TREI Erfahrung

Diskutiere TREI Erfahrung im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr den TREI Schein abgelegt und wollte mal meine Erfahrungen mit euch Teilen, da das im Internet ja ein großes...
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Ich möchte da einen Satz von dir herausnehmen, ja ich weiss der ist so einzeln aus dem Zusammenhang gerissen, jedoch zielt er inhaltlich eben genau darauf worum es mir eigenlich geht
Das Ding ist - solange die TREI-Teilnehmer niemand anderen gefährden - besteht kein Unterschied zur üblichen Selbstständigkeit.
Das ist genau der Punkt. Mit dem Erwerb des TREI-Scheins kann ein, ja ich drücke das bewusst so aus, elektrotechnischer Laie, einen Handwerksbetrieb eröffnen (andere Voraussetzungen müssen auch erfüllt werden, logisch) und kann elektrische Anlagen neu errichten oder ändern. Somit ja, die Gefährdung ist allgemein betrachtet erheblich höher, als wenn eine Elektrofachkraft dies ausführt.

Warum elektrotechnischer Laie. Nunja entweder man ist Elektrofachkraft, die EUP's und EFKffT mal mit eingeschlossen, oder man ist es nicht. Wenn man es nicht ist, dann ist man elektrotechnischer Laie. Das ist jetzt auch nicht meine Meinung, sondern das ist so definiert und (das ist wiederum meine Meinung) auch richtig so.
Das betrifft auch die Elektrotechnik im gesamten, eine EFK ist nur ihrem Berufsfeld eine EFK, im bereichsfremden Aufgabengebieten ist sie auch nur ein elektrotechnischer Laie, auch wenn der gute @Octavian1977 das auch gerne mal anders sehen möchte.
Beispiel? Eine EFK im Bereich Mittel-/Hoch-/Höchstspannung ist keine EFK im Bereich Gebäude- und Energietechnik (Handwerk). Der Informations- und Telekommunikations-System-Elektroniker (ja, als einziger IT-Beruf) ist auch in eben diesem Berufsfeld eine EFK, aber er ist elektrotechnische Laie im Berufsfeld Mittel-/Hoch-/Höchstspannung oder in Gebäude- und Energietechnik.
Macht Sinn oder?

Nun, oder besser gesagt aktuell, kann jemand der nach dem Abi direkt Eleltrotechnik studiert und als Bachlor abschließt, einen Handwerksbetrieb eröffnen und entsprechende Leistungen anbieten. Wenn er nur Instandhaltung und Reparaturen durchführt, braucht er dazu nicht einmal einen TREI-Schein. Jedoch kann er/sie mit diesem Schein dann auch am öffentlichen Netz ansich arbeiten, sprich Neuanlagen etc. Das sehe ich sehr sehr kritisch, denn es fehlt dem Probanten einfach die nötigen Grundlagen. Das Wissen wie ein Auto funktioniert ist nicht gleichzusetzen mit der Fähigkeit eins zu bauen, um mal bei den Autovergleichen zu bleiben.
Und ja, auch der Wegfall des Nachweis der Berufsjahre in der klassischen Ausbildung ist ebenso schlecht, nur da ist zumindest in der Regel eine handwerkliche Ausbildung, mal abgesehen von Qualität und Güte, durchlaufen worden.

Es geht, zumindest mir, nicht darum das nur der klassische (alte) Weg der richtige ist. Ich hab keinerlei Probleme mit Industriemeister,Techniker oder Dipl.Ings (um mal bei der "alten Garde" zu bleiben), die jahrelang im stetigen Kontakt mit dem Handwerk standen, sei es zb. als Fachplaner, Abteilungsleiter oder Bauleiter. Für die ist es vereinfacht worden in die handwerkliche Selbstständigkeit zu kommen, was man allgemein befürworten kann.
Warum man aber den Weg so ging, dass nun alle irgendwie "gleich" sind und "alles" machen dürfen, erschliesst sich mir nicht wirklich. Denn es erhöht nicht die Qualität oder das Ansehen des Handwerks, sondern verwässert nur den schon teilweise sehr geschächten Bestand. Zumal wenn man das ganze im europäischen Kontext betrachtet.
 
Aus der NAV §13: ...außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen....

