Haftung/Befähigungen

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Michelle

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Hallo
wo kann man nachfragen welche Installationen man als Betriebselektriker (nicht in einem eingetragenen Installationsunternehmen) machen darf, für welche Bereiche er genau zuständig ist bzw. wie es mit der Haftung aussieht.
 
Egal ob du in einer Firma arbeitest oder privat, du stehst zuerst vor dem Richter also haftest du erst mal selbst für dein Handeln . Erst danach greift die Haftung des Arbeitgebers.
 
wo kann man nachfragen welche Installationen man als Betriebselektriker (nicht in einem eingetragenen Installationsunternehmen) machen darf, für welche Bereiche er genau zuständig ist bzw. wie es mit der Haftung aussieht.

Das Stichwort ist hier wohl Organisationsverantwortung, heisst, dein Unternehmen muss intern festlegen, wer welche Zuständigkeiten hat und bekommt. Federführend dabei sollte eine VEFK im Unternehmen sein.
 
Abseits davon bedeutet eingetragenes Unternehmen, dass dieses Unternehmen bei einem Energieversorger als Installateur eingetragen ist.

Dieses Unternehmen darf dann auch im Vorzählerbereich Anlagen errichten und verändern.


Um überhaupt an irgendwelchen Anlagen arbeiten zu dürfen, muss es bei euch im Betrieb einen Elektromeister geben.
Dieser kann dann auch sagen wer was machen darf bzw. soll.


Ein reiner Gesellenbrief berechtigt nicht ohne weiteres dazu selbstständig an elektrischen Anlagen zu arbeiten!
 
Das Stichwort ist hier wohl Organisationsverantwortung, heisst, dein Unternehmen muss intern festlegen, wer welche Zuständigkeiten hat und bekommt. Federführend dabei sollte eine VEFK im Unternehmen sein.

was ist eine VEFK?

Abseits davon bedeutet eingetragenes Unternehmen, dass dieses Unternehmen bei einem Energieversorger als Installateur eingetragen ist.

Dieses Unternehmen darf dann auch im Vorzählerbereich Anlagen errichten und verändern.


Um überhaupt an irgendwelchen Anlagen arbeiten zu dürfen, muss es bei euch im Betrieb einen Elektromeister geben.
Dieser kann dann auch sagen wer was machen darf bzw. soll.


Ein reiner Gesellenbrief berechtigt nicht ohne weiteres dazu selbstständig an elektrischen Anlagen zu arbeiten!

Meine Situation ist das ich in meinem jetzigen Betriebselektriker bin, ich war vorher Gebäudeinstallationstechniker. Ich soll den neuen Standort der Firma planen und installieren ab der Nachzählerhauptsicherung. Ich habe wo gelesen(habe die Quelle nicht) das das nur Elektrofirmen machen dürfen. (wegen Abnahme und so wäre es logisch) Bevor ich da also jetzt weitermache/anfange möchte ich mir da sicher sein nicht das man am Ende dasteht.
 
Um überhaupt an irgendwelchen Anlagen arbeiten zu dürfen, muss es bei euch im Betrieb einen Elektromeister geben.

Das muss als Betriebselektriker auch so sein ?
 
Wenn es sich um einen Anschluß an das öffentliche Niederspannungsnetz handelt dürften tatsächlich NUR eingetragene Fachbetriebe dort installieren bzw unter deren Aufsicht.
siehe Hierzu Netzanschlußverordnung (NAV)

Nur Wartung und Reparatur dürfen von Fachkräften ohne Eintragung durchgeführt werden.

Eintragung hin oder her halte ich einen Gesellen oder Facharbeiter im allgemeinen nicht für ausreichend Qualifiziert um elektrische Anlagen in diesem Umfang zu planen.
Hast Du denn überhaupt die nötigen Hilfsmittel dazu?
So was wie entsprechedne Planungs- und berechnungs-Software ? Simaris, Alpi, Hager-CAD,....
 
