ich grätsche nochmal rein
Ich habe es schriftlich es steht so bei denen drin in Ihren Technischen Anschluss Bedingungen Niederspannung
Punkt 4 Umstellung Zweirichtungszähler
Hmm, da muss ich sagen : nein, das interpretierst du leider falsch.
Der für dich gültige Punkt, oder sagen wir mal eher der (mut-)maßgebliche Punkt, ist der Punkt 3, denn mit dem Anschluss einer Erzeugungsanlage (PV-Anlage) haben sich die Betriebsbedingungen geändert.
Der Punkt 4 wäre beispielsweise bei einer sogenannten Balkon-PV-Anlage (max. 600W) anwendbar. Aber eher für den sowieso durchzuführenden Umstieg auf sogenannte "moderne Messeinrichtungen". Da der Kostenunterschied ziwschen Ein- und Zweirichtungszähler nur maginal ist, werden in der Regel, und aus Kostengründen, in der Regel Zweirichtungszähler verbaut.
Und das mit den 4 Adern ist auch richtig und braucht auch nichts geändert werden hatte ich auch extra gefragt weil 1 Elektriker sagte das es deswegen Ärger geben könnte und ich vielleicht die Straße aufmachen müsste.
Das ist natürlich Kappes (Unsinn), du musst keine Strasse aufmachen, das ist klar. In deinem Verantwortungsbereich fällt jedoch alles was hinter den Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens ist.
Ob die Westnetz eine Einspeisung in Bestandanlagen zuläßt liegt in deren eigenem Ermessen. Das können sie machen, müssen sie aber nicht. Wenn die sagen, das die Genehmigung für die PV-Anlage nur dann gegeben wird, wenn die Zählerstelle den aktuellen TAB, und dem ganzen Rattenschwanz wie TAR bzw AR-4100 dahinter, entspricht, dann ist das nunmal so. Deswegen kann auch nur ein Elektrofachbetrieb eine PV-Anlage mittels Antrag dem VNB mitgeteilen, denn eine Pirvatperson hat weder den fachlichen noch den normtechnischen Hintergrund.
Manche VNB sind da ziemlich flexibel und lassen auch gerne mal 5 gerade sein. Was denen aber alle gemein ist, ist das sie nicht gerne vom Endkunden darüber belehrten werden wollen, was sie zu tun und zu lassen haben. Deswegen mein Tipp, such das Gespräch.
Hat er nur gelacht und sagte das ist Normal so um bleibt auch so es wird auch keine Straße deswegen auf gemacht.
Wie gesagt, die Versorgungsleitungen in der Strasse die dem VNB gehört, sind und bleiben als TN-C (bis auf wenige Ausnahmen/Gebiete), also 4adrig, das wird sicherlich nicht geändert. Ich würde vermuten das so eine Aussage eher auf ein Missverständnis zurück zu führen ist.
Na, wenn du es sagst
Ich wäre mir da erst dann sicher, wenn ich den genehmigten Antrag der PV-Anlage sowie den neuen Zähler eingebaut hätte. Im übrigen musst du auch nicht den VNB von irgendwas überzeugen, sondern den Elektrofachbetrieb. Denn der hält dafür an erster Stelle seine Kopf für hin