Überspannungsschutz und Potentialausgleich/ Erdung einer Photovoltaik Anlage

Diskutiere Überspannungsschutz und Potentialausgleich/ Erdung einer Photovoltaik Anlage im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen Ich habe meine 8KW PV Anlage zusammen und morgen kommt auch ein Elektriker zwecks Zählerkasten Umbau Antrag Zweiwegezähler. Da...
Die von Jörg vorgeschlagene Messung des spezifischen Erdwiderstands, ist eine m. E. kropfunnötige Fleißaufgabe, wer macht denn die?
Ich, weil mich einfach mal interessiert hat, wie so die Werte von dem Boden hier so so sind. Mich wundert eher deine Aussage, ich bin eher davon ausgegangen, das du ein glühender Verfechter der Messung des Erdausbreitungswiderstandes wärest und dieses gerne in deiner geliebten 18014 verankert gesehen hättest. Wie willst du denn vorab beurteilen, wieviel Erder und wie lang die sein sollen, um brauchbare Werte zu bekommen, wenn man vorher nicht den spezifischen ermittel? Sich hinstellen und mit der Wunschelrute messen oder man haut gleich drei á 9m rein, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist wie bei den Statikern, die selbst in gelben Sand einen WU-Keller einplanen und die Sohle wird ein unterirdisches Brückenbauwerk. Man kann ja nicht wissen! Was nützt dir ein Übergangswiderstand von 0,2Ω an den Schellen, wenn der restliche Wert grottig ist. Und Fundamenterder die nach ein paar Jahren wertemäßig ein Totalausfall sind haben wir sicherlich reichlich in der Republik.
Wer glaubt jetzt noch daran, dass einer der 3 Elektriker beauftragt wird?
….
Es gibt also nur die Möglichkeiten

a) Du lässt Dir von einem Deiner Elektriker, den Du auswürfelst,……..
b) Du nimmst einfach mal einen Rat von Leuten (hier) an, die ganz offensichtlich etwas von der Materie verstehen (erst Recht im "Schwarm" nach Diskussion) und bist dann zumindest ansatzweise so aufgeschlaut, dass Du Deinen Elektrikern die richtigen Fragen stellen kannst und evt. dadurch herausbekommst, wer letzendlich Ahnung hat und seine Sache vernünftig macht.
Oder c) Gleich selber machen! Die da waren haben doch ihre Inkompetenz schon bewiesen. Jeder interessierte Laie hat doch nach 3h Wiki-Studium mehr Fachkompetenzen, als 90% der EFK, die nach ihrer dreijährigen Waldorf-Ausbildung, wo viele außer Schlitzen und Klopfen nichts gelernt haben.
 
Ich, weil mich einfach mal interessiert hat, wie so die Werte von dem Boden hier so so sind. Mich wundert eher deine Aussage, ich bin eher davon ausgegangen, das du ein glühender Verfechter der Messung des Erdausbreitungswiderstandes wärest und dieses gerne in deiner geliebten 18014 verankert gesehen hättest.
Ich glühe hin wieder bei unsinnigen Forenbeiträgen, in meinen offengelegten Einsprüchen zum neuen Normentwurf der DIN 18014 ist nichts derartiges enthalten. Für die Abschaltbedingungen reichen gewöhnlich selbst kleinflächige Fundament- und Ringerder aus. Siehe SV Froese in Elektronet/de, wonach die selbst bei WU-Beton noch erfüllt sein können, daher ist das Gegenteil zutreffend.

Bei undokumentierten Erdungsanlagen sind ergänzende Stützerder prinzipiell sinnvoll. Auch ein davon getrennt zu betrachtender Funktionserder trägt dazu bei, ob er ansonsten mehr bewirkt als der Empfehlung nach Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) nachzukommen, ist offen.

Wie willst du denn vorab beurteilen, wieviel Erder und wie lang die sein sollen, um brauchbare Werte zu bekommen, wenn man vorher nicht den spezifischen ermittel?
Sich hinstellen und mit der Wunschelrute messen oder man haut gleich drei á 9m rein, um auf der sicheren Seite zu sein.
Nichts gegen BSFK die mit Wünscheruten umgehen können und damit beim Setzen von Tiefenerdern Schäden vermeiden.

