Baustrom/Festverteiler

Diskutiere Baustrom/Festverteiler im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, wir haben jedes Jahr eine öffentliche Veranstaltung ( Dauer 3 Tage ) bei der Aussteller/Händler mit Strom versorgt werden müssen...
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Guten Morgen,
wir haben jedes Jahr eine öffentliche Veranstaltung ( Dauer 3 Tage ) bei der Aussteller/Händler mit Strom versorgt werden müssen.
Durch die Änderung in der Norm habe ich mich etwas mit dem Thema befasst und zusammen mit einem Kollegen eine Lösung gefunden die ich hier gerne diskutieren möchte.

Der Eigentümer des Geländes stellt am Übergabepunkt einen KKV mit Entsprechender NH Leiste, N und PE zur Verfügung.
Bisher haben wir über eine Gummileitung unsere Baustromverteiler ausgestattet mit RCD Typ A 0,03A angeschlossen. Von dort haben sich die Aussteller sich dann mit entsprechenden CEE32A, CEE 16A bzw. Lichtstromleitungen versorgt.

Die Normänderung bezieht sich auf "fest angeschlossene Baustromverteiler".
Frage 1: Wenn ich den Baustromverteiler über eine 63 A CEE Kupplung betreibe, gilt die Norm dann noch für mich ?
Benötige ich dann keinen der neuen Hauptschalter mehr ?

Die Norm fordert nun den Einsatz eines RCD Typ B .
Frage 2: Gilt das auch für Festverteiler. ( Mir ist bisher noch kein Ausschankwagen mit FU untergekommen)

Der Plan ist folgender:
Vom NH Abgang auf eine AP Verteilung direkt daneben. Darin befindet sich ein FI 63A 0,3A Typ A von da auf eine Kupplung CEE 63 A. Dann aus dem Gebäude raus mit H07RN-F 16mm². Am Baustromverteiler ist eine kurze Peitsche mit 63 A Stecker. Im Bautromverteiler bleibt alles wie es ist.
Die Leitung ist über den RCD geschützt und kann am Boden verlegt werden.
 
Der Baustromverteiler selbst benötigt einen FI Typ B und nicht Typ A ! Der Sinn dahinter ist der das alle abgehenden Stromkreise durch den Typ B geschützt sind. Gleichfehlerströme können einen Typ A am auslösen hintern.
 
Bitte auch die geänderte VDE 0100-410 beachten es sind bis 63A Abschaltzeiten von 0,4 im TN bzw. 0,2 Sekunden im TT Netz zu beachten.
 
Schönen Dank für die 2 Beiträge.
Wenn es dann bei Gelegenheit noch eine Antwort auf meine Fragen gäbe ???
Zu Beitrag 1 ) Der Unterschied zwischen Typ A und Typ B ist mir schon klar. Meinen Ausführungen kann man auch entnehmen das „kein“ Kran mit Frequenzumrichter o.ä. zum Einsatz kommt.
Bei Festbetrieb handelt es sich i.d.R. um rein Ohmsche Verbraucher.

Zu 2 ) Werde Mal nachlesen.
 
Die Forderung nach Typ B gilt für alle Baustromverteiler und dazu gehört auch dein Verteiler ! Der Typ A ist durch einen Typ B zu ersetzen.
 
Den Typ B benötigt man nicht nur für Frequenzumricher.
Lese Dir dazu die entsprechende VDE durch, da gibt es eine Schöne Tabelle, in der man sehen kann, daß schon ein Fehler in einem Einpulsgleichrichter mit Glättungskondensator ausreicht.
 
Ok, das habe ich dann verstanden.
Also im Baustromverteiler die zwei vorhandenen FI*s austauschen gegen Typ B.
Die sollten ja dann auch die VDE 0100-410 berücksichtigen.
Die Zuleitung würde ich dann aber nur mit einem Typ A 63A 300mA absichern.
Theoretisch könnte man zwar eine Last an die 63A Cee Kupplung hängen die über keine interne Absicherung mittels Typ B verfügt,
das kann ich aber für diesen Anwendungsfall sicher ausschließen.
 
...bei "Event Verteilern" gibt es offenbar keine Forderung nach "B" Fehlerstromschutzschaltern...

da kann man sich z.B im Downloadbereich der Fa. Merz belesen...
 
Wäre direkt interessant, welche Funktion der TE dort hat, für die Provisorische Herstellung des "Fest-Anschlusses", kein Elektriker aber Macho für das Fest?
 
Kurti, wenn du dich über die Funktion oder Jobs von Personen unterhalten willst, geh an deinen Stammtisch oder ins Jobcenter!

Was hat das mit den Fragen des TE zu tun?
 
