Betriebsmittelprüfung in der BauBranche

Diskutiere Betriebsmittelprüfung in der BauBranche im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Moin, Erst einmal Danke für die Aufnahme hier in das Forum! Zu mir ich bin gelernter Elek.für Energie- und Gebäudetechnik bin aber nach 4 Jahren...
M

mrk

Beiträge
19
Moin,

Erst einmal Danke für die Aufnahme hier in das Forum!

Zu mir ich bin gelernter Elek.für Energie- und Gebäudetechnik bin aber nach 4 Jahren inkl. Ausbildung in die Industrie abgewandert und seit November 2019 als einzige EFK in einem recht großen Baubetrieb (Bauhauptgewerbe Tief/Hochbau >350 Mitarbeiter) beschäftigt, meine Hauptaufgaben liegen bei der DGUV3 Prüfung also die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.

Bevor ich die Stelle angenommen habe, hatte ein Mitarbeiter der 3 Jahre vor der Rente war den Betrieb betreten und für recht magere Austattung gesorgt. (Er war wohl recht froh so ne nette und gut vergütete Anstellung bekommen zu haben und hatte deswegen keine großen Anforderungen daraus gemacht).
Die Stelle war dann mehrere Monate unbesetzt und dann hatte ich sie ohne Einarbeitung von irgendwen übernommen. Die Historie führe ich mit Fluke DMS 1.6 womit ich eigentlich zufrieden bin.

Nun habe ich jedoch ein paar Fragen, zum einen steht nicht direkt in meinem Arbeitsvertrag drinnen das dies meine Tätigkeit ist und eine Arbeitsanweisung für die Prüfung habe ich auch nicht. Zudem kommen nicht nur Ortsveränderliche Betriebsmittel auf mich zu sondern auch Stromerzeuger, Baustellen Container und Leitern.

Als Testgeräte stehen mir bislang nur ein Fluke 6500-2 Appliance Tester, Dupol & Multimeter zur Hand welche für die Prüfung von Stromerzeugern und Baustellen Container ungenügend sind meiner Meinung nach.
Der Prüfintervall ist auf 6 Monate festgelegt welcher recht streng ist dafür das der Betrieb recht groß und die Baustellen in ganz DE verteilt sind. Desweiteren habe ich lediglich ein Seminar für das Prüfen Ortsveränderlicher Betriebsmittel besucht und dieses ist schon mehrere Jahre her.

Meine Fragen sind nun
  1. Brauche ich Arbeitsanweisungen für die einzelnen Prüffelder? Wenn ja wo bekomme ich die her und wie sollten diese aussehen?
  2. Darf ich darrauf bestehen Sachen nicht zu prüfen solange ich nicht die vorrausgesetzten Messmittel habe?
  3. Sollte ich darauf bestehen weitere Seminare (der einzelnen Prüffelder) zu besuchen?
  4. Wir haben Stromerzeuger ohne Sicherheitseinrichtungen auf nassen, groben & Schmutzigen Baustellen stehen ist dies über zulässig? (lediglich der eingebaute thermische auslöser)
  5. Gibt es bessere Programme die mit Fluke kompatibel sind als Fluke DMS?
Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit :)
 
zu 1 Da Du beschreibst die EINZIGE EFK im Betrieb zu sein, ist fraglich wer Dir diese Anweisungen geben soll. Denn das wäre Aufgabe der VEFK. Ein Vorgesetzter ohne elektrische Fachkenntnis kann und darf Dir keine Anweisungen geben welche die Umsetzung Deiner Arbeiten betrifft.
zu 2 selbstverständlich darfst und mußt Du das. Wie willst Du eine Prüfung durchführen ohne das passende Material?
zu 3 Auf jeden Fall, auch hier kannst NUR DU Festlegen was Du brauchst.
zu 4 Hierzu wäre zunächst die Anweisungen des Herstellers des gerätes zur Verwendbarkeit zu beachten. Zusätzlich Regelungen der BG
zu 5. Mit Fluke ist nur Fluke kompatibel und Fluke ist der letzte Mist sobald man etwas mit Software einsetzen will.
Deine Prüfberichte dürfen nachträglich nicht veränderbar sein.

Zur Zeit übernimmst Du als einzige EFK im Betrieb eine Garantenstellung ohne es zu wissen, sozusagen die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft. Es stellt sich die Frage ob Du das hier überhaupt umsetzen kannst, so neben der normalen Tätigkeit. VEFK ist eine Tätigkeit für Meister und staatlich geprüfte Techniker.
Auch vom Gehalt her.

