@RalfP
Ich hab absolut kein Problem damit wenn du oder
@Pumukel die Last der (Elektro-)Welt alleine schultern wollt. Kann jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings wirft so eine Aussage von dir, und diese Aussage hast du ja schon öfters so getätigt (inhaltlich gesehen, nicht wörtlich) so manch eine Frage auf.
In wieviele Gerichtsverfahren warst du denn schon als Beschuldigter involviert, oder stützt sich deine Aussagen nur auf dein "Bauchgefühl". Ich glaube du verwechselst da was grundlegendes. Jeder ist erstmal selbst für sein Handeln verantwortlich, und speziell was das Thema betrifft ist die Elektrofachkraft natürlich auch für ihr Handeln verantwortlich. Das übrigens schon immer, nicht erst seit neulich oder bald. Wenn du eine Steckdose falsch angeschlossen hast und jemand kommt zu Schaden, dann wurdest du auch vor 40 Jahren schon rechtlich dafür belangt. Wenn die Elektrofachkraft nur ein angestellter Geselle ist, kann das auch sein, dass man dann zu dritt in der Zelle sitzt, mit seiner VEFK und seinem Chef.
Wenn du einen neuen Leitungsschutzschalter in ein Uralt-Verteilung reinbastelst, dann bist du im Zweifelsfall dran, auch wenn ein anderer Stromkreis aus dieser Verteilung jemanden Schaden zugefügt hat. Wer als Elektrofachkraft allerdings sowas macht, der hat es auch anders nicht verdient, im Gegenteil, so einem gehört die Ausbildung aberkannt. Es wird dich aber kein Richter verurteilen wenn du diese Gebastel nicht ausführst, den Betreiber über den Zustand aufklärst und womöglich sogar den VNB involvierst. Nicht nur sturr Normen und Vorschriften lesen, auch mal versuchen diese inhaltlich zu verstehen.
Überleg doch einfach mal, würde ein KFZ-Mechatroniker rechtlich belangbar sein wenn ein Kunde mit defekten Bremsen wieder vom Hof fährt weil ihm der Austausch dort zu teuer ist. Hätte der KFZ-Mechatroniker das Recht das Auto von dem Kunden ausser Betrieb zu setzen? Ist er schuldig zu sprechen wenn der Kunde aufgrund der defekten Bremsen in eine Kinderkartengruppe rast, oder sich selbst um den nächsten Baum wickelt?
Du bist dafür verantwortlich was du tust, und wenn du eine fehlerhafte Anlage siehst, dann ist es in deiner Verantwortung als Fachkraft den Betreiber entsprechend dafür zu sensibilisieren. Wenn diese nicht einsichtig ist, dann steht es dir als Fachkraft immer noch frei den VNB zu informieren. Wenn der VNB der Meinung ist das die Anlage stillzulegen ist, dann darf er und nur er diese Anlage auch stilllegen. Wenn du das eigenmächtig machst, steckt dir der Betreiber im besten Fall einen Schirm in den Hintern und spannt ihn auf. Dann, und da geb ich dir Recht, dann musst du dich ggf. als Beschuldigter vor dem Staatsanwalt verantworten.