Elektriker hat keinen FI verbaut

Diskutiere Elektriker hat keinen FI verbaut im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich habe 2018 meine Wohnung aus den 30ern saniert und dabei einen Elektriker beauftragt, die komplette Elektroinstallation in der...
Und genau da existiert ein Werkvertrag denn ohne diesen wäre eine Rechnungsstellung nicht möglich.
Zudem geht aus diesem Hervor das eben die Anlage ab Verteiler erneuert wurde und das schließt Ausführung nach aktuellem Stand der Norm ein ! Den ab dem Wohnungsverteiler ist das eine Neuinstallation.
Nachtrag : Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 definitiv Pflicht
Deine Verteilung wurde aber garantiert davor ausgeführt und eine Nachrüstpflicht dafür gibt es nicht.
 
Es steht lediglich noch im Angebot: "Ausführung, Aufmaß, Abrechnung und Gewährleistung nach VOB neuester Fassung".

Den Passus kannst du ignorieren. Als Endverbraucher gilt für dich das Werkvertragsrecht, BGB.
Die spezielle Anwendung/Geltung der VOB muss von dir (Auftraggeber) wissentlich vereinbart werden, wenn der AN nur diesen Standardpassus in seinem Angebot schreibt, kann er damit niemanden mal eben eine andere Grundlage aufdrängen.

Rein Interessehalber: ist es hier überhaupt möglich einen Überspannungsschutz einzubauen ohne Typ 1 im HAK/Zählerkasten und ohne separaten PE in der Zuleitung?

Ja.
 
Wie schon gesagt wurde ist der Werkvertrag nicht Mängelfrei erfüllt und du kannst die Nachbesserung immer noch einfordern ! Den der Mangel bestand schon bei Abnahme . Das er von dir nicht erkannt wurde spielt da gar keine Rolle . Auch das Prüfprotokoll gehört dazu den es ist Bestandteil der technischen Dokumentation die dir auch ungefragt zu übergeben ist.
Du kannst dich nun mit dem Elektriker einigen ( Nachbesserung) oder eben auch vor Gericht dein Recht einfordern.
 
Die drei Stromkreise sind fürs Bad. Oben rechts ist die dreiphasige Absicherung für den Durchlauferhitzer im Bad, für den man ja nicht unbedingt einen RCD braucht, oder doch?
Vorschrift ist es nicht, aber es wäre idiotisch, den DLE vom RCD auszuklammern. Wäre genauso, als wenn du dir ein Auto kaufst, mit dem du nur auf dem privaten Grundstück fahren willst und deshalb eins ohne Bremsen bestellst. Ist zwar teurer, aber was soll's?
 
DLE duerften bauartbedingt höhere Ableitströme aufweisen. Ein 24/27kW DLE "darf" dann auch schon mal Ableitstrom im Auslösebereich des RCD aufweisen...
.. und was macht jemand im TT-Netz? Darf der keinen DLE verwenden? :rolleyes:
Ich kann dir sagen, ich habe noch nie Probleme gehabt (DLE und 30mA-FI im TT).
 
Zuletzt bearbeitet:
Soviel text, für 100€ die der nachträgliche Einbau eines RCD kosten würde.....

Manche menschen haben Langeweile wie mir scheint.

Ach und @Pumukel bitte versuche doch zumindest halbwegs mal deine Schwäche, für den/denn, in den griff zu bekommen. Danke
 
Vorschrift ist es nicht, aber es wäre idiotisch, den DLE vom RCD auszuklammern. Wäre genauso, als wenn du dir ein Auto kaufst, mit dem du nur auf dem privaten Grundstück fahren willst und deshalb eins ohne Bremsen bestellst. Ist zwar teurer, aber was soll's?
Was für ein Vergleich - Auto ohne Airbag wäre passender. Und wenn überhaupt würde ich denn nur einen dreipoligen FI/LS verbauen, denn solch ein DLE, der auch noch für die Wanne benutzt wir, belastet die Verteilung ungemein und FI und LS getrennt bedeutet doppelte Verlustwärme in der Verteilung, besonders kritisch, wenn für ein solchen 24kW DLE eine 4mm² verlegt wurde. Als Stegleitung in der festen Wand geht es ja noch, da die Wand diese ausreichend rückkühlt. Aber in der Verteilung muss man peinlichst drauf achten, dass die Leitungen selber schön frei liegen und auf Abstand zu anderen.
 
