Sicheres Laden eines e-PKW

Diskutiere Sicheres Laden eines e-PKW im Forum E-Mobilität im Bereich DIVERSES - Hallo liebe Anwender des E-Forums, eins vorweg, ich bin ein absoluter e-Laie. Bitte freundlichst um Eure fachliche Beurteilung + Rückmeldung zu...
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Michael71394

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Hallo liebe Anwender des E-Forums,

eins vorweg, ich bin ein absoluter e-Laie.
Bitte freundlichst um Eure fachliche Beurteilung + Rückmeldung zu o.g. Thema. Was muss ich tun, um ein sicheres Laden zu gewährleisten. Eine wallbox möchte ich nicht installieren, dies ist mir zu teuer bzw. ich bin Mieter.

Dazu möchte ich folgendes tun:

1. Eine normale Schuko-Steckdose ersetzen in eine sog. Lade-Steckdose.
Bitte um Empfehlung welches Produkt sinnvoll ist?
2. Ein ICCB-Stecker M2 für eine normale Haushaltssteckdose wird bei PKW-Kauf mitgeliefert
3. Strom-Leitung von der neuen Lade-Steckdose zum Stromzähler.
Was gibt es da zu beachten? z.B. Kabelquerschnitt etc...?
4. Was ist noch zwingend notwendig?
Bitte um Eure Hinweise und Tipps!

Vielen herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!:)

Mit freundlichen Grüßen
Michael
 
Hallo @Michael71394, Was zusätzlich noch erforderlich ist, hängt von dem gewählten "PKW" ab (z.B. FI Typ EV). Jeder Hersteller hat seine eigenen Vorschriften. Also, was willst du laden?
Der Leitungsquerschnitt ist entscheidend von der Länge abhängig.
 
Ohne Wallbox wären als Steckdosen die CEE typen bis 16A geeignet.
Trotzdem ist dafür ein spezieller FI erforderlich, mindestens ein Typ EV, besser ein Typ B FI.
Installation durch den Elektrofachmann.

Lademöglichkeiten zwischen 3,6 und 12kW sind dem netzbetreiber an zu geben, ab 12kW muß dieser vom Netzbetreiber genehmigt werden.
 
Hallo Werner, hallo Octavian,

vielen Dank für Euer schnelles und qualifiziertes feedback!!!
Ich möchte einen Dacia spring laden.
Länge/Leitungsquerschnitt? Von der Lade-dose bis zum Stromzähler/Verteiler sind es 5 Meter.

Nochmals dankeschön und schöne Grüße
Michael
 
2. Ein ICCB-Stecker M2 für eine normale Haushaltssteckdose wird bei PKW-Kauf mitgeliefert
Was? So’n Teil lässt sich an der normalen Steckdose laden? Oder handelt es sich beim Dacia Spring um ein Kleinkraftrad mit reduzierter Leistung?
 
Warum sollte das nicht gehen?
Dauert halt entsprechend lang.
Bei einer 50kWh Batterie eben ca 20 Stunden und länger
 
1. Eine normale Schuko-Steckdose ersetzen in eine sog. Lade-Steckdose.
Bitte um Empfehlung welches Produkt sinnvoll ist?
Hallo,
Dein neuer Dacia Spring kann einphasig bis zu 6,6 kW laden. Hast Du das DC-Laden 30 kW dazugekauft? Da Du keine Wallbox möchtest, würde ich Dir nur die GreenUp-Schukosteckdose für 16 A Dauerbetrieb empfehlen. Dazu einen GreenUp-Ladeziegel von Renault (bis zu 16 A Dauerstrom). Die Leitung 5 m zur Steckdose muss mit 2,5 mm² verkabelt werden. In die Verteilung gehört dann ein FI/LS 2pol. Typ A (wenn im Ladeziegel eine 6 mA DC-Fehlerstromerkennung verbaut ist) mit einpoligem C16A-LS-Schalter und ausgelegt für 10 kA.

2. Ein ICCB-Stecker M2 für eine normale Haushaltssteckdose wird bei PKW-Kauf mitgeliefert
Hersteller, Typ und max. Ampere? Achte auf 16 A Dauerstrom! Wenn keine 16 A möglich sind, zielgerichtet nach einem GreenUp-Ladeziegel fragen.

3. Strom-Leitung von der neuen Lade-Steckdose zum Stromzähler.
2,5 mm² ist der Mindestquerschnitt für die GreenUp-Steckdose 16 A.

Was gibt es da zu beachten?
Diese Steckdose für ein eAuto muss bei Deinem Energieversorger mit dem "Datenblatt für Ladeeinrichtungen" angezeigt werden.

4. Was ist noch zwingend notwendig?
Der FI/LS für die Verteilung. Dieser kann durch einen Eli im AAR (anlagenseitiger Anschlussraum) installiert werde.
 
Lademöglichkeiten zwischen 3,6 und 12kW sind dem netzbetreiber an zu geben, ab 12kW muß dieser vom Netzbetreiber genehmigt werden.

Diese Info (ab 3,6 kVA) kommt aus der AR 4100 und ist ein Wunsch vom VDE. Übergeordnet ist die NAV ... von Dir sogar verlinkt. Dort schau bitte in den §19 (2)!!
Das ist seit 2019 die Grundlage für die Anzeige / Genehmigung beim VNB! Allerdings gibt es davon auch abweichende Vorgaben, z.B. Heidelberg ... Genehmigung ab 10 kVA erforderlich.
 
Das ist kein Wunsch des VDE sondern eine Forderung der Netzbetreiber, welche dann in die AR-N eingeflossen ist.
Diese Grenzen sind schon länger in den jeweiligen TAB vorhanden.
 
Diese Grenzen sind schon länger in den jeweiligen TAB vorhanden.
Die Rangfolge, wie oben geschrieben gilt! Wann hast Du das letzte Mal in die TABs geschaut? Die TABs (Ausgaben 2019 / 2020), womit ich meist unterwegs bin, sind die der Landesgruppen Norddeutschland, Berlin / Brandenburg und der edis. Dort gelten wie in der NAV festgelegt ... < 12 kVA und > 12 kVA. Das ist der aktuelle Stand der grösseren VNBs. Es gibt Stadtwerke, die erst die letzten ca. 2,5 Jahre mit E-Mobility begonnen haben, die haben sich erst auch nur an die Vorgaben der AR 4100 gehalten, bis sie auf die übergeordnete NAV aufmerksam wurden. Die Zukunft wird zeigen, wie AR 4100 oder NAV angepasst werden.
...und Tschüss
 
Zuletzt bearbeitet:
...als Mieter würde ich an der Stelle des TE zuallererst einmal mit dem Vermieter reden.

Also, wäre das mein Mieter... und selbiger würde da das Basteln anfangen, hätte er ein Problem, das deutlich unangenehmer wäre, als die fehlende Lademöglichkeit...;)

Vermieter dürfen auch bei vom Mietern vorgenommenen Ein-/Um-/was-auch-immer-bauten zurecht auf eine fachgerechte Umsetzung bestehen. Der "absolute e-Laie" zählt da aus meiner Sicht nicht dazu.
 
Thema: Sicheres Laden eines e-PKW

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