Ringanker aber wie?? Dokumentation??

Diskutiere Ringanker aber wie?? Dokumentation?? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, vielleicht kann mir jemand eine verbindliche Information geben. Recherche bei verschiedenen Elektrofirmen und im Internet ergab...
Heute war ein Elektriker da. Er erstellt nun nachträglich die Dokumentation.
Ich bin über den hohen Anteil treffsicherer Wünschelrutengänger unter Blitzschutzbauern erstaunt. Eine EFK, welche nachträglich kraft "paranormaler" Fähigkeiten das Kapitel 7 überflüssig macht, ist mir noch nicht begegnet.

DIN 18014_2014-03_Kapitel 7_7.1ff..jpg DIN 18014_2014-03_Kapitel 7_7.3.jpg

Ich brachte meine Zweifel vor, dass die Fahne mit der Bewehrung verbunden wurde. Er hat dann an der Fahne und 0,5 Ohm gemessen.
Da nach aktueller Norm als maximaler Durchgangswiderstand 0,2 Ohm gefordert sind, erübrigt sich die Frage wogegen dieser Wert gemessen wurde.

Ich habe ihn gesagt, dass ich keinen 2. Ring (Funktionspotentialausgleichsleiter) auf der Bewehrung gesehen hätte und dass die dieser doch alle 2m an der Bewehrung angeschlossen werden muss. Antwort: das wäre nur nötig, wenn das Gebäute länger als 10 m wäre.
Da verwechselt der in der Norm nicht sattelfeste Eli offenkundig etwas mit der für Ringerder geforderten Maschenweite von max 10 m x 10 m bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen.

Ich habe nochmal meine Fotos durchgeschaut. Es ist kein Ring auf der Bewehrung verlegt worden - da ist nichts zu sehen.
..
Und jetzt??? o_O
Wenn kein FPAL verlegt wurde und die Bewehrung nur irgendwie verrödelt wurde, ist das ein Mangel der nachträglich praktisch nicht mehr zu reparieren ist und nur noch durch Minderung geregelt werden kann.
 
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Zitat gelöscht (werner_1)

@Www
Schreib dir das bitte mal hinter deine Ohren neben deinem auf Beleidungen abonnierten Mundwerk: Ich berate im Rahmen meiner Kenntnisse als RFT-Meister und BSFK normkonform und meine Widersprüche haue ich nur tatsächlichen oder angeblichen Fachleuten wie dir auch nur dann um die Ohren, wenn sie als Wiederholungstäter normwidrigen Nonsens posten.

EDIT: Zur Vermeidung von Verwechslungen nach der Zitatlöschung Nachtrag an wen sich der Kommentar richtet.
 
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Hallo zusammen, danke für Eure Antworten. Beachtet bitte dass ich Laie bin. Blöd, aber nicht ganz so blöd wie manch anderer Bauherr. Zumindest habe ich bemerkt dass die Überdeckung der Bewehrung nicht stimmt und dass das mit der Erdung/Potensialausgleich auch irgendwie nicht stimmen kann.
Die fachlichen Diskussionen hier überfordern mich allerdings.:)
Habe heute bemerkt, dass der Funktionspotentialausgleichsleiter wohl gar nicht geplant war. In der Aufstellung der Mehrkosten Weiße Wanne (war zuerst nur schwarze Wanne geplant) taucht nur ein Fundamenterder, Edelstahl 36m auf. Der liegt unter der Sauberkeitsschicht.

Ich fasse zusammen: DIN 18014 ist Vorschrift und kann bei einem EFH nicht einfach weggelassen werden + Dokupflicht derselben (Fotos, usw.)
Neben dem Ringerder unter der Sauberkeitsschicht ist ein zweiter Ring (kann verzinkt sein) auf der Bewehrung zu verlegen. Dieser ist mit entsprechenden Verbindern alle 2 m mit dem Baustahl zu verbinden. Vom Funktionspotentialausgleichsring gehen Verbindungen zum Ringerder, z.B. mit druckwasserdichten Durchführungen.
In meinem Fall dann an die 2 Fahnen links und rechts an der Gebäudeaußenwand, die aus der Sauberkeitsschicht kommen (reichen die, oder braucht es mehr?). Zusätzlich geht vom Funktionspotentialausgleichsring eine Fahne innerhalb der Kellerwand hoch - für die Erdungsschiene. Wohl am Besten in der Nähe, wo später mal der Sicherungskasten hinkommt.

