fehlende Plomben im Hausanschlusskasten

Diskutiere fehlende Plomben im Hausanschlusskasten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bewohne seit 2006 ein Haus Bj 1928 zur Miete. Hier wurde 2004 ein neuer Hausanschlusskasten im Dach montiert (Dachständer)...
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Da haben einige sogar sehr erfolgreich den Klageweg beschritten und die Netzversorger sich da auch an den Anpassungskosten beteiligt meist aus dem Grund um eine Leistungserhöhung in diesem Zuge durchführen zu können.
Wer hat wollte da eine Leistungsanpassung, der Versorger? Warum will der Versorger denn einen Leistungsanpassung bei der Umstellung von Freileitung auf Erdkabel? Hä?

So und wenn ich den Anschluss seit 50 Jahren habe und der Netzversorger seine TAB ändert ist das eben keine Neuanlage.
Wer behauptet denn das? Dein seit 50 Jahren bestehender Anschluss wird demontiert und hierfür bekommst du auch eine entsprechende Kündigung seitens des VNB. Parallel hierzu verlegt der VNB einen neuen Hausanschluss, und der ist wie die Beschreibung es vermuten läßt ein Neuanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Was hat das jetzt mit der Änderung der TAB zu tun.

Achja was das mit der Neuanlage betrifft, gelesenes im entsprechenden Kontext zu verwenden kann hilfreich sein ^^
auch hier ein Selbstzitat
Aber ganz abgesehen davon, diese Zähleranlagen sind in der Regel 60+ Jahre alt und gehören einfach raus. Da gibt es auch keine Diskussion. Das ganze ist auch durch entsprechende Vertragänderungen, und somit die Bindung ein eine neue TAB gebunden. Es ist ja keine Instandsetzung, so wie du deinem weiteren Text beschreibst, sondern eine Neuanlage.
Kontext dazu
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass dem nicht zwangsläufig so ist. Bei uns wurden letztes Jahr die Hausanschlüsse erneuert. Straße aufgerissen, neue Versorgungsleitungen, neue Hasuanschlüsse. In keinem Fall waren da in der Nachbarschaft (wo durchaus auch ältere Häuswer stehen) ein Elektrobetrieb jenseits des Versorgers unterwegs. Da man bei mir nicht vernünftig eine neue Einführung von unten machen konnte/wollte (nicht unterkellert, HAK so 30cm über Hüttenflur), hat man das neue Kabel außerhalb des Hauses an den Rest des alten Kabels drangepfriemelt (nein, schön mit Vergußmuffe etc.). Für den HAK und meine verteilung hat sich niemand interessiert, es war nur kurz einer im Haus, um die Kabelführung anzuschauen.
Es ging hierbei nur um den Hausanschlusskasten, nur um den Hausanschlusskasten, nicht um die komplette elektrische Anlage.

So, da du es ja sehr genau nimmst, ein paar Randinfos zu dem Thema Basis ist :
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
(3) Änderungen der ergänzenden Bedingungen, zu denen auch die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 gehören, und Kostenerstattungsregelungen des Netzbetreibers werden jeweils zum Monatsbeginn erst nach öffentlicher Bekanntgabe und im Falle der Technischen Anschlussbedingungen erst nach zusätzlicher Mitteilung an die Regulierungsbehörde wirksam. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Änderungen am Tage der öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

§ 5 Netzanschluss
Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.

§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
(3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.

§ 13 Elektrische Anlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
soviel erstmal die gesetzliche Grundlage. Und ja Gesetze ändern sich, ändert aber nix daran das es gültige Gesetze sind.
 
