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Kalus
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und würde mich gerne erst einmal vorstellen. Ich bin Elektrotechniker aber seit langem in einer anderen Branche tätig und vermutlich nicht mehr so ganz up-to-date.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (10 Parteien), in dem die Steigleitungen von ca. 10 Jahren erneuert wurden und allesamt gemeinsam in einem senkrechten Aufputzkabelkanal verlaufen. Verlegeart sollte meiner Einschätzung nach demnach B2 sein.
Die 5-adrigen Steigleitungen sind vom Zählerschrank bis zur letzten Wohnung maximal 25m lang. Nach dem 19mm Außendurchmesser (inkl. Isolierung) und 5,4mm Einzeladerdurchmesser (ebenfalls inkl. Isolierung) zu urteilen handelt es sich um 5x10mm². Eine Beschriftung auf dem Kabel konnte ich in dem sichtbaren Stück nicht erkennen. Pro Wohnung ist das ganze jeweils primär abgesichert mit 63A und FI (jeweils 3-phasig).
Wenn ich den Spannungsabfall richtig berechnet habe, dann beträgt dieser bei 63A nach 25m an der 5x10mm² Steigleitung etwa 1,5%.
Anstelle der bisherigen Gaskombitherme mit 20kW Warmwasserbereitung (ebenfalls Durchlauferhitzung) soll nun ein elektrischer Durchlauferhitzer eingebaut werden. Meines Erachtens müsste das elektrische Pendant zum Gasgerät ein 21kW Durchlauferhitzer sein.
Die Zuleitung zum Durchlauferhitzer (z.B. 5x6mm², ca. 10m Länge) innerhalb der Wohnung kann ebenfalls im vorhandenen Kabelkanal verlegt werden, Spannungsabfall dann 0,5%. Absicherung wäre dann 32A. Innerhalb der Wohnung würde ich 10kW für Herd, Waschmaschine etc. ansetzen, also gesamter Leistungsbedarf ca. 31kW pro Wohnung.
Gestolpert bin ich über die VDE 0298-4, die eine Strombelastbarkeit bei Verlegung B2 von ca. 50A für die 5x10mm² Steigleitung vorsieht. Dazu würde die vorhandene Absicherung mit 63A nicht passen. Da die anderen 9 Wohnungen ebenfalls mit Durchlauferhitzern ausgestattet werden, müsste man ja unter Umständen eine Häufung einbeziehen. Man kann sicherlich argumentieren, dass die Durchlauferhitzer nicht bei allen 10 Steigleitungen gleichzeitig aktiv sind (Umrechnungsfaktor 0,48) und wenn dann auch nur für 10 Minuten. Ich würde das dann auf 3 Steigleitungen reduzieren, was einem Umrechnungsfaktor von 0,7 entspricht. Dann käme ich auf eine Strombelastbarkeit von 35A, also nur kaum mehr als die 30A vom 21kW Durchlauferhitzer.
Somit würde das Ganze nicht passen. Gefühlt hätte ich erwartet, dass der Elektriker vor 10 Jahren hätte 5x16mm² verlegen sollen...
Eine Änderung von den bestehenden Steigleitungen wäre nicht so schön. Da ich nicht weiß, ob ein 21kW elektrischer Durchlauferhitzer einer 20kW Gastherme (ebenfalls Durchlauferhitzung) entspricht, wäre auch elektrische Durchlauferhitzer mit mehr Leistung sinnvoll, da diese dann höhere Wasserdurchlaufmengen bieten. Das wäre natürlich auch noch mit dem Energienetzbetreiber zu klären.
Meine zwei Fragen sind nun:
1. Reichen die bisherigen 5x10mm² Steigleitungen für die dann 10 Stück Durchlauferhitzer aus?
2. Welche maximale Leistung dürften die Durchlauferhitzer haben?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Kalus
ich bin neu hier im Forum und würde mich gerne erst einmal vorstellen. Ich bin Elektrotechniker aber seit langem in einer anderen Branche tätig und vermutlich nicht mehr so ganz up-to-date.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (10 Parteien), in dem die Steigleitungen von ca. 10 Jahren erneuert wurden und allesamt gemeinsam in einem senkrechten Aufputzkabelkanal verlaufen. Verlegeart sollte meiner Einschätzung nach demnach B2 sein.
Die 5-adrigen Steigleitungen sind vom Zählerschrank bis zur letzten Wohnung maximal 25m lang. Nach dem 19mm Außendurchmesser (inkl. Isolierung) und 5,4mm Einzeladerdurchmesser (ebenfalls inkl. Isolierung) zu urteilen handelt es sich um 5x10mm². Eine Beschriftung auf dem Kabel konnte ich in dem sichtbaren Stück nicht erkennen. Pro Wohnung ist das ganze jeweils primär abgesichert mit 63A und FI (jeweils 3-phasig).
Wenn ich den Spannungsabfall richtig berechnet habe, dann beträgt dieser bei 63A nach 25m an der 5x10mm² Steigleitung etwa 1,5%.
Anstelle der bisherigen Gaskombitherme mit 20kW Warmwasserbereitung (ebenfalls Durchlauferhitzung) soll nun ein elektrischer Durchlauferhitzer eingebaut werden. Meines Erachtens müsste das elektrische Pendant zum Gasgerät ein 21kW Durchlauferhitzer sein.
Die Zuleitung zum Durchlauferhitzer (z.B. 5x6mm², ca. 10m Länge) innerhalb der Wohnung kann ebenfalls im vorhandenen Kabelkanal verlegt werden, Spannungsabfall dann 0,5%. Absicherung wäre dann 32A. Innerhalb der Wohnung würde ich 10kW für Herd, Waschmaschine etc. ansetzen, also gesamter Leistungsbedarf ca. 31kW pro Wohnung.
Gestolpert bin ich über die VDE 0298-4, die eine Strombelastbarkeit bei Verlegung B2 von ca. 50A für die 5x10mm² Steigleitung vorsieht. Dazu würde die vorhandene Absicherung mit 63A nicht passen. Da die anderen 9 Wohnungen ebenfalls mit Durchlauferhitzern ausgestattet werden, müsste man ja unter Umständen eine Häufung einbeziehen. Man kann sicherlich argumentieren, dass die Durchlauferhitzer nicht bei allen 10 Steigleitungen gleichzeitig aktiv sind (Umrechnungsfaktor 0,48) und wenn dann auch nur für 10 Minuten. Ich würde das dann auf 3 Steigleitungen reduzieren, was einem Umrechnungsfaktor von 0,7 entspricht. Dann käme ich auf eine Strombelastbarkeit von 35A, also nur kaum mehr als die 30A vom 21kW Durchlauferhitzer.
Somit würde das Ganze nicht passen. Gefühlt hätte ich erwartet, dass der Elektriker vor 10 Jahren hätte 5x16mm² verlegen sollen...
Eine Änderung von den bestehenden Steigleitungen wäre nicht so schön. Da ich nicht weiß, ob ein 21kW elektrischer Durchlauferhitzer einer 20kW Gastherme (ebenfalls Durchlauferhitzung) entspricht, wäre auch elektrische Durchlauferhitzer mit mehr Leistung sinnvoll, da diese dann höhere Wasserdurchlaufmengen bieten. Das wäre natürlich auch noch mit dem Energienetzbetreiber zu klären.
Meine zwei Fragen sind nun:
1. Reichen die bisherigen 5x10mm² Steigleitungen für die dann 10 Stück Durchlauferhitzer aus?
2. Welche maximale Leistung dürften die Durchlauferhitzer haben?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Kalus