Ertüchtigung Zählerplatz bei 22kW Ladepunkt

Diskutiere Ertüchtigung Zählerplatz bei 22kW Ladepunkt im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, jemand interessiert sich für eine 22kW "Wallbox" und ein Verkäufer der Stadtwerke bietet ihm diese an. Lieferung und Anschluss des Kastens...
Das ist aber nicht zulässig, am Stromzähler müssen mindestens 5x10mm² anliegen und an der UV auch.
Das wundert mich, das du das als Gutachter nie beanstandet hast, wo du ja immer auf Dinge hinguckst wo sonst jeder an vorbei läuft.
Ob ich das aufschreibe oder es fällt eine Frankfurter Schaufel um. Und seit wann muss jeder UV mit mindestens 5x10mm² angefahren werden. Und definiere bitte mal UV. Und 5x6mm² ist bei NH50A im HAK je nach Netzbetreiber zulässig. IN HH vielleicht nicht, da müssen sogar Baustromverteiler festbetoniert werden, damit diese nicht zufällig umfallen.
 
"Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen gelten sowohl für Zählerplätze mit Dreipunkt-Befestigung als auch für Zählerplätze mit BKE-I ..."

Es wird überhaupt nicht unterschieden.

Diese Forderungen gibt es erst, seitdem eHz-Zähler(welche angeblich für 60A ausgelegt sind) abgebrannt sind. Früher gab es derartige einschränkungen merkwürdigerweise nicht....
 
was auch massenweise gemacht wird.

In meiner Gegend wird im Wohnungsbau bis zur Unterverteilung alles für 63A ausgelegt. Zählerverdrahtung ist ja nun schon ab Werk 10mm², wenn man nicht mehr bestellt hat.

Unsere Stadtwerke sind allerdings komplett merkbefreit, die bauen dir auch bei ganz offensichtlichen Fehlern den Zähler ein.
Die steigen über eine 15cm dicke Styroporschicht ins Haus, sehen ein Stück verzinkten Banderder aus dem Esrich kommen... Egal, Zähler rein, Hauptsicherungen rein, Plomben drauf. Dabei ist es ja auch der PEN in deren Netz, welcher durch richtige Erder gestützt würde.
 
Hast du da rein zufällig man ne entsprechende TAB in deinem Fundus?
Die TAB sind abgeschafft und es gibt jetzt eine TAR die einzuhalten ist.

Der Querschnitt hängt von vielen Faktoren ab und kann pauschal gar nicht angegeben werden. Siehe hierzu VDE 0298-4 oder VDE 0276.
 
Ein sogenannter „Fachbetrieb“ wollte mir nämlich einen 3-Feld Zählerschrank aufschwatzen, mit der Begründung, 2 EHZ direkt nebeneinander wären nicht erlaubt.
Dein 2 feldriger Schrank erfüllt wahrscheinlich nicht die VDE AR-N-4100. Da fehlt etwas. Das hat der Fachbetrieb erkannt. Aber warum soll der sein Know How rausgeben, wenn er Lehrgänge besuchen musste um weiter arbeiten zu können.
Sich beraten lassen und das doch nicht kaufen ist ein schlechter Charakterzug. Aber das machen eben auch nicht alle Betrieb mit.
 
Dein 2 feldriger Schrank erfüllt wahrscheinlich nicht die VDE AR-N-4100. Da fehlt etwas. Das hat der Fachbetrieb erkannt. Aber warum soll der sein Know How rausgeben, wenn er Lehrgänge besuchen musste um weiter arbeiten zu können.
Sich beraten lassen und das doch nicht kaufen ist ein schlechter Charakterzug. Aber das machen eben auch nicht alle Betrieb mit.

Bremsen junger Mann. Schlechten Charakter sollte man erst unterstellen, wenn man genügend Fakten hat. Ist auch klug in anderen Lagen des Lebens. Fakten und Wissen helfen weiter.

So, zunächstmal bin ich selbst Ingenieur für Elektrotechnik.
Beratung habe ich von dem Unternehmen nicht angefordert, sie sollen mir lediglich den Zähler beantragen und montieren. Da ich persönlich Beziehung zu einem namhaften Hersteller von u.a. Zählerschränken habe, bekomme ich einen normgerechten Schrank passend für den Netzbetreiber usw..

Der Hersteller verstand das Problem mit den zwei EHZ nebeneinander im Feld auch nicht, hier im Forum konnte man mir ja weiterhelfen.

Also, der Auftrag war, einen vorgefertigten Schrank zu montieren, Beratung war nicht angefragt und ungefragt hat man mir Scheisse erzählt und wollte mich verarschen.
Fazit: Immer erst das Wissen und die Fakten, dann rumlullen.
 
Ob ich das aufschreibe oder es fällt eine Frankfurter Schaufel um. Und seit wann muss jeder UV mit mindestens 5x10mm² angefahren werden. Und definiere bitte mal UV. Und 5x6mm² ist bei NH50A im HAK je nach Netzbetreiber zulässig. IN HH vielleicht nicht, da müssen sogar Baustromverteiler festbetoniert werden, damit diese nicht zufällig umfallen.
Da liegst du aber völlig falsch, Herr Gutachter.
Eine UV ist der Sicherungsverteiler der Wohnung/Haus und auch der muss je nach dem mit 5x10mm² Mindes Querschnitt angefahren werden.
Und das ist nicht bei uns in HH sondern auf bei euch in FFM.
Die TAR. kennt da keine Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Gehe mal in eure Bankenwolkenkratzer, glaubst du etwa das dort die Verteiler auch mit 5x6mm² angefahren werden?
Ich bestimmt nicht.
 
Ja? Macht bei kleineren UV keiner! Wenn die schon Hauptverteilungen mit 6mm² anfahren, dann sollen die mit min 10mm² weitergehen - egal welche Länge? Das macht Sinn.
Und ob ich das aufschreibe oder es fällt wirklich eine Frankfurter Schaufel um. Den Bauträgern und Investoren ist es egal, sofern es schick aussieht. Ein schiefes Kabel stört der Optik mehr, als ein zu dünnes.
 
Thema: Ertüchtigung Zählerplatz bei 22kW Ladepunkt
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