Mieter aus PV-Anlage von 2012 beliefern

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BenAhrdt

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Hallo,
ich habe eine 2012 errichtete PV-Anlage in Betrieb.
Aktuell gibt es einen Hausanschluss, welcher auch das Nebengebäude (dort wohnt meine Mutter) mit Strom versorgt.
Wenn diese nun dort nicht mehr wohnen würde (was hoffentlich nicht allzu schnell eintreffen wird), würde das Gebäude wohl vermietet werden.
Wie würde das denn dann mit dem Strom aussehen, welcher aus der PV-Anlage an den Mieter geliefert wird?
Muss hier etwas angegeben werden, oder
gibt es hier etwas zu beachten?
Muss eventuell sogar ein zweiter Zähler gesetzt werden?
 
Ganz ehrlich?
Ich würde mir das nicht antun und mit einem Mieter PV-Strom abrechnen etc.
PV-Leitung um/abklemmen zum Nebengebäude und fertig.
 
Die Frage ist ja ob ich das trotz 2012 errichtet muss????
Konstellation ist ja, dass es einen Zähler gibt für beide Gebäude.
Das angesprochene „Umklemmen“ wäre nur durch einen zweiten Zähler möglich und Dadurch dann Kabel (10mm2) durchs Haus legen.
 
...wenn Du vermieten willst, geht an einem zweiten Zähler vom zuständigen Versorger ohnehin kein Weg vorbei. Völlig unabhängig, ob Du PV oder Goldplatten auf dem Dach hast...;)

PS: Mieterstrommodelle werden momentan aus meiner Sicht noch immer maximal bürokratisch verhindert.
 
Benötigt man einen zweiten offiziellen Zähler von EVU, oder kann man auch einen geeichten zwischenzähler setzen, welcher quasi „hinter“ meinem Hauptzähler sitzt?
 
Benötigt man einen zweiten offiziellen Zähler von EVU
...der Normalfall dürfte in Deutschland so aussehen.

In den AGB wollen viele Versorger den "Weiterverkauf" ausschließen. Inwiefern das rechtlich belastbar ist... keine Ahnung. Denn natürlich gibt es verschiedene Mietmodelle - bis hin zu "all inclusive"-Lösungen.

Als Mieter würde ich Dir allerdings was husten...;) Schließlich nimmst Du mir mit dieser "Ein-Zähler-plus-Zwischenzähler"-Lösung meine Freiheit, die seit der Liberalisierung des Energiemarktes existiert, sprich: das Recht, mir selbst meinen Lieferanten nach Preis, Gusto, Energieherkunft, weiß-der-Geier-was auszusuchen.

Es dürfte auf den Mietmarkt vor Ort ankommen, ob man mit der Lösung Mieter findet.

In meinem Zweifamilienhaus ist es - aus meiner Sicht ganz selbstverständlich - so: Es gibt zwei offizielle Zähler vom regionalen Netzbetreiber.

Nach meinem eigenen Zähler gibt es einen MID-Zähler für Heizung und Hauslicht. Wobei: Schon das ist eigentlich nicht ganz korrekt, denn Strom für Heizung ist in der Nebenkostenabrechnung eigentlich bei Heizkosten, Allgemeinstrombedarf wie das Hauslicht dagegen bei den Betriebskosten aufzuführen.
 
Ok, dann ist es wohl so.
Vorteil für den Mieter wäre, dass man natürlich gemeinsam durch den höheren Verbrauch einen besseren Tarif bekommt und nur eine Grundgebühr hätte.
 
dass man natürlich gemeinsam durch den höheren Verbrauch einen besseren Tarif bekommt

Das halte ich für ein Gerücht.
Vielleicht früher mal.
Wer als Mieter die ca. 100 € Grundgebühr/a nicht zahlen kann, dürfte eh nicht besonders "attraktiv" für Vermieter sein.
Saubere Trennung und gut is'.
 
Wenn ich so drüber nachdenke hast Du mit hoher Wahrscheinlichkeit recht ;-)
 
Bessere Preise gibt es mit hohem Verbrauch schon, aber an die Werte kommt man mit zwei Wohneinheiten bei weitem nicht heran.

Im Endeffekt wirst Du einmal einen Zweirichtungszähler für den Mieter brauchen und einen geeichten Zähler für die Erzeugung der PV Anlage, es sei denn Du willst deinem Mieter den PV Strom einfach schenken oder das pauschal mit der Miete verrechnen.