Mit dem TREI Schein überprüft der Netzbetreiber praktisch die Qualifikation der Person die eingetragen werden soll.

Da dies aber nur zur Erlangung der Eintragung "geprüft" wird und nie wieder danach eine Rolle spielt, ist dieses Vorgehen recht zweifelhaft, leider aber gängige Praxis.
 
Da dies aber nur zur Erlangung der Eintragung "geprüft" wird und nie wieder danach eine Rolle spielt, ist dieses Vorgehen recht zweifelhaft, leider aber gängige Praxis.
Geb ich dir zu 100% Recht. Ist aber halt auch in anderen Lebensbereichen ähnlich. Um bei den Autovergleichen zu bleiben, einen Fahrerlaubnis wird auch nur einmalig geprüft und dann ggf. 50 Jahre lang nicht mehr.

Abgesehen davon, auch das "Wissen" eines Gesellen oder auch eines Meisters, Techniker, Dipl.Ing, Bachlor, Master wird auch nur einmalig geprüft, danach auch nie wieder. Es hat schon immer die Qualität den Spreu vom Wiezen getrennt, aber da hatte man noch nicht mit solchen sinnbefreiten Harmonisierungen wie oben thematisiert endgegen gewirkt.

Aber auch hier wieder, die Fachverbände/-vereine könnten da Einfluss nehmen, wenn sie wollte, und sogar in dem von dir genannten sogar der Gesetzesgeber. Nur interessiert es halt keinen von den "Guten", deswegen müssen die "bösen" VNB dafür herhalten das es nicht so ist...etwas zu kurz gedacht, in meinen Augen.
 
Das ist wohl war, nur brauch ich um Auto fahren zu dürfen nur den entsprechenden Führerschein und nicht noch zusätzlich eine weitere Prüfung.
Der Erwerb eines Meistertitels oder eines Staatlich geprüften Technikers ist schon ein ausreichender Beweiß der Fachlichen Eignung.
 
Das ist wohl war, nur brauch ich um Auto fahren zu dürfen nur den entsprechenden Führerschein und nicht noch zusätzlich eine weitere Prüfung.
Wenn du statt PWK (vgl. Reparatur/Instandhaltung) auch PKW mit Anhänger (vgl. Neuanlagen, Änderungen etc) fahren willst, brauchst du logischerweise auch eine zusätzliche Prüfung. Der Vergleich hingt etwas :)

Der Erwerb eines Meistertitels oder eines Staatlich geprüften Technikers ist schon ein ausreichender Beweiß der Fachlichen Eignung.
In dem Moment sicherlich. Aber was ist in 10,20, 30, 40 Jahren?
Normen unterliegen stetigen Wechsel, ebenso wie Arbeitsweisen, Material und Anforderungen. Du bist doch ein Verfechter der Übererfüllung von Normen und Richtlinien, das setzt doch aber auch nur auf die eigenverantwortliche Weiterbildung, einen Zwang dazu gibt es ja nicht.
 
Ob das nach Ablauf einer Zeit noch relevant ist kümmert den TREI Schein aber auch nicht.
 
Du bist doch ein Verfechter der Übererfüllung von Normen und Richtlinien, das setzt doch aber auch nur auf die eigenverantwortliche Weiterbildung, einen Zwang dazu gibt es ja nicht.
Nach BetrSichVo und TRBS 1203 sowie VDE-Normen ist eigenverantwortliche Fortbildung schon gefordert. Wo das Personal für Kontrolle fehlt, ist aber kein Druck für Einhaltung da und dann siegt die Bequemlichkeit und man erklärt sich gerne zum "Praktiker" der vermeintlich weiß, wie man es machen muss, egal was normativ gilt.

Wenn die VNBs bei den Zähleranmeldungen genauer hinsehen würden, wäre z. B. der Spuk normwidriger Erdungsanlagen schon lange dahin. Auf das Thema DIN 18014 wird in den TREI-Lehrgängen eingegangen, geändert hat sich seit DIN 18014:2017-09 auf den Baustellen aber kaum etwas.

Lass mal den TREI-Schein ganz außen vor und schätze, wie viele EFK mit Konzessionseintrag vertragstreu ein VDE-Auswahlabo und Ausrüstung nach Bundesinstallateurausschuß vorweisen können. Als zweite Schätzung könnte man spekulieren wie viele EFK ohne Konzessionseintrag sich "fortlaufend" weitergebildet haben.