Habe nochmals die alten Unterlagen rausgesucht. Im Angebot und der Rechnung steht:
"Komplette Wohnung neu installieren der Elektroanlagen. Altinstallation demontieren und zurückbauen. Wände aufschlitzen und Fräsen, Unterputzdosen setzen, neue Kabel verlegen, Kabel in Verteilung einführen, Kabel in UnterpuEdosen cinführen und verklemmen. Alten Sicherungskasten raus stemmen und einen neuen einsetzen. Kabel für einen Durchlauferhitzer verlegen. Komplette Endmontage von Schalter und Steckdosen, sowie Bestückung der Verteilung und anschließen. Arbeitszelt ca- 10 Tg 2 Mann + Material"

Also leider nichts von "nach neuestem Stand".
Es steht lediglich noch im Angebot: "Ausführung, Aufmaß, Abrechnung und Gewährleistung nach VOB neuester Fassung".
Es wurde damals ein Pauschalpreis vereinbart.
Einen Werkvertrag gibt es leider nicht.
Also wenn dies so ist, dann liegt ein Mangel vor, außer es wurde vereinbart, dass von der (zu der zum Zeitpunkt) gültigen DIN abgewichen wird. Wurde nichts vereinbart, gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung die allgemein gültige DIN, auch wenn dies gesetzlich nicht geregelt ist. Werksvertrag bedeutet nichts anderes, als dass dir die Firma ein gewisses vereinbartes Werk schuldet, welches unter den Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung Bau (VOB) erstellt wird. VOB und Werksvertrag schliesst sich gegenseitig nicht aus. Und Schriftform ist auch nicht gefordert, selbst mündliche Nebenabreden gehören zum Werkvertrag, man hat nur denn halt ein Nachweisproblem.

Was dir zu Last gelegt werden kann ist, dass du erst nach vier Jahren mit diesen Mangel ankommst,obwohl du dies hättest schon früher bemerken können. Rein formal juristisch wärest du im Recht, aber es gewinnt in der Regel vor Gericht den Prozess, der besseren Anwalt und die höhere Prozesserfahrung hat. Und das wir mit Sicherheit die Handwerksfirma sein. Du darfst nicht vergessen, auf der Richterbank sitzen technisch-handwerkliche Laien, die ihr Urteil nach der besseren Argumentation fällen. Und weder der Kläger noch der Beklagte sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet - dies vergessen viele, dass es so ist.
Also daher solltest du ein Prozess auf jeden Fall vermeiden und von der Handwerksfirma nur ein gewisses Entgegenkommen zur Behebung des Mangel einfordern. Da wie den „Hau den Lukas“ aufzutreten, wird wenig bringen.
 
Was für ein Vergleich - Auto ohne Airbag wäre passender.
Meinetwegen auch das.
Und wenn überhaupt würde ich denn nur einen dreipoligen FI/LS verbauen, denn solch ein DLE, der auch noch für die Wanne benutzt wir, belastet die Verteilung ungemein und FI und LS getrennt bedeutet doppelte Verlustwärme in der Verteilung,
Da spricht der Fachmann mit Erfahrung. :rolleyes:
 
Der muss fuer den Abgang des DLE ja keinen "zusaetzlichen Schutz fuer Endstromkreise" im Sinne der Anforderungen an If >30mA einhalten, die Einhaltung der Abschaltbedingung laesst sich auch mit einem RCD, 300mA, selektiv, als Haupt-RCD gewaehrleisten.
Ich wiederhole mich. Hauptsache keinen 30mA-FI, der ja Sicherheitsgewinn bringt. Da wird immer wieder nach Ausnahmen gesucht, aber wenn der Strom gefahrlos durch eine gnge Ader soll, ist das eine Katastrophe. :rolleyes:
 
