Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung

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Welche Variante zur Stromkabel-Verbindung ist zu empfehlen?

Das Stromkabel meiner Kühlgefrier-Kombi hatte extrem plattgequetschte Stellen (hatte ich zuvor nicht selbst aufgebaut), weshalb ich das Kabel radikal gekürzt habe; das Kabel verschwindet leider so in der Gerätewand, dass ich es nicht einfach komplett ersetzen kann. Nun brauche ich von dem Kühlschrank-Kabelstummel ein langes Verlängerungskabel für die Verbindung mit der Steckdose. Das wird unter den Küchenschränken liegen, ich werde es also quasi nie im Blick haben und auch eventuelle Probleme (zu) spät mitbekommen. Und Probleme möchte ich ja auch gar nicht haben: Welche Variante ist daher zu empfehlen?
1.) neuen Stecker an den Kühlschrank-Kabelrest schrauben, dann den Stecker in ein Verlängerungskabel stecken. Ein solcher Stecker ist natürlich nicht wasserdicht o.ä. Sollte ich dann für den Fall der Fälle es irgendwie schützen?? Hm, es ist eine Küche, normalerweise sollte hinter der Kühlgefrierkombi (steht sogar in einem Einbauschrank) alles trocken bleiben und nur langsam einstauben, aber Unfälle sind zumindest theoretisch denkbar...?
2.) das Kabel direkt (ohne Stecker/Steckdose) mit einem langen Kabel verbinden, d.h. die Steckdose des Verlängerungskabels abmontieren und dann jede Ader einzeln verbinden, dann Isoband drum (um jede Ader einzeln, dann um die Verbindung) - ich vermute, das ist niemals so gut wie eine Stecker-Steckdosen-Verbindung (siehe 1.)... oder gerade doch?
3.) Das Verlängerungskabel soll voraussichtlich mit einem flachen Stecker in die Wand hinter einem Küchen-Unterschrank. Im Baumarkt gibt es aber nur Verlängerungskabel (mit flachem Stecker), die nicht ganz lang genug sind. Laut Baumarkt-Mitarbeiter sei es kein Problem, da zwei Verlängerungskabel (oder sogar zwei Dreifach-Steckdosen) in Reihe zu legen - sofern nur ein Endgerät angeschlossen sei [und das ein Endgerät mit üblichem Energieverbrauch sei wie z.B. eine Kühlgefrierkombi]; so würden es auch die Lieferanten des Baumarkts mitteilen, die ja die entspr. Teile liefern. Hm. Ich hatte bisher hingegen gehört (u.a. in einer Brandschutzfortbildung), man solle genau solche Konstruktionen tunlichst bleiben lassen, weil jede weitere Stecker-Steckdosen-Verbindung das Brandrisiko (leicht) erhöhe. Wie nun? Bloß vermeiden (und also ggf. ein Verlängerungskabel anderswo bestellen) oder ganz egal??

Danke für alle Antworten, und entschuldigt meine Ahnungslosigkeit & Laien-Formulierungen! :)
 
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AUSTAUSCHEN!
und kein wie auch immer geartetes zusammenfriemeln.
 
Danke für die superschnelle Antwort. Nur: Was denn austauschen? Das Kabel vom Kühlschrank bekomme ich nicht raus, und den Kühlschrank werde ich ja nicht deswegen wegwerfen. :) Darum ja die Frage...
 
Dann lass das Kabel von einer Fachkraft austauschen , die haben die Kenntnisse und auch das nötige Werkzeug dafür ! Also für dich ruf den Kundenservice und gib den Auftrag da an !
 
Ehrlich gesagt, wenn da am Gerät "irgendetwas" zu öffnen wäre, würde ich schon ein Kabel austauschen können. (Das "nötige Werkzeug" dürfte kein Problem sein.) Nur ist da tatsächlich nichts zu öffnen. Daher die vorsichtige Nachfrage: Was spricht denn gegen die o.g. Lösungen, nämlich auf die eine oder andere Weise einen stinknormalen Stecker an das Kabel zu setzen? (Will nicht hartnäckig sein, ich wüßte nur gern, wo das Problem ist? An andere Kabel setze ich ja auch neue Stecker dran, da ist's kein Problem? Sind Kühlgefrierkombis da anders?)
Danke im voraus!
 
Kabelrest am Kühlschrank mit passenden Stecker (z.B. Wieland RST in IP...) verbinden, Verlängerungskabel von Wandsteckdose (Schuko) als schwere Gummischlauchleitung H07RN-F.. ausführen und in passende Buchse (z.B. Wieland RST in IP...) enden. Schon hast du eine hochbelastbare Verbindung...
 
Ja die Chancen stehen nicht schlecht, aber ab Juni gilt ja laut 1000-10 volle Eigenverantwortung.

Ich habe übrigens einen und der steht gleich neben dem Installationstester. :D
 
Erfindung von dir?
Also wenn ich bei Google 1000 - 10 eingebe kommt 990 raus.

Nenne mir mal die Gesetzesgrundlage, auf der z.B normale EFK zu VEFK bestimmt werden. Also ohne Mehrentgeld und mehr Kompetenzen.
 
