Stromlieferung Photovoltaik an Nachbarn

Diskutiere Stromlieferung Photovoltaik an Nachbarn im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, ich will einen Nachbarn mit meinem PV- und BHKW-Strom und mit BHKW-Wärme versorgen. Geplant ist, ein Mantel-Doppelrohr für die Wärme...
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Hallo Forum,

ich will einen Nachbarn mit meinem PV- und BHKW-Strom und mit BHKW-Wärme versorgen.
Geplant ist, ein Mantel-Doppelrohr für die Wärme und ein Erdkabel (wahrscheinlich einphasig 3x16) rüberzulegen.

Wenn bei mir mehr Strom erzeugt wird, als ich verbrauche, dann soll bei meinem Nachbarn damit z.B. E-Auto geladen und Bewässerungspumpe betrieben werden.
Das Kabel wird auf meiner Seite mit 16A oder 20A und einem FI-Schalter 30mA abgesichert. Die Last wird mit einem Schütz auf L und N geschaltet. Auf der Seite des Nachbarn soll es in das Haus reingelegt werden.

Was für eine Beschaltung ist beidseitig erforderlich?

Wenn ich dort einen Trenntransformator einsetzen würde, könnte ich wohl den Trenntrafo einseitig mit dem Neutralleiter verbinden. Aber bringt das was?

Ich würde daher nur einen Potenzialausgleich zwischen den Sammelschienen beider Häuser verlegen. Und die Leitung zwischen den Häusern jeweils mit Dehn-Blitzschutz zwischen L und N gegen die Sammelschiene versehen.

Die Netzform beider Häuser ist TT

Zusätzlich kommt noch eine Datenverbindung mit rein (Steuerung BHKW - Wärmebedarf und Anzeige Lastabwurf). Die würde ich aber mit Glasfaserleitung realisieren.

Viele Grüße Arno
 
Du musst nur auch beim Nachbar die Pumpe und das Ladegerät fürs E-Auto umschalten
 
Du musst nur auch beim Nachbar die Pumpe und das Ladegerät fürs E-Auto umschalten
Die Wasserpumpe läuft dann einfach nicht. Wenn die Sonne nicht scheint, dann muss er auch nicht so viel bewässern. Das Ladegerät würde ich auf Seiner Seite über zwei mechanisch gegeneinander verriegelte Schütze schalten - mit einer kurzen Zeit, wo beide aus sind... Das geht über die Datenverbindung
 
Mal abgesehen, daß dieses rechtlich nicht so zulässig ist, benötigst Du technisch zunächst erst mal eine Anlage mit gemeinsamen Potentialausgleich.
Die Vorgabe TT Netz ist in der Hinsicht schon mal gut da es doppelte PEN Aufteilung für die beiden Anschlüsse gibt, da es halt im TT eben keinen PEN gibt.

Sollte mal das Netz auf TN umgestellt werden ist für beide Anschlüsse ein gemeinsamer Erdungspunkt zu errichten.

Ein Trenntrafo hat dort nichts verloren Du benötigst eine Umschaltung die Neutralleiter und Phase der Beiden Quellen umschaltet.
Dabei muß sichergestellt sein, daß niemals L von der einen Seite und N von der anderen Quelle kommen kann.
Am Besten hier also einen Umschalter mit zwei Wechslern.
Die Umschaltung muß über 0 erfolgen.
Möglich ist das z.B. mit Schützen oder aber mit automatischen Trennschaltern.
Nachteil der Schütze wäre deren Stromverbrauch.

Da es um den Ladekreis eines E-Autos geht wird hier ein FI Schalter Typ B 30mA nötig.
 
Mal abgesehen, daß dieses rechtlich nicht so zulässig ist
Ja das habe ich mir gedacht - aber was steht dem entgegen? EEG-Umlage muss entrichtet werden, aber was noch?

benötigst Du technisch zunächst erst mal eine Anlage mit gemeinsamen Potentialausgleich.
Die Vorgabe TT Netz ist in der Hinsicht schon mal gut da es doppelte PEN Aufteilung für die beiden Anschlüsse gibt, da es halt im TT eben keinen PEN gibt.