Nach bisherigen Erfahrungen erscheint es mir zwecklos dich zu fragen welchen Sinn drei 9 m lange Tiefenerder für empfohlene Funktionserdung von Modulrahmen haben sollen. Noch weniger mit welchen Erdern konkret die ominöse "sichere Seite" bei spezifischen Erdwiderständen zu erreichen ist, wenn die beispielsweise mit 100 Ωm oder auch hohen 500 Ωm aufgemessen wurden.

Obwohl ich nicht mit einer sachlichen Antwort rechne, frage ich trotzdem. :p
 
Danke für Eure Antworten.
Ich wollte hier keinen Streit entfachen.
Das mit dem Staberder habe ich verstanden es muss erst gemessen werden, wenn ich die verbaue.


Was ich nur Wissen möchte ob ich den Staberder überhaupt benötige weil der eine Elektriker gesagt hat ich brauche keinen das war der erste und die anderen beiden haben erst nachdem ich die darauf angesprochen habe darauf erstaunt reagiert und für mich kamen die Antworten Unsicher rüber als wenn die darauf keine Antwort hatten und nur einfach was gesagt hatten.
Ich soll das Massekabel zusammen mit dem Solarkabel in den Keller ziehen und dort abschließen sagte der erste und nichts vom Erdspiess der zweite sagte was von Erdspiess.
Und deswegen bin ich total Unsicher was die Kompetenz angeht .
Alle 3 waren für mich nicht so Kompetent
Aber ich muss den einen Elektriker nehmen weil er der einzige war der mit die Sachen im Betrieb nimmt die anderen beiden wollten mir einen neuen Zählerschrank verkaufen für 2-3 tauschend Euro weil kein APZ Feld vorhanden ist und Westnetz dieses Vorschreibt, was auch nicht stimmte. Sagte nur zu den beiden warum der Schrank ist groß hat mehr als genug Platz wo ist denn da die Nachhaltigkeit.
Er muss neu weil Neuabnahme.
Nach einem Telefonat mit Westnetz selber sagte der Fachmann von denen alles Mist das stimmt nicht.
Es gibt einen Bestandsschutz der bleibt bestehen ich brauche keinen neuen Zähler. Das müssten die aber Wissen sagte er. Bei Neubau oder Zählerschrank Tausch ist ein APZ Feld Pflicht und ich habe keinen Neubau bei mir ist nur der Umbau von Einzähler auf Zweizählerbetrieb.
Soviel zum Thema Fachkompetenz der Elektriker und für mich nur Abzocke weil die nur Geld machen wollen.

Mein Haus hat auch keinen Blitzschutz es ist von 1907 Hauptdach ca 10-12m Hoch
Anbau am Haus ist meine überdachte Terrasse mit ca 12m Länge und 5,5m Tiefe die ca 3m hoch ist und aus KVH gebaut wurde mit Schweissbahnen abgedichtet .
Dort sollen die Module drauf.
 
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Auf jeden Fall ist erst mal eine Leitung für den Potentialausgleich zu verlegen, die auf jeden Fall von dem Ort der Module an deine Ausgleichsschiene im Keller geht.

Bis vor einiger Zeit war es nach Norm nicht notwendig die Modulrahmen zu erden, ob sich das mittlerweile geändert hat weiß ich nicht, ich kann dies allerdings zum Schutz vor dem elektrischen Schlag, z.B. bei defekten am Modul, aber nur dringend empfehlen.
Außerdem wird der Überspannungsschutz ein PA benötigen, denn ein PE ist ja nicht vorhanden (IT Netz der Module)
Sobald es allerdings einen entsprechenden PA gibt ist dieser vermascht auf zu bauen und keine "PA Inseln" zu schaffen.
Ansonsten wird es einen natürlichen PA geben über zufällig verbundene und geerdete Teile, unvermeidbar fließende Ausgelichsströme darüber sind immer ein Problem.

Ob man einen PA nochmal vor Ort erdet ist davon erst mal unabhängig, kann bei weiten Strecken nötig sein ist aber immer zu empfehlen.

Unter "Erdspieß" verstehe ich maximal einen Hilfserder für Messungen, so was mit ca 30cm zum eindrehen in das Erdreich.
Ich vermute aber hier ist ein Staberder gemeint, oder? Also einen Rund oder Kreuzerder mit diversen Metern Länge.
 
