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constructa
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Anlässlich der (geplanten) Installation eines E-Herdes in einem Apartment Bj. '57 stellte ich - aufgrund zahlreicher Beiträge u.a. in diesem Forum - fest, daß es sich bei der Installation noch um eine klassische Nullung handelt. (L1-br, PEN grau, L2 / L3 sw) Auch die drei Automaten im HAK sind noch aus der Zeit, da das Haus gebaut wurde. Die Herdanschlussdose bildete bis jetzt (und wohl schon bei meinen Vormietern vor ca. 15 Jahren) Quelle für zwei Doppelsteckdosen (L1/PEN bzw. L2/PEN) in der kleinen Pantry-Küche.
Nun gab es vom Elektriker, den ich hinzugezogen habe, eine gute und eine ziemlich schlechte Nachricht: Die gute war, daß der Anschlußplan für den Herd verschiedene Möglichkeiten vorsieht, darunter die sog. 230V 3~ Variante, bei der L1 an den Klemmen 1/2, L2 an den Klemmen 3/4, L3 an Klemme 5 und PE an Klemme 6 des Herdes anliegt. Die schlechte Nachricht war, daß ich meine beiden Steckdosen los wäre. Schließlich handelt es sich um Herdanschlußdose.
Alternativ bietet der Anschlußplan eine 400V 2N~ Variante, bei der L1 an Klemme 1 L2 an Klemmen 2/3 anliegen, N (an 4/5) und PE (an 6). Ich könnte mir also vorstellen, an der Herddose PEN zu trennen und zwei neue Dosen anzulegen, um a) den Herd mit L1, L2, N, PE anzuschließen und b) eine Steckdose an L3, N. PE für Kleingeräte zu behalten, die jeweils getrennt abgesichert wären. Die Einschränkung der Stromversorgung für den Herd würde ich in Kauf nehmen. (Die Alternative wäre, die Wohnung aufzugeben, da dies ein willkommener Grund sein könnte, sie generalzusanieren. Die andere Alternative wäre, den neuen E-Herd gegen den alten Propangasherd mit E-Backofen zurückzutauschen.) Das Problem ist, daß der Elektriker nur das machen kann, was ihm das Gesetz vorschreibt und jede Erweiterung der Anlage die Umrüstung ab HAK verlangt. Ich brauche aber eine pragmatische Lösung, die auf der Grundlage der Installation von 1957 sicher ist. Außerdem hätte ich gern ein wenig Zusatzwissen, um herauszufinden, ob der Elektriker sich weigert, die nötigen Eingriffe vorzunehmen, weil er es nicht darf oder weil er es auch privat auf keinen Fall tun würde.
Nun gab es vom Elektriker, den ich hinzugezogen habe, eine gute und eine ziemlich schlechte Nachricht: Die gute war, daß der Anschlußplan für den Herd verschiedene Möglichkeiten vorsieht, darunter die sog. 230V 3~ Variante, bei der L1 an den Klemmen 1/2, L2 an den Klemmen 3/4, L3 an Klemme 5 und PE an Klemme 6 des Herdes anliegt. Die schlechte Nachricht war, daß ich meine beiden Steckdosen los wäre. Schließlich handelt es sich um Herdanschlußdose.
Alternativ bietet der Anschlußplan eine 400V 2N~ Variante, bei der L1 an Klemme 1 L2 an Klemmen 2/3 anliegen, N (an 4/5) und PE (an 6). Ich könnte mir also vorstellen, an der Herddose PEN zu trennen und zwei neue Dosen anzulegen, um a) den Herd mit L1, L2, N, PE anzuschließen und b) eine Steckdose an L3, N. PE für Kleingeräte zu behalten, die jeweils getrennt abgesichert wären. Die Einschränkung der Stromversorgung für den Herd würde ich in Kauf nehmen. (Die Alternative wäre, die Wohnung aufzugeben, da dies ein willkommener Grund sein könnte, sie generalzusanieren. Die andere Alternative wäre, den neuen E-Herd gegen den alten Propangasherd mit E-Backofen zurückzutauschen.) Das Problem ist, daß der Elektriker nur das machen kann, was ihm das Gesetz vorschreibt und jede Erweiterung der Anlage die Umrüstung ab HAK verlangt. Ich brauche aber eine pragmatische Lösung, die auf der Grundlage der Installation von 1957 sicher ist. Außerdem hätte ich gern ein wenig Zusatzwissen, um herauszufinden, ob der Elektriker sich weigert, die nötigen Eingriffe vorzunehmen, weil er es nicht darf oder weil er es auch privat auf keinen Fall tun würde.