Sollte mal das Netz auf TN umgestellt werden ist für beide Anschlüsse ein gemeinsamer Erdungspunkt zu errichten.
Als Potenzialausgleich will ich ein Erdkabel 1x25 verlegen, was die Sammelschienen der Häuser verbindet.
Den Schutzleiter des dreiadrigen Erdkabels verbinde ich auf beiden Seiten mit den Verteilern bzw. Schaltschränken, die auf meiner Seite die Steuerung und die Verbindung zum Netz und auf der Seite des Nachbarn die Umschaltung erledigen.
Dann noch eine Verbindung jedes Schranks mit der Sammelschiene des betreffenden Hauses.
Den Schutzleiter des Kabels, mit dem der Schrank des Nachbarn aus Seinem Netz versorgt wird (damit das Auto auch lädt, wenn ich keinen Strom einspeise), verbinde ich im Schrank ebenfalls mit der PE-Schiene.

Ist das soweit richtig? Die Überspannungsableiter auf beiden Seiten sollen dann dafür sorgen, dass bei einem nahen Blitzschlag oder einem Direkteinschlag nicht auf der anderen Seite Fünken entstehen.

Dabei muß sichergestellt sein, daß niemals L von der einen Seite und N von der anderen Quelle kommen kann.
Am Besten hier also einen Umschalter mit zwei Wechslern.

Die Umschaltung muß über 0 erfolgen.

Möglich ist das z.B. mit Schützen oder aber mit automatischen Trennschaltern.
Nachteil der Schütze wäre deren Stromverbrauch.
Evtl. mache ich das auch mit einem motorbetriebenen Schalter mit Nullstellung. Das mit dem Stromverbrauch der Schütze ist tatsächlich etwas unschön...

Da es um den Ladekreis eines E-Autos geht wird hier ein FI Schalter Typ B 30mA nötig.

Der ist eigentlich in der ICCB (das ist der Ladeziegel, der für den Anschluss an normale Steckdosenkreise verwendet wird) oder in der Wallbox. Aber da ja zunehmend Schaltnetzteile usw. eingesetzt werden, ist der FI Typ B ohnehin gesetzt.
 
Dem steht z.B. entgegen, daß Du kein Messtellenbetreiber bist, und Du willst Doch sicher mit dem Nachbarn auch einen Preis aushandeln für die Lieferung oder?
Ob das nachher in Tomaten aus Eigenanbau bezahlt wird ist dabei nicht so relevant.

Mit der Heizung betreibst Du dann ein "Fernwämenetz" was soweit ich weiß auch nicht so einfach zulässig ist.

Solange Du mit dem Nachbar einig bist denke ich allerdings nicht, daß dies zu einem wirklichen Problem werden könnte.

Für den Umschalter wird es mit Motorantrieb sehr teuer, je nach dem wie oft man schalten will.
Es gibt ja z.B. Antriebe für Leitungsschutzschalter oder auch für FIs.
Will man damit Lasttrennschalter ohne Schutzfunktion schalten gibt es meiner intensiven Forschung nach nur eine Lösung von Siemens in Kombination mit deren DC Trennschalter. Denn all diese Antriebe können nur kraft zum Einschalten aufbringen für das Abschalten brauchen die den kleinen seitlichen mechanischen Kontakt der die Auslösung des Schalters betätigt. Diesen haben aber die Lasttrennschalter nicht.

