Ertüchtigung Zählerplatz bei 22kW Ladepunkt

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Carsten1972

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Hallo,
jemand interessiert sich für eine 22kW "Wallbox" und ein Verkäufer der Stadtwerke bietet ihm diese an.

Lieferung und Anschluss des Kastens bieten die Stadtwerke zum Pauschalpreis an.
Verlegung der Zuleitung soll der Elektriker machen.

Na, danke, dass man mir die Drecksarbeit überlasst, lieber "Partner".

Egal, ich biete also die 16m 5x10mm², einmal quer durch den Keller, dazu eine neue Zählerverdrahtung mit 16mm² und einen 50A SH-Schalter mit E-Charakter. Die Wallbox hat einen allstromsensitiven FI schon drin, ich setze nur einen 32A C Automaten (TN-System, kein FI in der Zuleitung nötig).

Nun sagt der Verkäufer der Stadtwerke, die Verstärkung des Zählerplatzes sei "Quatsch".

Kann mich jemand mal korrigieren oder bestätigen?

Ich sehe in der Box eine Dauerlast von 32A. Zusammen mit dem Haushalt komme ich also über 32A. Bei einem einzeln belegten Zählerplatz und 10mm² Verdrahtung darf ich aber nur maximal 32A haben. Daher will ich halt auf 16mm² gehen (für <= 44A) und mit 50A E absichern.
 
Tja, so ist das mit den armen Stadtwerken, nur mit dem Verticken von Strom kann man ja heute kein Geld mehr verdienen, bei den vielen Neukundenprämien und dem aktuell total billigen kWh-Preis. Da muss man schon bei der E-Mobilität wenigstens den Rahm abschöpfen :rolleyes:

Doch Spass beiseite, zu deiner eigendlichen Frage.
Ich stehe, in diesem Fall, auf der Seite des Verkäufers. Eine normale "Standard-Verdrahtung" eines Zählerplatzes ist ausgelegt für Direktmessungen bis 63A. Die Erhöhung auf 16qmm macht in meinen Augen nur dann Sinn, wenn entweder Direktmessungen bis 80A betrieben werden oder wenn die Auslastung der Anlage sich dauerhaft am Limit der 63A bewegt und eine größere Direktmessung nicht möglich, bzw. eine Wandlermessung nicht gewünscht ist.
Da auch noch mittels Sicherung auf 50A "begrenzt" wird, seh ich nochmal als Begründung gegen die Erhöhung.

Allerdings, und das wäre nur die letzte "Rettungsleine", liegt imho die Balastbarkeit von den eHz-Adaptern teilweise nur bei 50A, da in dem Fall eh 50A gesichert wird, wäre es aber dennoch hinfällig. Zumal es auch nix nutzen würde, die Verdrahtung um die Adapterplatte herum zu erhöhen, aber dieselbe so zu lassen. Heisst mit Adapterplatte nur 50A möglich, mit richtigen eHz-Platz bis 63A bei Standard-Verdrahtung.

Das wäre meine Meinung.

PS.
Jaja ich weiss, eigendlich sollte man 60A als Wert annehmen was die Zähler betrifft ^^
 
Ich halte die üblichen 10mm² in den Zählerverteilungen durchaus schon für zu gering, zumindest bei 63A
Bei 50A wie bei Dir könnte ich das noch mit 10mm² gutheißen allerdings neige ich da auch bei der Dauerlast eher zum 16mm²

Von den Stadtwerken hört man allerdings oftmals irgendwelche Nonsens Aussagen diesbezüglich.
Den Stadtwerken kann es eben ja auch egal sein, den die Verantwortung trägst ja allein Du.
 
Also wenn ich mal ein Zählerplatz verdrahte nehme ich immer 16 mm² ist das beste
 
jemand interessiert sich für eine 22kW "Wallbox" und ein Verkäufer der Stadtwerke bietet ihm diese an.

Ist damit auch ein gesonderter Tarif verbunden? Dann wäre ja ein separater Zählerplatz erforderlich.
Beschreibung siehe z.B. hier: Hinweise zur Installation einer Ladestation | enviaM

Ich sehe in der Box eine Dauerlast von 32A. Zusammen mit dem Haushalt komme ich also über 32A. Bei einem einzeln belegten Zählerplatz und 10mm² Verdrahtung darf ich aber nur maximal 32A haben. Daher will ich halt auf 16mm² gehen (für <= 44A) und mit 50A E absichern.

