Problemlos möglich, sofern die Leitung Gelb/ Grün ist !
Es geht hier um Schutzpotentialausgleich und nicht um Blitzschutz !
Hier geht es weder um einen Schutz- noch um einen Blitzschutz
potentialausgleich sondern um eine
Funktionserdung der Modulträger, welche nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Beiblatt 5:2014-02, mit mind. 6 mm² Cu lediglich
empfohlen und somit auch nur Kür ist.
Siehe die um Kommentare ergänzte DEHN-Grafik kompatibel zu DIN VDE, bei DEHN Austria sind Querschnitt und Farbkennung anders geregelt.
Nur Modulträger und nicht auch die eloxierten Rahmen der Module in eine Funktionserdung einzubeziehen ist für mich als BSFK nicht Fisch noch Fleisch und fragwürdig. Es steht jedem frei ob und mit welchen Querschnitt er eine nicht zwingende Funktionserdung ausführt.
Wenn ein Leiter verlegt wird, ist aber nach DIN VDE 0100-712 eine abstandslose Verlegung zu den PV-Leitungen aber Pflicht.
Das Beiblatt 5 wird durch die neueren DIN VDE 0100-443:2016-10 und -534:2016-10 überlagert. Da
@Selbermacher trotz seinem Nick bestimmt nicht vorhat gegen NAV § 13 zu verstoßen und DIY zu installieren, darf ihm seine konzessionierte EFK des geringsten Misstrauens die Konsequenz erläutern.
Feindrähtige 16 mm² Kupferleiter sind stärker von Korrosion betroffen als mehrdrähtige mit 1,7 mm Aderndurchmesser oder Massivdraht. Wer nicht die Möglichkeit hat Kabelschuhe wie bei im Blitzschutzbau üblichen Ausgleichsbändern/-leitungen vakuumdicht zu verpressen, sollte primär massive Leiter wählen.