Die Teile brauchen zwischen den Einschaltungen auch eine Ruhepause von mehreren Minuten.
Das kostet dann schon so 500€
Richtige Motortrennschalter gibt es dann erst als kompakt Leistungsschalter/Trennschalter und die kosten noch deutlich mehr.
 
ich will einen Nachbarn mit meinem PV- und BHKW-Strom und mit BHKW-Wärme versorgen.
Geplant ist, ein Mantel-Doppelrohr für die Wärme und ein Erdkabel (wahrscheinlich einphasig 3x16) rüberzulegen.
Lieber Arno,

es ist eine Sache seinen PV-Strom dem VNB zu verkaufen oder selbst zu verbrauchen, eine völlig andere als Verteilnetzbetreiber für Strom und/oder Wärme zu agieren. Auch wenn in deinem Profil eine fundierte Doppelqualifikation als konzessionierte EFK und als Sanitär-/Heizungs-Fachkraft zu erkennen wäre, darf der Rat verantwortungsbewusster Berater nur lauten: Lass es!

Das offenkundig fehlende fachliche Know-How für dieses Vorhaben kann man nicht mal eben über Forenanfragen erwerben und von den Anforderungen an Verteilnetzbetreiber kann dich niemand mit einem Persilschein befreien.
 
Servus @Dipol und Danke für Deine mahnenden Worte - jedoch: weshalb rätst Du mir 'lass es'...

Meine Frage galt ja speziell dem Potenzialausgleich - wegen einer möglichen Potenzialverschleppung aus einem Haus in das andere. Und da hat bisher keiner 'um Gottes Willen, doch nich so!!!' geschrieben...

Darum: aus fachlicher Sicht: was ist falsch? Jeder hat sein Wissen irgendwo her - bitte teile Deines mit mir... denn auch in meiner beruflichen Praxis spielen u.a. Potenzialausgleich und Überspannungsschutz ihre Rolle. Und da schließe ich gerne jeder Wissenslücke.

@Oktavian1977: ich hab mir wegen der Umschaltung noch mal den Siemens-Katalog angeschaut. Zwei Schütze 3RT2017-2BB42 mit einem zusätzliche Verriegelungsglied erscheinen mir ganz brauchbar. Die 4W Leistungsaufnahme zum Halten sind ärgerlich. Aber der Katalog erlaubt eine Unterschreitung der Steuerspannung um 20%. Damit wären das nur noch 2,6W Halteleistung - und das geht m.A. nach in Ordnung...
 
Mal ein wenig in die Zukunft gedacht:

In 4 Jahren stirbt dein Nachbar. Der neue Besitzer sieht eure "Anlage" und hat keine Ahnung was das ist. Er ruft seinen VNB an und die schicken einen Kollegen raus. Der stellt fest was ihr da gebaut habt und stellt plötzlich Fragen. Kannst du ihm diese alle dann beantworten?
Gleiches Prinzip funktioniert auch wenn du abtreten solltest, Unterschied ist dann, dass es nicht mehr dich interessiert aber wohl deine Angehörigen!

Was du da vor hast ist schlichtweg illegal auch wenn ich die Idee dahinter gut finde!
 
Meine Frage galt ja speziell dem Potenzialausgleich - wegen einer möglichen Potenzialverschleppung aus einem Haus in das andere. Und da hat bisher keiner 'um Gottes Willen, doch nich so!!!' geschrieben...
Nach dem Motto: Mit einem Draht zwischen beiden Haupterdungsschienen muss alles okay sein? Es gibt noch gravierendere Gründe, dass ich als Atheist "um Gottes Willen" rufe.
Jeder hat sein Wissen irgendwo her - bitte teile Deines mit mir... denn auch in meiner beruflichen Praxis spielen u.a. Potenzialausgleich und Überspannungsschutz ihre Rolle. Und da schließe ich gerne jeder Wissenslücke.
Offenbar fehlt in der nebulös umschriebenen beruflichen Praxis ein Konzessionseintrag bei einem VNB und damit schon mal die Basis für eigene Aktionen und es wird seinen Grund haben, warum die vermeintliche eigene Qualifikation nicht konkreter beschrieben ist. Meine Nackenhaare kräuseln sich bereits wenn ich von einem Erdkabel 1x25 (ohne Maßeinheit und Materialangabe) lese oder im Sprachgebrauch von Laien HES/PAS als Sammelschienen bezeichnet werden.