Um die Prüfungen ordentlich durchführen zu können würdest Du mindestens auch noch mal eine Differenzstromzange (z.B. Benning CM 9, die von Fluke taugt nichts) benötigen,, zusätzlich einen Installationsteser wenn Du hier nicht nur Stecker Geräte prüfen sollst.

Alles in allem sieht das hier so aus als ob man Dich hier mal so eingestellt hat um das Thema elektrische Sicherheit ab zu haken.

Wer hat denn das Sagen wenn Du eine Maschine als defekt erkennst?
"Stellen Sie sich mal nicht so an für die Baustelle geht die noch...ich bin der Chef und bestimme was verwendet wird..."
 
zu 1 Da Du beschreibst die EINZIGE EFK im Betrieb zu sein, ist fraglich wer Dir diese Anweisungen geben soll. Denn das wäre Aufgabe der VEFK. Ein Vorgesetzter ohne elektrische Fachkenntnis kann und darf Dir keine Anweisungen geben welche die Umsetzung Deiner Arbeiten betrifft.
Ich habe einen "Technischen Leiter" er kümmert sich um die Werkstatt in der ich arbeite und um den gesamten Fuhrpark seine Qualifikation ist aufjedenfall ein Studium in einem Technischen Feld. In welchen bin ich mir gerade nicht sicher und möchte deswegen keine falschen Aussagen treffen.

Alles in allem sieht das hier so aus als ob man Dich hier mal so eingestellt hat um das Thema elektrische Sicherheit ab zu haken.
100%

Wer hat denn das Sagen wenn Du eine Maschine als defekt erkennst?
In diesem Bezug hab ich quasi ne Weisungsfreiheit. Das heißt ich befinde es für nicht in Ordnung trage es aus dem Geräte Index aus, schneide den stecker ab und entsorge es im Container.

Deine Prüfberichte dürfen nachträglich nicht veränderbar sein.
Sie werden nach der Dokumentation direkt als PDF abgespeichert und im Intranet hinterlegt

VEFK ist eine Tätigkeit für Meister und staatlich geprüfte Techniker.
Auch vom Gehalt her.
Ist diese Stelle den zwingend zu besetzen wenn ja worrauf kann ich mich im Gespräch mit meinem Vorgesetzen beziehen?


.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Dein Vorgesetzter kann ohne eine entsprechende Ausbildung (Techniker, Meister, Zusatzkurse,...) keine verantwortliche Elektro Fachkraft sein.
Technischer Leiter ist ein Begriff der mit Elektro nichts zu tun hat.
Das kann genau sogut ein Kaufmann sein der die Wartungsbudgets verwaltet.

Die VEFK ist zunächst immer die Geschäftsführung des Betriebes, allerdings kann diese aufgrund Ihrer Ausbildung diese meist nicht erfüllen (Mal abgesehen von Betreiben mit rein elektrischem Hintergrund wie den Elektro Fachbetrieb vielleicht).
Um seinen Pflichten nach zu kommen muß der Geschäftsfüher diese Aufgaben also jemanden übertragen der das kann.
Definition der VEFK siehe VDE 1000-10:
" Person, die als Elektrofachkraft nach 3.2 dei Fach - und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist".
Definition EFK nach 3.2 siehe unten.

Wenn ich eine EFK beschäftige muß ich auch eine VEFK beschäftigen welche diese beaufsichtigt.
Das kann, sofern die EFK dazu befähigt ist, die gleiche natürliche Person sein, oder man beauftragt einen externen dazu.

Wer soll denn sonst überprüfen ob getroffene Schutzmaßnahmen und Methoden richtig und wirkungsvoll sind?

Dein Vorgesetzter kann als Nicht fachkraft gar nicht beurteilen was Du an Werkzeug oder Bildungsmaßnahmen benötigst.
Du benötigst Auch ein Budget um entsprechendes um zu setzen.
 
@Octavian1977, bevor man sich hier im Klein Klein verliert, muss die Baufirma erst mal definieren, für was für Tätigkeiten will sie eine EFK beschäftigen!!!
Dazu ist es unbedingt erforderlich eine Stellenbeschreibung abzufassen!
Ebenso wer VEFK ist. Das kann auch einer außerhalb des Betriebes sein.

