Nachrüstungspflicht alte E-Verteilung

Diskutiere Nachrüstungspflicht alte E-Verteilung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag zusammen, wenn eine Wallbox nachgerüstet wird, ist es zwingend notwendig die alte Elektroinstallation auf aktuellen Stand zu bringen...
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marcelR1588

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Guten Tag zusammen,

wenn eine Wallbox nachgerüstet wird, ist es zwingend notwendig
die alte Elektroinstallation auf aktuellen Stand zu bringen?

Beispiel 1: Es gibt für ein Haus keinen RCD / (Überspannungsschutz) für die Endstromkreise im Haus,
reicht es einen RCD etc nur für die Wallbox nachzurüsten,
oder muss jeder Stromkreis über einen RCD abgesichert sein?

Beispiel 2: Wenn jetzt zusätzlich eine klassische Nullung im Haus vorhanden ist,
muss dann ebenfalls alles auf aktuellen Stand der VDE gebracht werden?


Finde irgendwie immer widersprüchliche Ausssagen.
Und den Aufwand, gerade beim Beispiel 2 finde ich arg hoch.

Auch der Kosten/ Nutzen Faktor der Wallbox würde sich nicht annähernd rentieren.
 
Nur für den neuen Teil gelten die aktuellen Normen. Für den Altbestand existiert keine Nachrüstpflicht.
Eine Nachrüstpflicht ist ein Eingriff in das Besitzrecht und somit muss der Grund für die Nachrüstung höherwertig als das Besitzrecht sein . Diese Abwägung ist nicht gerade einfach .
 
Nur für den neuen Teil gelten die aktuellen Normen. Für den Altbestand existiert keine Nachrüstpflicht.
sicher?
Ich war immer der Meinung, das sobald man eine Elektroinstallation erweitert, müsste die alte Installation auch auf dem Stand der aktuellen Technik sein.

Lass mich aber gerne eines besseren belehren, in welcher VDE ist es genau geregelt?
 
Erfüllt eine elektrische Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung darf sie so weiter betrieben werden.
Das bedeutet es muss nicht modernisiert werden und auch nicht nachgerüstet werden.
Für Neuanlagen dagegen gelten die Aktuellen Normen. Aber eben nur für Diese. Deine Wallbox ist eine Neuanlage, deshalb gelten für diese und nur für diese die aktuellen Bedingungen und Normen.
Bisher gibt es nur sehr wenige Nachtrüstforderungen. ZB Verbot von Kragensteckdosen . Aus diesem Verbot leitet sich die Nachrüstforderung ab ( Ersatz dieses Verbotenen Installationsmittel )
 
Erfüllt eine elektrische Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung darf sie so weiter betrieben werden.
Das bedeutet es muss nicht modernisiert werden und auch nicht nachgerüstet werden.
Für Neuanlagen dagegen gelten die Aktuellen Normen. Aber eben nur für Diese. Deine Wallbox ist eine Neuanlage, deshalb gelten für diese und nur für diese die aktuellen Bedingungen und Normen.
Bisher gibt es nur sehr wenige Nachtrüstforderungen. ZB Verbot von Kragensteckdosen . Aus diesem Verbot leitet sich die Nachrüstforderung ab ( Ersatz dieses Verbotenen Installationsmittel )

Danke erstmal für die Antwort.

Das stimmt soweit alles, aber es gibt den Zusatz: ,,
Eine elektrische Anlage muss verändert werden, wenn

  • Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen darstellen, oder
  • die elektrische Anlage am Ende ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen ist.

    Und wenn kein RCD verbaut ist, kann man es doch eine Gefahr für Leib und Leben sehen?
 
nein kannst du nicht ! Der RCD ist nur ein Zusatzschutz. Und wenn die Anlage nach 100 Jahren noch immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt ist die nicht am Ende der Lebensdauer.
 
Der Knackpunkt ist aber meistens der Zählerschrank.

Wenn da noch ein 40A Drehstromzähler mit einer Zählerverdrahtung in 6mm² werkelt, lässt sich da oftmals nicht so eben mal ein Dauerstromverbraucher wie eine Wallbox hinzufügen.
 
Oh, oh.... wehe der Kollege Octavian schlägt hier auf.... :D
 
MENNEKES Webinar zur E-Mobility am 26.01.2022:

Anfragen im Chat zur Wallbox-Installation:
  1. Muss eine bestehende Unterverteilung nach altem Normenstand ohne Überspannungsschutz gemäß DIN VDE 0100-443 und -534 auf aktuellen Normenstand nachgerüstet werden?
  2. Welche Konsequenzen hat das nach LAR bei Zählerschränken, die sich in Mehrfamilienwohnhäusern in notwendigen Rettungswegen (z. B. Treppenhäusern) befinden, bezüglich Einhausung?
Antwort MENNEKES: Diese Frage ist sehr komplex und kann im Chat nicht umfänglich beantwortet werden.

In einer Web.-Konferenz am 04.02.2022, an der zwei Normenexperten teilgenommen haben, die im DKE/K 211 und DKE/K 712 mitarbeiten, wurde auf die gleichen Fragen kurz und knapp geantwortet: "Selbstverständlich".
 
@ Dipol tragen die Normenexperten auch die Kosten für die Nachrüstung ?

So wenig wie der Sachverständige in den Praxisproblemen der de 1-2.2022:
Sven Bonhagen schrieb:
Gemäß Abschnitt 4.4 >>Erweiterung oder Änderung in bestehenden Kundenanlagen<< in der VDE-AR-N 4100 stellt die Nachrüstung eines Ladepunktes eine Umstellung von einem >>Haushaltslastprofil<< auf ein >>Dauerlastprofil<< dar und die Zähleranlage muss den heutigen Anforderungen der VDE-AR-N 4100 entsprechen.

Insbesondere ist die Erwärmung der Zähleranlage zu beachten und der Überlastschutz sicherzustellen.
 
Hmm Am 1. April 2019 hat die VDE-AR-N 4100:2019-04 die bisher gültige VDE-AR-N 4101 abgelöst – sie ist für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen bindend. Die Anwendungsregel definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen von Wohngebäuden mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 A.
Damit ist sie für eine existierende Anlage noch nicht bindend.

https://www.enwg-veroeffentlichunge...mmungen-TAB-2019-Niederspannung-20200707-.pdf
Anpassung bedeutet nicht komplett Neu.
 
Ausgehend von der Fragestellung aus #1 Beispielszenario 2: Kann demzufolge bei Vorhandensein einer klassischen Nullung in der vorhandenen Installation eine brandneue zusätzliche Verteilung daneben gesetzt werden, die den aktuellen Anforderungen entspricht und ausschließlich für die Wallbox verwendet wird? Unter der Voraussetzung, dass die Anschlussleistung im Allgemeinen ausreicht.
 
Anpassung bedeutet nicht komplett Neu.
Niemand verlangt wegen Wallboxen eine komplette Erneuerung wie z. B. die Umrüstung von TN-C Wohnungsinstallationen.

GRUNDSATZ: Bei wesentlichen Änderungen entfällt ein "Bestandsschutz" für Ausführung nach Altnormen und löst eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand aus.

Bleibt die Frage was alles eine wesentliche Änderung ist und ob Nachrüstungsverpflichtung den ganzen Stromweg von Wallboxen ab Hausanschlusskasten betrifft. Manche glauben ja sogar, dass selbst die Installation von PV-Anlagen, wodurch die Elektroanlage zur Erzeugeranlage wird, keine wesentliche Änderung sei.
 
Thema: Nachrüstungspflicht alte E-Verteilung
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