Außensteckdose ohne FI für Mähroboter

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Tim3100

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Hallo Forum,

folgendes Szenario: Haus mit komplett zwei adriger Verkabelung, an der teilweise überdachten Terrasse befindet sich eine Außensteckdose ohne FI.

Eine Firma, welche Mähroboter verkauft, hat sich die Lage angeschaut und grünes Licht gegeben: die Basisstation des Mähroboters braucht keine Steckdose mit FI, kann also an der Terrasse angeschlossen werden.

Könnt ihr mir eure Einschätzung geben, ob das so korrekt ist?
 
Warum nicht.
Wenn deine bestehende Anlage noch Bestandsschutz hat...
Die Basisstation wir im Prinzip ein "Netzteil" der Schutzklasse II sein....

Denke ich jedenfalls.

Odin67
 
Eine Außensteckdose ohne FI ist wie ein Auto ohne Bremse nur mit einem Anker ausgerüstet .
Auch wenn Anlagen die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung noch erfüllen bedeutet das das sie eben nur diese erfüllen . Es besteht durchaus die Möglichkeit bei dir eine Personenschutzsteckdose zu installieren oder noch besser da Außenbereich auf die klassische Nullung komplett zu verzichten und da für die Außensteckdose einen Lokalen Erder zu erstellen und ein lokales TT-Netz mit FI zu erstellen .
Wenn du da allerdings eine Steckdose neu errichtest muss die aktuellen Normen entsprechen . Also 3 Adrig von der Verteilung über FI gesichert .
 
bedenke dabei Fehler können das Leben kosten, aber auch die Beerdigung ist nicht Kostenlos ! Einen Persilschein hier auszustellen ist genau das Falsche ! Es ist und bleibt generell nur Deine Entscheidung. Noch etwas die Firma will nur dein Bestes "Dein Geld" !
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt auf das Datum der Errichtung an, ob es so mal zugelassen war.
Nachträgliche Änderungen?
Diese Anlagen sind in der Regel ein halbes Jahrhundert alt.
Das entspricht nicht mehr heutigen Sicherheitsansprüchen.
Diese Anlagen und Schutzgeräte sind hoffnungslos Veraltet
Bei der klassischer Nullung, kann nur eine Lose Ader ( Nur durch die Unterbrechung ohne an das Gehäuse zu kommen) Spannung an die Gehäuse von Geräten geben.
Lebensgefahr. Hast du noch Vertrauen in 50 Jahre alte Verbindungen.

Das die Firma ihren Roboter verkaufen möchte ist klar.
Die müssen ja nur den Stecker in die Steckdose stecken ...

Privat kann keiner den Eigentümer Zwingen die Anlage anzupassen.
Wenn etwas passiert, entscheidet der Richter.
Auch die VDE verlang Anpassungen. Bei Nutzungsänderung ...
Was hattest du vor 50 Jahren für Geräte?
Wäre das eine Arbeitsstätte, da gibt es viele Angriffspunkte ....
 
PS. Genau in die Bedienungsanleitung deiner Geräte sehen.
Ich hatte schon eine Waschmaschine die eine RCD (FI) fordert.
 
Es geht um das Haus meines Großvaters—das Gebäude ist alt (>50 Jahre), die Anlage hat sicher Bestandsschutz.

Mir ist klar, dass zwei-adrige Verkabelung keine gute Idee ist. Mit 90 wird er die Kernsanierung aber nicht mehr angehen.

Die Anleitung habe ich genau gelesen, da steht nichts von FI.

Erlaubt wäre es demnach vermutlich (?). Die zwei adrige Anlage ist grundsätzlich gefährlich. Bleibt die Frage: wie viel schlimmer macht es eine dauerhaft installierte Basisstation des Mähroboters?

Mein Großvater will das Ding unbedingt haben, die Firma sagt kein Problem. Genau weil ich (als Elektro Laie) mich damit nicht komplett wohl fühle bin ich hier… kann man das guten Gewissens machen?
 