Noch mal die Kundenanlage ist am Versorgungsnetz angeschlossen und durch das Versetzen oder Erneuern des HAK entsteht noch lange kein Neuanschluss ! Und wenn der Netzbetreiber das Freileitungsnetz umstellt auf Erdkabel hat er den vorhandenen Anschluss auf seine Kosten umzulegen ! Schlieslich führt der Netzbetreiber arbeiten in seinen Teil des Netzes durch und das Netz endet an den oberen Anschlussklemmen des Hak ab da beginnt die Kundenanlage ! Bis zu dieser vorhandenen Übergabestelle besteht der Netzanschluss! Und den habe ich als Kunde schon bezahlt. Der Netzbetreiber kann nicht ohne weiteres diese Übergabestelle ändern . Er kann aber den alten HAK auf dem Dachboden ersetzen und muss dann bis dahin die Netzleitung bringen . Die ganze Sache sieht allerdings völlig anders aus wenn ich als Kunde eine Leistungserhöhung beantrage und der Netzbetreiber aus diesem Grund sein Netz ausbauen muss . Dann kann und wird er auch seinen Aufwand mir als Kunden in Rechnung stellen .
Aber wenn der Netzbetreiber den Hak wechseln muss, weil ich meine Anlage erneure und beim TN-C-Netz den PEN schon im Hak trennen will muss er den Hak ersetzen und kann mir die Montagekosten für den neuen Hak, aber den Hak selber nicht in Rechnung stellen . Den der Hak ist und bleibt Eigentum des Netzbetreibers . So und wenn du lesen Kannst sind die Hausanschlusssicherungen Bestandteil des HAK . Den wie schon gesagt die Übergabestelle ist der obere Anschluss der Hausanschlussicherung ! Ab da beginnt die Anlage des Kunden und für die ist der Kunde verantwortlich . Das bei der Hauptleitung zwischen Hak und Zähler der Netzbetreiber ein Wort mitreden kann liegt einzig und allein darin begründet das da noch ungezählter Strom fließt. Wäre das nicht so hätten die da gar nichts zu melden .
Oder der Messstellenbetreiber will den Ferariszähler gegen EHZ -Zähler wechseln . Das kann er aber ich werde als Kunde deshalb nicht den Zählerschrank wechseln . für diese Zwecke gibt es Montageadapter und auch Anschlusskästen für die Fernablesung . Nur muss diese dann der Messstellenbetreiber Installieren und auch bezahlen !
Aber so lange sich der Kunde nicht wehrt und zähneknirschend bezahlt ist er selber schuld . Und wie dumm die deutschen Kunden sind sieht man am deutlichsten beim Dieselskandal.
 
Da DU alles WEISST, und vorallem BESSER als ALLE ANDEREN, ist es für MICH verschwendete Lebenszeit mit dir zu diskutieren. Fast alles was in deinem Beitrag #42 steht, im Bezug auf den Thread, hab ich weder gesagt noch behauptet. Da DU ja schon BESTIMMT unzählige UMSTELLUNGEN durchgeführt hast, wo der ENDKUNDE die Anpassung SEINES EIGENTUMS vom Versorger bezahlt bekommen hat, kann ich mit meinem bescheidenen Wissen einpacken.

Weisste, du hast Recht und ich meine Ruhe @Pumukel , um mit dir richtig zu diskutieren müßte ich auf dein Niveau runter...aber lassen wir das ^^
 
Ich habe Jahrelang Ortsnetzrekos gemacht und da wurde nicht nur ein Ort von Freileitung auf Erdkabel umgestellt . Aber in Jedem Fall wurde der Hak so angeschlossen das die Versorgung nach der Umstellung auch sichergestellt wurde. Teilweise wurde da sogar das Erdkabel Außen am Haus zum Dachboden geführt und entweder da der neue Hak gesetzt oder eben der Hak zu ebener Erde und die Hauptleitung dann mit der alten Hauptleitung verbunden. Die Ortsnetzreko war in aller Regel nicht nur mit einer Verstärkung des Netzes sondern auch meist mit einer Leistungserhöhung verbunden. Lag da ab HAK eben nur 4 mm² dann wurden da auch nur 25 A NH eingesetzt. Und Vermerk auf dem HAK max 25 A ! Und lesen kannst du nicht denn ich habe gesagt das der Kunde die Umstellung von Freileitung zu Erdleitung nicht tragen muss aber der Netzbetreiber den Anschluss auch wieder auf seine Kosten bereitstellen muss. Das sieht wie ich schon sagte bei einer Leistungserhöhung anders aus dann trägt der Kunde die notwendigen Kosten und dazu zählen evl auch anteilig die Kosten die der Netzbetreiber hat !
 