So blauägig kann man mit einem Gesellenbrief als EFK doch nicht sein um sich glauben zu machen, dass man Kenntnisdefizite relevanter normativer, versicherungsrechtlicher und gesetzlicher Vorschriften um als Netzbetreiber zu agieren, über Forenanfragen ausgleichen kann. Bereits die Installation einer eigennutzten Wallbox kann erhebliche Nachrüstungen - auch brandschutztechnischer Art - bedingen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Energie die das Schütz zum Halten braucht bleibt gleich, somit auch der elektrische Energiebedarf beim Absenken der Spannung.
Zudem wirst Du ein Teil brauchen was diese 20% Reduktion erzeugt und das wird möglicherweise mehr verbrauchen als Deine erhoffte Ersparnis.

Potentialverschleppung ergibt sich nur bei einem ungenügenden Potentialausgleich.
zwischen beiden Häusern ist mit diesem Vorhaben ein ausreichender Potentialausgleich zu erstellen.
 
@Dipol, ich bin Ingenieur der allgemeinen Elektrotechnik. Aber ich habe mich auf Industrieanlagen spezialisiert. Dennoch bitte3 ich Dich, Dein diesbezügliches Wissen mit mir zu teilen....

Die Maßeinheit für den Querschnitt ist fast überall auf der Welt der Quadratmillimeter. Die Zahlen '1' und '25' und die Bezeichnung 'Erdkabel' legen doch nahe, dass damit ein einadriges Kabel für Erdverlegung mit 25 Quadratmillimetern Querschnitt gemeint ist. So wie in Zeichnungen für mechanische Teile nicht hinter jede Zahl die Einheit mm stehen muss, denn das ist klar und bekannt.

Ja, das Material habe ich nicht genannt. In meiner beruflichen Praxis wird Kupfer verwendet. Aber jetzt, wo Du mich darauf hinweist, da fällt mir ein, dass für Netzinstallationen manchmal auch Alu verwendet wird. Aber ich bin eben von Kupfer ausgegangen.

Zur Bemerkung wegen der Sammelschiene: ja mei.... Natürlich ist die PotenzialAusgleichsSchiene (bzw im internationalen Sprachgebrauch das MainEarthingTerminal) gemeint... Welche sonst...

Ich habe zuhause alles (Blitzschutzanlage, zwei Photovoltaikanlagen, einen 30kWh Batteriespeicher und ein BHKW) selbst geplant und eingebaut. Der Verantwortliche der Stadtwerke hat vorab meine Pläne erhalten mit Netzanschluss, Zählerkonzept, Erdung und Blitzschutz. Nach dem Einbau und Anschluss der Erstanlage hat er alles angeschaut. Bei der zweiten PV-Anlage haben ihm dann schon die Pläne gereicht. Obwohl ich mich immer selbst als Installateur angegeben und das Feld für die Installateurnummer freigelassen habe (eben weil ich nicht im Installateursverzeichnis stehe), hat das nie Probleme bereitet.

Allerdings ist die Antwort leider typisch für deutschsprachige Foren :-( Wenig zur Sache, aber den Anfragenden niedermachen. Wie angenehm es dagegen in englischsprachigen Foren ist. Und das ist leider durch die Bank bei allen Themen so...

@Oktavian1977: Die Halteleistung geht mit dem Quadrat der Haltespannung runter. Die Nennspannung der Spule ist 24V DC, zul. Abweichung nach unten 20%. Ich würde auf knapp 20V runtergehen. Von Phoenix kenne ich Netzteile mit Trimmer für die Ausgangsspannung (die QUINT-Serie), da geht der Einstellbereich bei 18V los. Leider fangen die bei 80W an und haben 3W Verlustleistung im Leerlauf. Aber ich bin sicher, ich finde da was bei den bekannten Herstellern.
Die Leistung an einem ohmschen Widerstand (und das ist die Spule ja für DC) ist P=U^2/R. Der Widerstand liegt also irgendwo in der Nähe von R=U^2/P ca. 140Ohm. Ein bisschen wird der Widerstand sinken, da die Spule sich weniger stark erwärmt.