Ja ich dachte, dass es klar wäre, dass mit "1000-10" eigentlich "VDE 1000-10" gemeint ist. ;)

Jedenfalls hat man diese Bestimmung etwas verändert und ab Juni gilt jetzt Eigenverantwortung.

Gesetze in dem Sinne gibt es da glaube ich gar nicht, da kommt dann halt ein Gutachter, der sich die VDE mal durchgelesen hat und glänzt vor Gericht dann mit seinem Fachwissen.
 
Ja ich dachte, dass es klar wäre, dass mit "1000-10" eigentlich "VDE 1000-10" gemeint ist. ;)

Jedenfalls hat man diese Bestimmung etwas verändert und ab Juni gilt jetzt Eigenverantwortung.

Gesetze in dem Sinne gibt es da glaube ich gar nicht, da kommt dann halt ein Gutachter, der sich die VDE mal durchgelesen hat und glänzt vor Gericht dann mit seinem Fachwissen.
Du die VDE ist kein Gesetzgeber. Die können in der Form beschliessen, was die wollen, das hat rein rechtlich keine bindene Wirkung.
Sowas müsste durch das Parlament und evtl Bundesrat. Und dann hast du noch wegen der Autonomiefreiheit der beteiligten Akteure (AG-Verbände, AN-Vertretungen etc.) noch gewisse Mitspracherechte dieser Akteure an solchen Gesetz.

Und als "Vereidigter Sachverständiger" wirst du vom Gericht berufen, wenn du dich drum bemühst, Bedarf in der Fachrichtung und entsprechende Berufsserfahrung als SV (min 5 Jahre) hast. Hier bin ich reicht nicht.

Übrigens ist es auch nicht nur Spass, da die Winkelakrobaten beider Parteien heutzutage für reichlich langatmigen Lesestoff sorgen.
 
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Da hast du dein Gesetz:

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2.
Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind.
 
Da steht aber nicht drinne, dass per se, jede EFK automatisch zur VEFK wird. Wäre so auch verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Ich persönlich würde mich auch weigern wenn ich formlos zur VEFK befördert werde, also die Verantwortung bei mir abgeladen wird, ohne dass ich dafür ein ensprechendes Honorar bekommen - spicht: Für lau nache"und faktisch mir auch die Durchsetzungsrechte für erforderliche Maßnahmen fehlen.

Darauf jann doch jeder verzichten, das wäre eher Sündenbock per Gesetz.
 
Nein das steht da nicht drin. Aber in den informativen Erläuterungen steht z.B. sowas:

Ist eine Stellenbeschreibung vorhanden oder liegt ein Alleinstellungsmerkmal wie Elektromeister als Werkstattleiter vor, ist eine zusätzliche Beauftragung als VEFK auf Grund der Eindeutigkeit der fachlichen Verantwortung nicht notwendig. Ein Organigramm mit einer Qualifikations- und Stellenanforderung ist in vielen Fällen ausreichend.

Ob du als jemand, der - meinem Wissen nach - damit beauftragt ist, die ausgeführten Arbeiten zu kontrollieren, dann nicht doch eine VEFK bist, weiß ich allerdings auch nicht. Ein (damals) befreundeter Anwalt sagte mir mal, dass ich immer überlegen muss, ob man mir wegen solcher Geschichten nicht vor den Karren pissen kann. Den Befehlsnotstand hat man 1946 jedenfalls abgeschafft bzw. nicht anerkannt.
 
Noch mal für den Herrn Gutachter ! Verantwortung ist nicht delegierbar . Ein Grundsatz in der deutschen Rechtssprechung. Und das eine EFK notwendige Prüfungen durchführt und auch dann dafür geradestehen muss ist nichts neues und hat nichts mit Verantwortlicher Elektrofachkraft zu tun. Die VEFK ist Rechtlich der Vertreter des Arbeitgebers auf der Fachlichen Seite des Arbeitgebers . Den der Arbeitgeber muss keine Elektrofachkraft sein ! Trotzdem sitzt der auch mit VEFK neben der EFK auf der Anklagebank !
Lies dir mal diesen Link durch
Delegation im Arbeitsschutz. Anforderungen und Rechtsfolgen -
 
Ja dass du nicht doof daneben stehen darfst und als Chef immer die Arbeit kontrollieren musst, ist klar. Andererseits kannst du ja auch einfach immer das Geld einsacken und dich dann irgendwo nach Afrika absetzen, gibt ja genug Leute, die solchen Chefs gegenüber loyal sind.
 
Warum diskutieren wir schon wieder über Gesetzte? Jeder kann in seinen eigenen 4 Wänden machen was er will, passiert was und die Versicherung zahlt nicht ist das Geschrei groß.
Ich würde die Zuleitung austauschen ist es ein Markengerät würde ich mal gucke ob es Online ein Bauplan gibt wo man sieht was man Abschrauben muss damit man die Zuleitung austauschen kann.
 
Und du kannst da nichts Falsches dran erkennen, jemandem zu sagen: "Hey du kannst in deiner Wohnung machen, was du willst!"?
 
Ich habe schon oft gesehen wenn Kunden es selber gemacht haben. Den kannst du drei mal sagen die sollen es lassen, am ende Rufen sie an und sagen hier das Funktioniert nicht.

Wir sind alle alt genug und jeder ist selbst für sich Verantwortlich ;)
 
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