Normal macht sowas ein Fachmann, Beitrag #6 sagt doch bereits aus, was er machen soll, wie nennt sich das Forum: "Elektrikforum", aber nicht "Waschsalon".
In der E-Technik gibt es leider nicht immer nur Theorie sondern Praxis u. jeder E-Technisch versierte Fachmann benötigt nicht wieder elendslange Fragen u. Anworten dazu.

Für den gibt es aber kein Problem, nur die Lösung!
 
Tja, ein Stück weit verstehe ich dich ja. Aber es geht um die Art und Weise.
Ich bin tatsächlich Meister im Elektrohandwerk und Staatl. gepr. Techniker.
Wundersamer Weise hat die ELektrotechnik tatsächlich Bereich in denen man mal über Jahre nichts mit RCD's zu tun haben kann. Dafür aber vlt mit ATEX, Energiemanagment etc.
Und genau deswegen beschäftige ich mich damit.
- Gilt den nun die Norm in Bezug auf den Hauptschalter wenn der Baustromverteiler nicht fest angeschlossen ist ?
- Müsste ich die Zuleitung überhaupt mit einem RCD absichern wenn ich eine Sondersteckvorrichtungen z.B. CEE 63A 1h verwende. Dann kann ja niemand anders das Kabel nutzen.
Lass mich doch an deinem Wissen als "Fachmann" teilhaben.
Leider bist du immer noch nicht mit einem irgendwie dienlichen Hinweis hier um die Ecke gekommen.
 
Was willst nun von mir Persönlich nochmals extra lesen, ausser dass Du den Tipp bzw. Hinweis aus Beitrag #6, nach Möglichkeit befolgen sollst?

Direkter Ansprechpartner wäre u.a. der Veranstalter, welcher die Stromversorgung organisiet, bzw. zur Verfüngung stellt, ob dieser das ebenfalls "so eng sieht".
 
Es geht hier nicht um den Schutz der Zuleitung zum Baustromverteiler sondern um den Schutz der Endstromkreise die an diesem Baustromverteiler hängen. Dabei spielt es keine Rolle ob der nun fliegend oder Fest ans Netz angeschlossen ist. Ergo ist in einem Baustromverteiler kein Typ A mehr und schon gar nicht ein Typ AC zulässig.
Hier besteht eine Nachrüstpflicht. Und weil eben die angeschlossenen Endstromkreise nicht immer über den nötigen Schutz durch FI verfügen wird dieser in den Baustromverteiler verlegt.
 
Es geht hier nicht um den Schutz der Zuleitung zum Baustromverteiler sondern um den Schutz der Endstromkreise die an diesem Baustromverteiler hängen. Dabei spielt es keine Rolle ob der nun fliegend oder Fest ans Netz angeschlossen ist. Ergo ist in einem Baustromverteiler kein Typ A mehr und schon gar nicht ein Typ AC zulässig.
Hier besteht eine Nachrüstpflicht. Und weil eben die angeschlossenen Endstromkreise nicht immer über den nötigen Schutz durch FI verfügen wird dieser in den Baustromverteiler verlegt.
Ok, das habe ich dann verstanden.
Also im Baustromverteiler die zwei vorhandenen FI*s austauschen gegen Typ B.
.

Das hatte ich ja weiter oben soweit auch bestätigt.
Meine Einleitung da oben hatte ja auch "ZWEI" Fragen.

Die Normänderung bezieht sich auf "fest angeschlossene Baustromverteiler".
Frage 1: Wenn ich den Baustromverteiler über eine 63 A CEE Kupplung betreibe, gilt die Norm dann noch für mich ?
Benötige ich dann keinen der neuen Hauptschalter mehr ?

Danke
 
Frage 1: Wenn ich den Baustromverteiler über eine 63 A CEE Kupplung betreibe, gilt die Norm dann noch für mich ?
Benötige ich dann keinen der neuen Hauptschalter mehr ?
Das soll eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 sein?
Die wird aber benötigt.
Die VDE 0100-410 und die 0100-530 sind dann bindend, wenn Du es nicht besser realisieren kannst.
Diese Schutznahmen legt die konzessionierte Elektrofirma fest. frag doch einfach am besten die VEFK der Firma.
 
Das soll eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 sein?
Die wird aber benötigt.
Die VDE 0100-410 und die 0100-530 sind dann bindend, wenn Du es nicht besser realisieren kannst.
Diese Schutznahmen legt die konzessionierte Elektrofirma fest. frag doch einfach am besten die VEFK der Firma.

Uhh entschuldigung, da muss ich doch oben geschrieben haben das meine Frage die Gefährdungsbeurteilung darstellt.
Ein Stück weit ist das hier wie bei Asterix mit dem Passierschein A38. Ständig kommt jemand mit irgendwas neuem um die Ecke was aber keiner wissen will. Vlt. bin ich hier auch einfach nur falsch.
Sicher mein Fehler.
 
Thema: Baustrom/Festverteiler
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