Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung

Diskutiere Grundlagen: 'sichere' Stromkabel-Verbindung / -Verlängerung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Welche Variante zur Stromkabel-Verbindung ist zu empfehlen? Das Stromkabel meiner Kühlgefrier-Kombi hatte extrem plattgequetschte Stellen (hatte...
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Ich habe auch schon oft genug verbastelte Anlagen gesehen und in der Konsequenz scheue ich mich auch nicht die Anlage stillzulegen ! Auf jeden Fall aber verlasse ich die Anlage nicht ohne die in einen Sicheren Zustand zu versetzen . Zur Not auch mit Unterstützung der Polizei bei Gefahr im Verzug !
 
Eben. Als Elektriker hast du eine Garantenstellung. Wenn du nen Selbstmörder nicht bei der Polizei meldest, bist du auch dran!
 
Ich habe auch schon oft genug verbastelte Anlagen gesehen und in der Konsequenz scheue ich mich auch nicht die Anlage stillzulegen ! Auf jeden Fall aber verlasse ich die Anlage nicht ohne die in einen Sicheren Zustand zu versetzen . Zur Not auch mit Unterstützung der Polizei bei Gefahr im Verzug !
Und? Wie oft hattest du schon die Polizei dabei? Oder ist die gekommen, da du dich ohne richterliche Anordnung an fremden Eigentum zu schaffen machst. Also Leute so einfach ist es nicht. Ich kann auch keine Baustellen stilllegen, nur weil das Gerüst unsicher ist und das kommt häufiger vor, als man denkt.
 
Wenn du der Gerüstbauer bist, darfst du das schon...... Außerdem wieso fremdes Eigentum? Der HAK gehört dem VNB und der ist dazu verpflichtet, gefährliche Anlagen abzuschalten, das steht in der NSAV.
 
Was denkst du wenn du die Polizei rufst bei Gefahr im Verzug ?
 
jaja, der starke Arm des Elektrohandwerks, allgemein bekannt als Elektrofachkraft, der nach eigenen Ermessen fremde elektrische Anlagen nach belieben an- und ausschalten kann, rechtlicht abgesichert natürlich, im Zweifel mit der Schutzpolizei als Handlanger...wer kennt ihn nicht :rolleyes::D

Abgesehen davon, war nicht das eigendliche Thema ein zu kurzes Kabel eines Kühlschranks?...Ich kann da nicht so wirklich einen Bezug finden ^^
 
Wenn du der Gerüstbauer bist, darfst du das schon...... Außerdem wieso fremdes Eigentum? Der HAK gehört dem VNB und der ist dazu verpflichtet, gefährliche Anlagen abzuschalten, das steht in der NSAV.
Ja, der Gerüstbauer kommt vorbei, wenn du ihn entsprechend beauftragst und bezahlst. Umsonst kommt er nicht, denn das Gerüst war zur Übergabe sicher. Und der VNB kommt auch nicht, denn der hat nur eine ausgedünnten Außendienst im Homeoffice und wir haben Corona.
Und die Bau-BG, die ja für die Sicherheit auf den Baustellen zuständig ist, hat beides: Kein Personal und Coronamodus.
Ich kenne einen Fall aus dem persönlichen Umfeld, wo einer aus paar Meter Höhe vom Gerüst gestürzt ist, mit Notarzt Krankenwagen und tralala. Zum Glück nur Knochenbrüche, er ist aber seit dem zu 25% eingeschränkt, also hat eine 25%tige Behinderung. Musste Umschulen, da er seinen Beruf als Zimmermann nur noch eingeschränkt ausüben konnte und für seinen Chef somit unbrauchbar war. Die zuständige Bau-BG-Stelle kam irgendwann nach ca. zwei Wochen und konnte keine Mängel am Gerüst feststellen und hat darauf Ansprüche des Geschädigten weitestgehend abgebügelt, da Selbstverschulden unterstellt wurde. Jetzt ist das ganze Verfahren in zweiter Instanz vor den Gerichten anhängig. Sogar gegen seinen alten AG musste er klagen, damit er zumindestens eine Entschädigung zu erlangen. Der hat sich nämlich zum Unfallhergang nicht geäußert und ihn krankheitsbedingt gekündigt. Sein Ex-AG ist auch noch ein Feuerwehrkamerad von mir, den habe ich glatt ins Gesicht gesagt, solche Arschlöcher wie er gehören nicht in die kameradschaftliche Wehr. Habe mir deswegen direkt einen öffentlichen Rüffel vom Wehrführer einfangen dürfen.

So läuft es heute. Wenn du die Kohle hast, kannst du dir das Recht kaufen. Und was meist du, wie mit den armen Wanderarbeitern umgegangen wird, wenn ihnen dies passiert. Ab nach Hause und die Heimreise wird ihnen auch noch abgezogen.
Also, wenn da in dem Bereich wirklich mit Nachdruck kontrolliert und empfindlich Bußgelder ausgesprochen werden, wäre ich der Letzte, der was dagegen hätte. Und die meisten Bauarbeiter auf dem Bau denken so, da könnte die BG und der Zoll gerne wöchentlich vorbeischauen.
 
