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NAFNAF
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Guten Morgen,
wir haben jedes Jahr eine öffentliche Veranstaltung ( Dauer 3 Tage ) bei der Aussteller/Händler mit Strom versorgt werden müssen.
Durch die Änderung in der Norm habe ich mich etwas mit dem Thema befasst und zusammen mit einem Kollegen eine Lösung gefunden die ich hier gerne diskutieren möchte.
Der Eigentümer des Geländes stellt am Übergabepunkt einen KKV mit Entsprechender NH Leiste, N und PE zur Verfügung.
Bisher haben wir über eine Gummileitung unsere Baustromverteiler ausgestattet mit RCD Typ A 0,03A angeschlossen. Von dort haben sich die Aussteller sich dann mit entsprechenden CEE32A, CEE 16A bzw. Lichtstromleitungen versorgt.
Die Normänderung bezieht sich auf "fest angeschlossene Baustromverteiler".
Frage 1: Wenn ich den Baustromverteiler über eine 63 A CEE Kupplung betreibe, gilt die Norm dann noch für mich ?
Benötige ich dann keinen der neuen Hauptschalter mehr ?
Die Norm fordert nun den Einsatz eines RCD Typ B .
Frage 2: Gilt das auch für Festverteiler. ( Mir ist bisher noch kein Ausschankwagen mit FU untergekommen)
Der Plan ist folgender:
Vom NH Abgang auf eine AP Verteilung direkt daneben. Darin befindet sich ein FI 63A 0,3A Typ A von da auf eine Kupplung CEE 63 A. Dann aus dem Gebäude raus mit H07RN-F 16mm². Am Baustromverteiler ist eine kurze Peitsche mit 63 A Stecker. Im Bautromverteiler bleibt alles wie es ist.
Die Leitung ist über den RCD geschützt und kann am Boden verlegt werden.
wir haben jedes Jahr eine öffentliche Veranstaltung ( Dauer 3 Tage ) bei der Aussteller/Händler mit Strom versorgt werden müssen.
Durch die Änderung in der Norm habe ich mich etwas mit dem Thema befasst und zusammen mit einem Kollegen eine Lösung gefunden die ich hier gerne diskutieren möchte.
Der Eigentümer des Geländes stellt am Übergabepunkt einen KKV mit Entsprechender NH Leiste, N und PE zur Verfügung.
Bisher haben wir über eine Gummileitung unsere Baustromverteiler ausgestattet mit RCD Typ A 0,03A angeschlossen. Von dort haben sich die Aussteller sich dann mit entsprechenden CEE32A, CEE 16A bzw. Lichtstromleitungen versorgt.
Die Normänderung bezieht sich auf "fest angeschlossene Baustromverteiler".
Frage 1: Wenn ich den Baustromverteiler über eine 63 A CEE Kupplung betreibe, gilt die Norm dann noch für mich ?
Benötige ich dann keinen der neuen Hauptschalter mehr ?
Die Norm fordert nun den Einsatz eines RCD Typ B .
Frage 2: Gilt das auch für Festverteiler. ( Mir ist bisher noch kein Ausschankwagen mit FU untergekommen)
Der Plan ist folgender:
Vom NH Abgang auf eine AP Verteilung direkt daneben. Darin befindet sich ein FI 63A 0,3A Typ A von da auf eine Kupplung CEE 63 A. Dann aus dem Gebäude raus mit H07RN-F 16mm². Am Baustromverteiler ist eine kurze Peitsche mit 63 A Stecker. Im Bautromverteiler bleibt alles wie es ist.
Die Leitung ist über den RCD geschützt und kann am Boden verlegt werden.