Ja, genau der Wechsel von SK2 zu SK1 Betriebsmittel wird auch in anderen Fachbeiträgen als Begründung aufgeführt. Gerade in Wohnungen wo der Heimwerker später die Leuchte austauscht.
Und genau da beisst sich die Katze selbst in den Schwanz.
Formal und norminal darf der Heimwerker gar keine neue Leuchte montieren, das darf nur durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden, der die jeweils mögliche Leuchte, SK1 oder SK 2, entsprechend bestimmen kann.
Grundsätzlich bin ich ja auch der Meinung das der PE an einen Lampenanschluss gehört, somit wird die Wahl welche Leuchte montiert wird egalisiert. Allerdings sehe ich keine Notwendigleit darin den PE auch mit an zb. die Schaltstelle zu führen. Das klassische "-O" langt für die (fast) alle gängigen Schaltungen aus. Warum sollte man nun statt 3 Adern 5 Adern zu einer Schaltstelle führen? Bitte jetzt keine Diskussion von wegen 4- und 5-Ader, faktisch wird das 4-Ader in "normalen" Installationsbetrieben nicht genutzt. Und auch bitte keine Diskussion von wegen "...wenn da mal ne Steckdose darunter soll...". Das ist wie mit der Austauschbarkeit von Daten- und Kommunikationsleitungen. Da will ich mal sehen wie in 10, 20 Jahren durch die hingemurksten Rohre noch was durchgezogen werden kann.
Heisst also ich führe 2 unbenutze Ader mehr mit, lege diese auch noch "leer" auf Klemmen, nur damit wenn (?!?!) jemand ein Nagel oder eine Schraube ins Kabel haut, die Sicherung auslöst. Die Argumentation von wegen Betriebsmittel SK1 im Schalterbereich ist ja eigendlich keine, berührbare metallhaltige Abdeckungen gibt es schon seit Jahrzehnten, und bis zum heutigen Tag haben diese Betriebsmittel, richtigerweise, immer noch keinen PE-Anschluss.
Da in Wohnungen jetzt sogar Beleuchtung mit RCD abzusichern ist, ist der PE bis zur Leuchte ein zusätzlicher Schutz.
Bei Beschädigung der Leitung (Bohren oder Nagetier) hat man mit einem funktionsfähigen PE eine hohe Wahrscheinlichkeit das der RCD auslöst.
Das setzt aber, wie du ja schreibst, voraus dass man den PE beim Verletzen der Leitung auch triffst. Bei einem 3-Ader wie einer Leuchtenzuleitung schon sehr wahrscheinlich, bei einem 5-Ader für die Zuleitung eines Tasters im Kellerflur des MFH schon eher unwahrscheinlich. Das Einhalten und vorallem das Beachten von Installationszonen wäre wohl die bessere Argumentation für diese "Maßnahme". Wenn jemand direkt senkrecht über dem Schaltern den Nagel für den Kalender in die Wand haut, naja....vorallem sollte doch auch in dem Fall beim Berühren der FI/RCD auslösen.
Vieles hat da schon seine Berechtigung was so "Normenverbände" wie die VDE da im stillen Kämmerlein ausbaldowert, aber was da gerade so in den letzten Jahre teilweise ausgebrütet wurde ist in meinen Augen halt einfach nicht vertretbar. Die allgemeingültige SPD-Pflicht, die Pflicht Zuleitungen zu Wohnungsverteilern auf 63A auszulegen, der Brandschutzschalter AFDD, die allgemeingültige Trennung des PEN im HAK statt im NAR der Zählerstelle...um nur ein paar der bekannteren zu nennen. Betrifft aber leider ja nicht nur die Elektrotrechnik, in anderen Bereichen ist es ja auch nicht anders.