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aha wenn du in einer Anlage die Versorgung der Steckdosen und des Lichtes in einem Raum über 240 Ohm Antennenkabel siehst dann schaust du weg ? und die Spitze 63 A Schraubsicherung im Hak und eine 4 mm2 Zuleitung zum Zähler . Passchraube da wurde auch zerstört.
 
Nein mein lieber, ich schau da nicht weg. Ich informiere den Betreiber der elektrischen Anlage entsprechend, und kläre ihn über die Gefahren auf. Sollte der meinen das ist alles gut, dann kann/muss ich das dem entsprechenden VNB mitteilen. Genau da hört dann die Einflussnahme der Fachkraft auf. Ob und wie der VNB dann reagiert, ist dann dessen Sache. Die allgemeine Elektrofachkraft hat nunmal keine hoheitlichen Rechte, auch wenn der eine oder andere dies zu meinen glaubt.
 
Was denkst du erzählt dir der Staatsanwalt dann wenn die Hütte abbrennt und es da Tote gibt ! Du als EFK musst auch Gefahren erkennen können und bist verpflichtet diese Gefahren zu Beseitigen und nicht der VNB ! Deshalb auch entweder Freischalten oder den fehlerhaften Teil totlegen . Und wenn du die Polizei wegen Gefahr im Verzug rufst entscheiden die dann, ob die Gefahr besteht und veranlassen dann auch die möglichen Schritte.
 
Erzähl doch keinen Käse!
Du als EFK musst auch Gefahren erkennen können und bist verpflichtet diese Gefahren zu Beseitigen und nicht der VNB !
Wo steht denn bitte rechtsverbindlich das eine Elektrofachkraft, also ein ganz normaler Bürger ohne irgendwelche hoheitliche Rechte, verpflichtet ist Gefahren ohne Erlaubnis des Betreibers/Besitzers zu beseitigen?

Was denkst du erzählt dir der Staatsanwalt dann wenn die Hütte abbrennt und es da Tote gibt !
Der erzählt mir nix, wenn ich den Betreiber und womöglich den VNB entsprechend informiert habe. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte er mir was erzählen wollen? Bitte blamier dich jetzt nicht mit einer Aussage wie "unterlassene Hilfeleistung" oder so...

Und wenn du die Polizei wegen Gefahr im Verzug rufst entscheiden die dann, ob die Gefahr besteht und veranlassen dann auch die möglichen Schritte.
Ich bezweifele das die überhaupt ausrücken, die sagen dir am Telefon schon wen du informieren solltest. Nehmen wir aber doch mal an die kommen wirklich, was glaubst du werden die machen ausser auf den Betreiber einzuwirken und ggf. den VNB zu benachtigten? Glaubst du etwa die autorisieren dich dazu den Betreiber den Strom abzuschalten, oder den Schaden zu beheben?
 
Also ich hätte da einfach so meine Zweifel, dass die mir das durchgehen lassen, wenn das Kind eine gewischt kriegt, weil bspw. kein RCD verbaut ist, und dann 12 Monate Delfintherapie in Florida braucht. Also verdient hätten solche Leute es ja ohne Wenn und Aber......

Gespräche über Nachrüstung und dergleichen hats natürlich nie gegeben. Wie es halt immer so läuft, wenn die Leute was zum Parasitieren finden.:rolleyes:
 
jaja, der starke Arm des Elektrohandwerks, allgemein bekannt als Elektrofachkraft, der nach eigenen Ermessen fremde elektrische Anlagen nach belieben an- und ausschalten kann, rechtlicht abgesichert natürlich, im Zweifel mit der Schutzpolizei als Handlanger...wer kennt ihn nicht :rolleyes::D

Das hab ich gar nicht gesehen, aber ich finde das so toll, dass ich da doch noch was zu schreiben möchte: Eher der Idiot, der seinen Kopf hinhalten muss, wenn sich sonst grad niemand findet, weil der Kunde ja keine Ahnung gehabt hätte, dass da was passieren könnte und die ganzen Schlipsträger ja nicht vor Ort waren. Also ich finde es eigentlich immer sehr amüsant, wenn Menschen aufgrund von übermäßiger Dummheit zu Schaden kommen und mache da auch kein Geheimnis draus, aber dann ist es immer sehr von Vorteil, wenn jemand Anderes ganz oben auf der "Hitliste" steht, oder?:D
 
@RalfP
Ich hab absolut kein Problem damit wenn du oder @Pumukel die Last der (Elektro-)Welt alleine schultern wollt. Kann jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings wirft so eine Aussage von dir, und diese Aussage hast du ja schon öfters so getätigt (inhaltlich gesehen, nicht wörtlich) so manch eine Frage auf.