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Und lesen kannst du nicht denn ich habe gesagt das der Kunde die Umstellung von Freileitung zu Erdleitung nicht tragen muss...
Hab ich auch nie was anderes behauptet ^^
...aber der Netzbetreiber den Anschluss auch wieder auf seine Kosten bereitstellen muss.
und genau das stimmt so eben nicht. Hier im Forum gibt es diverse Threads zu dem Thema, einen möchte ich dir mal ans Herz legen, einfach mal lesen. Ja ist schon ein wenig älter, ändert aber nichts an der eigendlichen Thematik

Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel

Wenn Ihr, bzw der VNB die Hauptanschlussleitung, also das Eigentum der Kunden, auf eigene Kosten erneuert habt, ist das ja vorbildlich, aber nunmal nicht einfach pauschal auf alle andere VNB zu projizieren. Übrigens, steht der VNB dann auch in der rechtlichen Haftung, mit allem was so drum und dran gehört, für die Hauptleitung und den damit wieder in Betrieb genommen Zählerschrank? Nur mal so als Nebenschauplatz aufgemacht ^^

Teilweise wurde da sogar das Erdkabel Außen am Haus zum Dachboden geführt und entweder da der neue Hak gesetzt oder eben der Hak zu ebener Erde und die Hauptleitung dann mit der alten Hauptleitung verbunden.
Hmm, also ich hab ja schon die eine oder andere TAB gesehen, meist sind die inhaltlich ja gleich, aber nirgens hab ich irgendwo was gelesen das der HAK im Dachboden zulässig ist, mal ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit. Mag mich täuschen, wenns wer besser weiss, immer raus mit den Infos, man lernt ja nie aus.
Würde ja aber auch heissen das der VNB entgegen seiner eigenen TAB elektrische Hausanschlüsse herstellt,und das kann ich mir halt schwer vorstellen. Abgesehen davon, die Erdleitung wird an die Ringleitung gemufft, unter der Erde ans Haus geschafft, dort kommt es aus dem Boden raus, geht auf der Aussenwand hoch in den Dachboden und endet dort im HAK...sehr seltsame Konstellation, ob das so zulässig ist...wie schon geschrieben, ich weiss nicht alles und für jede belastbare Info dankbar...andere Teiche, andere Hechte.

jetzt hab ich doch wieder was dazu geschrieben...mal schauen was es dafür als Retourkutsche gibt :rolleyes:
 
Noch mal damit du es endlich begreifst der Netzbetreiber kann nicht einfach den HAK wegen einem Umbau in seinem Bereich umlegen und schon gar nicht die Kosten dafür auf den Kunden. Und da in 99,9% aller Fälle sich der HAK nun mal im Dachgeschoß bei einem Freileitungsanschluss befindet muss er auch die Hauptleitung vom neuem Hak zum altem HAK erstellen oder eben Seine Leitung zum altem HAK bringen. Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in das Eigentum eines Anderen! Den wie schon gesagt wurde beginnt die Kundenanlage an den oberen Anschlussklemmen des HAK ! Und wen der Netzbetreiber den HAK versetzt greift er unberechtigt in die Kundenanlage ein !
Noch etwas wenn du einen Anschluss beantragst wird der HAK vom Netzbetreiber oder einer von Ihm beauftragten Firma erstellt und bei der Erstellung wird auch festgelegt wo der HAK errichtet wird . Ab dem HAK beginnt die Kundenanlage. Die Umstellung von Freileitung auf Erdleitung ist nun mal aber Kein Neuanschluss auch wenn sich dann evl der Übergabepunkt ändert . Aber der Standortänderung des HAK muss ich als Eigentümer nicht zustimmen . Daran ändert auch die TAB nichts. Lediglich dem Umbau von Freileitung auf Erdkabel kann ich als Eigentümer des Anschlusses nicht widersprechen und muss den Umbau dulden. Aber eine Duldung des Umbaus bedingt noch lange keine Übernahme der Kosten. Den die Anschlusskosten wurden bereits beim Neuanschluss abgegolten.
 