Pflicht soll es nicht sein vor Ort einen Staberder zu setzen wenn ich es richtig gelesen haben sollte, aber ich möchte natürlich die Anlage Sicher gestalten.

https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/mb_bswsolar_blitzsch.pdf

Habe vorhin nochmal mit dem Elektriker telefoniert, er sagte ich könnte einen Stab vor Ort in den Boden schlagen 1,5m würden reichen wäre aber nicht erforderlich.

Die Frage ist jetzt wie Dick das Kabel sein sollte er meinte 10mm2
Reicht das?
 
Mindestens der gleiche Querschnitt wie die PV Leitung ich würde aber 16mm² verwenden, um den Überspannungsschutz gut funktioneren zu lassen
 
Das mit dem Staberder habe ich verstanden es muss erst gemessen werden, wenn ich die verbaue.
Selbst für die Installation von Blitzschutzsystemen ist die Ermittlung des spezifischen Erdwiderstands nicht zwingend, wichtiger ist ein vollständiger Blitzschutzpotentialausgleich.
Was ich nur Wissen möchte ob ich den Staberder überhaupt benötige ...
Du willst ne ganze Menge mehr wissen, wie es für DIY von elektrotechnischen Laien typisch ist und hast nach meinem Eindruck versucht bei drei Elis Know-How zu saugen.
... weil der eine Elektriker gesagt hat ich brauche keinen das war der erste und die anderen beiden haben erst nachdem ich die darauf angesprochen habe darauf erstaunt reagiert und für mich kamen die Antworten Unsicher rüber als wenn die darauf keine Antwort hatten und nur einfach was gesagt hatten.
Ich soll das Massekabel zusammen mit dem Solarkabel in den Keller ziehen und dort abschließen sagte der erste und nichts vom Erdspiess der zweite sagte was von Erdspiess.
Wer von denen vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen könnte?

Da für die PV-Module nach dich nervender Quelle, dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), eine Funktionserdung nur empfohlen ist, ist auch ein Funktionserder nur Kür und für den ohnehin kein bestimmter Erdausbreitungswiderstand gefordert.

Aber der WR ist selbstverständlich in den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes einzubeziehen und abhängig von dessen Type und Ableitstrom kann auch mehr als nur 6 mm² Cu gefordert sein.

Es gibt einen Bestandsschutz der bleibt bestehen ich brauche keinen neuen Zähler. Das müssten die aber Wissen sagte er. Bei Neubau oder Zählerschrank Tausch ist ein APZ Feld Pflicht und ich habe keinen Neubau bei mir ist nur der Umbau von Einzähler auf Zweizählerbetrieb.
Wenn ein Mitarbeiter eines VNB wider Normen, Anwendungsregeln und FFN-Hinweisen des VDE und ZVEH-Info das so akzeptiert, erübrigt sich die Diskussion ob die Bedingungen für Bestandsschutz vorliegen und der überhaupt geltend gemacht werden kann.

Unlängst wurde hier diskutiert, ob wegen der Installation einer Ladestation u. a. fehlender Überspannungsschutz am Speisepunkt nach DIN VDE 0100-443 und -534 nachzurüsten sei und ob Zählerschränke aus Treppenhäusern zu verlegen oder einzuhausen wären. Da wurde hier auch pauschal "Bestandsschutz" unterstellt. Mein zuständiger VNB-Ansprechpartner, der im Gegensatz zu deinem in den Regelwerken einschließlich Brandschutz sattelfest war, bestätigte die Ansicht eines Fachautors die hier bestritten wurde.

Die Mutation einer Elektroanlage zur Erzeugungsanlage geht noch über die Installation einer Ladestation hinaus. Wenn nicht einmal mehr das eine wesentliche Änderung ist, was dann?
Mein Haus hat auch keinen Blitzschutz es ist von 1907 .
Aus dem Baujahr ist zu schließen, dass es keinen Fundamenterder gibt. Ob nach Ablauf der Übergangsfrist für die Nutzung der Hauswasserleitung ein Gebäudeerder vom Typ A nachgerüstet wurde und ob einer deiner drei Experten die Ablauffrist 01.10.1990 kannte, bleibt rätsehaft.

Gebäudeerder müssen auch ohne metallische Hauswasserleitungen die Abschaltbedingungen erfüllen aber nicht Funktionserder für die Modulrahmen.
 
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Der sagte mir auch das dieser Kasten so Nah wie möglich an den Modulen soll.

