Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass erstens die Gestelle der PV auf dem Dach mit dem Schutzleiter oder PEN der AC-Seite zu verbinden sind. Keiner will von den 500Volt DC am Dach eine gewischt bekommem, weil ein Modul einen Isolationsfehler hat, oder eine durch Nagetierverbiss beschädigte DC-Leitung am Gestell hängt.
Der angeblich
gesunde Menschenverstand, den auch die Kanzlerin schon angeführt hat, hat nicht dazu geführt, dass sie ihren Verkehrsminister nach seinem unnötigen Milliarden-Maut-Debakel entlassen hat.
Es gibt auch renommierte Fachautoren wie u. a.
Sven Bonhagen, Sachverständiger für PV-Anlagen, oder
Werner Hörmann, die in den Praxisproblemen von Elektronet/de 9/2010 pointiert dargestellt haben warum ein PA NUR der Modulgestelle ohne niederimpedante Verbindung mit den Modulrahmen von fraglichem Nutzen ist. Auch den schweizer Normengebern mangelt es nach deiner Auslegung am gesunden Menschenverstand, denn die fordern einen PA nur bei trafolosen Wechselrichtern, da aber konsequent auch von den eloxierten und schlecht leitenden Modulrahmen.
Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen schrieb:
Unterschiedliche Auffassungen gibt es bei dem Thema Schutzpotentialausgleich im Bereich der PV-Anlagen. Dabei werden nicht selten Begrifflichkeiten wie Potentialausgleich, Erdung, Funktionserdung, Blitzschutzpotentialausgleich durcheinandergebracht. Auch die Frage, ob nun das Generatordengestell zu erden ist, wird oft unterschiedlich beantwortet.
Wer dieses umfangreiche Werk gelesen hat, kommt nicht umhin festzustellen, dass sich auch der Autor, der für den PA der Gestelle plädiert, im Dickicht der Begriffe an einigen Stellen verheddert hat.
Vom Gestell zum Erder soll außen am Gebäude z.B. ein 16mm² Cu montiert werden oder 8mm Alu,,,,
Das wäre ein verkapptes Blitzschutzsystem, Stand der Technik ist aber getrennter Blitzschutz. Eine solche aus Antennenerdungen übertragene Variante findet man in keinem Beispielbild einer Norm. Der abstandslos neben den DC- bzw. AC-Leitungen zu verlegende PA-Leiter sollte in dieser Ausführung analog zu Direkterdung an LPS mind. 16 mm² Cu aufweisen. Wie bei Direkterdung an LPS ergibt die Kombination von außen verlegten Ableitungen/Erdungsleitern und innen verlegten Strings Schleifen, die nach DIN VDE 0100-712 unbedingt vermieden werden sollen.
16 mm² Cu kann bei konventionellen Antennenerdungen auch mit nur äußerst selten normkonformen Klasse H-Verbindern nicht verhindern, dass Teilblitzströme in die Antennenanlagen eingekoppelt werden und empfindliche Elektronik kaputt geht. Ob neben den DC-Leitungen ein Funktions-PA-Leiter aus 6 mm² oder 16 mm² verlegt wird, ergibt bei Direkteinschlägen wegen des annähernd gleichen induktiven Widerstands jeweils nur eine querschnittsunabhängige Entlastung der DC-Leitungen um ~1/3, das ist m. E. blitzschutztechnisch untaugliches Laborieren an Symptomen.
Getrennte Erder ergeben keinen PA, können aber aus Naheinschlägen Potential einkoppeln. DAS geht gar nicht!
Ausführungsbeispiel bei Gebäuden ohne LPS und und WR mit Trafo in der Schweiz:
EDIT: Grafik als urheberrechtliche Vorsichtsmaßnahme gegen Links ersetzt. Siehe bei Docplayer Folie 19 oder bei
Docplayer Seite 3.
Und so in D mit einem LPS bei Direkterdung wegen zu geringer Trennungsbstände.