Anschluss des Nullleiter an zweitem Zähler zulässig?

Diskutiere Anschluss des Nullleiter an zweitem Zähler zulässig? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ein Elektriker hat bei uns den Zähleranschlusskasten erweitert, da für eine PV-Anlage ein zweiter Zähler integriert werden...
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Maverick

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Hallo zusammen,

ein Elektriker hat bei uns den Zähleranschlusskasten erweitert, da für eine PV-Anlage ein zweiter Zähler integriert werden musste.
Nun war der Zähleranschlusskasten jedoch schon ziemlich voll und er musste einiges umbauen. Dabei ist mir aufgefallen, dass er den Nullleiter der OG-Unterverteilung an den Null-Klemmblock des PV-Einspeisezählers angeschlossen hat, der ja seinen "eigenen" Nullleiter von der Sammelschiene mitbringt. Vereinfacht gesagt kommen die drei Phasen der OG-Unterverteilung vom Zweirichtungszähler und der dazugehörige Nulleiter vom Einspeisezähler. Der Strom läuft also über einen anderen Zähler zurück. Das kam mir komisch vor, aber er sagte, das wäre kein Problem, mit der Begründung, beide Zähler wären ja auf der gleichen Sammelschiene. Ist dem wirklich so? Kann's kaum glauben...
Danke für eure Antworten.

Viele Grüße
 
Einen Nulleiter sollte es da dringlich nicht mehr geben, vermutlich meinst Du den Neutralleiter?

Der Netutralleiter muß immer zu den passenden Phasen zugeordnet sein, allein schon, weil dann der -strom im Neutralleiter nicht mehr durch die entsprechenden Sicherungen der Phasen Geschützt werden kann.
Aber auch zur Vermeidung von Unfällen.
Ergeben sich Arbeiten an einem Stromkreis und man klemmt dort den Neutralleiter ab, ergibt sich an dem noch aktiven Stromkreis der dort angeklemmt war eine Sternpunktverschiebung und damit Überspannungen bis 400V.

Für die Zählung ist es allerdings egal da der Zähler den Strom im Neutralleiter nicht misst.
 
beide Zähler wären ja auf der gleichen Sammelschiene
Damit hat er schon Recht, die Neutralleiterkkommen ungeschnitten direkt von der Sammelschiene nach oben.

Aber das Problem ist, dass jeder Zähler seine eigene Vorsicherung hat.

Bei voller einphasiger Belastung muss der volle Nennstrom dieser Sicherung über den N zurück.
Und wenn es mehr wird schaltet die Sicherung / SLS ab.

Wenn man aber nun über den selben Drahnt noch den Strom von einem anderen Abgang leitet und dieser auf der selben Phase ist, dann kann der doppelte Strom auf dem Neutralleiter fließen und die Vorsicherungen merken das nichtmal, weil ja jede einzelne nicht überlastet ist.

Kurz: Einmal ordentlich bitte.
 
Danke für eure Antworten. Aber ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt. Und ich meinte den Neutralleiter, statt Nullleiter.
Es gibt nur einen SLS für den Zweirichtungszähler. Der PV-Einspeisezähler hängt ja wegen der Überschusseinspeisung hinter dem Zweirichtungszähler. An den drei Phasen der Sammelschiene hängt also nur ein Zähler. Am Eingang des Einspeisezählers hängt eine Neozed-Vorsicherung und daran der Wechselrichter. Der Ausgang des Zählers ist wiederum am zentralen Klemmblock angeschlossen, zwecks Eigenverbrauch. Alles spielt sich hinter dem Zweirichtungszähler ab.
Ändert das was daran oder ist das nach wie vor nicht in Ordnung?
 
Mach mal ein Bild oder eine Zeichnung.
Die Sicherung vor dem PV Zähler verstehe ich nicht diese gehören an den Anschlußpunkt des Zählers an die restliche Niederspannungsanalge.
 
Ich habe mal auf die Schnelle den Plan aus meiner Erinnerung heraus gezeichnet, wie es derzeit verklemmt sein müsste. Die beiden Neutralleiter, die ich rot markiert habe, wundern mich. Diese müssten doch eigentlich mit dem linken Neutral-Klemmblock verdrahtet sein, oder? Damit der Strom auch wieder über den 2-Richtungszähler zurückgeführt wird, wo er schließlich herkommt. Auf der anderen Seite, wenn ich mir die Zeichnung jetzt so anschaue, dürfte es in der Tat egal sein, ob mit dem linken oder rechten Klemmblock. FIs gibt's übrigens in dem Zählerschrank keine, die sind jeweils in den Unterverteilungen.
 

