Adernkennfarben in einem Kabel

Diskutiere Adernkennfarben in einem Kabel im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ich habe jetzt nicht das ganze Forum durchgesucht aber vielleicht gibt es dazu schon ein Thema.? Kann man in einem Kabel das zB vier...
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Toni43

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Hallo!

Ich habe jetzt nicht das ganze Forum durchgesucht aber vielleicht gibt es dazu schon ein Thema.?

Kann man in einem Kabel das zB vier Polig ist ohne einen blauen Draht den gelb/grünen als Neutralleiter verwenden, wenn die enden mit einem blauen Schrumpfschlauch gegenzeichnet werden??

Komme aus Österreich.

Lg Toni
 
Mir geht's wirklich darum ums dürfen. Ist dir vielleicht auch noch bekannt wo das genau geschrieben steht? Ich muss das nämlich genau wissen.

Lg Toni
 
Zusätzlich stellt sich auch die Frage welche Farbe dann der Schutzleiter bekommen soll, wenn der Neutralleiter der Grüngelbe wird.

Die Farbe grüngelb darf nur für Schutzleiter und PEN (min 10mm² nur öffentliche Netze) verwendet werden.
Ein Schutzleiter ist in jedem System funktionsfähig mit zu führen.
 
Es handelt sich hier um eine Zuleitung zum Verteiler. Der Schutzleiter kommt getrennt von der Pot Schiene.
 
Also L1,L2,L3,N ??

Wovon sprechen wir?
Hausinstallation oder Gewerbe

In der Hausinstallation kann es das eigentlich nicht geben. Laut Nullungsverordnung gibt es in AT kein TT System im privaten Haushalt mehr.

Also sind alle Zuleitungen zu Verteiler 5-Adrig. Da ab der Pen-Trennung bzw. Stützung immer ein N und ein Pe zu führen ist.
 
Eisnebahn.

Es handelt sich hier um einen Unterverteiler. Zu dem geht nur ein vier Poliges Kabel und es gibt keinen Blauen Draht im Kabel. Der wurde am ende nur mit blauen Schrumpfschlau markiert.
 
Zumindest in Deutschland ist auch im TT System die separate Verlegung des Schutzleiters nicht mehr zulässig.
 
Bei der Eisenbahn ist in ca. 90 Prozent keine Nullung erlaubt. Das hat mit den Rückströmen im Bahnbetrieb zu tun.
 
Aha, es handelt sich also um ein vorhandenes System.
Ich würde dabei kaum vermuten, daß es sich dabei um einen Neutralleiter handelt, sondern um einen PEN im TN-C System.
Dieser ist am Ende genau so nämlich blau zu markieren.
Das Was Du da als PE bezeichnest ist der PA.
 
PEN ist bei der Eisenbahn bei 90 Prozent der Verteiler nicht möglich und Verboten!
 
In der Hausinstallation kann es das eigentlich nicht geben. Laut Nullungsverordnung gibt es in AT kein TT System im privaten Haushalt mehr.

Also sind alle Zuleitungen zu Verteiler 5-Adrig. Da ab der Pen-Trennung bzw. Stützung immer ein N und ein Pe zu führen ist.

Bei der Eisenbahn im Normalfall nicht möglich. Wenn du nämlich irgendwo zB. einen eine Zuleitung von einem zum anderen Gebäude hast dann braucht man bei beiden Verteilern eine eigene Erdungsanlage. Weil wenn du zB einen Schienenbruch hast und eine E-Lok fährt kann es dir sonst passieren das Ausgleichsströme vom einen Gebäude zum anderen fließt und die dann der PE abraucht. Deswegen ist bei der Eisenbahn die Nullung wie gesagt in 90 Prozent der fälle verbot. Bei der Eisenbahn muss zusätzlich bei jeder Pot Schiene eine "Schienenerdung" vorhanden sein.

Also L1,L2,L3,N ??
Ja, und der PE kommt von der Pot Schiene.


Die Eisenbahn hat zusätzlich zur ÖVE noch eigene Vorschriften. Unter gewissen vorrausetzungen ist bei der Eisenbahn auch eine Nullung möglich, ist aber selten.
 
Gut wenn es sich Um Bahnanlagen handelt ist das noch mal was ganz anderes, da gibt es auch in Deutschland eigene Normen.

Trotzdem wird hier ein grüngelber auch nicht als was anderes außer PE erlaubt sein und auch nicht mit umkennzeichnungen.
Also einmal Kabel Neu, oder Dreieck Stern Trafo (wohl eher unrealistisch).
 
Genau!

Ich war mir mit den Farben nur nicht ganz sicher ob das Markieren reicht oder nicht und die Vorschrift habe ich leider zur Zeit nicht zur Hand (es geht darum ob das ein Mangel an einer bestehenden Anlage ist oder nicht).
Im großen und ganzen gilt bei der Eisenbahn auch die ÖVE bis eben wie zB bei der Nullung gibt es die Ausnahme, dann Gibt es noch die Schienenerdung usw.
 
Zumindest in Deutschland ist auch im TT System die separate Verlegung des Schutzleiters nicht mehr zulässig.

Wo steht das?
Und wie soll das gehen?
Banderder in HAK einführen + Ausnahmeregelung, daß der Banderder dann auf dem Weg zum HAK kein Schutzleiter ist?
 
Der Schutzleiter ist in jedem System mit zu führen.
Klar kommt der Schutzleiter im TT erst mal von der Potischiene.
Dann aber von da direkt an den Zählerkasten und ab dort gemeinsam in den Zuleitungen zu Unterverteilungen.

so ca in den 80ern wurde der PE zu den Unterverteilungen aber direkt von der Potischiene auf separatem Weg geführt und die UV mit vieradriger Leitung ohne PE angefahren.
Das ist so nicht mehr zulässig.

Auch die Leitung HAK->Zählerkasten ist mit PE aus zu führen, auch wenn dieser im HAK nur isoliert wird.
 
Du darfst aber z.B. eine Leitung vom Typ NYM-O und parallel dazu einen blanken Kupferdraht mit dem entsprechenden Querschnitt verlegen. Sieht nicht schön aus, ist aber zulässig.o_O
 
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