Ein 90-Jähriger wird bestimmt sagen: Das hatte schon immer so funktioniert und das braucht auch nicht erneuert zu werden.
Ich kenne es ja selber von meinen alten Herrschaften her die inzwischen längst unter der Erde sind.
Und die Großeltern die hatten Erde im Garten aber nicht an den Steckdosen.
 
Erlaubt wäre es demnach vermutlich (?).

Wenn die Basisstation mit einem Stecker/Steckernetzteil ausgestattet ist, dann ist das natuerlich erlaubt. Die Steckdose ist vorhanden, Bestand, zulaessig zum Errichtungszeitpunkt. Interessant wuerde es erst, wenn jemand "anstatt" der Steckdose einen neuen/festen/geaenderten Anschluss fuer die Ladestation herstellen moechte.

Die zwei adrige Anlage ist grundsätzlich gefährlich.

Nein, eine zum Errichtungszeitpunkt den Vorgaben entsprechende Installation ist auch mit der Schutzmassnahme klassische Nullung nicht per se gefaehrlich. Die Abschaltbedingungen im Fehlerfall muessen auch von dieser Anlage eingehalten werden. Der RCD als "zusaetzlicher Schutz" in laienbedienbaren Endstromkreisen ist eben nur ein zusaetzlicher Schutz.

Bleibt die Frage: wie viel schlimmer macht es eine dauerhaft installierte Basisstation des Mähroboters?

s.o., wenn es sich um ein steckerfertiges Geraet handelt, aendert sich nichts an der Anlage. Interessant wuerde es erst, wenn jemand "anstatt" der Steckdose einen neuen/festen/geaenderten Anschluss fuer die Ladestation herstellen moechte. Das geht aus deinen Angaben aber nicht so klar hervor....
 
Es besteht durchaus die Möglichkeit bei dir eine Personenschutzsteckdose zu installieren oder noch besser da Außenbereich auf die klassische Nullung komplett zu verzichten und da für die Außensteckdose einen Lokalen Erder zu erstellen und ein lokales TT-Netz mit FI zu erstellen .


Mit Verlaub, aber das ist nicht erlaubt.
Auch dein "lokaler Erder" muß dann mit dem Potentialausgleich (für dich: "Schutzpotentialausgleich über die Erdungsschiene") des Hauses verbunden werden, was das ganze ad absurdum führt!

Der TE soll seinen Stecker da einstecken, und gut ist!
 
Gibt es Bestandsschutz bei elektrischen Anlagen? Antwort des Experten.

Internet Seite Weka Verlag schrieb:
Eine elektrische Anlage muss verändert werden (kein Bestandsschutz), wenn

  • Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen darstellen, oder
  • die elektrische Anlage am Ende ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen ist.

Wo die 40 Jahre stehen? Da werden Richter und Gutachter über Umwege eine Begründung finden.
 
Entweder TT oder TN jedoch in der gleichen Anlage nicht beides.
Da kann bei einem Gartenhaus 40 m vom Hauptgebäude Funktionieren.
Sobald jedoch ein gemeinsamer PA erstellt wird, ist es wieder ein TN
 
Derartige Netze waren und sind durchaus noch erlaubt zb in Landwirtschaftlichen Anlagen . Wohnhaus TN-C-Netz Stallungen oder Scheunen TT-Netz und natürlich darf und durfte es da keinen gemeinsamen PA und auch keinen gemeinsamen PE geben . Deshalb ja auch lokales TT-Netz ! Bei dem lokalem TT-Netz wird nur L1,L2,L3 und N des TN-C-netzes genutzt. Nein ein gemeinsamer PA ist kein muss . Aus diesem Grund waren da auch Trennglieder in den Versorgungsleitungen !
 
Bei einem Gebäude sind die Erder zu verbinden.
Bei der 40 m entfernten Gartenhütte ohne leitende Rohre sehe ich das anders
 
Thema: Außensteckdose ohne FI für Mähroboter
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