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Octavian1977
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Nunja wenn es doch angeblich eh so ist, dann ist es doch kein Problem das in der Urkunde nochmal zu bestätigen.
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Nunja wenn es doch angeblich eh so ist, dann ist es doch kein Problem das in der Urkunde nochmal zu bestätigen.
Auch als VEFK bist du Angestellter, wenn auch auf dem Fachgebiet der Elektrotechnik weisungsfrei gestellt.
Du selbst haftest genau wie jeder andere Arbeitnehmer nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ja ist mir bewusst aber genau dass ist doch ein Riesiger Unterschied. Ohne VEFK bist du nur dafür Verantwortlich was du geprüft hast, mit auch wenn nichts passiert istNöö du bist dann dran, weil du die Prüfung entweder Fahrlässig oder mit Vorsatz nicht durchgeführt hast oder die Durchführung nicht geprüft hast. Also deine Aufgabe nicht erledigt hast.
Nein ist es nicht, Denn du als VEFK bist dafür Verantwortlich das eben diese Prüfungen durchgeführt werden und du hast die Durchführung auch zu überprüfen. Genauso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit für den restlichen Teil der Arbeitssicherheit verantwortlich ist bist du für den elektrischen Teil zuständig.
Was denkst du sind die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft . Richtig in erster Linie die die Verantwortung zu tragen . Ein elektrotechnischer Laie kann die Gefahren der Elektrotechnik gar nicht einschätzen, geschweige denn dann die notwendigen Maßnahmen einleiten und kontrollieren das die Elektrik auch im Sinne des Arbeitsschutzes sicher ist und bleibt. Das gilt auch für die Arbeitsschutzfachkraft. die ist wie gesagt für den Rest des Arbeitsschutzes zuständig.
Als einfaches Beispiel Benutzung privater Elektrogeräte in der Firma .
Dir ist klar das diese Geräte weil ungeprüft eine Gefährdung darstellen . Du kannst nun diese Benutzung in der Firma Untersagen . Das musst du auch kontrollieren. Übrigens auch Ladegeräte für Handys gehören dazu.
Du kannst das nun ignorieren dann wäre das fahrlässig . Oder diese mögliche Gefahr ignorieren dann wäre es Vorsätzlich. Private Nutzung und gewerbliche Nutzung sind nun mal nicht das Gleiche .
Für so was schreibt man Betriebsanweisungen.
Natürlich bist Du an sich dabei raus, wenn gegen diese Verstoßen wird.
Wenn Du aber die Umsetzung nicht kontrollierst, oder Anweisungen erstellst die nicht umsetzbar sind, bleibst Du weiterhin in der Haftung.
Zu bedenken ist dabei vor allem, daß eine Haftung der VEFK nicht nur auf Schadensersatz gilt, bei Körperverletzung unter Umständen mit Todesfolge oder Baugefährdung ergibt sich schnell auch eine Haftstrafe, auch mit Versicherung ist diese nicht abwendbar und Bußgelder werden von Versicherungen auch nicht übernommen.
Auch eine Bezahlung einer Arbeitsunfähigkeit kann eine Versicherung übernehmen, da dies eine Schadensersatzforderung ist -> Zivilprozess.
Mic würde jetzt mal interessieren, ob die Stelle als VEFK für das margere Gehalt angetreten wude.
Es kommt halt auf das Aufgabengebiet und das Arbeitspensum an .
Ich arbeite mich nicht zu Tode das stimmt schon aber ich muss schon ergeniss bringen sind gibt's ein Problem .
Die Angestellten Elektriker haben es aber gut da sind auch zum Teil Meister dabei . Die fahren Rum wechseln Lampen. Haben ein Ersatzteil "vergessen " fahren erstmal zwei Stunden weg um es zu holen trinken Kaffe und haben am tag Dann willeicht 15 -20 Röhren gewechselt wasman eigendlich in der Stunde schafft
Ist leicht verdientes Geld