Bei der Normenflut ist es unmöglich noch Hans Dampf in allen Gassen zu sein, aber viele versuchen es trotzdem. In den >de<-Expertenrunden Praxisprobleme wird von den dort aktiven Sachverständigen und Fachautoren auch zur Reihe DIN VDE 0100 mangelnde Fortbildung und Normenkenntnis von EFK beklagt. Aber ein Patentrezept den WILLEN für Fortbildung zu steigern und die "das-haben-wir-aber-schon-immer-so-gemacht-Mentalität" zu ändern, hat auch von denen keiner.
 
Das ist genau der Punkt. Mit dem Erwerb des TREI-Scheins kann ein, ja ich drücke das bewusst so aus, elektrotechnischer Laie, einen Handwerksbetrieb eröffnen (andere Voraussetzungen müssen auch erfüllt werden, logisch) und kann elektrische Anlagen neu errichten oder ändern. Somit ja, die Gefährdung ist allgemein betrachtet erheblich höher, als wenn eine Elektrofachkraft dies ausführt.

Ja. Und wo besteht jetzt der große Unterschied zum Meistertitel?
Denn kann auch jeder der einen anderen Meistertitel sein eigen nennt ohne jegliche praktische Elektroerfahrung in einem 100 Sttunden Kurs auf seinen Meister aufsatteln!
 
Ob das nach Ablauf einer Zeit noch relevant ist kümmert den TREI Schein aber auch nicht.
Öhm...hä? Was meinst du mit dieser Aussage?o_O

Nach BetrSichVo und TRBS 1203 sowie VDE-Normen ist eigenverantwortliche Fortbildung schon gefordert.
Ja, grundsätzlich würde ich dir inhaltlich Recht geben. Da die BetrSichVo, und die darauf aufbauende TRBS, auf das Arbeitsschutzgesetz aufsetzt, ist es natürlich auch für das Handwerk per so gültig.
Aber gerade bei der "befähigten Person" werden doch, in meinen Augen, die Wege wieder vielfältig. Der Betriebsinhaber, um weiterhin im normalen Handwerk zu bleiben, muss keine befähigte Person sein. Er kann dazu eine andere Person bestimmen, somit unterliegt er wiederum nicht dem "Zwang" sich weiterzubilden. Auch ist das bei einem 1-Mann Handwerksbetrieb eh hinfällig, da dort beides (BetrSichVo,TRBS) unerheblich sind.
Auch was die Ausformunlierung innerhalb der Verordnung betrifft, wäre gut dran gelegen gewesen zu diffrenzieren. Ich möchte eine Stelle mal beispielhaft in den Fokus stellen:

Zu finden ist das ganze hier BetrSichV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Den Fokus würde ich gerne auf §3 Gefährdungsbeurteilung eingehen.
(1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Das ist grundsätzlich gut und auch passend in der allgemein ausgedrückten Form. Interessanter wird erst der Abschnitt 2, der weiderum detailierter wird.
2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von
1. den Arbeitsmitteln selbst,
2. der Arbeitsumgebung und
3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,
2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,
3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,
4.vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung.
Ich hoffe mal das mit der Formatierung passt irgendwie, egal :confused:

Ein Arbeitsmittel ist ja nicht nur eine Anlage oder eine Maschine, sondern auch ein ganz einfacher Schrauberdreher oder gar ein Hammer. Wenn wir nun dieses Forderung auf das Handwerk runterbrechen würden, könnte so ziemlich jeder Kleinst-, Klein- und mittelgroßer Handwerksbetrieb die Pforten schliessen. Das würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten, das für jede Kundensituation eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung von einer, wie oben schon genannten, befähigten Person. Realität trifft Gesetzgebung. Wobei auch in Absatz 3 ebenso steht
(3) Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Womit der Betriebsführer immer noch nicht im Zwang steht, sich selbst weiterzubilden. Klar könnte man jetzt sagen, jeder Monteur muss seine eigene befähigte Person sein. Nunja, ich glaub da brauch ich nicht wirklich weiter auszuholen.