Wie gesagt ist es ab der Nachzählerhauptsicherung zu installieren, es geht von einer niederspannungsleitung weg.
Die eintragung gilt für elektrofirmen oder meinst du nur energieversorger ?
Wer wäre ausreichend qualifiziert bzw. wäre man mit Meister ausreichend qualifiziert?
Nein ich habe keine Software ich hätte alles berechnet, es geht um die Versorgung für Bürocontainer, Brunnen, Reifenwaschanlagen und eTankstellen
 
Arbeiten an Anlagen die am öffentlichen Niederspannungsnetz angeschlossen sind dürfen NUR von eingetragenen Fachbetrieben druchgeführt werden, oder unter deren Aufsicht.
Ein Meistertitel allein hilft Dir da nicht weiter.
siehe NAV!

Klar kann man so was auch zu Fuß rechnen nur ist das ein Aufwand den Du allein kaum stemmen werden kannst.
Dokumentation ist dabei ja auch zu erstellen, was ein entsprechendes Programm für Dich erledigt.
 
was ist eine VEFK?

Eine "Verantwortliche Elektro Fach Kraft". Also jemand, der qualifiziert genug ist und von der GF berufen wurde, um den "Fachbereich" der Elektrotechnik in einem Unternehmen zu beaufsichtigen, verwalten, verantworten. (Und bevor jetzt die Frage kommt, was GF ist: Geschäftsführung, BigBoss...)

Meine Situation ist das ich in meinem jetzigen Betriebselektriker bin, ich war vorher Gebäudeinstallationstechniker. Ich soll den neuen Standort der Firma planen und installieren ab der Nachzählerhauptsicherung.

Na das ist doch mal eine Aufgabe...also schnell, schnapp dir die leitende GP (Gebäudepflegerin, ugs. Putzfrau) und den FM (Facility Manager, ugs. Hausmeister) und dann schnell das erste Projekt-Start-Meeting einberufen...sind bloss paar Wochen bis zum Go-Live.

Nein ich habe keine Software ich hätte alles berechnet, es geht um die Versorgung für Bürocontainer, Brunnen, Reifenwaschanlagen und eTankstellen

Dann dürftest du ja die passenden Grundlagen (LBO+Sonderverordnungen, technische Richtlinien für Luft,Wasser... u.dgl. ASR, DIN VDE, Herstellervorgaben...) schon parat liegen haben und den Buntstift gespitzt haben.
 
§§
........Rechtlich gesehen sehr interessant, ob die GF zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sie eine ungeeignete Person zur VEFK ernannt hat ?
 
Die Geschäftsleitung steht immer mit in der Verantwortung auch wenn da einige Aufgaben an andere Mitarbeiter Übertragen werden . ZB Rechtsabteilung oder Arbeitsschutz oder auch die Aufgaben der VEFK . Aber auch der einzelne Mitarbeiter ist von seiner Verantwortung für sein Handeln nicht entbunden .
Und ob da in der Firma eine VEFK vorhanden ist oder nicht die Geschäftsleitung steht da immer in der Verantwortung.
Dem TE kann ich nur sagen auch Nein sagen gehört zu seiner Verantwortung.
Denn schon aus den Äußerungen die er ( Sie) hier abgibt geht klar Hervor das die notwendige Fachkenntnis gar nicht vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Beiträge
Ich habe ja genau deswegen gefragt weil ich weiß das ich in der Position nicht geeignet genug bin, dementsprechend gewundert hat es mich trotzdem weil der GF nun eigentlich wissen müsste ob er das dann darf ohne einen VEFK im Unternehmen zu haben.
 
Es ist nicht selten, daß der GF über die Elektrischen Verantwortungen und Notwendigkeiten nicht Bescheid weiß.
Wenn das nicht gerade der Chef in einem Elektromeister Betrieb ist eher sogar die Regel.

Und hier versucht er eben die ihm lästige Verantwortung an andere zu übergeben in der Hoffnung das der das schon richtet und die Schuld dann bei diesem liegt.
Ist aber leider dann ein Organisationsverschulden, den der GF muß auch sicherstellen, daß die Person der er Verantwortung überträgt, auch die nötigen Qualifikationen dafür hat.
 
Ich sage es noch einmal du hast einen Arbeitsvertrag und da steht mit Sicherheit nicht drin das du als verantwortliche Elektrofachkraft beschäftigt bist . Zudem fehlen dir da auch notwendige Kenntnisse . Deshalb reicht es da auch zu sagen nein diese mir übertragenen Aufgaben kann und will ich nicht übernehmen.
 
Thema: Haftung/Befähigungen

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