Richtig.

Werde diesen Generatoranschlusskasten direkt
am Anbau unter dem Dach montieren so das dieser ca. 3m von den Modulen entfernt ist.

O.k.

Von dort aus wird dann 6mm2 in den Keller zum Wechselrichter gelegt.

DC? Und/oder PA-Leiter?

In dem Generatoranschlusskasten kommt je 2 x Überspannungsschutz Rein und Sicherungshalter mit 15A 1000V Sicherungen.

Hier musst du dich dann aber selbst fragen, wie dein Schutz gegen ÜSP angeordnet wird. Geht die Leitung (DC) vom GAK unter Terassendach dort direkt ins Gebäude? Dann wäre die Ausführung in Hinblick auf den Schutz/Schutzzone ja o.k.

Anbau am Haus ist meine überdachte Terrasse mit ca 12m Länge und 5,5m Tiefe die ca 3m hoch ist und aus KVH gebaut wurde mit Schweissbahnen abgedichtet .

s.o. Leitungsverlauf, Schutzbereiche....In dem Fall (Annahme: Steckdosen auf Terasse werden aus Haus-Verteilung versorgt) wäre kein zus. Erder nötig (eher schädlich), sondern die Montagegestelle sollten über HES an den PA des Hauses angeschlossen werden.
(Allerdings war irgendwo im Thread auch mal von einem fernen Dach die Rede...)
 
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Vielen lieben Dank für die Antwort.

Die beiden Dächer grenzen direkt aneinander . PV Kabel benutze ich 6mm2 habe ich extra bestellt das nennt sich Solarkabel. Ist normales Kabel nur die Ummantelung ist UV Beständig und das lassen die sich bezahlen.
Massekabel würde ich dann 16mm2 nehmen und den Staberder komplett weg lassen und alles ins Haus rein verlegen.
Damals Anfang 2000 wurde die Elektrik im Zählerkasten Keller komplett neu gemacht von einer Elektrofirma mit neuen Zählerschrank von Siemens
Auch die Unterverteilungen in den einzelnen Wohnungen.
Keller ist der Zählerschrank in den Etagen sind Unterverteilungen.
Als wir 2009 das Haus gekauft haben wurde uns mitgeteilt das die Elektrik neu gemacht wurde. Das Haus gehörte eine Wohnungsgesellschaft.
Und laut denen wäre alles mit der Elektrik ok und auch mit Erder.
2009 wurde am Strom nicht viel umgebaut.
Es war vorher ein 5 Familienhaus jetzt 2 Familienhaus.
Im Keller am Zählerschrank sind jetzt nur noch 2 Zähler drin anstatt 5
Es kamen nur zusätzlich dort unten 6 Sicherungen rein für Keller Strom und Garten vorher nur 1 für Kellerlicht und Strom.
Sonst ist der so geblieben.

Wenn soweit alles fertig ist kommt der Elektriker und baut den Schwarzen Zähler aus der wird nicht mehr benötigt.
Oben die Sicherungen werden geändert und da kommt noch ein Fi Schalter dazu

Vielleicht wird auch das rechte Feld
1200 x 400 durch ein Zählerfeld von Hager ersetzt wo ein APZ Feld rein kommt mal schauen
 
Solarkabel unterscheidet sich nicht nur durch die UV Beständigkeit, denn dieses muß zusätzlich auch 1,5kV aushalten und nicht die üblichen 230/400V.
eine UV Beständigkeit weist auch NYY oder NYCWY auf und das ist sogar üblicherweise preiswerter als NYM.
Nenn das nicht Masseleitung, das ist ein Potentialausgleich.
Die Sicherungen im Schrank dürften allerdings teilweise von deutlich vor 2000 sein.
Was ich für den Schrank ebenso vermuten würde.
In einen Siemens Schrank wird niemals ein Feld von Hager rein passen.
 
Danke für die Info
Aber ein Hagerfeld passt in einem Siemens Schrank rein das haben schon welche gemacht.
Habe auch extra nachgemessen ob es passt.
Ja es passt , es kann natürlich sein das man etwas anpassen müsste aber hier mal ein Link von einem der es gemacht hat und es gibt auch andere die das selbe gemacht haben.

hier der Link
Umbau eines 80er-Jahre Zählerschrankes für Elektroauto Wallbox


Endlich kann ich auch mal was hier beitragen und nicht immer nur Schnorren
 
Ohne mich ins Thema Erdung/PA einzumischen, würde ich jedoch was zu der Zählerstelle sagen.

