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Michelle

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Hallo kann man sich irgendwo Normen durchlesen ?
Ich bräuchte die din 18015-1
 
Oder halt kaufen. Diese spezielle kostet glaub ich irgendwas um die 90 Euro einzeln.
 
Also kann man sich außer kaufen oder einschulungen machen nicht auf dem neuesten stand halten?
oder was kann ich sonst dafür tun das ich auf aktuellem stand bin
 
Siehe #5. Es gibt Stellen, wo du die Normen einsehen kannst. Nicht mit nach Hause nehmen, aber lesen und im besten Fall auch verinnerlichen und dir den Inhalt merken. Und das völlig kostenfrei, abgesehen von der Anreise
 
Für den aktuellen Stand ist Dein Arbeitgeber zuständig.
Der hat die für deine Arbeit gültigen Normen dir zur Verfügung zu stellen.

An sich kostet ein VDE Abo in Etwa jedes Jahr 200-500€ je nach dem wie viele neue Normen herauskommen.
 
Eigentlich eine Frechheit.
In Österreich ist die Anwendung der ÖVE/ÖNORM und dergleichen im Elektrotechnikgesetz verpflichtend vorgeschrieben, und damit wie alle Gesetzestexte und darauf basierenden Verordnungen, Normen frei erhältlich.
 
sehe ich auch so.
Unser dämlicher Staat ist nur leider in vielen Dingen der Meinung es ist besser wenn man alles mögliche privatisiert.
Der private VDE benötigt natürlich Geld für seine Arbeit und kann damit Normen nicht verschenken.
 
Eigentlich eine Frechheit.
In Österreich ist die Anwendung der ÖVE/ÖNORM und dergleichen im Elektrotechnikgesetz verpflichtend vorgeschrieben, und damit wie alle Gesetzestexte und darauf basierenden Verordnungen, Normen frei erhältlich.

wo sind die frei erhältlich das wäre mir neu
 
Das ist ja der Krebsschaden in Deutschland . Das die Normen von einem privaten Verein herausgegeben werden und nicht frei zugänglich sind. Auf der anderen Seite wird aber in Gesetzen darauf verwiesen. Der Staat braucht nur die VDE-Normen in den Rang von Verordnungen zu erheben . Das kann er aber nicht, da das ein Eingriff in das Eigentum des Verbandes darstellt. Und der VDE verdient damit ordentlich . Diese Verdienstquelle fällt dann natürlich flach.
 
Auch wenn du das für Unsinn hältst so ist es doch keiner ! Den Normen haben für sich allein keinerlei Rechtskraft. Verordnungen sind aber im Gegensatz zu Normen Rechtsverbindlich. Normen erlangen erst durch Verträge über diese Rechtskraft. Weil sie dann Bestandteil des Vertrages sind.
 
Mein lieber @Pumukel , das Ganze haben wir doch schonmal durch. Das was du in Beitrag #16 schreibst ist richtig, das habe ich, und auch sonst keiner je bestritten.

Nochmals, quasi zum mitmeiseln (;)) , deine Aussage "Der Staat braucht nur die VDE-Norm in den Rang von Verordnungen zu heben" ist Unsinn, und zwar kompletter, Punkt aus Ende.

Erstmal gibt es keine Ränge bei Gesetzen und Verordungen, auch nicht innerhalb der selben, Punkt.
Der Staat kann auch nicht einfach irgendwas zu einer Verordnung machen, wie es ihm beliebt, Punkt.
Jede erlassene Verordnung fusst auf einer gesetzlichen Grundlage, Punkt.

Ein Gesetz wird von dem Paralament (Legislative) erlassen, eine Verordnung von einer Verwaltung (Exekutive). Kleines Beispiel, die Strassenverkehrsordnung StVO. Erlassen wird diese vom Bundesverkehrsministerium, die Rechtsgundlage ist das Strassenverkehrsgesetz StVG.