Ok, soviel zum Ausflug in die Gesetzeslage, die zwar für gewisse Gruppen bestimmte zeitlich abgegrenzte Weiterbildung fordern, aber nicht in dem Sinne wie in dem Gesprächsfaden hier. Da ich leider nicht in die DIN-VDE schauen kann, wüsste ich jetzt keine Stelle die eine entsprechende wiederkehrende Weiterbildung definitiv vorschreibt. Das würde ja im Unkehrschluss bedeuten, dass man beispielsweise bei Auslassen der Weiterbildung den Meisterbrief aberkennen kann. Also eher unwahrscheinlich. Den TREI-Schein kann man auch nicht aberkannt bekommen, man verliert im schlimmsten Fall nur die Eintragung ins Installateurverzeichnis, seitens der VNB.

Wenn die VNBs bei den Zähleranmeldungen genauer hinsehen würden, wäre z. B. der Spuk normwidriger Erdungsanlagen schon lange dahin. Auf das Thema DIN 18014 wird in den TREI-Lehrgängen eingegangen, geändert hat sich seit DIN 18014:2017-09 auf den Baustellen aber kaum etwas.
Da geb ich dir natürlich Recht. Aber sagt das nicht mehr über die Ausführenden als über die Vorgaben aus? :)

Lass mal den TREI-Schein ganz außen vor und schätze, wie viele EFK mit Konzessionseintrag vertragstreu ein VDE-Auswahlabo und Ausrüstung nach Bundesinstallateurausschuß vorweisen können.
Puuh, schwer zu schätzen. Ich sag mal so, unter den Innungsbetrieben dürfte die Quote wesendlich höher liegen, als bei den "freien" Fachbetrieben. Wobei wahrscheinlich auch noch das Alter des Betriebs(-leiters) ebenso die Quote senkt.

Als zweite Schätzung könnte man spekulieren wie viele EFK ohne Konzessionseintrag sich "fortlaufend" weitergebildet haben.
Ich glaub da geben sich die beiden Gruppen nichts. Fortbildung kostet nunmal richtig Geld, weswegen ja auch immer nur einer auf die Innungschulung geht, der dann die anderen 20 Personen im Betrieb "schult". Die Qualität solcher betriebsinternen "Schulungen", naja ich sag da mal nix.

Bei der Normenflut ist es unmöglich noch Hans Dampf in allen Gassen zu sein, aber viele versuchen es trotzdem. In den >de<-Expertenrunden Praxisprobleme wird von den dort aktiven Sachverständigen und Fachautoren auch zur Reihe DIN VDE 0100 mangelnde Fortbildung und Normenkenntnis von EFK beklagt. Aber ein Patentrezept den WILLEN für Fortbildung zu steigern und die "das-haben-wir-aber-schon-immer-so-gemacht-Mentalität" zu ändern, hat auch von denen keiner.
Das hatte ich ja schon anderer Stelle geschrieben, die ganze Geschichte mit den Neuwürfeln von Ausbildungsberufen haben einen Grundstein dafür gelegt, das wir heute da stehen wo wir stehen. Die europäische Liberalisierung einen weiteren. Die Harmonisierung der Bildungsabschlüsse setze dann nochmal einen drauf.
 
Ja. Und wo besteht jetzt der große Unterschied zum Meistertitel?
Ersthaft? So eine Aussage von dir, wundert mich doch schon ein wenig. Willst du damit sagen das ein Handwerksmeister inhaltlich das gleiche ist wie ein Bachlor Elektrotechnik?

Denn kann auch jeder der einen anderen Meistertitel sein eigen nennt ohne jegliche praktische Elektroerfahrung in einem 100 Sttunden Kurs auf seinen Meister aufsatteln!
Im Elektrohandwerk, nein. Aber vielleicht hat sich da in den letzten Jahren was geändert, würde mich freuen wenn du da Informationen parat hast.
 
Ja, da läutet was dumpf im HIntergrund. War das nicht mal Gegenstand der Diskussion bei der Zusammenlegung von SHK-Berufen, womit der Heizungsbaumeister auch Sanitär/Lüftung/Klima machen konnte, ohne jeweils den vollen Meisterbrief machen zu müssen...sind nur noch dunkle Erinnerungen.