Nach einem Telefonat mit Westnetz selber sagte der Fachmann von denen alles Mist das stimmt nicht.
Es gibt einen Bestandsschutz der bleibt bestehen ich brauche keinen neuen Zähler. Das müssten die aber Wissen sagte er. Bei Neubau oder Zählerschrank Tausch ist ein APZ Feld Pflicht und ich habe keinen Neubau bei mir ist nur der Umbau von Einzähler auf Zweizählerbetrieb.
Soviel zum Thema Fachkompetenz der Elektriker und für mich nur Abzocke weil die nur Geld machen wollen.
Mal davon abgesehen das es sowas wie "Bestandschutz" in elektrischen Anlagen ansich nicht gibt (ist aber ein völlig anderes Thema), würde ich mir die Aussagen von dem Mitarbeiter, bzw von Westnetz, auf alle Fälle schriftlich geben lassen. Nicht das am Ende es heißt "nene, so haben wir das nie gesagt".
Das du einen Eelektrofachbetrieb brauchst, um überhaupt die PV-Anlage anschalten zu dürfen, weißt du ja. Die meisten VNB sehen darin aber eine erhebliche Verändung der elektrischen Anlage, und somit auch den "Zwang" diese nach aktuellen Normen auszuführen, sprich neue Zählerstelle. Deswegen mein Tipp von wegen schriftlich geben lassen, am besten mit Vororttermin wo der Elektrofachbetrieb mit den ausgefüllten Anträgen auch dabei ist. Dann gibt es im Nachgang keine langen Gesichter ^^

Was die Zählerstelle ansich betrifft, nunja ich würde vermuten wollen das im NAR unten keine Sammelschienen sind, sondern noch Hutschienen, ansonsten wäre der SLS mittig und nicht auf Höhe der vorgeprägten Öffnung für Hutschienengeräte. Auch sieht man so auf Anhieb keine blaue Ader nach oben gehen, nur die braunen und eine grün-gelbe. Das kann täuschen, läßt aber vermuten dass die Trennung vom PEN erst oben im AAR oder gar erst in den UV passiert und somit ggf auch die Hauptzuleitung noch 4adrig ist. Wenn man mich spontan fragen würde, wäre mein Tipp zum Installationsdatum auf jeden Fall vor 2000. Kann aber auch täuschen, erkennt man halt nur vor Ort. Somit wäre das schon eine recht betagte Zählerstelle und das würde nochmals für eine Vorortbesichtung und schriftliche Stellungnahme von Westnetz sprechen.

EIne Zählertafel von Hager, zumindest eine aktuelle mit Sammelschienen, bekommst du ohne massive Umbauaktionen auf keinen Fall da rein. In dem Link wird in den Kommentaren ja auch schon davon gesprochen, das es bei dem Verteilerfeld einen 6cm Versatz gibt. Mit Sammelschienen würde das ganze nochmals anderes aussehen und vorallem müssten die vorhandenen EInbaufelder ja auch umgerüstet werden auf Sammelschienen. Dann ist aber am Ende der Austausch die günstigere Wahl.
Was den Einbau, wie im Link beschrieben, von einem Verteilerfeld betrifft, darüber kann man streiten. Ich persönlich würde es eher nicht machen, hätte da aber auch kein Problem damit wenn es jemand machen würde. Vorausgesetzt die Schutzart bleibt erhalten und die nötigen Abdeckungen sind alle wirklich passend, auch und insbesondere die vertikalen.

Ist nur meine Meinung zum Zählerschrank ansich, und halt der Tipp mit der schriftlichen Stellungnahme von Westnetz.

Nachtrag
fehlender Buchstabe ergänzt...
 