Um nun die VDE-Normen als Verordnung, genauer als Rechtsverordnung, überhaupt machen zu können, muss dazu erstmal eine Verwaltung exisieren die diese überhaupt heraus gibt. Weiterhin muss eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen werden, also ein passendes Gesetz verabschiedet werden. Also nix mit einfach mal so "...in den Rang haben..."
Diese Verwaltung muss dann auch entsprechend diese Verordnung pflegen, aktualisieren und bereinigen. Da aber in keinen mir bekannten Land die Regierungen/Verwaltungen selbst die Normen und Standards festlegen, wird das auch nicht in Deutschland passieren. Es hat ja einen Hintergrund warum es zb. die IEC oder ähnliche internationale Normen und Standard gibt.
Das Problem mit der Veröffentlichung von DIN-Nomen, worunter auch die VDE-Normen fallen, hat rein was damit zu tun, das es zum einen um richtig viel Geld geht. Zum anderen geht es um Urheberrecht und dieTatsache das bei uns zwar etwas allgemein gültig sein kann, aber dadurch das Urheberrecht nicht aufgehoben werden kann, egal von welcher Seite auch immer.

Kurzum, einfach mal ein wenig informieren, statt immer nur Stammtischparolen, dazu noch falsche, zu wiederholen :)
 
Da bist du auf dem Holzweg ! Grundlage sind das Energiewirtschaftsgesetz und darauf beruhend die Netzanschlussverordnung. Zusätzlich gibt es noch Verordnungen der Versicherer zb die DGUV .
Weiter Normen werden in Deutschland von privatrechtlichen Organisationen zb dem DIN und dem VDE erarbeitet. Sie haben für sich und das ist eindeutig nur empfehlenden Charakter. Und nun zum wichtigsten Punkt Gesetze und Verordnungen sind frei und unentgeltlich für jedermann zugänglich und auch für sich selbst rechtsverbindlich. Beispiel hierfür die Straßenverkehrsordnung. Normen können das sein müssen es aber nicht.
So und wenn ich mich über die allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren will auf die sich das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschlussverordnung beziehen muss ich die Normen kennen . Das ist aber nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Da diese Normen eben Kostenpflichtig sind. Jede beliebige Verordnung kannst du frei und kostenlos einsehen und auch zitieren. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz kann in diesem auch festgelegt werden das die VDE -Normen in den Rang einer Verordnung erhoben werden.
Die rechtliche Grundlage besteht also. Nur dem Steht das Grundgesetz entgegen und zwar der Schutz des Eigentums. Ja und auch Normen sind Eigentum. Und wer sich Artikel 14 des GG und den Absatz 2 mal genauer anschaut sieht da die Möglichkeit das eben diese Normen auch durch den Gesetzgeber in den Rang einer Verordnung erhoben werden können .
Das dies in anderen Ländern möglich ist zeigt zb Österreich. Dort sind ÖVE -Normen rechtsverbindlich
Beispiel die ÖVE E 8101 ist frei zugänglich und auch Kostenlos .
 
ohje, da werd ich mir was vom guten @karo28 anhören müssen ^^

also....
Da bist du auf dem Holzweg !
Äh, nein

Grundlage sind das Energiewirtschaftsgesetz und darauf beruhend die Netzanschlussverordnung.
Öhm, und was genau willst du damit nun sagen? Also, auf was beziehst du den Satz?

Zusätzlich gibt es noch Verordnungen der Versicherer zb die DGUV .
Also der DGUV ist als erstes mal ein privatrechlicher Verein, genauer der Verein der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Ja, die haben gemäß §14 ff SGB VII einen vom Gesetzgeber ausgelobten Auftrag. Und nein, die erlassen keine Verordnungen, sondern Regelwwerke und Vorschiften, die jeweils abgegrenzt wirksam sind.

Weiter Normen werden in Deutschland von privatrechtlichen Organisationen zb dem DIN und dem VDE erarbeitet. Sie haben für sich und das ist eindeutig nur empfehlenden Charakter.
Ähm, ja hab ich was anderes geschrieben? Oder ist das nur ein Füllsatz :confused:

Und nun zum wichtigsten Punkt Gesetze und Verordnungen sind frei und unentgeltlich für jedermann zugänglich und auch für sich selbst rechtsverbindlich. Beispiel hierfür die Straßenverkehrsordnung.
Öhm, und was soll das nun aussaagen? Einfach deine freie Wiederholung des von mir geschreibenen?:confused:

Normen können das sein müssen es aber nicht.
Nein, Normen können das per se nicht. Die Umsetzung einer Norm ist keine Pflicht, sondern spiegelt (zumindest sollte es) nur die anerkannten Regeln der Technik wieder, nicht mehr und nicht weniger.

Ich liebe es wenn deine Sätze genau so beginnen :D

So und wenn ich mich über die allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren will auf die sich das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschlussverordnung beziehen muss ich die Normen kennen .
Ja, ist richtig, hat aber mit der Diskussionsgrundlage "in den Rang einer Verordnung heben" nix zu tun.

