Leidiges Thema Abnahme / Bestätigung über die Durchführung von E-Arbeiten

Diskutiere Leidiges Thema Abnahme / Bestätigung über die Durchführung von E-Arbeiten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin! Wir ziehen demnächst um in eine Mietwohnung, die gerade renoviert wird. Einige Dinge übernehmen wir. In der Küche gab es zu wenige...
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LaienKing

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Moin!

Wir ziehen demnächst um in eine Mietwohnung, die gerade renoviert wird. Einige Dinge übernehmen wir. In der Küche gab es zu wenige Steckdosen, daher haben wir, Wände sollten sowieso neu gemacht werden, nach Rücksprache mit dem Vermieter, einen befreundeten Elektriker beauftragt, neue Steckdosen zu setzen.

Er hat insgesamt 4 Doppelsteckdosen und 1 Einzelsteckdose unter Putz gelegt. Dabei Kabel von bestehenden Dosen abgezweigt - erweitert, nicht ab Stromkasten neu oder ähnliches. Ich habe mich via Google auf die Suche begeben. Trotzdem ist mir jetzt nicht komplett klar, ob ich diese Arbeiten abnehmen lassen muss.
Der Vermieter möchte aus versicherungstechnischen Gründen eine Rechnungskopie (die wir nicht haben) oder Abnahme eines geprüften Elektrikers oder eine schriftliche Bestätigung, dass die Elektroarbeiten von einem Fachmann durchgeführt wurden.

Ich frage mich, was von diesen 3 Ansätzen einen tatsächlich zu erbringenden Nachweis darstellt. Der Elektriker ist ein Arbeitskollege meiner Freundin und ausgebildeter Elektriker, er hat keinen eigenen Betrieb oä.
Logischerweise hat er alles fachgerecht durchgeführt, hat alles durchgemessen, etc.
Was müssen wir erbringen und auf welchem Weg lässt sich das am einfachsten umsetzen?

Danke und einen guten Montag euch allen.
 
Die Antwort ist ganz einfach: Wenn alles rechtens sein soll, hätte die Arbeiten nur ein Elektrofachbetrieb durchführen dürfen, der anschließend auch die neuen Steckdosen misst und ein Messprotokoll dafür austellt. Selbst wenn der Mieter selber z.B. Elektromeister ist, dürfte er die Arbeiten theoretisch nicht privat durchführen. Ihr müsstet jetzt also eine Elektro Firma finden, die euch den Kram abnimmt schriftlich
 
Sollte in den Steckdosenstromkreisen vorher kein Fehlerstromschalter vorhanden gewesen sein, dann muus dieser nachgerüstet werden!
Auch, wenn es "nur" erweitert wurde.

Und eine Arbeit, die ein Anderer gemacht hat, wird nur ungern jemand "abnehmen"

Wo wir bei einem anderen leidigen Thema wären.... Wie soll denn so eine "Abnahme" von der immer geredet wird von statten gehen?

In eurem Fall leider blinder Aktionismus.

Mit etwas Glück findet ihr einen Betrieb, der sich das mal ansieht und im besten Fall gleich eine komplette Prüfung der elektrischen Anlage vornimmt.

Vielleicht redet der ausführende auch mal mit seinem Chef... Der wird am ehesten dazu bereit sein für den Kollegen den Kopf hinzuhalten, schließlich kennt er seine Arbeit.
 