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Ich habe es schriftlich es steht so bei denen drin in Ihren Technischen Anschluss Bedingungen Niederspannung

Punkt 4 Umstellung Zweirichtungszähler
Und mit dem ich telefoniert habe sagte auch das habe er schon oft gehört das es Elektrikerfirmen falsch erzählen um was zu verkaufen

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Und das mit den 4 Adern ist auch richtig und braucht auch nichts geändert werden hatte ich auch extra gefragt weil 1 Elektriker sagte das es deswegen Ärger geben könnte und ich vielleicht die Straße aufmachen müsste.
Hat er nur gelacht und sagte das ist Normal so um bleibt auch so es wird auch keine Straße deswegen auf gemacht.
Es ist alles richtig so
 
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ich grätsche nochmal rein :)

Ich habe es schriftlich es steht so bei denen drin in Ihren Technischen Anschluss Bedingungen Niederspannung

Punkt 4 Umstellung Zweirichtungszähler
Hmm, da muss ich sagen : nein, das interpretierst du leider falsch.
Der für dich gültige Punkt, oder sagen wir mal eher der (mut-)maßgebliche Punkt, ist der Punkt 3, denn mit dem Anschluss einer Erzeugungsanlage (PV-Anlage) haben sich die Betriebsbedingungen geändert.

Der Punkt 4 wäre beispielsweise bei einer sogenannten Balkon-PV-Anlage (max. 600W) anwendbar. Aber eher für den sowieso durchzuführenden Umstieg auf sogenannte "moderne Messeinrichtungen". Da der Kostenunterschied ziwschen Ein- und Zweirichtungszähler nur maginal ist, werden in der Regel, und aus Kostengründen, in der Regel Zweirichtungszähler verbaut.

Und das mit den 4 Adern ist auch richtig und braucht auch nichts geändert werden hatte ich auch extra gefragt weil 1 Elektriker sagte das es deswegen Ärger geben könnte und ich vielleicht die Straße aufmachen müsste.
Das ist natürlich Kappes (Unsinn), du musst keine Strasse aufmachen, das ist klar. In deinem Verantwortungsbereich fällt jedoch alles was hinter den Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens ist.

Ob die Westnetz eine Einspeisung in Bestandanlagen zuläßt liegt in deren eigenem Ermessen. Das können sie machen, müssen sie aber nicht. Wenn die sagen, das die Genehmigung für die PV-Anlage nur dann gegeben wird, wenn die Zählerstelle den aktuellen TAB, und dem ganzen Rattenschwanz wie TAR bzw AR-4100 dahinter, entspricht, dann ist das nunmal so. Deswegen kann auch nur ein Elektrofachbetrieb eine PV-Anlage mittels Antrag dem VNB mitgeteilen, denn eine Pirvatperson hat weder den fachlichen noch den normtechnischen Hintergrund.
Manche VNB sind da ziemlich flexibel und lassen auch gerne mal 5 gerade sein. Was denen aber alle gemein ist, ist das sie nicht gerne vom Endkunden darüber belehrten werden wollen, was sie zu tun und zu lassen haben. Deswegen mein Tipp, such das Gespräch.

Hat er nur gelacht und sagte das ist Normal so um bleibt auch so es wird auch keine Straße deswegen auf gemacht.
Wie gesagt, die Versorgungsleitungen in der Strasse die dem VNB gehört, sind und bleiben als TN-C (bis auf wenige Ausnahmen/Gebiete), also 4adrig, das wird sicherlich nicht geändert. Ich würde vermuten das so eine Aussage eher auf ein Missverständnis zurück zu führen ist.

Es ist alles richtig so
Na, wenn du es sagst :)
Ich wäre mir da erst dann sicher, wenn ich den genehmigten Antrag der PV-Anlage sowie den neuen Zähler eingebaut hätte. Im übrigen musst du auch nicht den VNB von irgendwas überzeugen, sondern den Elektrofachbetrieb. Denn der hält dafür an erster Stelle seine Kopf für hin :)
 
Hallo @Octavian1977
irgendwie habe ich ein Problem damit deinem Beitrag gedanklich zu folgen.
Bis vor einiger Zeit war es nach Norm nicht notwendig die Modulrahmen zu erden, ob sich das mittlerweile geändert hat weiß ich nicht, ich kann dies allerdings zum Schutz vor dem elektrischen Schlag, z.B. bei defekten am Modul, aber nur dringend empfehlen.
Versteh ich nicht!
Entweder die Module sind SKI dann gibt es aber einen Schutzleiter und der PA wäre "doppelt gemoppelt". Oder sie sind SKII dann sind aber gefährliche Schlüsse durch die Bauart erst mal ausgeschlossen.
Noch dazu schreibst du:
(IT Netz der Module)
Als vom Umfang kleines IT-Netz, was man dann wohl eher als Schutztrennung betrachten kann, passiert da doch auch nichts sicherheitstechnisch spannendes, Erdung hin oder her.
Selbst die Norm scheint das so zu sehen:
Im Beiblatt wird eine Funktionserdung (Farbkennung nicht grün-gelb) mit mind. 6 mm² Cu empfohlen
Wenn da Schutz gegen den elektrischen Schlag gemeint wäre würde doch wohl auf einem grün-gelben Schutz(erdungs)leiter bestanden werden.
Wofür die Funktionserdung überhaupt gut sein soll habe ich noch nicht so richtig raus.
Als "mini-Blitzschutzmaßnahme" in Analogie zu Antennen scheint es nicht gedacht zu sein. Sonst wäre der Querschnitt größer.