Schätze die /der Planer (Architekt/Baufirma/Eektriker) wollten das in meinem Fall ganz "elegant" lösen. Dazu wurde die dritte Fahne (Mitte Gebäudelängsseite) von der Sauberkeitsschicht nach innen gebogen und sollte (ist auf meinen Bildern nicht sichtbar) wohl mit dem Baustahl der Bodenplatte "verdrahtet" werden, dann wieder nach außen gebogen und in der Kelleraußenwand hochgeführt werden. Daran soll nun die Erdungsschiene befestigt werden. Die Verbindung Ringerder- Bewehrung Bodenplatte wäre so ja "gewährleistet".
Das "verdrahten" ist möglicherweise nicht passiert. Kann sein, dass die Fahne unter der doppelten PE-Folien der Bodenplatte zu liegen kam.

Der Elektriker hat mich vollgequatscht - irgendwelche Geschichten die ich nicht verstanden habe. Gemessen hat er mit einem Ohmmeter?? an der mittleren Fahne aus der Bodenplatte und an dem Baustahl der für die Außenwand aufgestellt wurde - glaube ich. Damit wollte er "beweisen" dass die Fahne mit dem Baustahl der Bodenplatte Kontakt hat.

Das Kind ist wohl in den Brunnen gefallen. Fotodoku gibt es nicht. Die werden mir jetzt erzählen, dass die Fahne am Baustahl "vorschriftsgemäß" angeschlossen ist.
Mit einem Ring entlang der Wandbewehrung könnt man das Ding wohl noch einigermaßen retten. Die Bewehrung hat "Verbindung" über die Stäbe die aus der Bodenplatte stehen. Der Kontakt ist sicher nicht optimal, da ja auch überall Zementbrühe dazischen gelaufen ist.

Was meint Ihr? :(
 
Deine HES muss direkte Verbindung mit dem Ringerder haben. Hat dein Funktionspotentialausgleich keine Verbindung mit dem Ringerder oder ist diese Mangelhaft ist auch deine HES Mangelhaft!
Es ist leider so das gerade die Ausführung der Erder sehr oft Mangelhaft ist und Später nur mit sehr hohem Aufwand oder gar nicht geheilt werden kann.
 
Das Kind ist wohl in den Brunnen gefallen. Fotodoku gibt es nicht. Die werden mir jetzt erzählen, dass die Fahne am Baustahl "vorschriftsgemäß" angeschlossen ist.
In einem Bauforum wurde vom Gerichts-Sachverständigen vorgeschlagen nachträglich (Die Außenanlage ist bereits komplett fertiggestellt!) einen Teil-Ringerder mit (in Anlehnung an die großzügigere IEC 62305 bis zu 20%) nicht erdfühligem a.P.-Ringschluss durch die Garage als Notlösung zu verlegen.

Gute Nachricht in der Never-Ending-Story von inkompetenten Erdungsdebakeln auf deutschen Baustellen: Immerhin das bleibt dir erspart.

Mit einem Ring entlang der Wandbewehrung könnt man das Ding wohl noch einigermaßen retten. Die Bewehrung hat "Verbindung" über die Stäbe die aus der Bodenplatte stehen. Der Kontakt ist sicher nicht optimal, da ja auch überall Zementbrühe dazischen gelaufen ist.
Im Blitzschutzbau ist es üblich Blitzschutzanlagen, deren Ableitungen in separaten Erdungsspießen enden, die temporär zulässig waren, durch Anschlüsse an freigelegte Bewehrungsstähle von Fundamenterdern sicherer zu machen.

Wenn die Anschlussfahne für die HES nachweislich sowohl mit dem RE als auch der Bewehrung in der Bodenplatte niederimpedant < 1 Ohm (altes Limit nach DIN 18014:2007-09) verbunden ist, würde ich diagonal gegenüber noch eine zweite Verbindung von der Boden- oder notfalls auch der Wandbewehrung zum RE herstellen und messen lassen. Für Schweißungen, die der Zustimmung des Statikers bedürfen, ist es vermutlich zu spät und ein Rund- oder Bandstahl in der Wand bringt nicht den EMV-Effekt, der nach EN 50310 mit dem FPAL beabsichtigt ist.

Nachstehend noch eine Grafik zu Rödelverbindungen aus der Blitzschutznormenreihe IEC 62305:

DIN 18014_2014-03_[Fo88].jpg

Für blitzstromtragfähige Schweißverbindungen ist eine Länge von 50 mm (früher 30 mm) vorgeschrieben.
 
