Überspannungsschutz Vorschrift

Diskutiere Überspannungsschutz Vorschrift im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen kann mir jemand helfen ? Ich möchte in diesem Jahr eine PV Anlage selbst installieren und habe jetzt gelesen das wnn man...
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Michel2020

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Hallo zusammen kann mir jemand helfen ?
Ich möchte in diesem Jahr eine PV Anlage selbst installieren und habe jetzt gelesen das wnn man Veränderungen im Zählerschrank vornimmt ( anschluss der Photovoltaikanlage ) nach der neuen VDE Norm einen Überspannungsschutz einbauen müsste ? Da ich Quallifizierter Elekroistallateur bin ist der Ein und Umbau für mich kein Problem aber ich bin schon lange aus dem Geschäft und kenne nicht die Mindestanforderungen zum Überspannungsschutz. Natürlich wird meine Anlage nach Einbau von einem Meister abgenommen.
Meine Frage jetzt :
Weiss jemand welche minimalanforderung ich an Überspannungsschutz einbauen muss damit es nichts bei der Abnahme zu beanstanden gibt ?
Und welche günstige Überspannungsschutzschalter gibt es dafür ?
Ich habe verschiedene gesehen die auf die auf die Hutschiene geklemmt werden und welche für die Sammelschiene, brauche ich beide ? oder reicht einer ?
Die Dinger sind sehr Teuer und wenn ich noch Überspannungsschutz für 600-700 EURO einbauen muss für mein vorhaben dann lass ich die PV Anlage lieber sein sonst wird mir das ganze zu teuer.
 
Da ich Quallifizierter Elekroistallateur bin ist der Ein und Umbau für mich kein Problem aber ich bin schon lange aus dem Geschäft und kenne nicht die Mindestanforderungen
Na was denn nun?
Qualifiziert ist man, unter Anderem, nicht, wenn man länger als zwei Jahre nicht "im Geschäft" ist.

Natürlich wird meine Anlage nach Einbau von einem Meister abgenommen.
Was sie nicht müsste, wenn du qualifiziert wärst....

Aber nun genug davon.

welche minimalanforderung ich an Überspannungsschutz einbauen muss damit es nichts bei der Abnahme zu beanstanden gibt ?
Haben wir gerade erst in einem anderen Thema.
Der Dehn-Blitzschutzplaner kann da weiterhelfen.

Trotzdem darfst du, egal wie sehr du es auch möchtest, nicht selbst an deinem Zählerschrank rumbasteln!
Das dürfen, und zwar nicht ohne Grund, ausschließlich vom EVU zugelassene Meisterbetriebe.

Der Meister, der das baut und später dann auch "abnimmt" :)rolleyes:) wird dir sagen was da rein muss.
Dann darfst du ja, nein oder vielleicht ankreuzen.

brauche ich beide
.... :oops:
 
Da ich Quallifizierter Elekroistallateur bin ...
...
Weiss jemand welche minimalanforderung ich an Überspannungsschutz einbauen muss damit es nichts bei der Abnahme zu beanstanden gibt ?
Bemerke den Widerspruch! Siehe: Was ist eine Elektrofachkraft (EFK)?
Stefan Euler schrieb:
Der „Status“ Elektrofachkraft

Wie in mehreren Fachaufsätzen nachzulesen, handelt es sich bei der Qualifikation „Elektrofachkraft“ (EFK) um einen Status und weniger um einen Berufsabschluss. Neben den in der DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 dargestellten fachlichen Anforderungen tritt auch immer die persönliche Eignung.

Während der Berufsabschluss trotz mangelnder persönlicher Eignung nicht verlustig gehen kann, ist dies bei einem Status sehr wohl der Fall.