Viele Grüße, Arno
 
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@Dipol, ich bin Ingenieur der allgemeinen Elektrotechnik. Aber ich habe mich auf Industrieanlagen spezialisiert. Dennoch bitte3 ich Dich, Dein diesbezügliches Wissen mit mir zu teilen....
Ich bin nur Fernsehtechniker-Meister und Blitzschutzfachkraft und zu oft über Solarteure und Eigenleister, in deren Ausbildung das Ohmsche Gesetz nicht vorkam aber immer wieder mal auch konzessionierte EFK fassungslos, die ohne VDE Auswahlabo an den Normen vorbei nur das machen, was sie schon immer gemacht haben. Auch wenn es Überwindung kostet darauf hinzuweisen: DIY-Unterstützung überlasse ich völlig unabhängig vom Titel des Anfragenden anderen und bremse höchstens bei Fehlern ein. Wenn ich mich nicht irre, ist dir das doch schon vom PV-Forum her bekannt.

Ja, das Material habe ich nicht genannt. In meiner beruflichen Praxis wird Kupfer verwendet. Aber jetzt, wo Du mich darauf hinweist, da fällt mir ein, dass für Netzinstallationen manchmal auch Alu verwendet wird. Aber ich bin eben von Kupfer ausgegangen.
Heißt, dass der Querschnitt von 25 mm² nicht auf Normenkenntnis oder Berechnungsgrundlagen sondern dem Motto "Das wird schon reichen" dimensioniert wurde?

Zur Bemerkung wegen der Sammelschiene: ja mei.... Natürlich ist die PotenzialAusgleichsSchiene (bzw im internationalen Sprachgebrauch das MainEarthingTerminal) gemeint... Welche sonst...
Bei meinem dürftigen Englisch bin ich eigentlich außen vor, zumal ich gerade im Urlaub keinen Normenzugriff habe. Aber Main Earthing Terminal steht nach meinem Abkürzungs-Spickzettel im PC für die Lektüre der EN 50310 für Haupterdungsklemme, die hier eigentlich gemeinte Haupterdungsschiene ist die primary bonding busbar (PPB) und örtliche PAS heißen englisch secondary bonding busbar (SBB). Mach dir nix draus, die Begriffe können sich auch noch ändern. :D

Ich habe zuhause alles (Blitzschutzanlage, zwei Photovoltaikanlagen, einen 30kWh Batteriespeicher und ein BHKW) selbst geplant und eingebaut. Der Verantwortliche der Stadtwerke hat vorab meine Pläne erhalten mit Netzanschluss, Zählerkonzept, Erdung und Blitzschutz. Nach dem Einbau und Anschluss der Erstanlage hat er alles angeschaut. Bei der zweiten PV-Anlage haben ihm dann schon die Pläne gereicht. Obwohl ich mich immer selbst als Installateur angegeben und das Feld für die Installateurnummer freigelassen habe (eben weil ich nicht im Installateursverzeichnis stehe), hat das nie Probleme bereitet.
Ein Mitarbeiter eines VNB, der beim Titel Elektroingenieur in Hab-Acht-Stellung verfällt und seine NAV und VDE-AR missachtet, begeht m. E. eine grobe Pflichtverletzung. Auf mich macht das keinen Eindruck. Fakt bleibt, dass für Inneren Blitzschutz nur konzessionierte EFK und für Äußeren nur vom VDE oder VDB geprüfte Blitzschutzfachkräfte legal arbeitsberechtigt sind.

Allerdings ist die Antwort leider typisch für deutschsprachige Foren :-( Wenig zur Sache, aber den Anfragenden niedermachen. Wie angenehm es dagegen in englischsprachigen Foren ist. Und das ist leider durch die Bank bei allen Themen so...
Niemand hindert dich daran in englischsprachigen Foren das fehlende Know-How zu saugen. Wo es wegen eindeutig nicht erfüllter Voraussetzungen verweigert wird, ist das m. E. Wahrnehmung von Verantwortung und kein Niedermachen.

