Wandlermessung für Wohnhaus mit PV zwecks Gesamtenergieverbrauchsermittlung

Diskutiere Wandlermessung für Wohnhaus mit PV zwecks Gesamtenergieverbrauchsermittlung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin zusammen, ich habe auf einem Mietshaus mit 13 Wohneinheiten eine PV-Anlage mit 13,5 kWp, die 2028/2029 aus der Förderung läuft. Ab diesem...
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Moin zusammen,

ich habe auf einem Mietshaus mit 13 Wohneinheiten eine PV-Anlage mit 13,5 kWp, die 2028/2029 aus der Förderung läuft. Ab diesem Zeitpunkt würde ich dann auf Eigenverbrauch (für die Mieter bzw. Allgemeinstrom) umstellen und ggf. um einen Speicher erweitern.

Um die Tagesgangkurve des gesamten Hauses zu ermitteln, um so z.B. abschätzen zu können wie groß der Speicher sein müsste, oder ggf. eine Wärmepumpe o.ä. sinnvoll ist, würde ich gerne frühzeitig Erfahrungswerte aufnehmen,

Die einzelnen Zähler auszuwerten ist nicht sinnvoll, da es 14 verschiedene in 8 Schränken auf 5 verschiedenen Etagen sind. Allerdings könnte ich beim HAK bei den Hauptleitungsverteilern an der Zuleitung 4x35 mm² um die drei Adern der Phasen Wandler anbringen, um das gesamte Haus zu messen.

Es gibt außer je einem standard E-Herd keine besonderen Großverbraucher in den Wohnungen (1 und 2 Zimmerwohnungen). NH Sicherungsgröße im HAK ist unbekannt, würde auf 100-125A tippen, Zuleitung zum HAK geschätzt 4x16-4x25 mm² (früher waren in ca. 10 Wohnungen el. DLE mit 21-24kW installiert, die nun durch eine zentrale WW-Versorung ersetzt wurden).

Ich komme aber mit der Auswahl der Komponenten nicht weiter:
- Messwandler müssen klappbar sein, da Zuleitung nicht getrennt werden kann
- Energiezähler reicht im Prinzip, wenn er Impulse ausgibt, da diese vom Solar-Datenlogger umgerechnet/gespeichert werden.
- Weil die PV-Anlage mitgemessen wird, kann die Leistung auch negativ sein. Das muss der Energiezähler können, bzw. am Ausgang auch entsprechend übermittelt werden.

Ich habe solche Zähler gefunden Produkte
und z.B. so einen Wandler: Kabelumbau-Stromwandler (855-4005/150-101) | WAGO

Passen die überhaupt zusammen? Welche Verhältnisse sind sinnvoll bzw. möglich?
 
Kein Netzbetreiber wird es zulassen, dass du in die Hauptzuleitung einen privaten Zwischenzähler einschleifst.

Man könnte jedoch einen Datenlogger vorübergehend anschließen, der dir exemplarisch einen Monat lang die Werte aufzeichnet.
Diese arbeiten oft mit Rogowski-Spulen als Stromwandler, die kann man problemlos im Betrieb um die Leiter legen.
 
Man könnte jedoch einen Datenlogger vorübergehend anschließen, der dir exemplarisch einen Monat lang die Werte aufzeichnet.
Diese arbeiten oft mit Rogowski-Spulen als Stromwandler, die kann man problemlos im Betrieb um die Leiter legen.
Das kapiere ich jetzt nicht.
Wo liegt der Unterschied für den Netzbetreiber ob ein "Zwischenzähler mit Klappwandler" oder ein "Datenlogger mit Rogowski-Spule" vorübergehend verbaut bzw. angeschlossen wird?

Das grundsätzliche Problem ist dabei doch daß man, quasi im ungezählten Bereich, nicht an die einzelnen Adern kommt.
 
daß man, quasi im ungezählten Bereich, nicht an die einzelnen Adern kommt.
"Man" nicht. Der Elektroinstallateur aber schon.
Ich hatte es so verstanden, dass dort eine Wandlermessung *installiert* werden soll, also eben nicht kurzzeitig. Das wird keiner erlauben.
Eine vorübergehende Messung kündige ich dagegen mit einer Mail beim Netzbetreiber an.