So ist zum Beispiel eine Prüftätigkeit nach DIN VDE 0701-0702 keine einfache elektrotechnische Arbeit, die man dem überlässt, der gerade „nichts Besseres“ zu tun hat, sondern erfordert im Gegenteil ein Höchstmaß an Erfahrungen, die sich im Status „Befähigte Person“ nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
in Verbindung mit Kapitel 2 der TRBS 1203 äußern, sowie verantwortliches Handeln voraussetzt.

Wer in Foren know-how saugen muss, dem fehlt die persönliche Eignung.
 
Naja das sind nicht Antworten die ich erwartet habe, ich habe Elektroinstallateur gelernt und auch meine komplette Hausinstallation inkl. Zählerschrank vor 10 Jahre selbst gemacht. Der Meister der mir das abgenommen hat hatte nichts zu bemängeln. Nur mal Nebenbei. Wenn ich im meinem Haus etwas an der Elektroinstallation ändern muss mach ich das selbst ( ausgenommen sind verblombte Bereiche ) Mir muss niemand sagen was ich machen darf und was nicht. Aber ich werde mir bestimmt kein Betrieb ins Haus holen den ich dann entlohnen muss für Arbeiten die selbst erlernt habe. Wenn ich mehr als 2 Jahre aus dem Geschäft bin bedeutet das nur das ich nicht die aktuellen Vorschriften kenne und nur danach habe ich gefragt. Bastler kann man zu jemanden sagen der dieses Handwerk nicht erlernt hat.
Darf ein ausgelernter Bäcker auch kein Brot zuhause backen ? Ein Autoschlosser auch sein Auto nicht reparieren ? Ein Fliesenleger auch nicht seine Fliesen in seinem Haus legen ? Quallifiziert bin ich mit meinem Gesellenbrief !!! Genug ....
@schUk0 .... danke für den Hinweis mit dem Dehn-Blitzschutzplaner den schaue ich mir mal an.
 
Darf ein ausgelernter Bäcker auch kein Brot zuhause backen ?
Doch... Aber das ist auch keine Zähleranlage.

Quallifiziert bin ich mit meinem Gesellenbrief !!!
Nein! Ist nunmal so...
Ist auch nicht böse gemeint.
Mach dich mal mit deinem Gesellenbrief selbstständig... Da darfst du offiziell nicht mal ne Glühbirne wechseln.

Natürlich bist du, realistisch betrachtet besser für die meisten Arbeiten an der Anlage selbst geeignet.

Dein Vorhaben wird sich aber größtenteils im verplombten Bereich abspielen und da hat halt wirklich nicht mehr jeder was verloren!
 
Die Ausbildung ist ja schon mal eine Basis, aber Du mußt Dir die Änderungen der letzten 10 Jahre bewußt machen.
Und gerade Überspannungsschutz erreicht man nicht in dem man einfach irgendwo einen Ableiter reinspaxt.
Das ist ein Konzept, daß mehrere Ableiter verschiedenster Art an ganz bestimmten Stellen erfordert.
Gerade ein Wechselrichter kann selbst bei Defekt Überspannungen erzeugen und Du mußt deine Bestandsanlage an diese Neuen Anforderung anpassen.
 
Darf ein ausgelernter Bäcker auch kein Brot zuhause backen ? Ein Autoschlosser auch sein Auto nicht reparieren ? Ein Fliesenleger auch nicht seine Fliesen in seinem Haus legen ? Quallifiziert bin ich mit meinem Gesellenbrief !!! Genug ...

Der Bäcker, der Fliesenleger und der Elektrotechniker sind ein zulassungspflichtiges Handwerk, d.h. ohne Meister (oder gleichgestellte Qualifikation) darfst du gewerblich überhaupt nichts und bekommst Ärger mit dem Zoll! Zusätzlich muss der Elektrotechniker bei Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Klar: Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn was passiert, dann bist du "am Arsch", wie man so schön sagt.

@schUk0 .... danke für den Hinweis mit dem Dehn-Blitzschutzplaner den schaue ich mir mal an.