Ja, würde ich genauso sehen.
 
Schaut mal in die VDE AR-N-4100:2019-04 7.3.2. Bei >= 32 A Dauerlast ist der SH Schalter 35 A und da kein Haushaltsübliche bezug Zählerverdrahtung 16 qmm.
Da hier noch ein SPD (Surge Protective Device) rein muss muss wahrschein, wenn kein Schienenverteilerschrank mit SH Schaltern eine NZ Tafel ganz sicher gewechselt werden.
 
Bei >= 32 A Dauerlast ist der SH Schalter 35 A und da kein Haushaltsübliche bezug Zählerverdrahtung 16 qmm.
In meiner Ausgabe steht in der Tabelle, dass ich bei 16mm², Einfachbelegung einen Dauerbetriebsstrom kleiner/gleich 44A haben darf und der Nennstrom des SH-Schalters dann 50A betragen darf.
Genau so werde ich es machen.

Jetzt erklär mal einem Laien, dass ich die Zählerverdrahtung um 60% verstärke und gleichzeitig den Nennstrom des SH-Schalters um 21% verringern muss.

Da die Subventionierte Preise haben

Oh nein, "meine" Stadtwerke langen richtig zu. 1216€ für eine "dumme" 22kW Wandbox, dazu 140€ für eine "Sicherheitsprüfung".
Andererseits hörte man von Kunden, dass bei Beauftragung eine "Stromgutschrift" erfolge. Hört sich für mich einfach mal nach Subventionsbetrug an, aber kann ich es beweisen?
 
In meiner Ausgabe steht in der Tabelle, dass ich bei 16mm², Einfachbelegung einen Dauerbetriebsstrom kleiner/gleich 44A haben darf und der Nennstrom des SH-Schalters dann 50A betragen darf.
Genau so werde ich es machen.

Jetzt erklär mal einem Laien, dass ich die Zählerverdrahtung um 60% verstärke und gleichzeitig den Nennstrom des SH-Schalters um 21% verringern muss.
Das eine bezieht sich nach 7.3.1 auf einfach und Doppelbestückung und das andere nach 7.3.2 auf die Betriebsart bei der Bestückung. Da die Schnittmenge zu finden ist schwierig. Aber dafür gibt es den TAR Lehrgang.
 
Da die Schnittmenge zu finden ist schwierig

Eigentlich nicht.
Einfachbelegung, Dauerbetriebsstrom bis 44A: 50A SH-Schalter, 16mm²
Einfachbelegung, Dauerbetriebsstrom bis 32A: 35A SH-Schalter, 10mm²

Wenn ich für Haushalt und 22kW-Ladepunkt nur einen gemeinsamen Zähler habe, muss ich mit über 32A rechnen - eigentlich einfach.

Es ist ja nur eine scheinbare Unlogik, wenn nach Verstärkung der Verdrahtung der Nennstrom des SH-Schalters reduziert wird.
 
Das Grundübel ist aber doch wohl eine offensichtlicher Fehlkonstruktion des eHz und seiner BKE. Jeder festangeschloßene Ferrariszähler würde darüber nur müde lächeln...
 
Hallo,

Ich renoviere im Moment ein Haus und brauche auch einen neuen Zählerschrank. Geplant ist ein Zs mit 2 Feldern, davon eines mit 2 Plätzen für EHz. Kann ich in diesem Feld einen Zähler für Haushaltstrom und auf dem 2. (Reserve-) Platz einen Ehz für Elektroautos installieren ? Mein Hausanschluss ist auf 63A ausgelegt.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
 
Eingetragenen Fachbetrieb anrufen und beauftragen.
Du selbst darfst und kannst da sowieso nichts machen.
Dein Hausanschluß hat eine ABSICHERUNG von 63A auf was der an Leistung ausgelegt ist weiß nur dein Netzbetreiber.
Aufgrund des Antrages über den Fachbetrieb wird der Dir dann auch sagen was an Deinem Anschluß möglich ist.
 
