Erdung

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Andi99

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Hallo,
ich habe wie immer keine Ahnung.
Wie muss bei einer Photovoltaikanlage die Erdung ausfallen.
Ich habe einen Altbau und will mir eine Photovoltaikanlage auf die Garagendächer installieren lassen.
Eine richtige Erdung wie es heutzutage üblich ist besitzt das Haus nicht.
Das hängt im Keller an der Wasserleitung. War eben so damals.
Wurde in den 90ern auch wieder so gemacht.
Was muss ich heute beachten.
Das Haus hat keinen Blitzschutz ist aber elektrisch auf neuen Stand.
Danke
 
Die Wasserleitung als lokalen Erder zu verwenden ist schon seit Jahren unzulässig ! Verwechsle aber bitte Potentialausgleich nicht mit Schutzerdung .
 
1. Es ist zwingend ein Erder nach zu rüsten, unabhängig von allem anderen.
Die Wasserleitung ist als Erder seit ca 1980 nicht mehr zulässig und hierzu gibt es sogar eine Nachrüstpflicht!

2. Die Panele auf dem Dach und Gestell, benötigen nach Norm keine Erdung. Da das erfüllen der Norm aber nur Note 4 - (ausreichend/Mindestmaß) ist, macht es Sinn mehr zu tun.
Allein um die Funktion des Überspannungsschutzes zu unterstützen würde ich einen Anschluß mit 16mm² Cu des Gestelles an den Potentialausgleich empfehlen.
 
Die Wasserleitung als lokalen Erder zu verwenden ist schon seit Jahren unzulässig ! Verwechsle aber bitte Potentialausgleich nicht mit Schutzerdung .

Aha, da ist das nur ein Poti.
Dann muss ich auf alle Fälle eine Erdung nachrüsten.
Mal schauen ob das der Anbieter gleich mitmacht.
Danke und einen schönen Feiertag
 
Bei der Erstellung des Erders auf das Material achten, zwar ist verzinkt noch zulässig, aber das sollte auf jeden Fall V4A sein und auch deutlich tiefer als so ein 1,5m Kreuzerder oder ähnliches.
Messprotokoll einfodern!
 
Naja wenn man da nachträglich einen Staberder in den Boden treibt was willst Du da photographieren?
Wenn da ein Banderder im Erdreich verlegt wird würd ich das auch anfordern, aber so?
 
Bei der Erstellung des Erders auf das Material achten, zwar ist verzinkt noch zulässig, aber das sollte auf jeden Fall V4A sein und auch deutlich tiefer als so ein 1,5m Kreuzerder oder ähnliches.

Ja, sehe ich auch so. Seriöse Fachbetriebe setzen bei uns in der Gegend etwa 4 m lange V4A - Tiefenerder. Zum Beispiel bei 30kW Anlage zwei solcher Erder.
Und die Erdungsleitungen sind Cu 16mm².
 
Hallo,
ich habe wie immer keine Ahnung.
Schon die Latriner sagten: "Scio me nihil scire".

