Nach Strom abgeschaltung selber wieder angeschaltet

Diskutiere Nach Strom abgeschaltung selber wieder angeschaltet im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Einen schönen guten Abend. Habe mich hier angemeldet mit der Hoffnung jemand kann mir weiterhelfen :) Aktuelle Situation : nach Umzug haben wir...
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Pablo201136

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Einen schönen guten Abend.
Habe mich hier angemeldet mit der Hoffnung jemand kann mir weiterhelfen :)

Aktuelle Situation : nach Umzug haben wir unseren Stromanbieter (lekker) informiert und was wir nicht wussten ist das nach Umzug die Abbuchung mittels lastschriftverfahren ( was wir hatten vor dem Umzug) wieder neu "aktiviert" werden muss. Jetzt hatten wir 2 Monate offen und durch private Umstände vergessen die letzte Mahnung zu zahlen. Am Dienstag war plötzlich Strom weg ohne vorherige Information zum genauen Tag der Abstellung ( laut Google müssen sie uns 3 Werktage vorher Termin mitteilen ). Wir haben 10 min später angerufen bei lekker und gesagt das wir sofort online Überweisung fertig machen und Foto vom aktuellen Kontoauszug mit dem sichtbaren abgebuchten Betrag ( offene Forderung und direkt für den nächsten Monat ) + aktuellen kontostand schicken in der Hoffnung das sie schnell wieder anstellen den Strom. Laut der Dame am Telefon dauert es ungefähr 3 Tage bis der geldeingang geprüft ist dann nochmal bis zu 3 Tage weil sie den Betrag weiter leiten und erst dann kann Strom wieder angestellt werden in ca 7-10 Werktagen. Auch mit dem Hinweis das wir 3 Kinder ( unter 7) haben und meine Frau aktuell viel im home Office arbeitet und wir auch extra 50€ Trinkgeld geben wenn er wieder zurück kommt im laufe des Tages änderte nichts an der langen Wartezeit. Ich also runter in keller und gesehen das der schalter nur runtergeklappt wurde wo ich problemlos und ohne beschädigung oder sonst was rankomme. Also Schalter wieder hoch geklappt und Strom angemacht.

Die Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende : Wenn ich sie jetzt informiere das sie keinen schicken müssen zwecks "freischalten" wird das Konsequenzen für mich haben zb Anzeige oder sowas ?
Ich selber sage mir ne weswegen sollte da was kommen weil im Grunde ist der Schalter frei zugänglich und nicht verplomt worden ( nur der normale Aufkleber), die offene Summe + kommender Monat ist bezahlt , kein strom Diebstahl oder sonstiges da Zähler ganz normal mitläuft und die lange Wartezeit trotz sofortiger Begleichung ist ja wohl völlig übertrieben dafür das nur der Schalter hochgeklappt werden muss.

Daher würden mich andere Meinungen oder Erfahrungen interessieren bevor ich da Anrufe ^^
 

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Dieser Aufkleber ist ein Siegel. Und wenn du dir deine Mahnungen mal anschaust da steht auch ein Termin drin wann die Versorgung bei nicht Zahlung eingestellt wird. Rechtlich wird erst wieder Zugeschaltet wenn die Forderung beglichen wurde und das ist die Verfügbarkeit der Zahlung und nicht der Zahlungseingang.
 
Zu deiner Information § 136 Strafgesetzbuch. Ob die Firma da Anzeige erstattet oder nicht liegt in ihrem Ermessen.
 
Dieser Aufkleber ist ein Siegel. Und wenn du dir deine Mahnungen mal anschaust da steht auch ein Termin drin wann die Versorgung bei nicht Zahlung eingestellt wird. Rechtlich wird erst wieder Zugeschaltet wenn die Forderung beglichen wurde und das ist die Verfügbarkeit der Zahlung und nicht der Zahlungseingang.
Das ist doch kein siegel sonst würde man es doch nicht problemlos ohne jegliche Beschädigung oder Rückstände lösen können?
 
Doch es ist ein Siegel. Das erklärt dir dein Anwalt gern. Mit diesem Siegel wurde dein Elektroanschluss gesperrt .
 
Dieser Aufkleber ist ein Siegel.

Vollkommener Unsinn.
Ein privater Betreiber von irgendwas (hier: Stromanbieter) hat keine "Siegelhoheit", um es einfach zu formulieren.
Ein amtliches Siegel sieht auch anders aus. Man sollte schon von Dingen schreiben, wenn auch zumindest ansatzweise Ahnung hat.
Der 136 zieht auch nicht, weil es eben kein dienstliches/amtliches Siegel ist.
Es ist schlichtweg ein "Hinweiszettel". Bei amtlichen Siegeln steht (zusätzlich zu einem Stempel der entsprechenden Behörde) drauf, dass es strafbar ist, dieses zu entfernen. Ist das hier der Fall??

