NYM seltsame Farbbelegung?

Diskutiere NYM seltsame Farbbelegung? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, gerade sanieren wir ein EFH, dessen Elektrik überwiegend in den 80ern überarbeitet wurde. Das meiste ist in Ordnung, nur eines...
M

madmuffin

Beiträge
7
Hallo zusammen,

gerade sanieren wir ein EFH, dessen Elektrik überwiegend in den 80ern überarbeitet wurde. Das meiste ist in Ordnung, nur eines macht mich stutzig:

Es liegen einige NYM 3x1,5 deren Adern blau/hellbraun/schwarz sind. Sowas habe ich noch nicht gesehen - ist das für L1/L2/N gedacht gewesen? Vom Isolationswiedestand sind die fast alle in Ordnung.

Jetzt mal ein bisschen gesponnen: Spricht eine Vorschrift dagegen, dass ich den hellbraunen mit einem grün-gelben Schrumpfschlauch an beiden Enden zum PE "umwidme"? In meinem Kopf es in Ordnung sein einen Leiter, der als L vorgesehen als N oder PE zu nutzen, andersherum (PE als L nutzen) aber nicht.

Danke schonmal!
 
Ja das nennt sich dann NYM-O und nein du darfst keinen grün-gelben Schrumpfschlauch auf den braunen Draht machen, um diesen dann als Schutzleiter zu missbrauchen. Auf Wunsch suche ich dir die Vorschrift gerne raus.
 
Tatsache, ich habe mal im Katalog nachgesehen, NYM-O kannte ich bisher nur mit 2, 4 und 7 Adern. Wieder etwas dazu gelernt ;).
Ich glaub dir das mit der Vorschrift, wenn sie dir über den Weg läuft würde mich trotzdem interessieren, wo das steht, weil ich es nicht gefunden habe.
 
Da interessiert mich auch die konkrete Textstelle einer gültigen Norm. Man wundert sich manchmal, was alles NICHT in Normen steht ;)
 
So, ich hau mal einen raus:

DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510): 2014-10
Abschnitt 514.3.1.Z2 Schutzleiter:
Schutzleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf für einen anderen Zweck nicht verwendet werden.
 
Also in der VDE 0100-510:2014-10 "Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Allgemeine Bestimmungen" steht im Abschnitt 514.3.1.Z2 "Schutzleiter" folgendes geschrieben:

"Schutzleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb gekenn-zeichnet sein. Diese Farbkombination darf für einen anderen Zweck nicht verwendet werden."
 
...wobei wir hier natürlich gerade einen elementaren Fehler bei der Arbeit mit Normen begehen: Die Textstelle ist zwar ziemlich eindeutig, aber wir haben den Anwendungsbereich der Norm nicht abgeglichen!

Übertrieben ausgedrückt: Man findet fast immer irgendwo eine Norm, die das schreibt, was man gerne hätte, aber kommt Sie überhaupt zur Anwendung :p?
 
Warum sollte sie nicht zur Anwendung kommen? Es ist ein Wohnanwesen, es ist eine Anlage bis 1000V......
 
Die zitierte Norm und passage ist durchaus die Richtige für den Anwendungsfall in einer Kabel oder Leitungsanlage.
 
Überdies hinaus ist auch nach aktuellem Normstand die Verlegung von Leitungen ohne Schutzleiter (TT und TN Netzen) nicht mehr zulässig
 
Überdies hinaus ist auch nach aktuellem Normstand die Verlegung von Leitungen ohne Schutzleiter (TT und TN Netzen) nicht mehr zulässig

Könntest du mir hierfür die passende Norm mit Abschnitt nennen ? Hatte diesbezüglich schon diverse Diskussionen die immer ein offenes Ende hatten.
 
Sinngemäß der Schutzleiter ist in jeder Leitung mit zuführen und auch durchzuklemmen .
 
Meint ihr das hier?