Wie wäre es für den Anfang mit mit der VDE 0100-442ff? Hast du als qualifizierte Elektrofachkraft ja bestimmt zur Hand, oder?
 
Wie wäre es für den Anfang mit mit der VDE 0100-442ff? Hast du als qualifizierte Elektrofachkraft ja bestimmt zur Hand, oder?
Ich wollte jetzt nicht nur auf ihm rumhacken, dass er gar nichts kann.
So ist es ja wahrscheinlich auch nicht.
Aber qualifiziert ist er halt nach deutscher Norm nicht...
 
Nein ist er auch nicht, und wenn ich mir so überlege, dass vor nicht allzu langer Zeit Leute lebenslang wegen Mordes ins Gefängnis gewandert sind, weil sie bei ihren Straßenrennen jemanden überfahren haben, dann wäre es vielleicht nicht verkehrt, diese fehlende Qualifikation auch zu verdeutlichen.
 
Ja ich habe im letzten Jahr einen Job angenommen, der im Auswechseln von Energiezählern bestand und als ich dann die Vorsicherung (NH, in irgendnem großen Kasten) für eine Entwässerungspumpe (damit das Feld nicht absäuft) gezogen habe, lief die Besitzerin des Gutshofes dann total aufgeregt durch die Gegend und schrie rum, dass sie jetzt sämtliche Uhren und Geräte neu einrichten müsste, weil jetzt auch der komplette Hof ohne Strom wäre, und dass das überhaupt nicht witzig sei.

Und ich hab dann zu dem Kollegen von den Stadtwerken gesagt, dass das sehr wohl witzig sei, weil sie garantiert keine (geschätzten) 5000€ ausgegeben hätte, um sowas wie "Anlagenverfügbarkeit" sicher zu stellen. :rolleyes: Ohne Zynismus kommt man in dem Beruf eben nicht weiter.
 
Wie wäre es für den Anfang mit mit der VDE 0100-442ff? Hast du als qualifizierte Elektrofachkraft ja bestimmt zur Hand, oder?

Wow, hier geht einer aber in die Vollen... DIN VDE 0100-442:
"Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz"

Chapeau, da muss selbst ich passen.
 
Also laut dem Inhaltsverzeichnis (https://www.vde-verlag.de/normen/elekhand.pdf, immer ein guter Ansatz, wenn man mal wissen möchte, wo etwas steht bzw. stehen könnte) gibt es erst einmal 3 Bestimmungen zum Überspannungsschutz, nämlich die 0100-442, 0100-443 und 0100-444 und dann ja noch zusätzlich die 0100-534.

Da sollte man schon 4 Stunden Zeit und 2 Kannen Kaffee für einplanen. :cool:
 
Der Bäcker, der Fliesenleger und der Elektrotechniker sind ein zulassungspflichtiges Handwerk, d.h. ohne Meister (oder gleichgestellte Qualifikation) darfst du gewerblich überhaupt nichts und bekommst Ärger mit dem Zoll! Zusätzlich muss der Elektrotechniker bei Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Klar: Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn was passiert, dann bist du "am Arsch", wie man so schön sagt.

Äh.... warst DU nicht derjenige, der auch ohne vorhandenen Sachkundenachweis munter gewerblich Badezimmer und Anderes elektrisch installiert hat??
Hatte nicht nachgerade ICH Dir das ausführlich mit "am Arsch", oder, wie ich es lieber formuliere mit "die Rübe hinhalten" versucht, nahezubringen, ohne dass da ein Hauch von Einsicht und/oder Verständnis gewesen war?

Soll ich den entsprechenden Thread nochmal heraussuchen??
Ich bin jetzt ziemlich verwundert ob dieses Sinneswandels.... aber der Herr freut sich ja über einen reuigen Sünder mehr als über 99 Gerechte, wie es so schön heißt!

P.S.: Hast Du denn mittlerweile den Sachkundenachweis und Deine bisherigen Anlagen "rezertiifziert" oder ohnehin nie Messprotokolle ausgestellt?
 