Danke für die Antwort, aber diese ist nicht sehr hilfreich.

Erstmal bin ich auch ein wenig vom Fach. Dazu kommt meine Erfahrung mit Fachbetrieben, die nicht immer das Interesse des Kunden im Blick haben, sondern durchaus auch bereit sind, sich ein wenig am „dummen“ Kunden zu bereichern.

Mein Problem ist, dass ich nicht ganz verstehe, dass ich ein Feld mit zwei EHZ—Plätzen habe, davon aber nur eines angeblich nutzen darf. Sprich, der EHZ für den Haushaltstrom darf nicht neben den EHZ für die Ladestation montiert werden.

Warum nicht, warum sind von allen bekannten Herstellern von Verteilungen dann pro Feld zwei EHZ-Plätze vorgesehen ?

Nochmals Danke für die Antworten.
 
Kann ich in diesem Feld einen Zähler für Haushaltstrom und auf dem 2. (Reserve-) Platz einen Ehz für Elektroautos installieren ?

Bei der Doppelbelegung von Zählerplätzen darf ein Zähler für haushaltsübliche Belastung mit bis zu 63A abgesichert werden, der zweite darf bei einer Dauerstrombelastung dann nur noch mit einem 35A SH-Schalter abgesichert werden.
Wichtig: 22kW Ladepunkte sind genehmigungspflichtig. Jeder Netzbetreiber kann sein eigenes Süppchen kochen und hat manchmal recht seltsame Vorstellungen.

Tip: Wenn der Schrank nur zwei Felder haben wird, wird man dort nicht die gesamten Stromkreise absichern können. Auch wenn sich die 60 TE zunächst einmal üppig anhören, hat man diese fünf Reihen viel schneller gefüllt, als man denkt.
(Nein, der AAR darf für fast nichts genutzt werden.)
(Ja, es stehen nur fünf Reihen zur Verfügung, weil zwei Reihen dem APZ-R geopfert werden müssen.)

Der netzseitige Anschlussraum ist bei so einer Doppelbestückung auch schon komplett gefüllt, da ist kein Miilimeter mehr frei.
Zwei SH-Schalter, Überspannungsschutz, Spannungsabgriff für RfZ und APZ-R, Einspeisung: Das geht überhaupt nur deswegen, weil seit gar nicht so langer Zeit entsprechende, platzsparende Komponenten verfügbar sind (Dank an Dehn).
 
Das Grundübel ist aber doch wohl eine offensichtlicher Fehlkonstruktion des eHz und seiner BKE

Hä? Wie kommst du darauf?

"Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen gelten sowohl für Zählerplätze mit Dreipunkt-Befestigung als auch für Zählerplätze mit BKE-I ..."

Es wird überhaupt nicht unterschieden.
 
@Carsten1972
Danke für die für mich sehr hilfreiche Antwort.

Ein sogenannter „Fachbetrieb“ wollte mir nämlich einen 3-Feld Zählerschrank aufschwatzen, mit der Begründung, 2 EHZ direkt nebeneinander wären nicht erlaubt.

3 x 35 A für den 2. Zählerplatz im Feld reichen ja für meine Ladestation, die ich zunächst sowie so nur mit 11 kw betreibe, aber auf 22 kw auslegen will.

Neben den Zählerschrank kommt ein weiterer Schrank als Verteiler, beides zusammen ist billiger als ein gemeinsamer Schrank.
 
Bei 50A wie bei Dir könnte ich das noch mit 10mm² gutheißen allerdings neige ich da auch bei der Dauerlast eher zum 16mm²
Merkwürdig - die Elektriker unsrer Bauherren haben wenig Probleme damit dort 5x6mm² zu verlegen, was auch massenweise gemacht wird.
 
Merkwürdig - die Elektriker unsrer Bauherren haben wenig Probleme damit dort 5x6mm² zu verlegen, was auch massenweise gemacht wird.
Das ist aber nicht zulässig, am Stromzähler müssen mindestens 5x10mm² anliegen und an der UV auch.
Das wundert mich, das du das als Gutachter nie beanstandet hast, wo du ja immer auf Dinge hinguckst wo sonst jeder an vorbei läuft.
 
Thema: Ertüchtigung Zählerplatz bei 22kW Ladepunkt
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