Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen

Diskutiere Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen. Ich möchte eine Notstromumschaltung verbauen. Also ich möchte z.B. von Solar (Wechselrichter) auf Netz umschalten oder umgekehrt...
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leonledule

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Hallo Zusammen.
Ich möchte eine Notstromumschaltung verbauen. Also ich möchte z.B. von Solar (Wechselrichter) auf Netz umschalten oder umgekehrt. Das der PE beider Einspeisungen immer anliegen muss ist mir bewusst. Aber muss der Neutralleiter beim umschalten mit weggeschaltet werden oder kann der auch einfach immer drauf bleiben? Also Umschaltung von Netz auf Notstrom: Phasen und Nulleiter weg. Notstrom: Phasen und Nulleiter an. Oder darf der Nulleiter vom Wechselrichter und Netz immer "an" bleiben? Das wäre doch eigentlich nicht schlimm, wenn dieser immer drauf bleibt, oder?
Danke schon im Vorraus!
Mfg. Leon
 
Erste Frage welche Netzform?

Im TT Netz ist es unbedingt nötig den Neutralleiter mit zu schalten.
Da hierdurch der Erdbezug des netzes verloren geht ist zu prüfen ob nun ein IT Netz im Inselbetrieb mögich ist oder aber ein TN Netz aufgebaut werden muß.
Hier muß dann per Schalter VOR aktivierung des Ersatznetzes der Neutralleiter geerdet werden.

Im TN Netz ist es möglich 3 polig zu schalten, was die Problematik des Führens der wichtigsten Schutzmaßnahme über einen Schaltkontakt nicht beinhaltet. In diversen Dokumenten wird das wie im TT netz beschrieben was meines Erachtens aber nicht zu einer sicheren Anlage führt. In Österreich ist die Schaltung auch dreipolig bei TN Netzen durch zu führen.

Egal welche Schaltungsart und Netzform ist ein sehr guter Erder eine zwingende Maßnahme!
 
Erste Frage welche Netzform?

Im TT Netz ist es unbedingt nötig den Neutralleiter mit zu schalten.
Da hierdurch der Erdbezug des netzes verloren geht ist zu prüfen ob nun ein IT Netz im Inselbetrieb mögich ist oder aber ein TN Netz aufgebaut werden muß.
Hier muß dann per Schalter VOR aktivierung des Ersatznetzes der Neutralleiter geerdet werden.

Im TN Netz ist es möglich 3 polig zu schalten, was die Problematik des Führens der wichtigsten Schutzmaßnahme über einen Schaltkontakt nicht beinhaltet. In diversen Dokumenten wird das wie im TT netz beschrieben was meines Erachtens aber nicht zu einer sicheren Anlage führt. In Österreich ist die Schaltung auch dreipolig bei TN Netzen durch zu führen.

Egal welche Schaltungsart und Netzform ist ein sehr guter Erder eine zwingende Maßnahme!
Hallo. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist ein TN Netz. Kann ich da jetzt 3 polig schalten oder muss ich mir dann Gedanken machen? Mfg.
 
ich sag es nochmal für die Sicherheit. Deines Notnetzes ist der Lokale Erder zuständig und um Netzrückwirkungen zu vermeiden werden alle aktiven Leiter inklusive des Neutrallleiters geschaltet. Du betreibst dein Notnetz als TN-S-Netz und da gibt es außer am Sternpunkt des Generators keine Verbindung zwischen N und PE !
Als Generator kannst du auch deinen WR sehen.
Und für den Herrn @Octavian1977 der Sternpunkt des Notstromers ist über die Verbindung zur HES immer Zwangsgeerdet und somit ist es auch der N der NEA !
 
ich sag es nochmal für die Sicherheit. Deines Notnetzes ist der Lokale Erder zuständig und um Netzrückwirkungen zu vermeiden werden alle aktiven Leiter inklusive des Neutrallleiters geschaltet. Du betreibst dein Notnetz als TN-S-Netz und da gibt es außer am Sternpunkt des Generators keine Verbindung zwischen N und PE !
Als Generator kannst du auch deinen WR sehen.
Und für den Herrn @Octavian1977 der Sternpunkt des Notstromers ist über die Verbindung zur HES immer Zwangsgeerdet und somit ist es auch der N der NEA !
Okay, dann trenne ich den N mit...
 
Ja, der N ist unbedingt mit zu trennen, denn im Störungsfall des Netzes kannst du dich sowieso nicht auf einen geerdeten externen N verlassen.
 
Wo genau tut es denn weh?
Es gibt kein Problem welches man nicht mit geeignetem Werkzeug begradigen könnte!
 
Tja gesetzliche Krankenversicherung und trotzdem gibt es einige 100000 Bürger der BRD die nicht Krankenversichert sind. :eek:
 
:confused::confused::confused::confused:
Bin ich hier im falschen Forum, oder wie?

(Btw.: Praxisgebühr???? Da war wohl jemand jahrelang nicht mehr beim Arzt....)
 
