabeleinführung) oder Figure 6 nach dem CDV der IEC 60728-11, die voraussichtlich in zwei Monaten verabschiedet wird:

IEC_60728-11_E-1_Figure_6.jpeg

Die Bezeichnung OPD wird in der Normausgabe noch in SPD berichtigt. Obwohl es ähnliche Beispielbilder (ohne die erstmals dargestellte Montageplatte) schon länger gibt, wird diese Schutzmethode von den KNB bislang noch nicht genutzt.

Ob GTGs vor, nach oder wie schon erwogen im HÜP eingebaut sind, ist sekundär. Mit einem GTG nach dem HÜP darf der selbstverständlich nicht geerdet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Pflicht zur Nachrüstung eines Erders bei Umstellung von Dachständer auf Erdkabel?
Zurück
Oben