Ein Stromanbieter, der den korrekten rechtlichen Weg geht, setzt nach entsprechenden Vorlauf und Mahnungen fachgerechte Stromsperren ein, die nicht so einfach wieder entfernt werden können. DANN können wir über Stromdiebstahl reden.
Im Übrigen ist nach einer Überweisung bereits am nächsten Tag der Empfänger in der Lage, über das Geld zu verfügen mit den entsprechenden Rechtsfolgen. Auch das scheint unbekannt zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine Siegelhoheit . Denn dann dürften Notare auch Urkunden nicht siegeln. sondern dürften die nur Beglaubigen. Der Plombenverschluss von Zählern und auch der Bereiche die ungezählten Strom führen steht unter Siegelschutz. Den die Plombe ist da ein Siegel.
Genauso wie die Zollplombe an LKW.
Zitat : § 136 StGB

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.
(3) Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.
Hier wurde der Anschluss gesperrt , weil der TE seinen Pflichten nicht nachgekommen ist . Dazu reicht sogar dieser Zettel als Siegel und der Anschluss muss nicht unbedingt verplomt werden . Dann wäre die Plombe das Siegel.
 
Laut der Dame am Telefon dauert es ungefähr 3 Tage bis der geldeingang geprüft ist dann nochmal bis zu 3 Tage weil sie den Betrag weiter leiten und erst dann kann Strom wieder angestellt werden in ca 7-10 Werktagen.

Meine Rechtsauffassung wäre, wenn das Geld per Sofortüberweisung beim Versorger eingetroffen ist, muss der Strom wieder fließen. Diese 7 Tage Verzögerung liegen rein in der Schuld des Versorgers und rechtfertigen nicht, euch 7 Tage abzuschalten. Das wäre unverhältnismäßig.


Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist.

Unter rechtmäßige Diensthandlung würde ich hier ein Siegel des Gerichtsvollziehers verstehen. Nicht ein Aufkleber eines x-beliebigen Stromanbieters.

Und überhaupt könnten sie es garnicht beweisen, dass ihr den Aufkleber abgemacht und den SLS wieder eingeschaltet habt.

Ist der Keller in dem sich die Zähler befinden, für jedermann zugänglich oder hat nur die Hausverwaltung einen Schlüssel?
 
Die Sperrung des Anschlusses wegen Zahlungsverzug ist eine rechtmäßige Diensthandlung. Denn laut Gesetz ist der örtliche Versorger verpflichtet die Versorgung mit Energie sicherzustellen. Dem entgegen steht nur der Zahlungsverzug des Anschlussnehmers. Deshalb kann er die Lieferung von Energie einstellen und das tut er durch die Sperrung des Anschlusses.
 
Und überhaupt könnten sie es garnicht beweisen, dass ihr den Aufkleber abgemacht und den SLS wieder eingeschaltet habt.
Und wie vereint sich das dann mit
Zitat: des TE im Beitrag 1
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende : Wenn ich sie jetzt informiere das sie keinen schicken müssen zwecks "freischalten" wird das Konsequenzen für mich haben zb Anzeige oder sowas ?
Muss ich da noch mehr dazu sagen ?
 
da will man übermüdet nochmal schnell ist Forum schauen, und landet im Takatuka-Land...aber machen wir es kurz

Es gibt keine Siegelhoheit .
Richtig, selbst du kannst dich daheim hinsetzen und dir einen schicken Siegelstempel basteln.
zensiert (werner_1). Bitte in Zukunft keine Beleidigungen.
Denn dann dürften Notare auch Urkunden nicht siegeln. sondern dürften die nur Beglaubigen.
ach herje, auch noch "siegeln" und "beglaubigen" durchkullern....
Notare - Siegel - JA - Punkt. Sieh Bundesnotarverordnung $2?
Die Notare unterstehen, soweit nichts anderes bestimmt ist, ausschließlich den Vorschriften dieses Gesetzes. Sie führen ein Amtssiegel und tragen die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar. Ihr Beruf ist kein Gewerbe.
§ 2 BNotO - Einzelnorm
uihuihuih, die führen tatsächlich ein AMTSSIEGEL...unglaublich oder ^^

Der Plombenverschluss von Zählern und auch der Bereiche die ungezählten Strom führen steht unter Siegelschutz.
Was zum Henker ist ein "Siegelschutz"? Nein, wie kommt man auf so einen Unsinn..tztztz

Den die Plombe ist da ein Siegel.
Das ist inhaltlich sogar richtig, nur halt immer noch kein Amts- bzw Dienstsiegel.