Vonzum Beispiel Kraus & Naimer gibt es 4-polige Umschalter: PDF
 
Hallo Zusammen.
Ich möchte eine Notstromumschaltung verbauen. Also ich möchte z.B. von Solar (Wechselrichter) auf Netz umschalten oder umgekehrt. Das der PE beider Einspeisungen immer anliegen muss ist mir bewusst. Aber muss der Neutralleiter beim umschalten mit weggeschaltet werden oder kann der auch einfach immer drauf bleiben? Also Umschaltung von Netz auf Notstrom: Phasen und Nulleiter weg. Notstrom: Phasen und Nulleiter an. Oder darf der Nulleiter vom Wechselrichter und Netz immer "an" bleiben? Das wäre doch eigentlich nicht schlimm, wenn dieser immer drauf bleibt, oder?
Danke schon im Vorraus!
Mfg. Leon


N muß mitgetrennt werden, allein schon weil es in einer TT-Anlage nirgends,
und in einer TN-C-S Anlage nach der Aufteilung des PEN in PE und N keinen weiteren Punkt geben darf,
wo N und PE wieder miteinander verbunden wären.
Ein Notstromgenerator hätte ja in Form von seiner Sternpunkterdung einen zusätzlichen Punkt,
wo N und PE verbunden sind.
Wäre N nicht durch die Notstromumschaltung unterbrochen,
würde sich der Nulleiterstrom zwischen den beiden N-PE Verbindungspunkten
mehr oder weniger je zur Hälfte auf N und PE aufteilen.
Somit würde durch die PE Impedanz ein Spannungsabfall entstehen,
der einige Volt betragen kann.
Dies kann zu störenden oder auch gefährlich hohen vagabundierenden Strömen führen
(gefährlich im Sinne von Wärmeentwicklung).
Geräte der Datentechnik zb. können durch diese Potentialdifferenzen ebenfalls empfindlich gestört werden.
 
Sofern es sich um einen Nulleiter handelt darf der auf keinen Fall geschaltet werden.

Wenn es ein Neutralleiter im TN-S Netz ist (TN-C bis Hak vom Versorger) ist der Neutralleiter nicht zu trennen.
Im TT Netz oder wenn bereits ein TN-S Netz vom Versorgungsnetzbetreiber geliefert wird, muß der Neutralleiter getrennt werden und entsprechend das getrennte Netz entweder im IT betrieben werden oder durch ERdug des Sternpunktes wieder in ein TN-S Netz umgeschaltet werden.
Je nach gewählter Netzform sind spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich
 
Nulleiter = PEN und weil es sich beim PEN zuerst um einen Schutzleiter handelt darf der nicht geschaltet werden.
Schaltverbot für Schutzleiter.
Auch bei einem TN-C-S-Netz darf der Neutrallleiter N geschaltet werden. Da in D die Anlage im Notnetzbetrieb als TN-S-Netz zu betreiben ist muss ab Quelle ( Hier der Generator) N und PE als separate Leiter geführt werden. Im TN-S-Netz sind sowohl N als auch PE geerdet . Damit es durch den Generator keine Rückwirkungen ins Versorgungsnetz gibt ist das Netz allpolig inklusive N zu trennen !
@Octavian1977 wir reden Hier vom Inselbetrieb der Notstromanlage . Ein Kurzzeitbetrieb oder Netzeinspeisebetrieb kann und darf hier nie erfolgen ! Also komm mal von deiner falschen Einstellung runter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Einspeisebetrieb hat hier keiner geredet und was Du unter Kurzzeitbetrieb verstehst weiß ich nicht, wäre aber auch recht egal ob das Teil kurz oder lang läuft, den die Bedingungen sind die gleichen.
 
es geht um Netzparallelbetrieb und Kurzzeitbetrieb besagt das Generator und Netz kurzzeitig parallel laufen.
 
es geht um Netzparallelbetrieb

Wie kommst Du denn zu dieser kühnen Annahme?
Steht das irgendwo im Thread, dass das jemand machen will? Kann ich nicht erkennen.
Also redest Du von ganz anderen Voraussetzungen, die HIER wohl keiner machen will.
Dafür solltest Du dann einen eigenen Thread erstellen, sonst führt auch das zu weiterer, unnötiger Verwirrung.
 
Siehe Beitrag 12 und folgende .
Octavian will oder kann einfach nicht begreifen das es in einem TN-S-Netz nur eine einzige Verbindung zwischen N und PE geben darf . Und da das speisende Netz ein TN-C-Netz ist muss der N vom speisenden Netz getrennt werden .
Somit wird auch die Verbindung zwischen N und PE vom Netz getrennt.
Vom PEN bleibt lediglich die PE Verbindung erhalten!
Nachtrag : Beitrag 14 ist völliger Unsinn den die Bedingungen sind da nicht Gleich . Den zwischen einem TN-C-S-Netz und einen TN-S-Netz bestehen erhebliche Unterschiede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ist kein Fehler den Octavian geht bei seiner Betrachtung vom Netzparallelbetrieb aus.
Hier im Beitrag ist und war nur vom Inselbetrieb die Rede !
Und da er einen Kurzzeitbetrieb nicht versteht folgten meine Ausführungen. Mit der Laufzeit des Generators hat der Kurzzeitbetrieb nichts zu tun. Nur soviel das eben Kurzzeitig der Generator mit dem Netz verbunden ist .
Und das ist eben kurzzeitig ein Netzparallelbetrieb.
 
Nein gehe ich nicht. Es geht immer um den Ersatznetzbetrieb.
Leider verstehst Du die Problematik wohl nicht die dabei entsteht wenn man die grundlegende Schutzmaßnahme auf der fast alle anderen aufbauen, schaltbar macht.
Bei TT Netzen hat man da keine Wahl und auch nicht bei reinen TN-S Netzen.
Sobald man aber die Brücke im eigenen HAK hat ist ein trennen des Neutralleiters nicht mehr nötig und somit kann man dieses Risiko mit einem ungeschalteten N deutlich verringern.
 
Thema: Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen
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