Auf jeden Fall ist erst mal eine Leitung für den Potentialausgleich zu verlegen, die auf jeden Fall von dem Ort der Module an deine Ausgleichsschiene im Keller geht.
Was soll das bringen wenn die Funktion noch nicht klar ist?
EDIT: Zitate verbessert.
 
Wenn da Schutz gegen den elektrischen Schlag gemeint wäre würde doch wohl auf einem grün-gelben Schutz(erdungs)leiter bestanden werden.
Jedenfalls in Deutschland und der Schweiz ist die Mehrheit der Experten der Ansicht, dass SK-2-Gehäuse nicht in den Schutz-PA einbezogen gehören.

Wofür die Funktionserdung überhaupt gut sein soll habe ich noch nicht so richtig raus.
Als "mini-Blitzschutzmaßnahme" in Analogie zu Antennen scheint es nicht gedacht zu sein. Sonst wäre der Querschnitt größer.
Jeder Draht hat eine bestimmte Dauer- und Kurzschlussstromtragfähigkeit. Über die Blitzstromtragfähigkeit täuschen sich die meisten, sofern die Klemmen dafür taugen erreichen 6 mm² Kupferdrähte bei einem Direkteinschlag ihren Schmelzpunkt erst über 100 kA, also dem 4-fachen eines Medianblitzes in Deutschland.

In der Schweiz sind Funktionserdungen nicht empfohlen aber bei trafolosen Wechselrichtern gefordert. Trotz intensiver Recherche konnte ich bislang keinen Unfall wegen statischer Aufladung bei trafolosen WR oder früher üblichen Dünnschichtmodulen finden, weshalb ich die als Mythos einstufe. Aber es gibt ja auch Gegenmeinungen, siehe ÖVE, wo 16 mm² Cu und grün-gelbe Farbkennung obligatorisch sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen lieben Dank für Eure rege Anteilnahme, aber Ihr macht meinen Kopf kaputt

das alles immer so kompliziert sein muss, es sollte mal sowas in Plug n Play geben

Also meine Module sind Trina Vertex S komplett 20 Module also 8KW

https://static.trinasolar.com/sites/default/files/DE_Datasheet_VertexS_DE09.08_2021_A.pdf

Modulhalter sind aus Aluminium und von Schletter

https://schletter-group.com/download/rapid-16/?wpdmdl=3711&refresh=625702b76c3be1649869495

Habe das so gelesen

Welche Empfehlungen leiten sich daraus ab?

  • Die Gestelle von PV-Anlagen müssen aus Sicherheitsgründen immer mit einem Schutzpotentialausgleich bzw. einer Schutzerdung direkt an die Haupterdungsschiene des Gebäudes angeschlossen und dadurch geerdet werden. Besteht die Anlage aus mehreren Teilen oder sind die Schienen des Gestells nicht alle dauerhaft leitfähig miteinander verbunden, so gilt dies auch für alle Einzelteile. Die Verbindung von Gestellteilen untereinander stellt einen konstruktiven örtlichen Potenzialausgleich dar.
  • Es ist empfehlenswert, die Schutzpotentialausgleichsleitungen in grün-gelb auszuführen. Es stellt jedoch keinen Mangel dar, wenn sie nicht grün-gelb ausgeführt sind.
  • An den konstruktiven, örtlichen Potentialausgleich sind keine Anforderungen an die Farbkennzeichnung gegeben. Auch blanke Leiter (z.B. Alu) können verwendet werden.
  • Als Querschnitt sowohl der Schutzpotentialausgleichsleitungen als auch des konstruktiven, örtlichen Potenzialausgleichs sind mindestens 6 mm2 Kupfer gefordert. Wie sich aber unter Berücksichtigung der Empfehlungen beim Abschnitt Blitzschutz zeigen wird, sind 16 mm2 Kupfer (oder leitwertgleich) sehr empfehlenswert.
 