Die EFK, also @mrk, läuft Gefahr bei einem unklaren Arbeitsvertrag, so lese ich Beitrag #1&3, Hansdampf in allen Gassen zu sein,
oder anders formuliert: Jedermanns Depp zu sein!
Die Baufirma zählt mit ca. 350 Mitarbeitern in dem Gewerbe schon zu den großen Betrieben im Baugewerbe.
Die Geschäftsleitung sollte sich im klaren sein, in welcher Verantwortung sie sich hier befindet.
Hier kann ich nur raten, mit dieser eine Gespräch zu suchen.

MfG
Allstromer
 
Also ich würde erst einmal die Probezeit oder eine evtl. Befristung abwarten, bevor man zu sehr auf den Putz haut, sonst schaut man sich den Betrieb wieder ganz schnell von außen an.

Denn eine EFK, die ihren Job ernst nimmt, kostet dem Betrieb viel Geld. Derjenige wird doch nur eingestellt, weil das irgendwo vorgeschrieben ist und die im Zweifel jemanden brauchen dem die Schuld unter die Füsse geschoben werden kann.

Also ein schweriger Job als Neuling. Zuviel riskiert mamn seinen Job, zuwenig den Knast
 
@mrk
Einen schwammigen Arbeitsvertrag kannst Du tolerieren, wenn die Kohle bzw. das "drumherum" stimmt.
Kritischer wird es beim Begriff "Arbeitsanweisungen". Dieser hat - rechtlich gesehen - ganz schön Zündstoff in sich.
Je genauer Dein Chef solche "Arbeitsanweisungen" für Dich formuliert oder ihr sie gemeinsam mit Dir erarbeitet ( immer schön zeichnen und gegenzeichnen!), desto rechtssicherer agierst Du. Und kannst Dich im Falle eines Falles gegen Regress bzw. strafrechtliche Relevanzen wehren.
Rein praktisch für Deinen Fall: Lass Dir das Recht zusichern, für Fälle, die über Deine Möglichkeiten hinausgehen, externe Unterstützung anfordern zu dürfen.
Ansonsten: Gesunden Menschenverstand walten lassen und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen.

Edit: Eine gute Berufshaftpflicht ist gerade bei Aufgabenfeldern, wie Du sie abdeckst, kein Luxus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde erst einmal die Probezeit oder eine evtl. Befristung abwarten, bevor man zu sehr auf den Putz haut, sonst schaut man sich den Betrieb wieder ganz schnell von außen an.
Das sind auch meine bedenken, also meine Probezeit geht leider noch 3 Monate...

Kritischer wird es beim Begriff "Arbeitsanweisungen".
Also ich bekomme mittlerweile wenn ich das alles hier so lese richtig kalte Füße, worauf muss ich denn alles drauf achten? DIe einzelnen Prüffelder klar und sonst?

Es ist teilweise auch gegeben das wenn ich außerhalb bin also Betriebsmittelprüfung auf Baustellen mache das aus dem Lager Betriebsmittel herausgegeben wird und einfach eine Plakette draufgeklebt wird.

Kennt sich die BG mit den Thema aus?
 
@Www, ich weis nicht ob du wirklich ein Sachverständiger bist. Deinem Beitrag #6 nach eher nicht.
Es geht nicht darum, bei seinem neuen Arbeitgeber Randale machen, sondern Klarheit über die EFK- Stelle beiderseits zu schaffen.
Durchhalteparolen, so quasi abwarten bis nach der Probezeit, sind unsinnig. Abwarten verbessert die Situation nicht.
Wenn die Geschäftsleitung zugänglich und ihrer Verantwortung auch bewust ist, wird sie auch bemüht sein, das zu regeln.
Und wenn die EFK nur als Unkostenfaktor gesehen wird, wie @Www anmerkt, hat die Arbeitsstelle auch keine große Zukunft.
Meine Empfehlung an @mrk, zukünftig eine neue Arbeitsstelle nur anzutreten, wenn eine klare und beiderseits akzeptierte Stellenbeschreibung vorliegt.

MfG
Allstromer
 
Also Probezeit würde ich bei so was auf keinen Fall abwarten, denn das ist für den Arbeitnehmer alles sehr wichtig und essentiell für die Ausführung der angedachten Arbeiten.
Wenn das nicht von vorne herein passt, wird das auch nachher nichts.
Da ist es besser im Zweifelsfall sich einen besseren Arbeitsplatz zu suchen.
 