Wie genau das zu verrechnen ist, im Endeffekt mußt Du ja auch den Gewinn den Du da erzielst versteuern, fragst Du am Besten bei einem Steuerberater oder ähnlichem nach.
 
Warum sollte der Mieter einen Zweirichtungszähler benötigen?
Wenn, dann würde ich es ja vielleicht ganz trennen und den Mieter Zähler parallel zu meinem laufen lassen.
Dann wäre es ja für den Netzbetreiber so, als würde ich es einspeisen und der Mieter würde es wieder beziehen.
Sonst wären wir ja wieder beim mieterstrom.
 
Benötigt man einen zweiten offiziellen Zähler von EVU, oder kann man auch einen geeichten zwischenzähler setzen

Nach meiner Kenntnis muss ein Mieter die freie Wahl seines Versorgers haben können und das geht nur mit einem zweiten "offiziellen" EVU-Zähler...

Ciao
Stefan
 
Das gilt nicht nur für Mieter sondern generell für Stromkunden ohne besondere Bedürfnisse.

Wenn ich richtig verstanden habe ist die Anlage auf dem Nebengebäude und auf dieser Zuleitung angeklemmt, oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn natürlich die Anlage auch an einem Zentralen Zählerkasten ankommt, kannst Du die natürlich dann auch auf Dich klemmen.
 
Die Anlage ist auf MEINER Garage. Diese geht direkt zur Hauptverteilung.
Mieter ist Nebengebäude.
 
Dann ist das kein Problem.
Der mieter bekommt seinen eigenen Zähler vom VNB und fertig.
Wenn da natürlich nur ein Zählerplatz in deinem Schrank ist muß ein weiterer nachgerüstet werden, prinzipiell wird es auf jeden Fall so sein, daß die Mieteranlage, wenn die einen eigenen Zähler bekommt, auf aktuellen Stand der Norm zu diesem Zeitpunkt zu bringen ist.
 
Der Abgang zum Nebengebäude hängt aktuell noch an einer UV meines Hauses. Ich könnte dieses Kabel aber auch von der HV versorgen, müsste nur ca. 15m Kabel legen.
Habe noch Zählerplätze frei.
 
Bessere Preise gibt es mit hohem Verbrauch schon, aber an die Werte kommt man mit zwei Wohneinheiten bei weitem nicht heran.
Da "meine" Stadtwerke anscheinend mal wieder Serverprobleme haben, oder mal wieder die Tarife zur Geheimsache erklärt haben, hier ein Grundversorgungstarif von der Nachbarstadt:
Unbenannt.JPG
 
Wow das ist saftig ich zahl für 100% Ökostrom mit zusätzlichem freiwilligem cent für die Förderung fast 5ct weniger pro kWh.
Allerdings der Grundpreis ist billig.
 
Wow das ist saftig

Mach doch mal spaßeshalber einen Strompreisvergleich mit aktuellen Tarifen. Veriteuer und Schleck24 meinen, mir Tarife mit 35 ct/kWh als günstig anpreisen zu können.

Der Anbieter, bei dem ich aktuell 24 ct. / kWh brutto bezahle, verlangt für Neukunden 42 ct./kWh.

Der Grundversorgungstarif meiner Stadtwerke für Bestandskunden: Ab 4000 kWh/a 30,36 ct./kWh
Für Neukunden: Ab 4000 kWh/a 47,53 ct./kWh
Neukunden mit geringem Bedarf (unter 1000 kWh/a) sollen 50,93 ct./kWh zahlen.

Dortmund / DEW21: 27,64 ct./kWh + 172,22 €/a bei 4000 kWh/a (Strom Basis 24)
Laut Veriteuer "bester" Tarif für Dortmund bei 4000 kWh/a: Schwarzwald strom 2023 für 33,45 ct./kWh + 110 €/a

Ich habe noch eine Preisgarantie bis Mitte 2022. Ob ich dann noch Tarife unter 40 ct./kWh finden werde?
 
Mein Strom wird zum 1.1. durchaus auch teurer aber nur auf ca 30ct/kWh und das mit Garantie bis 2023.
von den 30ct ist dann aber immer noch ein ganzer ct zur Förderung erneuerbarer Energien den ich freiwillig zahle.
 
Thema: Mieter aus PV-Anlage von 2012 beliefern
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