Ob der Sachbearbeiter deines VNB auch bei grundstücksübergreifender Installation nochmals krass wider NAV und VDE-AR die Vogel-Strauß-Nummer macht, wird sich herausstellen, sofern auch geplant ist das Vorhaben transparent zu offenbaren.
 
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Ich lasse es hier mal gut sein und rolle nachher einfach eine Kabeltrommel aus...
Machts mal gut und viel Spaß
 
[...] Du benötigst technisch zunächst erst mal eine Anlage mit gemeinsamen Potentialausgleich.

Hallo Octavian,

ich habe das jetzt zwar anders gelöst (Nachbar lädt bei mir, man muss ja bei normaler Benutzung eines E-Autos auch nicht jeden Tag laden), aber frage mich dennoch, ob die Verbindung der Haupterdungsschienen der beiden Häuser erforderlich gewesen wäre.

Denn die Haupterdungsschiene meines Hauses ist ja auch nicht mit der Erdungsschiene der Trafostation verbunden. Wir haben TT-Netz und die HES ist in meinem Haus auch nicht mit dem Neutralleiter verbunden.

Nach Durchblättern des Dehn-Blitzplaners meine ich, dass eine zweiadrige Leitung zum Nachbarn gereicht hätte.-. Die wäre dann auf meiner Seite (mit äußerer Blitzschutzanlage) mit einem Dehn DV ZP TT beschaltet. Das ist ein Kombischutz Klasse 1 und 2, bei dem alle Aussenleiter über jeweils eine Funkenstrecke auf N und N dann mit einer weiteren Funkenstrecke auf PE ableiten (3+1-Schaltung).

Auf der Seite des Nachbarn (ohne äußere Blitzschutzanlage) käme ein DV M TT zum Einsatz.

Wäre schön, wenn Du noch was dazu schreibst.

vg Arno
 
Der Potentialausgleich soll alle leitfähigen Teile der Anlage auf gleiches Potential legen und zwar das der Erde ! Im Fehlerfall fließt ein Fehlerstrom über den Erder zum Trafo und dieser sorgt dann dafür , das der FI auslöst. Wenn du nun beide Erdungsschienen verbindest hast du über diese Verbindung Ausgleichsströme . Denn der Fehlerstrom teilt sich dann in zwei Teilströme auf . Notwendig ist diese Verbindung nicht , aber sie verbessert erheblich die Erdungsverhältnisse beider Häuser ! Aber bedenke auch den Pferdefuß . Du hast im Fall eines Blitzeinschlages auch eine unerwünschte Anhebung des Erdungspotentials in beiden Häusern ! (Spannungstrichter )
 
Wenn du nun beide Erdungsschienen verbindest hast du über diese Verbindung Ausgleichsströme . Denn der Fehlerstrom teilt sich dann in zwei Teilströme auf . Notwendig ist diese Verbindung nicht , aber sie verbessert erheblich die Erdungsverhältnisse beider Häuser ! Aber bedenke auch den Pferdefuß . Du hast im Fall eines Blitzeinschlages auch eine unerwünschte Anhebung des Erdungspotentials in beiden Häusern ! (Spannungstrichter )
  1. Mit Fehlerstrom ist hier ein Blitzstrom mit 10/350 µs Impulsform gemeint?
  2. Spannungstrichter sind für Erder vom Typ A typisch, bei Gebäuden mit Erder vom Typ B aber praktisch nicht relevant.
  3. Bei elektrotechnisch verbundenen Gebäuden MIT und OHNE Blitzschutzsystem gibt es beim Blitzschutzpotenziausgleich einschließlich den ÜSE keine Rosinenpickerei.
  4. Nach welchen Kriterien @fun_sport auf 25 mm² PA-Leiterquerschnitt kommt, hat er nicht offenbart. Dass ein solcher PA-Leiter aus Cu per se sogar einen nicht mehr messbaren Monster-LEMP mit 450 kA überstehen würde ist nutzlos, wenn HES ohne Zugklemmen nicht mal für 50 kA Blitzstromtragfähigkeit zertifiziert sind.
  5. Offen ist noch, welcher Leiterquerschnitt nach der hier vermutlich auch relevanten EN 50310 für Dauerstrombelastung einzuhalten ist.
 