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TAB 2019 –Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das NiederspannungsnetzTAB 2019Seite 22von 475.2Rechtliche Vorgaben zu Eigentumsgrenzen5.2.1Allgemeines(1) Entsprechend § 5 NAV beginnt der Netzanschluss an der Abzweigstelledes Niederspan-nungsnetzes des Netzbetreibers(Netzanschlusspunkt). Das Netzanschlusskabel ist ein Teil des Verteilungsnetzes und verbindet dies mit dem Hausanschlusskasten. Der Netzanschlussendet mit der Hausanschlusssicherung. Davon abweichende Vereinbarungen können getrof-fen werden.(2) Gemäß § 8 NAV gehört der Netzanschluss zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und ist ausschließlich vom Netzbetreiber zu errichten, zu unterhalten, zu ändern und zu be-seitigen.

TAB 2019 –Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das NiederspannungsnetzTAB 2019Seite 25von 475.6Netzanschluss über Freileitungen (1) Der Anschlussnehmer stellt sicher, dass die Gebäudewand im Falle eines Wandanschlus-ses bzw. der Dachstuhl im Falle eines Dachständeranschlusses eine ausreichende Festigkeit für die durch die Leitungen oder Kabel hervorgerufene Belastung aufweist. Der Hausan-schlusskasten ist dabei in unmittelbarer Nähe der Gebäudeeinführunganzubringen.Erforderliche bauliche Verstärkungen sowiealle notwendigen Maßnahmen, z.B.für den Ein-bau und die Demontage vonMauerwerksdurchführungen,Isolatorenstützen und Abspannvorrichtungen,veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers.Die Nutzung des Dachständers, der Traversen und Anker (Einrichtungen des Gestänges) und damit leitend verbundene Bauteile dienen ausschließlich der Netzversorgung durch den Netz-betreiber und dürfen für die Befestigung anderer Einrichtungen (z.B.Antennen-oder SAT-Anlagen) nicht verwendet werden.
(2)Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.(3) Netzanschlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Bei einem Freileitungsanschluss gehört der Dachständer zum Netzanschluss.Um eine sichere Zugänglichkeit zum Netzanschluss zu gewährleisten, ist bei Dachaufbauten
Und genau das ist der Knackpunkt der aber eben nicht besagt das die Kosten dafür der Anschlussnehmer tragen muss.
Deshalb ist jeder Anschlussnehmer da eben gut beraten wenn er den Netzbetreiber auffordert diese Anpassung auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Denn der Verursacher ist der Netzbetreiber . Es existiert ein zulässiger funktionsfähiger Netzanschluss der bereits bezahlt wurde und ohne diesen Umbau sind die Kosten gar nicht relevant . Warum soll ich für etwas Zahlen das eindeutig im Interesse eines Anderem liegt ?
 
Also den anderen Betrag nicht gelesen, würde die weitere Diskussion unterstützen....traurig

Liest du auch machmal was du schreibst?
Noch mal damit du es endlich begreifst der Netzbetreiber kann nicht einfach den HAK wegen einem Umbau in seinem Bereich umlegen und schon gar nicht die Kosten dafür auf den Kunden.
Der HAK wird nicht umgelegt. Es wird ein bestehender Freileitungsanschluss gekündigt und abgebaut und ein neuer Erdkabelanschluss hergestellt und kann nach Vertragsabschluss genutzt werden. Es wird nix "umgelegt". Und auch nochmal damit du es endlich begreifst :
ES IST FÜR DEN KUNDEN KOSTENNEUTRAL DAS DER DACHSTÄNDER ENTFERNT WIRD UND DER NEUE HAUSANSCHLUSS HERGESTELLT WIRD, ER MUSS DAFÜR KEINEN CENT BEZAHLEN,!
Ich hoffe das ist diesmal angekommen ^^

Selbst wenn der VNB den HAK in den Dachboden setzen wollte, so DARF ER DAS GEMÄSS SEINER EIGNENEN TAB BEI ANSCHLUSS ÜBER ERDKABEL ÜBERHAUPT NICHT!