Ja genau der war ich. Weißt du, das Schöne an der ganzen Geschichte war eben, dass die Kunden (vermutlich) irgendjemanden gefunden haben, der billiger war, sodass ich keine Inbetriebnahme vornehmen musste. Jedenfalls gab es irgendwie nie Anrufe, um das alles fertig zu machen, sodass da wohl jemand Anderes "die Lorbeeren ernten" wird, wenn da etwas passiert.

Ja den Sachkundenachweis und die Eintragung habe ich seit etwa einem Vierteljahr. Schon witzig, dass alle Anderen 2000€ für nen Lehrgang bezahlt haben, während ich mit 300€ für die Prüfung durchgekommen bin. :cool:
 
Wen gefährdet der Hobby Bastler mit seinen selbst verlegten Fließen? Welche Schäden zu lasten Dritter kann das bedeuten?
Richtig keine.
Bei Strom und Gas sieht das anders aus und darum gibt es sogar ein Gesetz welches hier Fachkräfte fordert.
Die Ausbildung ist die Grundvoraussetzung um Fachkraft zu werden, nicht der Abschluß.
 
Wen gefährdet der Hobby Bastler mit seinen selbst verlegten Fließen? Welche Schäden zu lasten Dritter kann das bedeuten?
Richtig keine.
Bei Strom und Gas sieht das anders aus und darum gibt es sogar ein Gesetz welches hier Fachkräfte fordert.
Die Ausbildung ist die Grundvoraussetzung um Fachkraft zu werden, nicht der Abschluß.
 
Das war ja nicht meine Frage hier, aber war mir klar das Hunz und Kunz noch seinen Senf dazugeben muss, aber egal.
Inzwischen hat sich das Thema erledigt ich habe den richtigen für mich gefunden und eingebaut und sogar ohne Beanstandung abgenommen bekommen.
Laien sollten sich aber eine Firma holen, für alle Elektriker die auch schon eine Zeit aus dem Geschäft sind und eventuell die gleiche Frage haben ?
Für einen gewöhnlichen Haushalt mit kleiner als 160A und ohne äusseren Blitzschutz genügt dieser Hier:
Kombi-Ableiter Typ1+2+3 DEHNshield ZP Basic 2 für TN-S-Systeme (909340) kosten ca. 200 EUR

Gruss vom ausgelernten Elektroinstallateur
 
Das war ja nicht meine Frage hier, aber war mir klar das Hunz und Kunz noch seinen Senf dazugeben muss, aber egal.
Inzwischen hat sich das Thema erledigt ich habe den richtigen für mich gefunden und eingebaut und sogar ohne Beanstandung abgenommen bekommen.
Laien sollten sich aber eine Firma holen, für alle Elektriker die auch schon eine Zeit aus dem Geschäft sind und eventuell die gleiche Frage haben ?
Für einen gewöhnlichen Haushalt mit kleiner als 160A und ohne äusseren Blitzschutz genügt dieser Hier:
Kombi-Ableiter Typ1+2+3 DEHNshield ZP Basic 2 für TN-S-Systeme (909340) kosten ca. 200 EUR

Gruss vom ausgelernten Elektroinstallateur
PS.:
Ihr müsst vorher schauen ob Ihr ein TN-S oder TN-C System habt
 
Nur dieser eine genügt nicht, der TN-S Ableiter kann auch im TN-C eingesetzt werden.
Spätestens wenn man den Typ 3 Schutz aufrecht erhalten will ist dieser nach spätestens 10m zu wiederholen.
Zusätzlich sind Leitungen welche die Blitzschutzzone verlassen auch über Ableiter zu führen, es sind Ableiter für Antenne, Telefon etc vor zu sehen.
Sind Unterverteiler gesetzt sind hier möglicherweise zusätzliche Typ 2/3 Ableiter notwendig.
 
Thema: Überspannungsschutz Vorschrift
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