"412.2.3.2 Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt, muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt"

Also grundsätzlich darf der Schutzleiter auch extra verlegt werden, wobei NYM-O bei z.B. einer Wechselschaltung trotzdem schlecht ist, weil man dann ja keine Steckdose darunter bauen kann......
 
Überdies hinaus ist auch nach aktuellem Normstand die Verlegung von Leitungen ohne Schutzleiter (TT und TN Netzen) nicht mehr zulässig
:cool: ... und wie schaut es dann "formal" ;) bei bereits verlegten, sprich Bestandsleitungen, konkret aus?

Meint ihr das hier?

"412.2.3.2 Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt, muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt"
... und da haben wir doch schon wieder die "wachsweiche" hätte, täte, könnte, sollte, usw.
 
:cool: ... und wie schaut es dann "formal" ;) bei bereits verlegten, sprich Bestandsleitungen, konkret aus?
Mal sehen:
- Steckdosen dürfen - sofern nicht Schutztrennung o.Ä. angewandt wird - nicht eingebaut werden, bestehende Steckdosen sind als lebensgefährlich anzusehen und abzuklemmen
- ansonsten siehe die Ausnahmen in 412.1.2, welche u.a.

... und da haben wir doch schon wieder die "wachsweiche" hätte, täte, könnte, sollte, usw.

Ja diese ständigen Verweise auf irgendwelche Ausnahmen sind echt toll......
 
Ein Lichtschalter ist auch ein Betriebsmittel der Schutzklasse II.

Es ging hier um die Sanierung eines Hauses, somit ist Bestand nur dann in Ordnung wenn er aktuellen Normen entspricht.

Zusätzlich gibt es noch ein weiterer Normteil in dem für "jedes System" ein funktionierender Schutzleiter vorhanden sein muß.
 
Es liegen einige NYM 3x1,5 deren Adern blau/hellbraun/schwarz sind. Sowas habe ich noch nicht gesehen - ist das für L1/L2/N gedacht gewesen?

Könnte auch zu einem Dimmer/Bewegungsmelder gehören (L, N, L')
Was versorgen denn jetzt diese Leitungen?

Wie bereits erwähnt, muss mittlerweile in jeder Leitung ein gelb/grüner Schutzleiter geführt werden.
Wenn diese Leitungen Steckdosen, Lampenauslässe usw. versorgt, musst Du sie tauschen. Wenn sie tatsächlich nur einen Lichtschalter versorgt, könnte man ein Auge zudrücken. Allerdings ärgert man sich 3 Jahre später, wenn unterhalb des Schalter dann eine Steckdose gewünscht wird.
 
Ein Lichtschalter ist auch ein Betriebsmittel der Schutzklasse II.

Ja genau, deshalb hast du im Ocean-Schalterprogramm von Busch Jäger auch eine Schutzleiterklemme.

Zusätzlich gibt es noch ein weiterer Normteil in dem für "jedes System" ein funktionierender Schutzleiter vorhanden sein muß.

Mal sehen:

VDE 0100-410 Abschn. 411.3.1.1 schrieb:
Für jeden Stromkreis muss ein Schutzleiter vorhanden sein, der durch Anschluss an die diesem Stromkreis zugeordnete Erdungsklemme oder Erdungsschiene geerdet ist

Passt, oder? Das gilt aber nur, wenn "Schutz durch Abschaltung" verwendet wird.
 
Könnte auch zu einem Dimmer/Bewegungsmelder gehören (L, N, L')
Was versorgen denn jetzt diese Leitungen?

Das ist eine Leitung vom Zählerkasten zu einer Klemmdose, der hellbraune ist gar nicht aufgelegt. Alle Leitungen ab der Verteilerdose sind NYM-J, klassische Nullung in der Dose o_O
Die Frage hat für mich inzwischen nur noch informativen Charakter, da ich den Leitungsverlauf nachvollziehen konnte und das ganze in Kanal liegt (und da sogar auf halber Länge gelötet ist...) und ich es also einfach austauschen werde.
 
Thema: NYM seltsame Farbbelegung?
Zurück
Oben