[...]
  1. Bei elektrotechnisch verbundenen Gebäuden MIT und OHNE Blitzschutzsystem gibt es beim Blitzschutzpotenziausgleich einschließlich den ÜSE keine Rosinenpickerei.
  2. Nach welchen Kriterien @fun_sport auf 25 mm² PA-Leiterquerschnitt kommt, hat er nicht offenbart. Dass ein solcher PA-Leiter aus Cu per se sogar einen nicht mehr messbaren Monster-LEMP mit 450 kA überstehen würde ist nutzlos, wenn HES ohne Zugklemmen nicht mal für 50 kA Blitzstromtragfähigkeit zertifiziert sind.
  3. Offen ist noch, welcher Leiterquerschnitt nach der hier vermutlich auch relevanten EN 50310 für Dauerstrombelastung einzuhalten ist.

Servus Dipol,

bisher ist von Dir leider nichts sonderlich Informatives gekommen. Das ist auch im Hinblick auf die anderen Mitlesenden sehr schade. Denn in einem Forum schreibt man nie nur für den Fragenden, sondern für alle... Leider hast' ja auch auf meine PN nicht reagiert...

Von daher würde mich auch sehr interessieren, wo Du die Rosinenpickerei siehst. War das die zweite von mir geschilderte Variante, die Häuser nicht über eine Potentialausgleichsleitung zu verbinden? Dann wäre das von mir kommende Netz eben genauso ausgeführt wie das von der Trafostation kommende, nämlich TT. Mit den Überspannungsschutzeinrichtungen, die der Dehn Blitzplaner für diese Fälle vorschlägt.

Ich habe einen Teil des verregneten Sonntags für weitergehende Recherche genutzt... Und bin zu folgendem Schluß gekommen, wie ich das realisieren würde (Querschnitte in Quadratmillimeter, Leitermaterial Kupfer, wenn nichts anderes angegeben):
  • Die Haupterdungsschienen beider Häuser würden über NYY 1x25 verbunden.
  • Als Erdkabel für die Energieversorgung des Nachbarn käme ein NYY 2x16 zum Einsatz.
  • Beide Kabel lägen eng beieinander in einem 80 cm tiefen Graben.
  • Als Überspannungsschutzeinrichtung auf der speisenden Seite (bei mir) käme ein Dehn DV ZP TT Kombischutz Kl. 1 und 2, 3+1-Schaltung zum Einsatz, da mein Haus mit äußerem Blitzschutz ausgestattet ist.
  • Als Überspannungsschutzeinrichtung auf der Verbraucherseite (Nachbar) käme ein Dehn DV M TT zum Einsatz, da hier kein äußerer Blitzschutz vorhanden ist.
  • Beim Nachbarn würde ein Kombischutz DV M TT Klasse 1 und 2 in seinem Hausanschlußkasten nachgerüstet. wenn da noch keiner eingebaut ist.
  • Über eine Glasfaserverbindung würde ein Beckhoff-Knoten auf der Seite des Nachbarn mit an meine Haussteuerung angeschlossen. Über die Steuerung würden dann die (zusätzlich noch mechanisch gegeneinander verriegelten) Schütze für lokales Netz und mein Netz geschaltet. Mit einer gewissen Zeit auf 'aus', damit die angeschlossenen Geräte nicht ausflippen oder kaputt gehen. Über diesen Beckhoff-Knoten könnte dann auch eine BHKW-Anforderung an die Steuerung in meinem Haus signalisiert werden...
  • Der bereits vorhandene Stromzähler MBS Professional, der einphasig auf L1 Bezug und Lieferung des Batteriesystems und auf L2 den Verbrauch des Servers erfasst, würde auf L3 die Lieferung zum Nachbarn erfassen. Da er zwei Tarife anbietet, könnte ich so auch zwischen BHKW-Strom und PV-Strom umschalten. Bei dem MBS Professional lassen sich Bezug und Lieferung phasenweise anzeigen.