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Ich fasse zusammen: DIN 18014 ist Vorschrift und kann bei einem EFH nicht einfach weggelassen werden + Dokupflicht derselben (Fotos, usw.)
Nicht ganz Die DIN ist keine gesetzliche Vorschrift und ersetzt diese auch nicht. Also vertraglich kann davon abgewichen werden sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde gilt die allgemeine (und vor Gericht gültige) Auffassung dass die DIN als vereinbart ist Einfach mal in dein Bauleistungsbeschreibung schauen die du unterschrieben hast

Der Kontakt ist sicher nicht optimal, da ja auch überall Zementbrühe dazischen gelaufen ist.

Was meint Ihr? :(
Man sollte dies denn schon etwas blank machen. Ich würde aber wenn denn verhandeln dass oben zwischen den Platten ein Erdungsband gelegt und pro Platte mit einer geeigneten Verbindung angeschlossen wird. Grund siehe einfach meinen letzten Beitrag. Und denn gleich so geschickt verhandeln das auch weitere Deckenplatten angeschlossen werden.

Und @Dipol. Mit dir diskutiere ich nicht mehr das ist echt verschenkte Lebenszeit!
 
Hallo zusammen,

auf die Gefahr hin, dass ich Euch mit meinem Problem nerve.

Einige Fragen sind für mich noch nicht abschließend beantwortet.

Ist jetzt die DIN 18014 (Ringerder+Potentialausgleichserder) bindend/gesetzlich oder muss sie speziell im Vertrag vereinbart werden?

@Www – zum Vertrag. Da steht: „Fundamenterder wird entsprechend den Vorschriften eingemessen.“ Und, „Gründung Streifenfundamente aus unbewehrten Beton einschließlich Fundamenterder nach VDE Vorschrift (da war die weiße Wanne noch nicht aktuell)“.

In meinem Fall ist der Ringerder der unter der Sauberkeitsschicht liegt, über die beiden Fahnen links und rechts an der Hausecke über druckwasserdichte Durchführungen mit dem Potentialausgleichserder zu verbinden.
Der ist aber wohl in der Bodenplatte ziemlich sicher nicht vorhanden.
Diesen Mangel könnte man beheben indem man innen entlang er Bewehrung der Kellerwände einen Ring verlegt und am Besten alle 2m mit geeigneten Klemmen mit den Matten verbindet.

Die Fahne in der Mitte der Kellerinnenwand innen wird an der Erdungsschiene angeschlossen.

So weit so gut. Das Problem ist die Bewehrung in der Bodenplatte. Da wurde nicht viel Stahl untereinander verrödelt. Da ist Zementbrühe zwischen die Auflageflächen der Matten gelaufen.
Ist der Kontakt ausreichend?

Die Bewehrungsstäbe aus der Bodenplatte müssen sicher auch noch mit den Matten der Wand verbunden werden. Das könnte eventuell durch entsprechendes verrödeln mit Draht wie Dipol vorschlägt, erfolgen.

Der Elektriker hat an der mittleren Fahne aus der Bodenplatte gegen den Baustahl der für die Außenwand aufgestellt wurde 0,5 Ohm gemessen. Damit wollte er "beweisen" dass die Fahne mit dem Baustahl der Bodenplatte Kontakt hat.

Wir warten jetzt auf die Doku und werden uns dann um das Ganze zu klären einen Sachverständigen nehmen müssen.

Es nervt ziemlich.
 
Ist jetzt die DIN 18014 (Ringerder+Potentialausgleichserder) bindend/gesetzlich oder muss sie speziell im Vertrag vereinbart werden?
Mir wurde in meiner Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks von Vorsitzenden Richtern als Dozenten gelehrt, dass
  1. in Kraft getretene Normen Bestandteil der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind und
  2. jeder Auftragnehmer - auch ohne im Bauwesen übliche VOB als Vertragsbestandteil - schon nach BGB ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik schuldet.
  3. Die gelten nur dann nicht, wenn zwischen den Vertragsparteien per Indivualvereinbarung konkludent etwas anderes vereinbart wurde. Nach damaliger Lehrmeinung können die Anerkannten Regeln der Technik über AGBs nicht ausgeschlossen werden.
@Www – zum Vertrag. Da steht: „Fundamenterder wird entsprechend den Vorschriften eingemessen.“ Und, „Gründung Streifenfundamente aus unbewehrten Beton einschließlich Fundamenterder nach VDE Vorschrift (da war die weiße Wanne noch nicht aktuell)“.
Die DIN 18014 hat KEINE VDE-Klassifikation, woraus man bereits auf die normative Kompetenz des Verfasser schließen kann. Dass in der nationalen Normenreihe DIN VDE 0100 insbesondere auch in der DIN VDE 0100-540 auf Erdermaterialien eingegangen wird, ändert nichts daran, dass für Erdungsanlagen primär die DIN 18014 gilt.