@Www, ich weis nicht ob du wirklich ein Sachverständiger bist. Deinem Beitrag #6 nach eher nicht.
Es geht nicht darum, bei seinem neuen Arbeitgeber Randale machen, sondern Klarheit über die EFK- Stelle beiderseits zu schaffen.
Durchhalteparolen, so quasi abwarten bis nach der Probezeit, sind unsinnig. Abwarten verbessert die Situation nicht.
Wenn die Geschäftsleitung zugänglich und ihrer Verantwortung auch bewust ist, wird sie auch bemüht sein, das zu regeln.
Und wenn die EFK nur als Unkostenfaktor gesehen wird, wie @Www anmerkt, hat die Arbeitsstelle auch keine große Zukunft.
Ich weiß wovon ich rede. Solche Posten werden meistens von Firmen nur eingerichtet, da es von irgendwoher eine Anforderung gab, ein Vorfall in der Vergangenheit gab oder der Betrieb zum angelehnten ÖD-Bereich gehört. Solche Position schmälert der Firma ihren Gewinn, wenn diese ernst genommen wird. Und die schmale Werkstattausstattung des Vorgängeres deutet doch darauf hin.
Man kann höchsten, mal andeuten, dass man dieses und jenes Messmaterial benötigt, um effektiver arbeiten zu können. Dann sieht man ja, wie bereitwillig dies bewilligt wird oder eben nicht. Nach der Probezeit gehört man auf solcher Position zu den Unkündbareren und kann den entsprechend auftreten, so wie bei den Sicherheitsbeauftragten (den übrigens kaum eine Baufirma für ihre Baustellen hat, obwohl ges. vorgeschrieben).
Bei solcher im Bundesgebiet agierenden Firma muss man als Prüftechniker richtigen Bus, vollgestopft mit Equipment und evtl. Ersatzgeräte parat haben. Wenn man irgendwo auf dem Bau bestimmte Geräte aus dem Verkehr zieht, legt man evtl. ja die ganze Baustelle lahm und dann geht der interne Diskussionsbedarf los.

Auch die Kompetenzen müssen klar geregelt werden. Was ist mit Fremdfirmen, die ihr Schrottwerkzeug mit auf die Baustelle bringen. Was darf ich, was muss ich!? Da muss es eine baustellenbezogene klare Regelung geben!


Ich habe mir mal erlaubt den Stecker der Zuleitung vom Radio einer Kollegin durchzukneifen, da die blanken Adern aus der Isolierung herausschauten und anschließend Termin beim Vorgesetzten. Dabei hatte sie nicht mal GEZahlt und Privatradios im Betrieb waren offiziell gar nicht erlaubt.
 
Gibt es bessere Programme die mit Fluke kompatibel sind als Fluke DMS?
Elektromanager z.B sollte noch immer als Alternative gehen.. Aber auch andere Hersteller für Verwaltungssoftware inkl Vertragsmanagement, Prüfungen usw.. können durchaus die Daten auslesen..
Wir nutzen auch eine "Selbst" geschriebene, Moser Software hatte da auch was in der Hinterhand.. Zumindest für Gossen als wir damals angefragt hatten
 
Wenn schon bei Beginn der Anstellung solche Probleme auftreten werden diese sicher nach der Probezeit nicht besser.
Ich hätte keine Lust ein halbes Jahr zu hoffen, daß nichts passiert, denn Auch in der Probezeit ist die Fachkraft mindestens Hinweispflichtig.
Werden nach ausdrücklichen Anfragen des Arbeitnehmers diese ignoriert, ist man erst mal einigermaßen rechtlich sicher.
In so einer Firma die das ignoriert würde ich aber nicht arbeiten wollen und da ist die Probezeit auch ein gutes Mittel um die Willigkeit des Arbeitgebers zu ermitteln.
 
Wenn schon bei Beginn der Anstellung solche Probleme auftreten werden diese sicher nach der Probezeit nicht besser.
Ich hätte keine Lust ein halbes Jahr zu hoffen, daß nichts passiert, denn Auch in der Probezeit ist die Fachkraft mindestens Hinweispflichtig.
Natürlich sollte man darauf hinweisen, am Besten per SMS oder per Mail an den nähsthöheren Verantworlichen - vom Handy und dies dauerhaft abspeichern. Aber wenn du dadurch den Bau behinders, hast du ganz schnell die BL gegen dich und bist raus.
Wenn man sich einigermaßen arangiert, lassen sie dich in Ruhe und es interessiert auch keinem, was du so den ganzen Tag machst. Wird dafür relativ gut bezahlt, da haben andere wesendlich mehr Stress.