Das ist aber nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Da diese Normen eben Kostenpflichtig sind.
Du musst den Inhalt auch nicht kennen, den nach besagten Gesetz darfst du, als nicht berechtigte Person, rechtlich erstmal nix am Niederspannungsnetz machen. Wozu musst du was wissen, was du eh nicht machen darfst. Natürlich darfst du, wenn du wissenbegierig bist, über die bekannten Auslagestellen dein WIssensdurst stillen.
Sowas ist auch gelebte Praxis, Thema Tarifverträge. Faktisch hast du nur als Mitglied einer Gewerkschaft, nämlich der Gewerkschaft die den Tarifvertrag aushandelt, die freie Einsicht in diesen. Ein Aussenstehender hat nicht das Recht drauf, und bei vielen Gewerkschaften werden diese Tarifverträge im Detail auch nicht veröffentlich. Allerdings kann auch ein Aussenstehender im allgmeinen, in den Geschäftsräumen der Gewerkschaften diese auch einsehen.

Jede beliebige Verordnung kannst du frei und kostenlos einsehen und auch zitieren.
Nunja, das ist nunmal so wenn der "Staat" Regeln aufstellt, die darf jeder einsehen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz kann in diesem auch festgelegt werden das die VDE -Normen in den Rang einer Verordnung erhoben werden.
oh man...

NEIN

Was soll denn da drin stehen, " §xy Absatz 1 Die VDE-Normenreihe eine nun eine Verordnung." oder was? Lesen, denken, dann erst schreiben...hilf ungemein.

Die rechtliche Grundlage besteht also
Bitte genauen Paragraph im EnWG angeben, also die gesetzliche Grundlage von der du sprichst. Ok, wird von dir nur wieder eine Antwort kommen wie "So und Nachts ist es auch kälter als draussen! " :confused:

Nur dem Steht das Grundgesetz entgegen und zwar der Schutz des Eigentums. Ja und auch Normen sind Eigentum.
Ok, was steht im welchen Gegensatz zu, was auch immer "der Schutz des Eigentums" ist.
Hab ich bestritten das Normen nicht dem Urheberrecht unterliegen? :confused:

Und wer sich Artikel 14 des GG und den Absatz 2 mal genauer anschaut sieht da die Möglichkeit das eben diese Normen auch durch den Gesetzgeber in den Rang einer Verordnung erhoben werden können .
Ohha, jetzt wird das Grundgesetz rausgekramt...es wird ja immer besser :D
also was steht denn da genau, im Artikel 14 Absatz 2
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Gut, ein Satz vorher hast du geschrieben, das Grundgesetz steht dem entgegen, genauer "...und zwar der Schutz des Eigentums...". Und jetzt schreibst du, das Grundgesetz ergibt die Möglichkeit....häää :confused:

Sag mal liest du eigendlich deine Texte vor dem Absenden nochmal durch? Also nicht wegen Rechtschreibfehler oder so, aber auf inhaltliche Konsistenz? o_O

Aber egal, was mich aber brennend interessiert ist, wie der Absatz 2 die Grundlage dafür ist das Normen zu Verordnungen "gehoben" werden können? Normen haben im allgemeinen mal so gar nix mit Eigentum zu tun.

Das dies in anderen Ländern möglich ist zeigt zb Österreich. Dort sind ÖVE -Normen rechtsverbindlich
Beispiel die ÖVE E 8101 ist frei zugänglich und auch Kostenlos .
Da ich nicht in Österreich lebe und somit auch mit der entsprechender Gesetzgebung nicht vertaut bin, kann ich dazu leider nichts sagen.
Das Österreich jedoch in manchen Bereichen aber dem hochtechnisiertem Deutschland um Welten voraus ist, ja das kann ich bestätigen :cool:
 
Du willst oder kannst den rechtlichen Unterschied zwischen einer Norm und einer Verordnung nicht Verstehen. Das ist dein Problem. Um es noch mal klar zu sagen eine Verordnung ist rechtsverbindlich und weil sie das ist auch frei zugänglich . Eine Norm ist für sich das Papier auf dem sie gedruckt ist rechtlich nichts wert ! Sie erlangt Rechtsverbindlichkeit nur über den Umweg von Verträgen als deren Bestandteil.
Nachtrag : auch in dem Punkt Eigentum bist du auf dem Holzweg. Auch geistiges Eigentum ist Eigentum.
 
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