Leitungsquerschnitt Wallbox

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Hallo zusammen,

wir planen einen Wallbox installieren zu lassen und haben uns dafür entsprechende Angebote eingeholt.

Nun widersprechen sich diese etwas. Folgende Konstellation:
  • Installtion einer Wallbox mit 11kW (gedrosselt von 22kW und an 15kWp PVA gekoppelt, aber das dürfte ja irrelevant sein)
  • Leitungslänge im Haus ca. 1m, außen durch oberirdisches Leerrohr ca. 60m
Welcher Leitungsquerschnitt ist erforderlich?

Das Angebot der hiesigen Stadtwerke basiert auf 4mm², während ein anderes Angebot 10mm² erforderlich macht. Laut Internet sind bspw. 6mm² erforderlich. Eine Berechnung ergibt sogar nur 2,5mm², s. Bild.

Kann mich hier jemand aufklären?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
 

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Die Querschnittsauslegung ist Sache der Fachkraft nach einer Begutachtung vor Ort.
Es sind durchaus mehr Dinge zu beachten als nur Strom und Leitugnslänge.

Die Fachkraft muß die Verantwortung für diese Installation tragen und wählt so auch den notwendigen Querschnitt aus.
Auch ist zu beachten, ob es sich überhaupt um einen reinen Drehstromverbraucher handelt und somit nicht möglicherweise mit der Wechselstromformel gerechnet werden muß.
 
Installtion einer Wallbox mit 11kW (gedrosselt von 22kW und an 15kWp PVA gekoppelt, aber das dürfte ja irrelevant sein)

Soll die Wallbox dauerhaft mit 11kW gedrosselt betrieben werden, oder der Anschluss auf maximale Leistung 22kW ausgelegt werden?

Auch ist zu beachten, ob es sich überhaupt um einen reinen Drehstromverbraucher handelt und somit nicht möglicherweise mit der Wechselstromformel gerechnet werden muß.

Eine 11/22kW Wallbox als Wechselstromverbraucher, in D?
 
Die Wallbox muß ja nicht immer mit 11kW laden, zumindest Fronius hat in deren Präsentation angegeben, daß deren Wallbox bis 3,5kW einphasig bis 7,xkW zweiphasig und erst über 7,x kW Dreiphasig lädt.
 
Welcher Leitungsquerschnitt ist erforderlich?

Angenommen, man möchte den Spannungsfall auf 6,9 V (3% der Netzspannung) begrenzen und rechnet mit einem Wechselstromverbraucher, der 16A zieht, so beträgt alleine schon dafür der Mindestquerschnitt 5mm² (gibt es nicht, also nimmt man 6mm²).

Rechnet man NUR mit der Strombelastbarkeit der Leitung, dann kann je nach Verlegeart (hier, im oberirdischen Leerrohr eher nicht!) schon 1,5mm² reichen. Du verlierst dann halt 10% der Netzspannung (und somit der Leistung) im Kabel.

Ich gehe davon aus, dass für die Strombelastbarkeit eine 2,5mm² Leitung reichen wird. Dann verlierst du 14V. Wenn du mit 16A lädst, beheizt du das Kabel mit 224 Watt und 3456 Watt gehen ins Auto.

Bei 6mm² und 61m sind es 5,8V, rund 93W.

Neben dem Verheizen teuren Stroms auf der Leitungslänge ist zu beachten, dass eine einwandfreie Funktion des Ladegerätes im Fahrzeug nicht gewährleistet sein könnte, wenn die Versorgungsspannung zu niedrig ist.

Ach: Das Verlegen ist meist gegenüber dem Leitungspreis der teurere Posten auf der Rechnung. Und ein Kommunikationskabel gehört auch meiner Meinung nach IMMER mit dazu.
 
Auch wenn meine Antwort sehr spät kommt, bedanke ich mich sehr für eure Hilfe!

Wir haben inzwischen das Angebot unserer Stadtwerke angenommen und vereinbart, dass wir das Leerrohr selbst verlegen (der Gärtner hätte ca. 6.000 EUR gekostet, um die 60m Graben zwischen Haus und Garage zu ziehen) und der Elektriker nur noch das Kabel einzieht.
Eigentlich wollte ich das Leerrohr (wir nehmen das Kabuflex R plus 63 für 4mm²) überirdisch zwischen zwei Hecken am Gartenzaun entlang legen. Mir sagte aber die Telefon-Dame, dass das Leerrohr mindestens 60cm tief vergraben sein müsse. Ist das tatsächlich (gesetzlich/DIN-mäßig) so gefordert? Oder kann ich das Leerrohr bedenkenlos überirdisch verlegen? Ich möchte natürlich vermeiden, dass der Elektriker hier steht und dann wieder fährt, weil das Leerrohr falsch verlegt wurde.
Meine Internetrecherche ergab, dass es eigentlich egal sein dürfte. Man bräuchte ja nicht mal zwingend ein Leerrohr... Kann mir hier jemand eine Auskunft geben?

Besten Dank und viele Grüße
 
Prinzipiell gibt es keine Vorschrift, dass eine Leitung unterirdisch verlegt werden muss.
Wenn der Schlauch UV Beständig ist, und ordentlich befestigt werden kann, spricht auch nichts gegen eine oberirdische Verlegung.
Wenn unterirdisch, muss allerdings eine Mindesttiefe unter der Frostgrenze eingehalten werden, um mechanische Beschädigungen durch Frost zu vermeiden.
 
Bei verlegen in Erde 60 cm Tief und Leerrohr ist nicht unbedingt erforderlich bei Erdkabel .
Bei oberirdischer Verlegung soll das Leerrohr einen Mechanischen Schutz sicherstellen .
 
kannst Du den ersten Satz bitte so korrigieren, daß er verstehbar ist.
 
Vielen Dank erstmal für die Kommentare. Nach erneuter Rücksprache mit dem Betrieb muss das Kabelschutzrohr mind. 60cm tief und der Graben noch offen sein... da weicht man leider nicht von ab.

kannst Du den ersten Satz bitte so korrigieren, daß er verstehbar ist.

Wenn du mich und den Satz "Auch wenn meine Antwort sehr spät kommt, bedanke ich mich sehr für eure Hilfe!" meinst, was genau ist unklar?
 
Das bezog sich auch Pumukel Satz im Beitrag davor. (#8)
 
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