(2)Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.
Und genau das ist der Knackpunkt der aber eben nicht besagt das die Kosten dafür der Anschlussnehmer tragen muss.
Doch genau das heisst es, genau so wie es da steht, der Anschlussnehmer hat dafür Sorge zu tragen. Da steht nicht, der Anschlussnehmer hat Sorge für die Anpassung zu tragen und der VNB muss das bezahlen. Sind wir wieder mal bei Pippi Langstrumpf oder wie?

Nochmal, damit auch du es endlich begreifst :
FÜR SEIN EIGENTUM IST DER ANSCHLUSSNEHMER VERANTWORTLICH!
DAS IST GESETZLICH ENTSPRECHEND AUCH SO AUSFORMULIERT, NAV LESEN UND BEGREIFEN!


Warum soll ich für etwas Zahlen das eindeutig im Interesse eines Anderem liegt ?
Tja, machen wir alle beispielsweise jeden Tag und insbesondere am Monatsende...nennt sich dann Steuer^^
 
Zitat von Pumukel:
(2)Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.

Es ist mir unverständlich, wie man über so einen glasklaren Satz diskutieren kann und der Meinung sein kann, dass den Kundenn eine Umstellung kostenmäßig "nichts angehe".
Der Sachverhalt der Umstellung als solcher mag zwar ärgerlich und/oder unnötig erscheinen, ändert aber nichts an den Zuständigkeiten.
HAK = VNB
ab dort = Kunde.
Egal, wo der VNB den HAK hinstellt/montiert.
 
Nein es besteht ein Netzanschlussvertrag und der wird weder gekündigt noch ein neuer Netzanschlussvertrag abgeschlossen . Das einzige was sich Ändert ist eine Änderung des bestehenden Vertrages , indem der Anschluss von Freileitung auf Erdleitung sich ändert . Und da der VNB den Hak versetzen will und das einzig im Interesse des Netzbetreibers liegt hat er auch die Kosten zu tragen genauso wie das Entfernen der Masten und Dachständer Denn das was er da ausführt sind arbeiten im seinem Eigentumsbereich . Wie gesagt laut gültigem Vertrag liegt die Eigentumsgrenze an den oberen Anschlussklemmen des Hak und die kann der VNB nicht Eigenmächtig verschieben . Nur mal zum Nachdenken : Nächstens wollen die den HAK an die Grundstücksgrenze verlegen und dann trage ich als Kunde die Kosten um meine Hauptleitung vom HAK zum Zähler wieder Herzustellen ? Auch in diesem Fall wird ja nur der HAK versetzt .
 
Zitat von Pumukel:
(2)Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Kundenanlage.

Sag doch noch tausend Mal nein, ändert abert nichts an der Rechtslage. Mach Dich erst einmal schlau, ehe Du mit derartigen, auf "eigenem Mist" gewachsenen Ratschlägen hausieren gehst.
Wenn Du den VNB FREUNDLICH!!!!! fragen würdest, käme man Dir evt. auf dem Kulanzwege etwas entgegen. Das schließe ich aber bei Dir aus, so wie Du auftrittst.
 
:p
Stellt selber den entsprechenden Passus rein, wo es eindeutig geregelt ist und sagt trotzdem "nein, in meiner Welt ist das aber ganz anders" wie so ein störrischer Grauhufer..... nach dem Motto: "es kann nicht sein, was ich nicht will". Köstlich!
 
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Nur mal zum Nachdenken : Nächstens wollen die den HAK an die Grundstücksgrenze verlegen und dann trage ich als Kunde die Kosten um meine Hauptleitung vom HAK zum Zähler wieder Herzustellen ? Auch in diesem Fall wird ja nur der HAK versetzt .

Du hast es doch selber in #47 geschrieben:
"Der Hausan-schlusskasten ist dabei in unmittelbarer Nähe der Gebäudeeinführunganzubringen".

Welches Wort hast Du jetzt davon nicht verstanden, dass Du auf einmal von "Grundstücksgrenze" schwadronierst? Warum nicht im Nachbarort? Oder in China? :rolleyes:
Oder liest Du nicht einmal, was Du so postest? :confused:
 
Hallo @Atze156,
wenn du nochh Fragen hast, bitte melden. Ich mach das Gelabere erst mal zu.
 
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