In wieviele Gerichtsverfahren warst du denn schon als Beschuldigter involviert, oder stützt sich deine Aussagen nur auf dein "Bauchgefühl". Ich glaube du verwechselst da was grundlegendes. Jeder ist erstmal selbst für sein Handeln verantwortlich, und speziell was das Thema betrifft ist die Elektrofachkraft natürlich auch für ihr Handeln verantwortlich. Das übrigens schon immer, nicht erst seit neulich oder bald. Wenn du eine Steckdose falsch angeschlossen hast und jemand kommt zu Schaden, dann wurdest du auch vor 40 Jahren schon rechtlich dafür belangt. Wenn die Elektrofachkraft nur ein angestellter Geselle ist, kann das auch sein, dass man dann zu dritt in der Zelle sitzt, mit seiner VEFK und seinem Chef.
Wenn du einen neuen Leitungsschutzschalter in ein Uralt-Verteilung reinbastelst, dann bist du im Zweifelsfall dran, auch wenn ein anderer Stromkreis aus dieser Verteilung jemanden Schaden zugefügt hat. Wer als Elektrofachkraft allerdings sowas macht, der hat es auch anders nicht verdient, im Gegenteil, so einem gehört die Ausbildung aberkannt. Es wird dich aber kein Richter verurteilen wenn du diese Gebastel nicht ausführst, den Betreiber über den Zustand aufklärst und womöglich sogar den VNB involvierst. Nicht nur sturr Normen und Vorschriften lesen, auch mal versuchen diese inhaltlich zu verstehen.

Überleg doch einfach mal, würde ein KFZ-Mechatroniker rechtlich belangbar sein wenn ein Kunde mit defekten Bremsen wieder vom Hof fährt weil ihm der Austausch dort zu teuer ist. Hätte der KFZ-Mechatroniker das Recht das Auto von dem Kunden ausser Betrieb zu setzen? Ist er schuldig zu sprechen wenn der Kunde aufgrund der defekten Bremsen in eine Kinderkartengruppe rast, oder sich selbst um den nächsten Baum wickelt?

Du bist dafür verantwortlich was du tust, und wenn du eine fehlerhafte Anlage siehst, dann ist es in deiner Verantwortung als Fachkraft den Betreiber entsprechend dafür zu sensibilisieren. Wenn diese nicht einsichtig ist, dann steht es dir als Fachkraft immer noch frei den VNB zu informieren. Wenn der VNB der Meinung ist das die Anlage stillzulegen ist, dann darf er und nur er diese Anlage auch stilllegen. Wenn du das eigenmächtig machst, steckt dir der Betreiber im besten Fall einen Schirm in den Hintern und spannt ihn auf. Dann, und da geb ich dir Recht, dann musst du dich ggf. als Beschuldigter vor dem Staatsanwalt verantworten.
 
Was bzw wenn schickt der Netzbetreiber raus um die Anlage gegeben falls stillzulegen ? Bestimmt keinen Gutachter sondern einen Elektriker der das vor Ort prüft und auch dann die Sicherungen zieht und die Anlage sperrt ! Genauso ist es bei der Inbetriebnahme einer Anlage . Oder wer sperrt zb eine Anlage wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.
 
Häh, was ändert das an meiner Aussage?

Das der VNB nicht seine Putzfrau zum Sicherung ziehen rausschickt dürfte jedem klar sein. Natürlich schickt der VNB einen Elektriker, was soll denn die dusselige Aussage.

Der ruft aber nicht den lieben Pumukel an und sagt "Fahr mal zu Frau Müller in der Gartenstraße und zieh dort die NH-Sicherungen und sperr den Zähler, weil wir haben da gehört das...", sondern vergewissern sich selbst, durch eigenes Personal (egal ob direkt angestellt oder out-gesourced) davon ob eine Abschaltung überhaupt rechtens ist.
 
Also ich habe mir irgendwann mal ein Hotel angesehen, dort eine offene Verteilung (diese alten Dinger aus durchsichtigem Kunststoff mit Diazed-Sockeln, wo alles blank ist, da fehlte der Deckel) und TN-C-Netz festgestellt, dem Kunden ein Angebot über 30k€ für eine Komplettsanierung gemacht und als er dann natürlich kein Geld für sowas hatte, habe ich einen schönen Brief an die Stadtwerke geschrieben.

Was meinst du, was mir der Mann von den Stadtwerken am Telefon gesagt hat?
a) "Unser Außendienstmitarbeiter hat sich sofort ins Auto gesetzt und die Anlage still gelegt. Vielen Dank für den Hinweis!" oder
b) "Das hätten Sie unverzüglich abschalten müssen!!!! Wissen Sie was da los ist, wenn da jetzt etwas passiert??? Sie sind hier der Ingenieur!!! Sie waren waren vor Ort!!!!"

?
 
c) Nichts
 
Das war ein Einschreiben, da konnte man nicht einfach so "nichts" sagen. :cool:
 
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