Bei der Auslegung der Erdungsanlage war war u.a. dieses Dokument hilfreich:
https://blitzschutz.eu/mhb/MHB_2016...nd Potentialausgleich in Industrieanlagen.pdf
Auf Seite 21 ist folgendes angegeben:
Erdungsanlagen von benachbarten Gebäuden ei-ner Liegenschaft sind miteinander zu verbinden, wenn energie- und informationstechnische Leitungen zwischen diesen Gebäuden verlaufen.
Darunter würde zwar auch der Netzanschluß von meinem Haus an das Trafohäuschen fallen, aber vielleicht war das vor 50 Jahren, als das alles errichtet wurde, einfach noch nicht so fortschrittlich.

Ja, und jetzt zu Deinen weiteren Fragen - auch wenn ich nicht mehr mit sinnvollen Antworten rechne. Aber, siehe oben - man schreibt für alle... deswegen meine Gedanken auch in ausführlich. Denn wenn sie auch falsch sein sollten, dann ist zumindest der Hintergrund erkennbar und somit eine Diskussion möglich.

Aber Achtung, der eine oder andere nachfolgende Satz könnte auch Ironie beinhalten.

Warum 1x25? Da gibt es mehrere Gründe. Der Wichtigste ist, dass ich bei meiner HES keine Anschlußmöglichkeit für größere Querschnitte habe ;-) Die Klemmstelle mit dem größten Querschnitt ist für die Verbindung mit dem Erder schon belegt... Alle anderen Löcher sind kleiner ;-)
Ausserdem ist ein 1x25 bereits blitzstromtragfähig, wie Du ja auch bemerktest. Auch in meinem schlauen Buch 'Schmolke, Herbert: Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung' habe ich gelesen, dass Potentialausgleichsschienen mit 25qmm verbunden werden müssen. Könnte auch der Blitzplaner gewesen sein. Da ich mir durch DIY schon die teure Elektrofachkraft spare, kann ich für das Material etwas mehr ausgeben LOL ;-)

Wo die EN50310 ins Spiel kommt, das sehe ich hier nicht. Ich habe die Norm nicht vorliegen. Aber die Ausführungshinweise dazu lassen erkennen, dass es sich um EMV-Maßnahmen für IT-Systeme dreht, bei denen Leitungen ins Gebäude eingeführt werden. Da ich für die Datenverbindung ein paar Glasfasern in ein Rohr geworfen hätte (das habe ich aber auch weiter oben geschrieben), ist dieser Punkt für mich nicht relevant. Und mit welcher Dauerstrombelastung ist denn bei einem TT-Netz auf dem Potentialausgleichsleiter zwischen den Häusern zu rechnen? Hm.... wahrscheinlich nahe Null. Interessehalber werde ich da mal ein oberirdisches Kabel legen, die HES verbinden und messen. Meine Stromzange geht bis 600A. Falls da was nennenswertes fließen sollte, werde ich mir überlegen, was ich da für einen Wandler brauche, um mein Auto damit aufzuladen und das Haus für umme zu heizen ;-)

Schönen Sonntag-Abend noch wünscht
Arno
 
Wenn du schon buddelst dann mach Nägel mit Köpfen und leg einen Strahlenerder Blank VA -Stahl unter deine Zuleitung ! Somit wirkt dieser Leiter nicht nur als Verbindungsleiter zwischen den HES sondern auch Gleichzeitig als Erder !
 
Thema: Stromlieferung Photovoltaik an Nachbarn
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