Vielleicht redet der ausführende auch mal mit seinem Chef... Der wird am ehesten dazu bereit sein für den Kollegen den Kopf hinzuhalten, schließlich kennt er seine Arbeit.
Na, ob der so begeistert über die "Nachbarschaftshilfe" seines Mitarbeiter ist :rolleyes:

@LaienKing
wie die beiden Forenkollegen schon geschrieben haben, das Kind liegt schon im Brunnen. Je nachdem wo du wohnst wird der lokale Elektrofachbetrieb sowas im Nachgang vermutlich überhaupt nicht machen. Da bleiben dann leider nur die einschlägigen "Fachbetriebe" auf den bekannten Portalen, die gegen den Einwurf von ausreichend Münzen es mit Verantwortung und Professionalität nicht so genau nehmen.
Ich weiss, bittere Aussagen, aber Strom macht im schlimmsten Fall nunmal klein, schwarz und hässlich. Gerade im Bezug auf Vermietung von Wohnraum sollte der "richtige" Weg eingehalten werden. Auch wenn du morgen ausziehst, hat der Vermieter immer noch die Verantwortung für seine E-Anlage gegenüber dem neuen Mieter.
 
Hallo @LaienKing, wieso klärst du das mit deinem Elektriker?
Er kennt doch die Möglichkeiten vor Ort und wird sicherlich eine Lösung finden.
Wenn nicht, dann bleibt dir wahrscheinlich nur der (Bitt-) Gang zu einem Fachbetrieb.
Das Forum wird dir wahrscheinlich nur Probleme (s.o.) aufzeigen aber keine Lösung!

MfG
Allstromer
 
Ich grätsche jetzt mal allen "Fachleuten" ordentlich in die Beine.... Der TE braucht nur zum nächsten Fachbetrieb gehen und dort ein elektrotechnisches Gutachten in Auftrag geben. Passt die Nachinstallation, gibts grünes Licht, passt die Installation nicht, kann die prüfende Firma gegen Rechnung die Installation fachgerecht in Ordnung bringen.
Daß da was von ihm durch "einen Kumpel" erweitert wurde, ist in dem Falle Nebensache und muß ja nicht erwähnt werden....


Und nun "Feuer frei".....
 
Ein Gutachten wird da garantier tnicht notwendig sein.
Zunächst erst mal müsste hier ein Messprotokoll vorhanden sein.
Dies kann auch Dein Elektriker erstellen, wenn nicht ist er kein Elektriker.

Üblicherweise sollte ein aussagekräftiges Messprotokoll einer Elektrofachkraft ausreichend sein.

Rein rechtlich hätte die Installation ausschließlich durch einen beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Fachbetrieb erfolgen müssen, oder zumindest unter dessen Aufsicht.
 
Hallo zusammen. Erst einmal vielen Dank an euch alle für die schnelle Rückmeldungen und eure Antworten zum Thema.
Ich habe es mir fast gedacht. Aber gut, die Arbeiten sind erfolgt, ich habe da vorher gar nicht drüber nachgedacht, der Vermieter sagte vorher nichts, der Elektriker sagte auch nichts.

Wir werden jetzt schauen, ob er uns so ein Messprotokoll erstellen kann, alternativ fragen wir bei einem anderen Betrieb in der Nähe an. So ein Protokoll reicht hoffentlich aus.
 
Der Vermieter möchte aus versicherungstechnischen Gründen eine Rechnungskopie (die wir nicht haben) oder Abnahme eines geprüften Elektrikers oder eine schriftliche Bestätigung, dass die Elektroarbeiten von einem Fachmann durchgeführt wurden.

Na wenigstens einer, der weiss was er tut.

Ich frage mich, was von diesen 3 Ansätzen einen tatsächlich zu erbringenden Nachweis darstellt. Der Elektriker ist ein Arbeitskollege meiner Freundin und ausgebildeter Elektriker, er hat keinen eigenen Betrieb oä.
Logischerweise hat er alles fachgerecht durchgeführt, hat alles durchgemessen, etc.

Und habt ihr ein Messprotokoll vorliegen mit irgendwas im Titel wie z.B. "Erstpruefung nach DIN VDE 100-600"?

