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Michelle
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Hallo kann man sich irgendwo Normen durchlesen ?
Ich bräuchte die din 18015-1
Ich bräuchte die din 18015-1
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DIN Normen sind kostenpflichtig.
irgendwas um die 90 Euro einzeln.
Eigentlich eine Frechheit.
In Österreich ist die Anwendung der ÖVE/ÖNORM und dergleichen im Elektrotechnikgesetz verpflichtend vorgeschrieben, und damit wie alle Gesetzestexte und darauf basierenden Verordnungen, Normen frei erhältlich.
Ne, nicht schon wieder der Unsinn!Der Staat braucht nur die VDE-Normen in den Rang von Verordnungen zu erheben .
Äh, neinDa bist du auf dem Holzweg !
Öhm, und was genau willst du damit nun sagen? Also, auf was beziehst du den Satz?Grundlage sind das Energiewirtschaftsgesetz und darauf beruhend die Netzanschlussverordnung.
Also der DGUV ist als erstes mal ein privatrechlicher Verein, genauer der Verein der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Ja, die haben gemäß §14 ff SGB VII einen vom Gesetzgeber ausgelobten Auftrag. Und nein, die erlassen keine Verordnungen, sondern Regelwwerke und Vorschiften, die jeweils abgegrenzt wirksam sind.Zusätzlich gibt es noch Verordnungen der Versicherer zb die DGUV .
Ähm, ja hab ich was anderes geschrieben? Oder ist das nur ein FüllsatzWeiter Normen werden in Deutschland von privatrechtlichen Organisationen zb dem DIN und dem VDE erarbeitet. Sie haben für sich und das ist eindeutig nur empfehlenden Charakter.
Öhm, und was soll das nun aussaagen? Einfach deine freie Wiederholung des von mir geschreibenen?Und nun zum wichtigsten Punkt Gesetze und Verordnungen sind frei und unentgeltlich für jedermann zugänglich und auch für sich selbst rechtsverbindlich. Beispiel hierfür die Straßenverkehrsordnung.
Nein, Normen können das per se nicht. Die Umsetzung einer Norm ist keine Pflicht, sondern spiegelt (zumindest sollte es) nur die anerkannten Regeln der Technik wieder, nicht mehr und nicht weniger.Normen können das sein müssen es aber nicht.
Ich liebe es wenn deine Sätze genau so beginnenSo und
Ja, ist richtig, hat aber mit der Diskussionsgrundlage "in den Rang einer Verordnung heben" nix zu tun.So und wenn ich mich über die allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren will auf die sich das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschlussverordnung beziehen muss ich die Normen kennen .
Du musst den Inhalt auch nicht kennen, den nach besagten Gesetz darfst du, als nicht berechtigte Person, rechtlich erstmal nix am Niederspannungsnetz machen. Wozu musst du was wissen, was du eh nicht machen darfst. Natürlich darfst du, wenn du wissenbegierig bist, über die bekannten Auslagestellen dein WIssensdurst stillen.Das ist aber nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Da diese Normen eben Kostenpflichtig sind.
Nunja, das ist nunmal so wenn der "Staat" Regeln aufstellt, die darf jeder einsehen.Jede beliebige Verordnung kannst du frei und kostenlos einsehen und auch zitieren.
oh man...Nach dem Energiewirtschaftsgesetz kann in diesem auch festgelegt werden das die VDE -Normen in den Rang einer Verordnung erhoben werden.
Bitte genauen Paragraph im EnWG angeben, also die gesetzliche Grundlage von der du sprichst. Ok, wird von dir nur wieder eine Antwort kommen wie "So und Nachts ist es auch kälter als draussen! "Die rechtliche Grundlage besteht also
Ok, was steht im welchen Gegensatz zu, was auch immer "der Schutz des Eigentums" ist.Nur dem Steht das Grundgesetz entgegen und zwar der Schutz des Eigentums. Ja und auch Normen sind Eigentum.
Ohha, jetzt wird das Grundgesetz rausgekramt...es wird ja immer besserUnd wer sich Artikel 14 des GG und den Absatz 2 mal genauer anschaut sieht da die Möglichkeit das eben diese Normen auch durch den Gesetzgeber in den Rang einer Verordnung erhoben werden können .
Gut, ein Satz vorher hast du geschrieben, das Grundgesetz steht dem entgegen, genauer "...und zwar der Schutz des Eigentums...". Und jetzt schreibst du, das Grundgesetz ergibt die Möglichkeit....häää(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Da ich nicht in Österreich lebe und somit auch mit der entsprechender Gesetzgebung nicht vertaut bin, kann ich dazu leider nichts sagen.Das dies in anderen Ländern möglich ist zeigt zb Österreich. Dort sind ÖVE -Normen rechtsverbindlich
Beispiel die ÖVE E 8101 ist frei zugänglich und auch Kostenlos .