Mein Messgerät ist für genau solche Zwecke gebaut, es ist alles sicher isoliert und man muss sich nur Gedanken darüber machen, wie man für die Zeit der Messung die Gehäuse (Zählerschrank, Hausanschluss) sichert.
 
Je nach Wechselrichtertyp gibt es dort "anschließbare" Softwarelösungen zur Aufzeichnung der erzeugten Leistung.
Welcher Wechselrichter wurde also verbaut? (Genaue Typbezeichnung!)
 
Je nach Wechselrichtertyp gibt es dort "anschließbare" Softwarelösungen zur Aufzeichnung der erzeugten Leistung.
Welcher Wechselrichter wurde also verbaut? (Genaue Typbezeichnung!)
Die Daten des WR werden schon aufgezeichnet. Es geht ja um den Verbrauch des Hauses.

Kein Netzbetreiber wird es zulassen, dass du in die Hauptzuleitung einen privaten Zwischenzähler einschleifst.

Man könnte jedoch einen Datenlogger vorübergehend anschließen, der dir exemplarisch einen Monat lang die Werte aufzeichnet.
Diese arbeiten oft mit Rogowski-Spulen als Stromwandler, die kann man problemlos im Betrieb um die Leiter legen.
Wir meinen dasselbe.
 
Das Zählkonzept wäre mit dem VNB ab zu stimmen.
Schließlich muß hier ja irgendwie dann gemessen werden wie viel Strom von der PV Anlage in jeden Haushalt fließt.
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen wie ein Zählerkonzept aussehen könnte, das in einem Mehrparteien Haus die Energie einer PV Anlage auf mehrere Haushalte verteilen könnte.
Klappwandler oder Rogowski Spulen sind dazu übrigens vollkommen ungeeignet, da diese NICHT MID Konform sind.
 
Das Zählkonzept wäre mit dem VNB ab zu stimmen.
....
Klappwandler oder Rogowski Spulen sind dazu übrigens vollkommen ungeeignet, da diese NICHT MID Konform sind.
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(Gehen Sie nicht über LOS - holen Sie keine Tantiemen ab)
 
Aufschaltung auf Allgemeinstrom hilft nur wenig da der Verbrauch da sehr gering ist, ein Speicher ist zu der Optimierung viel zu teuer
Wärmepumpe erst recht nicht, da diese im Winter laufen muß wenn die PV "aus" ist.
Das bißchen Warmwasser im Sommer lohnt sich dabei nicht, wenn man dabei betrachtet, daß eine zentrale Warmwasserversorgung sicher vorhanden ist.
die kWh Gas oder Öl kostet ca 7ct/kWh da dauert ein entsprechender Umbau lang bis er sich lohnt, wenn überhaupt.

Entweder lässt man das einem bestimmten Mieter zukommen und zwar komplett, oder auf Allgemeinstrom.

Die Einspeisung dürfte ca 6ct pro kWh ohne Förderung liegen.
 
So ein Meßkonzept wäre da Sinnvoll, wenn das zulässig ist.
Die Mieterzähler müssen dann aber doch sicher Mehrtarifzähler sein?
Wie wird denn sonst ermittelt, ob der Mieter nun PV Strom vom Dach oder Netzstrom genutzt hat?
Ein Akku ist dabei vermutlich nicht wirtschaftlich.
Bei mehreren Parteien wird sicher immer einer was verbrauchen.
 
Wie wird denn sonst ermittelt, ob der Mieter nun PV Strom vom Dach oder Netzstrom genutzt hat?

Gar nicht.
Verrückt, oder?