Hmm, da muss ich sagen : nein, das interpretierst du leider falsch.
Der für dich gültige Punkt, oder sagen wir mal eher der (mut-)maßgebliche Punkt, ist der Punkt 3, denn mit dem Anschluss einer Erzeugungsanlage (PV-Anlage) haben sich die Betriebsbedingungen geändert.
Ja stimmt wo Du es jetzt sagst kommt es mir wieder zurück ins Gedächtnis er hatte auch Punkt 4 gesagt. War ein Fehler meinerseits. Danke für Deine Korrektur
 
Habe das so gelesen ....
Das Internet vergisst nichts!

Das Zitat stammt aus der Sonnenernergie 2011-5 und hat besonders viele Eigenleister wie dich aber auch Solarteure ohne Normenzugriff reichlichst irritiert, weil die meisten den langen Artikel nicht ganz lesen (siehe Zitat unten).

Dem Autor Björn Hemman hat m. E. die Sprachregelung des damals bereits 4 Jahre alten Merkblatts für PV-Installateure nicht gepasst. Sein Artikel wird erst zum Ende mit dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2014-06 und der aktuellen DIN VDE 0100-712:2016-10 normkonform .

Wer den Artikel ganz liest, kann die Diskrepanzen der Aussagen nicht übersehen:
Björn Hemman schrieb:
Die Mindestquerschnitte hängen von der Art des Blitzschutzsystems ab. Dazu kommt, dass es in der Blitzschutznorm einen Pfad im Flussdiagramm gibt, bei dem die „Funktionserdung“ nur empfohlen und nicht vorgeschrieben ist. Mit einer Gestell-Erdung unter Verwendung einer 16 mm2 Kupfer- (25 mm2 Aluminium-) Leitung als einer All-In-One-Lösung zur Funktionserdung, zum Blitzschutz-Potentialausgleich und zum Schutzpotentialausgleich ist man aber immer auf der sicheren Seite. Man muss nicht für jede Anlage eine aufwändige Fallunterscheidung vornehmen.
Fallentscheidungen sind zwischen Gebäuden mit oder ohne Blitzschutzsystem zu treffen sowie mit LPS danach, ob die erforderlichen Trennungsabstände eingehalten sind und daraus ergibt sich ob der Leiterquerschnitt mind. 6 oder 16 mm² Cu betragen muss. Das ist mit "Art" des Blitzschutzsystems gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen lieben Dank an Alle

jetzt mache ich es so nachdem Ihr mir alle geholfen habt und den richtigen Pfad gebracht habt.

Ich hoffe Ihr seid damit Zufrieden:

PV Module auf den Dächern , die Modulträgerschienen werden alle geerdet.
Von den Modulen je 2 x 6mm2 Solarkabel unter dem Anbaudach zum Generatoranschlusskasten und auch das 16mm2 Kabel für Potientialausgleich zur Sammelschiene im Kasten.
Dann im Generatoranschlusskasten je 2x Überspannungsschutz und Sicherungshalter mit 15A / 1000V Sicherungen.
Dann die 5 Kabel ( 4 x Solarkabel und 1 x 16mm2 Potentialausgleichskabel) ins Haus /Keller ziehen.
Die 4 Solarkabel in den Wechselrichter und das 16mm2 zur Potentialausgleichschiene legen und anschließen.
dann soll ich schonmal 6mm2 vom Wechselrichter zum Zählerschrank ziehen für den Elektriker zwecks Anschluss an mein Zählerschrank.

Ich hoffe ich habe es so richtig verstanden.

Möchte mich nochmals recht herzlich bei allen bedanken und auch für Eure Geduld.
Falls ich jemand verletzt oder Beleidigt haben sollte , war dieses nicht mit Absicht und dafür entschuldige ich mich erst Recht. Einzige Kritik die ich habe Ihr solltet etwas mehr Geduld an solche Laien für mich haben die das Geld nicht zum Fenster raus werfen wollen oder können, denn die Zeiten werden immer Härter.
 
Thema: Überspannungsschutz und Potentialausgleich/ Erdung einer Photovoltaik Anlage

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