Diese Erkenntnis ist die 1. Stufe von Wissen und bewahrt immerhin davor normwidriges Hörensagen zu verbreiten! :D
Wie muss bei einer Photovoltaikanlage die Erdung ausfallen.
Ich habe einen Altbau und will mir eine Photovoltaikanlage auf die Garagendächer installieren lassen.
Eine richtige Erdung wie es heutzutage üblich ist besitzt das Haus nicht.
Das hängt im Keller an der Wasserleitung. War eben so damals.
Wurde in den 90ern auch wieder so gemacht.
Was es nicht normkonformer macht, denn in den 90ern galten als Vorgänger der DIN 18014 die "VDEW Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente" Die Norm hatten wie heute die DIN 18014 aber auch nur wenige Baubeteiligte intus. :rolleyes:
Was muss ich heute beachten.
Das Haus hat keinen Blitzschutz ist aber elektrisch auf neuen Stand.
Ob das auch für den Überspannungsschutz wie er nach DIN VDE 0100-443 und -534 für Neubauten und Grundsanierungen gilt, ist noch offen.
  • Nur bei Gebäuden MIT einem Blitzschutzsystem ist der Funktions-PA schutzisolierter PV-Module international nach Reihe IEC 62305 harmonisiert. Ohne LPS ist nach nationalen Normen DIN-VDE, ÖVE und NIN entweder der PA nur empfohlen (D), oder nur bei trafolosen Wechselrichtern (CH) oder auch generell (A) gefordert.
  • Direkteinschläge sind objektiv selten, aber nach Normempfehlungen SOLLEN schützenswerte Dachaufbauten wie insbesondere PV- und Antennenlagen nach dem Stand der Technik in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen gestellt werden. Getrennten Blitzschutz gibt es nicht zum Nulltarif aber auch objektiv seltene Direkteinschläge können die Renditerechnungen zu Makulatur machen.
  • Entgegen ständig wiederkehrender Behauptungen gibt es in Deutschland ohne LPS nach dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 ebenfalls nur eine Empfehlung für einen Funktionspotentialausgleich der PV-Gestelle mit mind. 6 mm² Cu. Der ist somit bei uns KEINE Pflicht, wenn er nicht von einem Hersteller gefordert wird.
  • Stärkere Querschnitte wie z. B. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Stahl sind zulässig, aber normativ nirgendwo gefordert und ergeben m. E. nur dann Sinn, wenn damit auch ein Antennenmast nach IEC 60728-11 normkonform geerdet ist. Bereits nach uralter VDE 0190 von 1970-10 war mit 20 Jahren Übergangsfrist für Bestandsbauten ein Erder für Antennen gefordert.
  • Zwingend festgelegt ist jedoch nach DIN VDE 0100-712, dass WENN ein PA-Leiter verlegt wird, dieser abstandslos mit den DC- bzw. AC-Leitungen zu verlegen ist. Das soll wie bei schleifenfreier Verlegung der Strings verhindern, dass aus Naheinschlägen Blitzstrompotential eingekoppelt wird.
Die häufigste Befürchtung ist, dass ohne PA jemand auf dem Dach durch statische Aufladung einen nicht lebensgefährlichen Schlag bekommt aber durch den Schreck vom Dach fallen könnte. In der Fachliteratur sind tödliche Unfälle durch elektrischen Schlag wegen unterlassenem PA bei Antennenanlagen dokumentiert, aber auch eine Bitte im PV-Forum um Beispiele, dass jemand wegenen statischer Aufladung schwer oder tödlich verletzt wurde, ergab bislang noch keinen einzigen Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Wasserleitung ist als Erder seit ca 1980 nicht mehr zulässig und hierzu gibt es sogar eine Nachrüstpflicht!
Das Thema hatten wir aber doch schon mehrfach. Zu den korrekten Datierungen mit Unterscheidung nach Neu- und Bestandsbauten ein Zitat:

Neue Deliwa-Zeitschrift schrieb:
Dem trugen die VDE 0190/10.70 = DVGW-Arbeitsblatt GW 0190110.70 Rechnung, in dem sie in § 3 a) bestimmten. daß in neu errichteten elektrischen Verteilungsnetzen und Verbraucheranlagen Wasserrohrnetze und Wasserverbrauchsleitungen grundsätzlich nicht als Erder und nicht als Schutz/eiter benutzt werden durften. Nach § 3 b)waren bestehende elektrische Verteilungsnetze und Verbraucheranlagen, in denen das Wasserrohrnetz als Schutz- oder Betriebserder verwendet wurde, innerhalb einer Frist von 20 Jahren auf eine andere Erdungsart umzustellen. Diese Umstellungsfrist ist mit dem 30. 9. 1990 ausgelaufen.

Bei einem Neubau hat die Unterlassung eines Fundamenterders ab 1970-10 gegen mehrere Regelwerke verstoßen.
 
Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass erstens die Gestelle der PV auf dem Dach mit dem Schutzleiter oder PEN der AC-Seite zu verbinden sind. Keiner will von den 500Volt DC am Dach eine gewischt bekommem, weil ein Modul einen Isolationsfehler hat, oder eine durch Nagetierverbiss beschädigte DC-Leitung am Gestell hängt.

Und zweitens, dass man einen Tiefenerder setzt, womit der Hauptblitzstrom im Falle eines Einschlags nicht in den PE(N) des Netzes fließt und noch größere Schäden anrichtet, wenn er sich im ganzen Haus verteilt.