Habe genau diese Frage an den "Installateurbetreuer" eines VNB gerichtet. "Nicht unser Problem. Der Vermieter ist alleiniger Vertragspartner des Anbieters, wie er mit seinen Mietern abrechnet interessiert uns nicht."
Da ist Zwietracht programmiert, wenn Mieter A nur nachts zu Hause ist und Mieter B vorwiegend tagsüber Strom verbraucht, beide aber den selben Preis bezahlen sollen.
Nur ein variabler, gleitender Tarif wäre gerecht - also einer, der den jeweiligen Anteil PV-Strom und Netzstrom berücksichtigt.
Das Mieterstrommodell scheint ja auch ein echtes Erfolgsmodell zu sein - nicht.
 
Nunja immerhin führt es bei jedem Mieter zu einer kleinen Ersparnis und beim Anlagenbetreiber zu einem wirtschftlichen Betrieb der PV.
 
"Experten gehen davon aus, dass ein Mieterstromtarif um 10 bis 20 Prozent niedriger liegt als der Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers. Vermieter können hingegen gut 15 Prozent mehr Erlöse mit einer Photovoltaikanlagen einfahren, wenn Sie den Strom direkt an ihre Mieter verkaufen und nicht den gesamten Strom in das Netz einspeisen."

Quelle: Mieterstrom-Modelle: Win-Win für Mieter und Vermieter.

Wenn man jetzt allerdings bedenkt, dass ein Wechsel vom Grundversorger weg zu einem anderen Anbieter oftmals 30% Ersparnis bringt, stellt sich die Frage schon wieder ganz anders und ob ein Anlagenbetreiber für diese kolportierten 15% Mehrerlös den Aufwand auf sich nimmt, diesen ganzen Krams zu installieren, vorzufinanzieren, abzurechnen etc. etc...... muss jeder selber wissen, ich würds nicht machen.
 
Naja 15% Mehrerlöse gegenüber ins Netz speisen stimmt ja auch nicht.
Einspeisen bringt gerade so 8ct/kWh, für Anlagen deren Förderung ausgelaufen ist vermutlich so 6ct/kWh.
Wenn ich dem Mieter das für 20ct/kWh verkaufe hat der einen günstigen Preis und ich über 100% Mehreinnahmen.
 
Wenn Du einem Mieter etwas "verkaufst", fällt darauf Umsatzsteuer an und Du musst Deinen Gewinn mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. (Deine (abzüglichen) Gestehungskosten darfst Du aufwendig nachweisen, die etwaige Einspeisevergütung hilft da nichts, also viel Freude mit den netten Damen und Herren Deines Finanzamtes!)
Also Vorsicht mit seltsamen Milchmädchenrechnungen von 100% Mehreinnahmen etc.(Gewinn hast Du sicher bewußt nicht geschrieben, oder?)
Dazu eine aufwendige Abrechnung und MINDESTENS einer der Mieter ist ein Korinthenk.... , der nichtmals die 20ct. bezahlen würde, weil Du ja damit exobitanten Gewinn einfahren würdest, was ja (in seinen Augen) gar nicht ginge.

Fazit: wer sich eine aus mehreren Gründen Ärger- und Aufwandsquellen freiwillig ins Haus holen will, der mag so verfahren.
Ich würds nicht für Geld und gute Worte machen.....

P.S.: Also "Experten" schreiben von 15%, Du siehst das ganz anders. Dann kann die "Expertise" ja nur aus eigenen Erfahrungen resultieren. An wieviele Mieter verkaufst Du nochmal Deinen PV-Strom und was bleibt am Ende nach Steuern bei Dir übrig, nur mal so als Vergleich zu den 15%?
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich muß man Gewinne versteuern, auf die Mieteinnahmen mußt Du das ja auch.
Ob jetzt auf diese Mieterstromsache auch Mehrwertsteuer anfällt müsste man nachlesen.
 
Also mit anderen Worten, Du verkaufst gar keinen Strom an Mieter, kennst Dich mit der diesbezüglichen Steuergesetzgebung nicht aus, weißt aber mehr als die vg. "Experten" und machst Dir Deine "Mehreinnahmenwelt", wie sie Dir gefällt? :confused:
Hmmmm...... (mehr schreibe ich bewußt nicht).
 
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