Unsere Neulinge sind ja im gleichen Dilemma, da die erst einmal auf die Baustellen geschickt werden, die wir im Auftrag von BT/GÜ prüfen. Die wollen eigentlich gar nicht wissen, was da so für Pfusch verzapft wird, sofern sich dies kaschieren lässt. Und dies auch nicht im Protokoll lesen wollen. Die stutzen sich ihre Prüfer schon zurecht, damit die nicht zuviel finden. Bei zwei darf ich nicht mehr kommen, da ich einfach zuviel sehe.
Unser Stempel wird nur für Verkaufsprotokoll benötigt, wenn zufällig der BL od.ä. vor Ort ist, dann geht es sowieso erst einmal auf deren Kosten zum Mittag und dann am Besten noch schnell ein paar Fotos machen und ab zur nächsten Baustelle.
 
@mrk
Lass Dich jetzt aber nicht ganz kirre machen, schon gar nicht von narzisstischen Besserwissern. Die schon so gestopft sind, dass sie sich damit beschäftigen können, wie man mit Gewalt die UN-Menschenrechtsvereinbarung mit dem Berufsstand ehrlicher und fleißiger Elektriker in Kollision bringen könnte. Du hast jetzt erstmal einen Job, sorgst für Dich und evtl. Deine Family. Wenn Du innovationsfreudig, lernbereit und taff bist, kann das doch letztendlich eine gute Sache werden. Mit entsprechendem Selbstbewusstsein machst Du vielleicht - Anfangsschwierigkeiten eingerechnet - gerade in dieser Firma Dein Ding.
 
@mrk,
nimm Kontakt mit deiner Berufsgenossenschaft auf, die können dich Beraten über deine Rechte und Pflichten. Die bieten auch Schulungen und Material an, wie du deine
Arbeit fachgerecht ausführen kannst.
 
"Berufsstand ehrlicher und fleißiger Elektriker"
Oh - die sind bei unseren Kunden/BH hoch willkommen - mehr davon - her damit.

Nein im Ernst, es geht ja nicht um die Handwerker - Elektriker rechne ich mal dem Stand hinzu - zu dransalieren. Zum Glück gibt es bei der Großen Massen nicht bis wenig zu bemängeln. Aber dann das berühmte Drittel, die es nicht so drauf haben und die 5-10% die es einfach nicht können, wollen oder nicht schaffen, aber für 90% unserer Arbeit sorgen.

Und ganz ehrlich gesagt, wir sind dankbar darüber, dass es diese Menschen gibt, die sich für unsere Daseinsberechtigung so richtig ins Zeug legen, dass wir vor Anfragen erschlagen werden und monatlich unser Rubel rollt. Stell dir mal vor, es gebe die nicht :eek: . Ich bin nichts und ich kann nichts - müsste doch glatt als Servicekraft bei DIXI anfangen und einsam herumstehende Plastikklos reinigen, bei Amazoon picken gehen oder im A-Center mich anstellen, betten und rumhartzen.
Nein, dann lieber schon ehrlichen Murks kontrollieren
 
Zuerst einmal hast du einen Arbeitsvertrag und in dem steht normal deine Arbeitsaufgabe drin. Und wenn du hauptsächlich DGUV3 Prüfungen durchführen sollst, bist du erst mal in diesem Punkt Weißungsfrei gestellt. Aber wie bei jeder Arbeitsaufgabe hat der Arbeitgeber die Voraussetzungen zu schaffen , dass du die übertragene Arbeitsaufgabe auch ordnungsgemäß erfüllen kannst. Dazu gehört nicht nur das nötige Werkzeug sondern auch die nötige Qualifizierung. An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Letztendlich stehst du vor dem Kadi wenn etwas passiert. Eine Alibiarbeitskraft nützt weder Dir noch dem Arbeitgeber.
Und ob die BL dann auf und nieder hüpft kann dir am Hintern vorbei gehen. Deine Entscheidung ist auch gegenüber der BL oder der Werksleitung erst mal bindend ohne wenn und aber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Betriebsmittelprüfung in der BauBranche

Ähnliche Themen

G
Antworten
14
Aufrufe
4.645
Grasmonster_
G
Zurück
Oben