Vom Gestell zum Erder soll außen am Gebäude z.B. ein 16mm² Cu montiert werden oder 8mm Alu,,,,

Dazu gehören auch Überspannungsableiter auf DC- und AC-Seite nahe am Wechselrichter. Und ich stimme Dipol zu, die Leitungen so nahe wie möglich zusammen verlegen, dass keine aufgespannte Fläche entsteht, die die induktive Einkopplung von Blitzströmen ermöglicht.
 
Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass erstens die Gestelle der PV auf dem Dach mit dem Schutzleiter oder PEN der AC-Seite zu verbinden sind. Keiner will von den 500Volt DC am Dach eine gewischt bekommem, weil ein Modul einen Isolationsfehler hat, oder eine durch Nagetierverbiss beschädigte DC-Leitung am Gestell hängt.
Der angeblich gesunde Menschenverstand, den auch die Kanzlerin schon angeführt hat, hat nicht dazu geführt, dass sie ihren Verkehrsminister nach seinem unnötigen Milliarden-Maut-Debakel entlassen hat.

Es gibt auch renommierte Fachautoren wie u. a. Sven Bonhagen, Sachverständiger für PV-Anlagen, oder Werner Hörmann, die in den Praxisproblemen von Elektronet/de 9/2010 pointiert dargestellt haben warum ein PA NUR der Modulgestelle ohne niederimpedante Verbindung mit den Modulrahmen von fraglichem Nutzen ist. Auch den schweizer Normengebern mangelt es nach deiner Auslegung am gesunden Menschenverstand, denn die fordern einen PA nur bei trafolosen Wechselrichtern, da aber konsequent auch von den eloxierten und schlecht leitenden Modulrahmen.

Ausführungshandbuch für Photovoltaik-Anlagen schrieb:
Unterschiedliche Auffassungen gibt es bei dem Thema Schutzpotentialausgleich im Bereich der PV-Anlagen. Dabei werden nicht selten Begrifflichkeiten wie Potentialausgleich, Erdung, Funktionserdung, Blitzschutzpotentialausgleich durcheinandergebracht. Auch die Frage, ob nun das Generatordengestell zu erden ist, wird oft unterschiedlich beantwortet.
Wer dieses umfangreiche Werk gelesen hat, kommt nicht umhin festzustellen, dass sich auch der Autor, der für den PA der Gestelle plädiert, im Dickicht der Begriffe an einigen Stellen verheddert hat.

Vom Gestell zum Erder soll außen am Gebäude z.B. ein 16mm² Cu montiert werden oder 8mm Alu,,,,
Das wäre ein verkapptes Blitzschutzsystem, Stand der Technik ist aber getrennter Blitzschutz. Eine solche aus Antennenerdungen übertragene Variante findet man in keinem Beispielbild einer Norm. Der abstandslos neben den DC- bzw. AC-Leitungen zu verlegende PA-Leiter sollte in dieser Ausführung analog zu Direkterdung an LPS mind. 16 mm² Cu aufweisen. Wie bei Direkterdung an LPS ergibt die Kombination von außen verlegten Ableitungen/Erdungsleitern und innen verlegten Strings Schleifen, die nach DIN VDE 0100-712 unbedingt vermieden werden sollen.

16 mm² Cu kann bei konventionellen Antennenerdungen auch mit nur äußerst selten normkonformen Klasse H-Verbindern nicht verhindern, dass Teilblitzströme in die Antennenanlagen eingekoppelt werden und empfindliche Elektronik kaputt geht. Ob neben den DC-Leitungen ein Funktions-PA-Leiter aus 6 mm² oder 16 mm² verlegt wird, ergibt bei Direkteinschlägen wegen des annähernd gleichen induktiven Widerstands jeweils nur eine querschnittsunabhängige Entlastung der DC-Leitungen um ~1/3, das ist m. E. blitzschutztechnisch untaugliches Laborieren an Symptomen.

Getrennte Erder ergeben keinen PA, können aber aus Naheinschlägen Potential einkoppeln. DAS geht gar nicht!

Ausführungsbeispiel bei Gebäuden ohne LPS und und WR mit Trafo in der Schweiz:
EDIT: Grafik als urheberrechtliche Vorsichtsmaßnahme gegen Links ersetzt. Siehe bei Docplayer Folie 19 oder bei Docplayer Seite 3.

Und so in D mit einem LPS bei Direkterdung wegen zu geringer Trennungsbstände.
PV_Blitzschutz_[7]_TA verfehlt.jpg
 
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