Wenn alles rechtens sein soll, hätte die Arbeiten nur ein Elektrofachbetrieb durchführen dürfen, der anschließend auch die neuen Steckdosen misst und ein Messprotokoll dafür austellt.
Selbst wenn der Mieter selber z.B. Elektromeister ist, dürfte er die Arbeiten theoretisch nicht privat durchführen.
Dazu sagt die NAV im Stichpunkt "Ausnahme ...Instandhaltungsmassnahmen.." aber etwas anderes.

Ich grätsche jetzt mal allen "Fachleuten" ordentlich in die Beine.... Der TE braucht nur zum nächsten Fachbetrieb gehen und dort ein elektrotechnisches Gutachten in Auftrag geben.

In D gibt es diese Art "elektrotechnische Gutachten" nicht. Was der TE fragen kann, ist eine wiederkehrende Pruefung der ortsfesten elektrischen Anlage gem DIN VDE 0105-100. Mit der Begruendung, das solle der "Zustandsfeststellung vor bezug einer Mietsache" dienen, klingt das erstmal ganz serioes.
 
Seit wann ist das Errichten zusätzlicher Steckdosen eine instandhaltende Maßnahme?
 
"Fachmann" ist ein weit dehnbarer und nicht geregelter Begriff. Lässt sich der Vermieter tatsächlich auf dieses wording ein, kann der Kumpel sich ja auch als "Fachmann" titulieren. (Da müsste aber der Vermieter über nicht viel Ahnung verfügen). Ist von EFK die Rede, sieht es ggf. wieder anders aus (vgl. Definition).

Einfacherweise könnte man mit dem Vermieter dahingehend reden, dass ein kompletter E-Check von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb erstellt wird, das wäre dann win-win für alle Beteiligten und man teilt sich die Kosten. Oder so.
 
Da es sich offensichtlich um einen Betriebselektriker handelt, wird das wohl wenig nützen....

1 - Betriebselektriker? Woraus erkennst du das?
2 - Und wenn es so wäre, was dann? Eli aus der 2. Garnitur?
3 - Ich erkenne eine ziemliche Arroganz in der Bemerkung!

MfG Allstromer
 
Um das mal abzukürzen: der Kumpel ist Arbeitskollege von meiner Freundin, angestellt in einem Maschinenbauunternehmen. Er ist ausgebildeter Elektriker und hat uns als Freundschaftsdienst die Steckdosen erweitert. Ihn werde ich jetzt nicht weiter in die Verantwortung nehmen und irgendein Schreiben formulieren lassen (ja, er ist des Schreibens mächtig, danke der Nachfrage). Wir haben eine andere Lösung gefunden und in der nächsten Woche wird ein sauberer E-Check vom Fachbetrieb durchgeführt mit entsprechendem Protokoll. Fertig ist die Laube. Hätte ich es vorher wissen müssen - nein. Wissen können, indem ich mich schlaumache - ja. Hätte unser Bekannter es wissen müssen - mag sein, lege ich ihm aber nicht zur Last. Weiß ich fürs nächste Mal Bescheid - absolut. Werde ich noch einmal in einer Mietwohnung in der Form Änderungen/Erweiterungen vornehmen - niemals :D

Ich danke allen für konstruktive und informative Beiträge. Generell spannende Welt, die Elektrik.
 
1 - Betriebselektriker? Woraus erkennst du das?
2 - Und wenn es so wäre, was dann? Eli aus der 2. Garnitur?
3 - Ich erkenne eine ziemliche Arroganz in der Bemerkung!

MfG Allstromer


Das erkennnt man daran, das es der Arbeitkollege der Freundin ist.
Folglich könnte die Freundin, wenn sie ja nun z.B. Sekretärin in einen Elektrohandwerksbetrieb ist, selber ihren Chef bitten.
Da der TE und seine Freundin diese Option nicht ins Gespräch gebracht haben, ist der gemeinsame Chef offenbar alles andere als Elektrofachkraft mit Eintragung in der Handwerksrolle und Konzession bei einem VNB, insofern ist ein Gespräch mit ihm was die Bestätigung einer Sach-und Fachgerechten Ausführung der Arbeiten des Kollegen angeht wohl nutzlos!
Oder dürfen Betriebselektriker neuerdings in Betriebsfremden Anlagen wirken???
 
