Und da ich in die Anlage nur ein TN-S-Netz einspeisen darf muss da PE und N schon getrennt sein und beide geerdet sein !
Wenn PE und N beide bereits "geerdet" sind - wie sollen sie da "getrennt" sein?
Und wie ist dieser Satz zu verstehen:
Eine Verbindung zwischen Neutralleiter und Schutzleiter muss in der festen Installation vorhanden sein (gilt für TN-System).
.Gleichzeitg steht geschrieben:
ANMERKUNG 1 In TN-Systemen kann es erwünscht sein, den Neutralleiter der Anlage vom Neutralleiter oder PEN-Leiter des Stromverteilungsnetzes zu trennen, um Störungen, wie beispielsweise durch Blitze induzierte Stoßspannungen, zu vermeiden.
Ich darf mich nicht auf die Erdung des Versorgungsetzes verlassen. Ist klar, geschenkt.
Ich muss eine Verbindung zwischen N und PE in der Festinstallation haben. OK, auch klar.
Und dann kann es "erwünscht" sein, N der Anlage vom PEN zu trennen? WIE?!?! Der PEN muss dauerhaft und fest mit meinem Erder verbunden sein. Wie soll ich denn gleichzeitig meinen N vom Versorger-PEN trennen, gleichzeitig aber mit dem PE verbinden?
Mich dünkt, die AWM vom VDE waren nicht ganz nüchtern.