....
Habe nochmals die alten Unterlagen rausgesucht. Im Angebot und der Rechnung steht:
"Komplette Wohnung neu installieren der Elektroanlagen. Altinstallation demontieren und zurückbauen. Wände aufschlitzen und Fräsen, Unterputzdosen setzen, neue Kabel verlegen, Kabel in Verteilung einführen, Kabel in UnterpuEdosen cinführen und verklemmen. Alten Sicherungskasten raus stemmen und einen neuen einsetzen. Kabel für einen Durchlauferhitzer verlegen. Komplette Endmontage von Schalter und Steckdosen, sowie Bestückung der Verteilung und anschließen. Arbeitszelt ca- 10 Tg 2 Mann + Material"

Also leider nichts von "nach neuestem Stand".
Es steht lediglich noch im Angebot: "Ausführung, Aufmaß, Abrechnung und Gewährleistung nach VOB neuester Fassung".
Es wurde damals ein Pauschalpreis vereinbart.
Einen Werkvertrag gibt es leider nicht.

Das widerspricht sich.

@Macaroni: wenn ich das richtig verstehe, ist deine Frage eher, ob der Elektriker das kostenlos nachbessern muss. Sehe ich das richtig?
 
Ja denn er muß als Fachmann Dir eine Anlage gemäß den "anerkannten Regeln der Technik" installieren.
Selbst wenn der Vertrag etwas anderes vorsehen würde.

Und da er das hier nicht gemacht hat MUß er auch nachbessern.
Die Anlage hat zum Errichtungszeitpunkt NICHT den gültigen Normen und Richtlinien entsprochen.

Aber ganz ehrlich eine Firma die mir so was installiert würde ich nicht mehr an meine Elektrik lassen.
Eine wirkliche Fachkraft hätte auch schon vor der Einführung der entsprechenden Norm alle Endstromkreise über einen FI geführt.
 
Aber ganz ehrlich eine Firma die mir so was installiert würde ich nicht mehr an meine Elektrik lassen.
Eine wirkliche Fachkraft hätte auch schon vor der Einführung der entsprechenden Norm alle Endstromkreise über einen FI geführt.

Der Meinung bin ich auch.

Das widerspricht sich.

@Macaroni: wenn ich das richtig verstehe, ist deine Frage eher, ob der Elektriker das kostenlos nachbessern muss. Sehe ich das richtig?

Wieso sollte sich das widersprechen?
Ja, das war grundsätzlich die Frage. Sehe das auch so ein bisschen als Prinzipfrage, es kann ja nicht sein, dass jemand mit so einem Pfusch davonkommt.
 
Bei diesem Fall ist es das vernünftigste, sich mit dem Eli zu einigen.
Eine juristische Auseinandersetzung, bei einem wahrscheinlichen Streitwert, der vermutlich wesentlich unter €1000,- liegt, ist nicht sehr angebracht.
Beide Parteien müssten sicherlich Federn lassen.

Allstromer
 
Nun ist ja bereits eine Woche ins Land gegangen, da darf man ja mal fragen was denn nun der Elektriker dazu gesagt hat?
 
Der Meinung bin ich auch.



Wieso sollte sich das widersprechen?
Ja, das war grundsätzlich die Frage. Sehe das auch so ein bisschen als Prinzipfrage, es kann ja nicht sein, dass jemand mit so einem Pfusch davonkommt.

Wenn im Angebot stand: ca 10 Tage 2 Mann + Material, dann impliziert das, dass der Preis nicht Fix ist. Sondern es wird nach wirklichem Aufwand abgerechnet.
Nach dem Angebot kommt dann normalerweise ein Auftrag, und du meinst, dass ein Pauschalbetrag vereinbart wurde. Das kann sein, soweit so gut. Dazu gibt es allerdings nichts schriftliches.
Nach der Ausführung kommt dann normalerweise die Rechnung, aber du schreibst, dass darin wieder diese ca 10 Tage 2 Mann + Material stand.

Wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde, gebe ich dir recht. Dann soll er kostenlos nachbessern.
Wenn es nach wirklichem Aufwand ging, dann soll er nachbessern, aber den Mehraufwand wirst du zahlen müssen.

Was stand dann in der Rechnung? Kannst du die mal anonymisiert einstellen? Stehen dann nicht verschiedene Positionen mit Stückzahlen und Einzelpreisen darin? Oder stand da 1 St. Renovierung a 15.000 Euro + USt.??
 
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