Na da hatte ich in der vorherigen Mietwohnung gar nicht viel Wind drum gemacht, einfach erweitert und geändert ohne zu fragen.
Immerhin bin ich ja Elektriker und weiß was ich da mache.
Bei späteren Auszug hatte die Wohnung in Teilen jedenfalls eine bessere Elektroanlage gehabt als vorher.
Und der Vermieter hatte es dann bei der Abgabe der Wohnung gesehen und meinte, vorher waren dort aber ganz andere Steckdosen und Lichtschalter drinnen ja und wie haben Sie das denn mit den Steckdosen in der Küche gemacht, die waren doch früher genau über dem Herd gewesen? Und hinten am Fenster sind auch welche und die Fliesen alle noch heil.
Im Sicherungskasten da waren doch früher solche kleinen Schraubsicherungen und nun solche Schalter.
Und dann, schönen Dank dass sie so viel in meine Wohnung investiert haben.
 
Das erkennnt man daran, das es der Arbeitkollege der Freundin ist.
Folglich könnte die Freundin, wenn sie ja nun z.B. Sekretärin in einen Elektrohandwerksbetrieb ist, selber ihren Chef bitten.
Da der TE und seine Freundin diese Option nicht ins Gespräch gebracht haben, ist der gemeinsame Chef offenbar alles andere als Elektrofachkraft mit Eintragung in der Handwerksrolle und Konzession bei einem VNB, insofern ist ein Gespräch mit ihm was die Bestätigung einer Sach-und Fachgerechten Ausführung der Arbeiten des Kollegen angeht wohl nutzlos!

@ego1 , warum der Gefälligkeits- Elektriker da sich nicht zu helfen wusste, ist weiterhin unklar.
Deine Vermutungen haben eher etwas mit Glauben zu tun, da ist aber eine andere Institution zuständig, als mit Wissen.

Oder dürfen Betriebselektriker neuerdings in Betriebsfremden Anlagen wirken???

Wie verhält es sich für Elektriker aus einem Handwerks- Fachbetrieb?
Wenn der Chef keinen Persilschein ausstellt, wie vielleicht in diesem Fall aus welchem Grund auch immer, was dann?
Oder dieser arbeitet in einem VNB- Bereich, wo der Chef oder dessen Vertreter nicht im Install.- Verzeichnis dessen eingetragen ist?
Diese Möglichkeit ist auch gegeben!

@ego, vertrittst du die Arbeitgeberseite oder die Arbeitnehmerseite?

Dass Elektriker, aus den verschiedensten Bereichen kommend, aus unterschiedlichen Gründen und Motiven ihre Fähigkeiten zur
Verfügung stellen, ist doch nicht aus einer anderen Welt!

MfG
Allstromer
 
Zu Arbeiten in Bereichen eines Fremd VNBs gibt es die Regelung, daß es langt, daß der Betrieb im Verzeichnis eines VNB eingetragen ist.
 
Zu Arbeiten in Bereichen eines Fremd VNBs gibt es die Regelung, daß es langt, daß der Betrieb im Verzeichnis eines VNB eingetragen ist.
Es gibt bei den VNB u. U.den sogenannten Gastzugang.
Ob überall funktioniert weiß ich nicht.
Ein Abgleich ohne eigene Beantragung funktioniert m. M. nach nicht!
Den Kern meines Betrages #18 berührt dein Kommentar kaum!
Es geht hier nicht um eine Märchenvorlesung, sondern um die reale Welt.
Die scheint dir manchmal abhandenden gekommen zu sein.

MfG
Allstromer
 
Thema: Leidiges Thema Abnahme / Bestätigung über die Durchführung von E-Arbeiten
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