Das es dies nun auch übergreifend ins E-Handwerk gibt, ist mir neu. Zwar auf der einen Seite ersichtlich, sonst hat der SHK'ler ja immer einen Elektrofachbetrieb gebraucht um sein Zeuch ans Netz zu bringen, auf der andern Seite aber ziemlich erschreckend. Aber was solls, man will ja die "Supermänner des Handwerks" schaffen :rolleyes:
Ob es das auch andersrum gibt, also das der Elektrofachbetrieb am Gas und Trinkwasser rumfummeln kann?....man weiß es nicht :cool:

Das ganze ist aber kein vollwertiger Meisterbrief, sondern nur eine Ausnahmebewilligung zur Ausübungsberechtigung (was für eine Bezeichnung, wow). Bedingung dafür ist halt der Nachweis der Fachkentnisse, hier in dem Fall mit Abschluss der Sachkunde. Ist quasi nichts anderes als eine EFKffT Plus. Der SHK'ler kann dann beispielsweise seine Geräte eigenständig ans öffentliche Netz anschliessen und in Betrieb nehmen. Womöglich geht das sogar so weit, das er in bestehenden Zählerstellen einen zusätzlichen Zähler einbringen darf (inkl. Anmeldung/Freimeldung), für zb. eine Wärmepumpe, sofern keine Umbaumaßnahmen am Zählerschrank selbst vorzunehmen sind. Wäre mir aber nicht wirklich sicher.
Er darf aber sicherlich zb. keine EFH installieren und in Betrieb nehmen. Da sind mit Sicherheit klar abgegrenzte Linien, denn mit 320 Stunden ist das etwas weniger als nur ein 1/3 der Stunden des Meistervorbereitungskurs (Teil 1+2) von rund 1100 Stunden.
 
Hallo in die Runde, sehr interssanter Austausch. Ich suche dringend einen Kollegen mit einem TREI Schein oder Berechtigung als Meister, der uns bei der Inbetriebnahme einer PV Anlage in Rostock unterstützen kann. Das Team welche den Aufbau gemacht haben waren der Ansicht, dass der Elektroingenieur die Anmeldungen machen kann. Wie ich inzwischen gelernt habe, geht das nicht ohne TREI Schein. Da die Schulungen erste im Herbst wieder frei sind und die Anlage ab nächster Woche in Betreb gehen kann, such ich dringend einen Kollegen, der uns bei der Anmeldung und Abnahme in Rostock unterstützen kann.
 
Hallo eljo,

Ich möchte demnächst auch meinen TREI Kurs machen. Würde gerne aber voher mein Wissen auffrischen.
Könnte ich auch diese Unterlagen von dir bekommen?
Das wäre super nett.

Bitte um Kurze Rückmeldung.

MFG
 
Der TREI-Schein ist Voraussetzung zur Eintragung in das Installateurverzeichnis. In der Regel wird diese im Zuge des Meisterbriefes mitgemacht. Da aber mittlerweile auch zb. Studierte, also Leute fernab des Handwerks, sich eintragen lassen können, wird der hierzu separat angeboten.
Musst weder studiert haben noch Meister sein. Im Nachbarort gibt es eine Wohnungsgesellschaft, die hat einen Elektriker, der hat den die Prüfung auch gemacht.
 
kann ich hier einfach meine Mailadresse eingeben oder läuft es irgendwie anders.
Können kann man viel, auch die E-Mail Adresse hier einstellen.
Besser wäre es aber über "Unterhaltung beginnen",
dann hast Du nur mit demjenigen zu tun, den Du direkt um Hilfe bitten möchtest.
Den Hinweis dazu findest Du in der Kopfzeile rechts oben :
"Nützliche Links".-
 
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An Eljo: Wäre sehr nett, Du könntest mir uach die TREI Unterlagen zukommen lassen -> Würde mich sehr freuen und vielen Dank im voraus: **********
 
Hallo zusammen,

Ich kann nur jedem empfehlen, wer die Prüfung machen will, vorab am Kurs teilzunehmen.
Wenn jemand das Material haben will, kann sich bei mir melden.

Viele Grüße
eljo

Das wäre toll. Ich habe versucht mich bei einem Kurs anzumelden, aber die sind im kompletten Bundesgebiet dieses Jahr ausgebucht. Unterlagen wären toll meine email ist **********

Herzliche Grüße

Frank
 
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