In meinem Fall ist der Ringerder der unter der Sauberkeitsschicht liegt, über die beiden Fahnen links und rechts an der Hausecke über druckwasserdichte Durchführungen mit dem Potentialausgleichserder zu verbinden.
Der ist aber wohl in der Bodenplatte ziemlich sicher nicht vorhanden.
Diesen Mangel könnte man beheben indem man innen entlang er Bewehrung der Kellerwände einen Ring verlegt und am Besten alle 2m mit geeigneten Klemmen mit den Matten verbindet.
Mit dieser Krücke ist der Mangel eines fehlenden Funktions-PA-Leiters, der nach Norm-Wortlaut ähnlich wie ein Fundamenterder alle 2 m mit der Bewehrung fest und nicht nur mit Rödeldraht verbunden sein muss, NICHT behoben.

Die Bewehrungsstäbe aus der Bodenplatte müssen sicher auch noch mit den Matten der Wand verbunden werden. Das könnte eventuell durch entsprechendes verrödeln mit Draht wie Dipol vorschlägt, erfolgen.
Die Anforderungen für Fundamenterder mit Verbindung alle 2 m mit der Bewehrung gehen über die der Blitzschutznormen mit 5 m hinaus, weshalb ich im Normentwurf gegen den Fortbestand der 2 m Einspruch erhoben habe. Das gilt m. E. noch mehr für FPAL, für welche die harmonisierte DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) relevanter ist.

Der Elektriker hat an der mittleren Fahne aus der Bodenplatte gegen den Baustahl der für die Außenwand aufgestellt wurde 0,5 Ohm gemessen. Damit wollte er "beweisen" dass die Fahne mit dem Baustahl der Bodenplatte Kontakt hat.
Sofern mit normkonformer Messausstattung gemessen wurde, hat er bewiesen, dass die seit der aktuellen DIN 18014:2014-03 geforderten strengeren max. 0,2 Ohm Durchgangswiderstand überschritten wurden. Weshalb auf einer so kurzen Strecke der aktuelle Normwert um Faktor 2,5 überschritten wird, wäre VOR dem Betonieren noch feststellbar gewesen.

Wir warten jetzt auf die Doku und werden uns dann um das Ganze zu klären einen Sachverständigen nehmen müssen.
Was immer auch der Elektriker liefert, kann nachträglich nicht den Anforderungen der DIN 18014 entsprechen.
 
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Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort @ Dipol. Ich komme dabei aber wieder an meine Verständnisgrenzen.
Habe heute bei einem Sachverständigen angerufen. Um irgendwie in der Sache weiterzukommen. Das Gespräch hat mich jetzt vollents verwirrt. Es wurde auf das Positionspapier hingewiesen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...spapier_anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich habe das durchgelesen und verstrehe nur Banhof. Sinngemäß entnahm ich dem Gespräch, dass von der DIN abgewichen werden kann und die
Rechtslage wohl nicht so ganz eindeutig ist. Funktionspotentialausgleicherder ist nicht erforderlich....
Ich dachte ich bekomme eindeutige Antworten die ich dann gegenüber der Baufirma/Architekten vorbringen kann. Eventuell dann mit Hilfe dieses Sachverständigen.
Ich werde jetzt den Energieversorger anrufen und fragen was gefordert ist. Aus Voraberfahrungen in anderer Sache weiß ich jetzt schon, dass ich mir das Gespräch sparen könnte. Es wird mich in der Sache wahrscheinlich genauso hilflos zurücklassen.
Wie soll ich als Laie mit so einer Situation umgehen, wenn in der Sache unter Fachleuten wohl nicht mal Einigkeit herrscht.
Ich werde die Sache wahrscheinlich auf sich beruhen lassen. Ein Ringerder ist vorhanden, das erscheint mir die wichtigste Grundvoraussetzung und ein Funktionspotentialausgleichseerder ist jetzt sowieso nicht mehr zu richtig zu erstellen.
Trotzdem vielen Dank füe Eure Bemühungen.
:(
 