Genauso wie die Zollplombe an LKW.
DIr ist aber schon klar, das der Zoll sowas wie ne staatliche Institution ist, so mit hochheitlichen Aufgaben und so ^^

Hier wurde der Anschluss gesperrt , weil der TE seinen Pflichten nicht nachgekommen ist . Dazu reicht sogar dieser Zettel als Siegel und der Anschluss muss nicht unbedingt verplomt werden . Dann wäre die Plombe das Siegel.
Richtig, ist aber immer noch kein Amts- bzw Dienstsiegel und somit auch kein Fall für den §136 StGB, eher was für den §248c StGB. Ist aber ein Antragsdelikt, somit kommt nicht direkt das SEK und lassen die Handschellen klicken.

Mein Güte, kann dem mal nicht irgendwer oder irgendwas ein Ende setzen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und genau der §248c StGB kommt hier nicht zur Anwendung da der Bruch des Siegels da höher bewertet wird. Das ist ja der Grund warum der Bereich des ungezählten Stromes verblomt wird. Um dort eingreifen zu können muss der Plombenverschluss gebrochen werden .
Ich würde euch mal empfehlen dazu einen Rechtsanwalt zu befragen . Der erklärt euch gern warum das unberechtigte entfernen von Plomben am Hak oder am Zähler oder im Bereich des Ungezählten Stromes einen Siegelbruch darstellt und auch so rechtlich behandelt wird.
Und nochmal ich verwehre mich gegen die Bezeichnung als Forentroll. Du kannst deine Meinung für dich behalten aber unterlasse diese Beleidigung !
 
um auch was zum Thema zu schreiben..
Meine Rechtsauffassung wäre, wenn das Geld per Sofortüberweisung beim Versorger eingetroffen ist, muss der Strom wieder fließen. Diese 7 Tage Verzögerung liegen rein in der Schuld des Versorgers und rechtfertigen nicht, euch 7 Tage abzuschalten. Das wäre unverhältnismäßig.
Da stimme ich dir zu, würde eher nach Zahlung 1-2 Tage rechnen wollen.
 
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende : Wenn ich sie jetzt informiere das sie keinen schicken müssen zwecks "freischalten" wird das Konsequenzen für mich haben zb Anzeige oder sowas ?
Muss ich da noch mehr dazu sagen ?

Ich würde sie einfach anrufen, dass keiner kommen muss, weil der "Saft" wieder da ist. Warum und wieso, weiss keiner.

Wenn der Keller unversperrt ist, kann da jeder x-beliebige eingeschaltet haben.

Ich weiss, das ist jetzt eine dreiste Methode, aber, wie wollen sie beweisen, dass die Einschaltung vom TE gemacht wurde?
 
Ich würde da gar nichts machen, und schon gar nicht schlafende Hunde wecken !
 
@Pumukel
mit dir diskutier ich nicht (mehr), denn :
Troll_Schild_smilie.gif

btw
mach ich öfters, also mit Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen mich zu unterhalten. Liegt aber weniger an meinem verbrecherischen Leben als an der Tatsache das der/die eine oder andere Rechtanwalt/Rechtsanwältin im familären Umfeld anzutreffen sind ;)
 
Da wird jetzt wahrscheinlich niemand in den Knast kommen.

Trotzdem kenne ich es so, dass eine Abschaltung bzw. das in Betrieb nehmen nach Abschaltung einen nicht unerheblichen Geldbetrag kostet, der mit dem "Trinkgeld" in der Regel nicht abgedeckt ist.

Grenzwertig finde ich allerdings, dass es als selbstverständlich angesehen wird, dass der TE sich Monate Zeit lassen kann, und eigentlich nur reagiert hat, weil spürbare Konsequenzen eingetreten sind.
Sobald die Rechnung dann bezahlt wurde, muss nun aber sofort reagiert werden... Schließlich hat man ja Kinder.
Vielleicht wäre es in Anbetracht dessen aber wichtig gewesen die Abschaltung schon vorher durch rechtzeitige Zahlung zu verhindern anstatt jetzt so zu tun als wenn der Energielieferant schuld wäre.
Die haben euch eigentlich einen riesen Gefallen getan indem sie euch daran gehindert haben einen riesen Schuldenberg anhäufen zu lassen.
 
Ich weiss, das ist jetzt eine dreiste Methode, aber, wie wollen sie beweisen, dass die Einschaltung vom TE gemacht wurde?
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Fingerabdruck :D

oder

Überwachungskamera :D
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Thema: Nach Strom abgeschaltung selber wieder angeschaltet
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