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Hier gibt es 2 Neutralleiter einer der die Last versorgt und einen Neutralleiter der nur der Messung des Zählers dient. So und wenn du zwei Zähler hast dann liegen auf der L Schiene im unterem Anschlussraum auf jeder L Schiene 2 Adern auf, aber auf der N-Schiene 4 Adern ! Der L wird immer über den Zähler geführt aber der N nicht . Der Zähler benötigt aber auch zur Messung der Spannung den N, deshalb geht eine Ader des N zum Zähler und die andere Ader zu den Hauptabzweigklemmen und diese Ader führt dann auch den Laststrom.
 
Auf den drei L-Schienen ist je nur 1 Ader angeschlossen und die geht zum 2-Richtungszähler. Am Erzeugungszähler ist keine Phase auf den Sammelschienen angeschlossen, siehe Zeichnung. Der Neutralleiter wird bei Hager durch den Zähler geführt.
Es geht allein um die Frage, ob die beiden rot markierten Neutralleiter nicht auf den linken Klemmblock gehören?
 
Nach meiner Meinung müsste das so verdrahtet werden. Ob das jetzt wirklich ein N ist oder ein PEN ist noch die Frage. Wenn wir von einem TN-Netz ausgehen, ist das wahrscheinlich doch ein Nullleiter? Welche Farbe haben denn besagte Adern? Und wann wurde der Zählerschrank errichtet?
Einspeisezähler.png
 
Ok, danke für die Info und deine Zeichnung.
Inwiefern besteht denn der Unterschied zur bisherigen Verdrahtung? Der Nullleiter hat doch das gleiche Potential, wenn er separat von unten kommt, oder? Im Zähler wird er ja nur durchgeschliffen.
 
Jetzt doch wieder Nullleiter? :D
(Na ja, ist zwar nur ein kleiner aber trotzdem deutlicher Unterschied).
 
Der Nullleiter hat doch das gleiche Potential, wenn er separat von unten kommt, oder? Im Zähler wird er ja nur durchgeschliffen.

Nach meiner Ansicht gehört der (wahrscheinlich PEN) energieflußrichtungsmäßig wie die Außenleiter gelegt. Erstens, damit es übersichtlich bleibt, wenn da mal ein anderer was bastelt an der Anlage und zweitens, dass sich die Magnetfelder aufheben.


Einen Nulleiter sollte es da dringlich nicht mehr geben, vermutlich meinst Du den Neutralleiter?

Wieso sollte es da keinen Nulleiter (PEN) mehr geben. Der Zählerschrank wurde zu einer Zeit errichtet, als es noch keine Trennung in N und PE gab im Zählerschrank und vor den Unterverteilungen bei TN-System.
Ein Elektromeister, der vor etwa 6 Jahren bei einer neu errichteten Zähleranlage mit 4 Schienen im unteren Anschlussraum, einen blauen und einen gelbgrünen 10 mm² vom unteren zum oberen Anschlussraum gelegt hat, dem hat der Zählermonteur den blauen beanstandet und er musste ihn wieder ausbauen.


Nochmal Frage an Maverick, welche Farbe hat denn der besagte Leiter?


Ansonsten ist das ganze Problem hier nicht wirklich tragisch. Und ein Umbau nicht unbedingt erforderlich, da nichts überlastet werden kann, wenn die Leiterquerschnitte richtig gewählt wurden. Ich gehe mal von 10 mm² aus? Welche SLS sitzen denn vor dem Zweirichtungs-Zähler? 50 oder 63A? Welche Leistung hat die PV?
 
Nur weil ein Zählermonteuer das beanstandet ist das noch lange kein Mangel, diese Halbweisheiten dieser Gesellen sind ganz schnell Luft, wenn man nach der zugehörigen Norm oder dem Hintergrund fragt.
Leider lassen sich auch gestandene Meister von diesen Fuzzies einwickeln durch die Angst " dann gibt es halt keinen Zähler". Der Errichtende Meister unterschreibt aber für die Einhaltung der Normen und nicht der VNB und auch nicht der Zählermonteur.
Wenn nachher ein Problem entsteht ist der VNB und dessen Zählermonteur fein raus, da diese die Unterschrift vom Fachmann haben und über das Gefasel des Zählermonteures gibt es kein Protokoll oder schriftliche Bestätigung.

Ein PEN innerhalb von Gebäuden ist bereits seit 2010 nicht mehr erlaubt, leider haben die damals in Kraft getretenen Normen die meisten Installateure ignoriert bis zur Verdeutlichung die AR-N 4101 (aktuell 4100) heraus kam.

Der Zähler braucht den Neutralleiter NUR für die Spannungsmessung und für die Stromversorgung des Meßgerätes. In dem angeschlossenen Neutralleiter am Zähler wird kein Strom gemessen.
trotzdem gehört allein aus Gründen der Anlagenübersicht der Neutralleiter IMMER dort angeklemmt wo auch die Phasen herkommen. in dem Fall so wie von EBC gezeigt.
 
Thema: Anschluss des Nullleiter an zweitem Zähler zulässig?
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