Wie soll ich als Laie mit so einer Situation umgehen, wenn in der Sache unter Fachleuten wohl nicht mal Einigkeit herrscht.
Der ganze Wirbel wurde von den b.v.s.-Standpunkten 1. (nicht mehr online) und 2. Auflage ausgelöst. Die Erwartung des b.v.s., dass die Bundesnetzagentur in ihrem Sinne entscheidet, ist krachend gescheitert und die Behauptung, dass die DIN 18014 keine Anerkannte Regel der Technik sei, objektiv falsch.

Die Fachleute des b.v.s. hatten genug Gelegenheit sich während der Normauslegephasen mit einzubringen. Das haben sie lt. dem ehemaligen AK-Leiter im NABau aber auch dann nicht gemacht, als sie zur Mitarbeit der Reform ausdrücklich aufgefordert wurden. Falls sich die Experten des b.v.s. auch zur beschlossenen zweiten Entwurfsauslage nicht äußern sollten und wieder nur hinterher Standpunkte mit entgegengesetzten Ansichten publizieren, wird auch die nächste Normausgabe der DIN 18014 ohne deren Mitwirkung eine Anerkannte Regel der Technik.

Ich werde die Sache wahrscheinlich auf sich beruhen lassen. Ein Ringerder ist vorhanden, das erscheint mir die wichtigste Grundvoraussetzung und ein Funktionspotentialausgleichseerder ist jetzt sowieso nicht mehr zu richtig zu erstellen.:(
In Frosttiefe erdfühlig verlegte Ringerder unter den Fundamenten oder mit 1 m Wandabstand sind eine Kategorie besser als die nach dem Normentwurf alternativ vorgesehenen zwei niveaugleich eingetriebenen Tiefenerder mit je 5 m Länge. Unterlassene FPAL könnte man nur noch mit Abbruch der Bodenplatte erreichen, was ein unverhältnismäßig hoher Aufwand wäre und die Fertigstellung verzögern würde.

Für Funktionspotentialausgleichsleiter ist die harmonisierte DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) zuständig und darauf ist die Bundesnetzagentur erstaunlicherweise überhaupt nicht eingegangen.
 
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Also in dem verlinkten Dokument steht nicht drin, daß man von der DIN 18014 einfach abweichen darf.
Es ist hier von Begründeten Einzelfällen die Rede und "vorheriger Abstimmung zwischen Anschlußnehmer und Netzbetreiber" die Rede.

Einfach was anderes einbauen und dann das als richtig behaupten ist grundsätzlich nicht in Ordnung.

Wenn der Bauunternehmer von der DIN abweicht warum hat er das gemacht? Welche wichtigen Gründe gab es dafür? und nach welcher Regel und Erkenntnis hat er nun gebaut?

Wenn ein Unternehmen mit einem Laien einen Vertrag aufsetzt muß der Auftraggeber davon ausgehen können, daß das Unternehmen auch eine Anlage baut die in Ordnung ist.
Der Unternehmer ist hier der "Sachkundige" und muß entsprechend handeln, oder eben auch seine eigenen Grenzen kennen und Aufträge ablehnen für Bauwerke die nicht seiner Profession entsprechen.
Das sieht durchaus anders aus wenn Unternehmen mit Unternehmen Verträge abschließen.
 
Danke für Eure Antworten.
@Dipol Ich finde es schlichtweg unmöglich, dass wohl auch unter Fachleuten uneinigkeit herrscht. Wie soll da der Laie einen Standpunkt finden, den er dann auch gegen
die Baufirma vertritt. Unmögliche Situation!!
@Oktavian Wenn ein Unternehmen mit einem Laien einen Vertrag aufsetzt muß der Auftraggeber davon ausgehen können, daß das Unternehmen auch eine Anlage baut die in Ordnung ist. Ja, so würde ich es mir wünschen. Das erschreckende für mich ist, dass der Sachveraständige mir gegenüber ein altes, historisches Bauwerk als Beispiel genannt hat, bei dem es auch ohne diese Anlagen funktioniert und niemand zu Schaden kommt.
 
Ob das ohne Funktioniert ist eigentlich egal da Du ja etwas bestellt hast und das auch bezahlen sollst.
Such Dir einen anderen Sachverständigen, leider gibt es auch bei denen diverse unfähige.
Vor allem wenn er schon im Voraus die Position des Auftragnehmers annimmt ist das keine gute Grundlage.
 
@Oktavian Wenn ein Unternehmen mit einem Laien einen Vertrag aufsetzt muß der Auftraggeber davon ausgehen können, daß das Unternehmen auch eine Anlage baut die in Ordnung ist. Ja, so würde ich es mir wünschen. Das erschreckende für mich ist, dass der Sachveraständige mir gegenüber ein altes, historisches Bauwerk als Beispiel genannt hat, bei dem es auch ohne diese Anlagen funktioniert und niemand zu Schaden kommt.
Es gibt ja auch noch Oldtimer ohne Sicherheitsgurte oder Airbag, in denen noch niemand zu Schaden gekommen ist. :rolleyes:

Nach einem Innungsvortrag zur DVB-T2-Umstellung hatte mir ein älterer Elektriker ungefragt mitgeteilt, wie er Dachantennen "schützt": Immer mit 4 mm² Cu an das nächste Sanitär- oder Heizungsrohr. Der brachte auch das Totschlagargument, dass noch nie etwas passiert sei. Ich hatte mit Mühe das Wort Gewerbeuntersagung unterdrückt und erwähnt, dass es auch völlig ungeerdete Antennen gibt, für die das zutrifft.

Da bist du bei Wahl des SV leider an den falschen geraten. Das gegenteilige Extrem kann man wie schon erwähnt im BEF nachlesen, wo sich der Gerichtsgutachter trotz bereits fertiggestellter Außenanlagen die aufwändige Nachinstallation eines der Norm entsprechenden Ringerdes vorschlägt und nicht wie meist nur einen Tiefenerder.

14 Jahre nach Inkrafttreten der DIN 18014:2007-09 ist es noch immer purer Dusel, wenn die am Bau beteiligten "Praktiker" bei erhöhten Erdübergangswiderständen immerhin einen undokumentierten Ringerder hinterlassen.
 
Der Erdübergangswiderstand ist der Dreh- und Angelpunkt. Wenn der grottig ist, nützt dir der Perfekt errichtete Fundamenterden wenig und dann muss der PEN des VNB herhalten.
 
Du hast deinen Erder so auszuführen das ein möglichst kleiner Erdungswiderstand entsteht und in diesen geht auch der Erdübergangswiderstand ein ! Und vom Einmessen eines Erders hast du @Www keine bzw nur sehr geringe Kenntnisse.
 
Die Sitzung des für die DIN 18014 zuständigen NABau-Gremiums ist auf den 27. und 28.10.2021 terminiert und danach wird auf die ca. 600 Einsprüche eingegangen werden.

Wie ich soeben auf Nachfrage von der Geschäftsstelle erfahren habe, wirken die Experten des b.v.s. und der Hauptgegner der DIN 18014, Martin Schauer, trotz mehrfacher Einladungen im Ausschuss nicht mit. :rolleyes:
 
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Das ist doch nicht neu, daß so verfahren wird.

Hauptsache ist doch, daß nicht zuviel Energie frei ist.

Die 600 Einsprüche werden aber dennoch einzeln vorgelesen und protokolliert werden müssen.

Leprechaun
 
Du hast deinen Erder so auszuführen das ein möglichst kleiner Erdungswiderstand entsteht und in diesen geht auch der Erdübergangswiderstand ein ! Und vom Einmessen eines Erders hast du @Www keine bzw nur sehr geringe Kenntnisse.
Du scheinst ja Ahnung zu haben. Der Erder ist so auszuführen, das er der DIN18014 entspricht! Bei verzinken Material auch ensprechend mit ausreichend Betonunterdeckung. Das wird doch hier immer wieder in Beton gegossen, nichts anderes. Ein möglichst kleiner Erdausbreitungswiderstand ist nominativ gar nicht festgelegt, es ist ja nicht mal festgelegt, wann „möglichst klein“ noch klein genug ist, um als möglichst klein zu gelten. Selbst unser @Dipol drückt sich da ja um eine Aussage herum, sondern erniedrigt lieber wortreich und beleidigend andere, damit er erhöht dasteht und nervt andere mit seinen Einsprüchen.

Ich denke eher mal dass du noch nie mit einem entsprechenden Messgerät hantiert und den Erdausbreitungswiderstand gemessen hast.
 
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